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AMTSBLATT

für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

Freitag, den 28. April 2017 · Jahrgang 25 · Nummer 4

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen:

Tagesordnung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Liebenwerda am 10.05.2017 Seite 1 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda vom 05.04.2017 Seite 1 Bekanntmachung der Verfügung über die Teileinziehung der Dorfstraße im Ortsteil Zobersdorf durch die Stadt Bad Liebenwerda Seite 2

Bilanz 2014 Seite 3

Jahresabschluss 2014 der Stadt Bad Liebenwerda Seite 5

Sonstige Bekanntmachungen

Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Burxdorf - Langenrieth - Neuburxdorf Seite 6

Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Maasdorf Seite 6

Mitteilung der Jagdgenossenschaft Kosilenzien Seite 6

Öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung Seite 7

Förderung von Investitionen der Unternehmen im LEADER-Programm Seite 7

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Liebenwerda findet am 10.05.2017 um 17:00 Uhr im Rathaus der Stadt Bad Liebenwerda statt.

Folgende Tagesordnung ist geplant:

TOP Betreff

01 Eröffnung und Begrüßung

02 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nie- derschrift der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2017 - öffentlicher Teil -

03 Beschluss zum Designhandbuch und zur Nutzungsordnung über die Verwendung des Corporate Designs der Kurstadtregion Elbe- Elster

04 Umsetzung der Zuwendung des MIK Brandenburg zur IT-Zu- sammenarbeit

05 Kooperationsvertrag zum Stadtentwicklungsprojekt „ZUSAMMEN WACHSEN“ in Bad Liebenwerda (BE: Frau Kirst)

06 Grundsatzbeschluss zu FFW-Räumlichkeiten in Möglenz (BE: Frau Jahre)

07 Förderung des Wettbewerbs um den Gebrüder-Graun-Preis 08 Grundschulzentrum Robert Reiss - Beschlussfassung zur Um-

setzung des Bauabschnittes Kriechkeller und Alarmanlage (BE: Herr Waskow)

09 Beschluss zum Bebauungsplan „Mischbebauung Kauxdorfer Straße“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Möglenz, Flur 1, Flurstücke 133/1 und 618 (BE: Herr Lange)

10 Beschluss Beendigung Straßenbeleuchtungsverträge für die Ortsteile Langenrieth und Kosilenzien

11 1. Nachtragshaushalt 2017 (BE : Herr Engelmann) 12 Leasingvertrag LKW für Bauhof

13 Bekanntgaben der Verwaltung

14 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses so- wie der Ortsvorsteher

nichtöffentlicher Teil

01 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nie- derschrift der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2017 - nichtöffentlicher Teil -

02 Grundstücksangelegenheit 03 Bekanntgaben der Verwaltung

04 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Lieben- werda wurden am 05.04.2017 folgende Beschlüsse gefasst.

Öffentlicher Teil

06/009/17 Beschluss Bebauungsplan ‘Wohngebiet Bahnhofstraße Hasenwinkel’ Bad Liebenwerda; Ortsteil Zeischa 1. Für das Gebiet Bad Liebenwerda in der Gemarkung Zeischa, Flur 2,

Flurstücke 84/16; 338; 82;358; 359;410 und Teil aus 339 wird ein Bebauungsplan zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes aufgestellt.

2. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend der Ausweisung im Planbereich des Bebauungsplanes anzupassen.

3. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

06/010/17 Beschluss zum Ausbau Torgauer Straße Bad Lieben- werda; Bauabschnitt Fischergasse

Der Planentwurf zum Ausbau der Torgauer Straße (4. Bauabschnitt:

Fischergasse) Bad Liebenwerda wird bestätigt und für die Umsetzung der Baumaßnahme in 2017/2018 bestimmt.

06/011/17 Abwägung über Einwände zur Teileinziehung Dorfstraße Zobersdorf

1. Die während der öffentlichen Bekanntmachung zur beabsichtigten Teileinziehung Dorfstraße Zobersdorf vorgebrachten Einwendun- gen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgenden Ergebnis geprüft: (siehe Abwägungsprotokoll)

2. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die Teileinziehung gemäß § 8 Abs. 1 BbgStrG öffentlich bekannt zu machen

06/012/17 Jahresabschluss 2014

1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.

2. Dem Hauptverwaltungsbeamten wird für das Haushaltsjahr 2014 (ohne Gesamtabschluss) Entlastung erteilt.

06/013/17 1. Änderung Umsetzung KInvFG

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr.: 06/021/16 vom 20.04.2016 zur Umsetzung des KInvFG in der Stadt Bad Liebenwerda in den Jahren 2016 - 2018 wird wie folgt geändert:

(2)

Nichtöffentlicher Teil

06/014/17 Umlage für Anlagevermögen

Bekanntmachung der Verfügung über die Teileinziehung der Dorfstraße

im Ortsteil Zobersdorf durch die Stadt Bad Liebenwerda

1. Teileinziehung

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt als zuständige Straßenbaubehörde gemäß § 8 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) die Tei- leinziehung der „Dorfstraße“ im Ortsteil Zobersdorf für die Abschnitte

Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amts- blatt für die Stadt Bad Liebenwerda als bekannt gegeben.

2. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Lieben- werda zu erheben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Eingang des Wider- spruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Wider- spruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

Bad Liebenwerda, 06.04.2017 gez. Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeamter

Anlage:

Übersichtskarte der zur Teileinziehung vorgesehenen Dorfstraße Zobersdorf

(3)

Bilanz 2014

Gemeinde: 00 Bad Liebenwerda

(4)
(5)

Ergebnisrechnung 2014

Gemeinde: 00 Bad Liebenwerda

Die Jahresrechnung 2014 und der Prüfbericht können bei der Stadt Bad Liebenwerda,

Dienststelle Finanzverwaltung Markt 18 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

(6)

der Jagdgenossenschaft Burxdorf - Langenrieth - Neuburxdorf

Auf Grundlage des § 10 Abs. 7, Landesjagdgesetz Brandenburg, lade ich hiermit alle Eigentümer/innen von Grundflächen des gemein- schaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Burxdorf - Langen- rieth - Neuburxdorf, sowie deren Ehepartner, zur diesjährigen Genos- senschaftsversammlung

am Sonnabend, dem 10.06.2017, um 15.00 Uhr in die Kulturscheune Neuburxdorf

ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Erörterung der aktuellen Vorstandssituation

3. Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft Burxdorf - Langenrieth - Neuburxdorf

- Vorsteher und dessen Stellvertreter - zwei Beisitzer und deren Stellvertreter - einen Schriftführer und dessen Stellvertreter - einen Kassenführer und dessen Stellvertreter - zwei Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter 4. Bekanntgabe des Wahlergebnisses

5. Übernahme der Versammlungsleitung durch den neuen Vor- steher

6. Beschluss einer neuen Satzung 7. Informationen zum Kassenstand

8. Informationen zum Haushaltsplan 2017/2018

9. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages für das Jagdjahr 2017/2018

10. Bericht der Jäger

11. Kiesabbau - Einfluss auf den Jagdbezirk 12. Schlusswort

Thomas Richter Der Bürgermeister Notvorstand

Auszug aus § 10 Abs. 7 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 09.10.2003

Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom hauptamtlichen Bür- germeister, bei amtsangehörigen Gemeinden vom Amtsdirektor wahr- genommen. Die Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung bis zur Wahl des Jagdvorstandes trägt die Jagdgenossenschaft. Von der Übernahme der Geschäfte ist die untere Jagdbehörde in Kenntnis zu setzen.

der Jagdgenossenschaft Maasdorf

Auf Grundlage des § 10 Abs. 7, Landesjagdgesetz Brandenburg, lade ich hiermit alle Eigentümer/innen von Grundflächen des gemein- schaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Maasdorf zur dies- jährigen Genossenschaftsversammlung

am Freitag, dem 30.06.2017, um 19.00 Uhr

in die Gaststätte „Parkschlösschen“ in Maasdorf, Dorfstr. 7 ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Erörterung der aktuellen Vorstandssituation

3. Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft Maasdorf - Vorsteher und dessen Stellvertreter

- zwei Beisitzer und deren Stellvertreter - einen Schriftführer und dessen Stellvertreter - einen Kassenführer und dessen Stellvertreter - zwei Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter 4. Bekanntgabe des Wahlergebnisses

5. Übernahme der Versammlungsleitung durch den neuen Vor- steher

6. Beschluss einer neuen Satzung 7. Informationen zum Kassenstand

8. Erläuterung und Beschlussfassung des Haushaltplanes 9. Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung der Pachtein-

nahmen 10. Schlusswort Thomas Richter Der Bürgermeister Notvorstand

Auszug aus § 10 Abs. 7 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 09.10.2003

Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom hauptamtlichen Bür- germeister, bei amtsangehörigen Gemeinden vom Amtsdirektor wahr- genommen. Die Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung bis zur Wahl des Jagdvorstandes trägt die Jagdgenossenschaft. Von der Übernahme der Geschäfte ist die untere Jagdbehörde in Kenntnis zu setzen.

Kosilenzien den 24.03.17

Mitteilung der Jagdgenossenschaft Kosilenzien

Verwendung des Reinertrages 2016/2017

In der Versammlung der Jagdgenossen am 4. März 2017 wurde be- schlossen, dass der Reinertrag nicht ausgeschüttet wird, sondern dem Haushalt 2017/18 zur Verfügung steht.

Der Vorstand

(7)

Öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung

Betr.: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur 12 + 13 AZ: 13025 Herr Otto Deutschmann, derzeitige Anschrift unbekannt Frau Käthe Kaiser, derzeitige Anschrift unbekannt Frau Inge Leonhardt, Riesaer Str. 39

in 04924 Bad Liebenwerda Frau Käte Rosenthal, derzeitige Anschrift unbekannt Frau Martha Rosenthal, derzeitige Anschrift unbekannt Frau Inge Helga Schneider Am Wiesenrand 50 in 26180 Rastede Herr Georg Walther, derzeitige Anschrift unbekannt Frau Anette

Flatelien Wesner, Furuveien 36

in 3750 Drangedal (Norwegen) Frau Gunn Wesner, Radeyrvegen 1

in 3750 Drangedal (Norwegen) Herr Sven Wesner Große Straße 25 in 21769 Lamstedt Frau Susanne Wesner, derzeitige Anschrift unbekannt an die Adressaten persönlich oder deren unbekannte Nachfahren Vermessungsstelle:

Dipl.-Ing. Rolf Schweitzer

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Berliner Straße 23

04924 Bad Liebenwerda Tel.: 035341 30690

Bürozeiten: Mo. - Do.: 07.30 - 16.30 Uhr Fr.: 07.30 - 13.00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren

gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Branden- burg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl. I/91, S. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentliche Bekanntmachung einer Be- nachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter oben angeführter Anschrift einsehen.

Mit freundlichen Grüßen R. Schweitzer

Öff. best. Verm.-Ing.

1. März 2017

LAG Elbe-Elster startet 5. Auswahlrunde zur LEADER-Förderung

Die neue Auswahlrunde für Projekte in der LEADER-Förderrichtlinie ist gestartet. Unterstützt werden besonders Vorhaben von kleineren Un- ternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen und Gastrono- mie/Beherbergung sowie Kommunen und Vereine. Geplante Investi- tionen oder sonstige Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region Elbe-Elster unterstützen. Interessenten reichen dazu bis 20. Mai ihre Projekte ein.

Die LAG Elbe-Elster ist seit Ende 2014 ein durch das Land Brandenburg bestätigtes LEADER-Gebiet. Bis zum Jahr 2020 fließen damit Förder- mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung in unsere Region. In der aktuellen Auswahlrun- de stehen dafür 1,8 Mio. Euro zur Verfügung.

Die für eine Förderung im LEADER-Programm im LAG-Gebiet beabsich- tigten investiven und nicht-investiven Vorhaben müssen ein Auswahl- verfahren durchlaufen. Unterstützt werden vorrangig Investitionen von Unternehmen sowie Projekte von Kommunen und gemeinwohl- orientierten Organisationen mit einem Mehrwert für die Entwicklung auf dem Land. Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen läuft bis 20. Mai 2017. Die Auswahlrunde richtet sich an Projekte und Trä- ger, die mit der Umsetzung im Herbst 2017 starten können und die bis dahin alle erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Genehmigungen, Eigenmittelnachweise) erfüllen.

Interessenten reichen bis zum Stichtag die ausgefüllten Projektblätter in der Geschäftsstelle der LAG Elbe-Elster in Finsterwalde ein. Das For- mular ist unter www.lag-elbe-elster.de abrufbar.

Fristgerecht und vollständig eingereichte Projektblätter werden am 30 Juni 2017 durch den LAG-Vorstand anhand der Auswahlkriterien (PAK) bewertet und eine Rangfolge festgelegt. Die Projektträger wer- den dann aufgefordert bis zum 15.09.2017 einen Förderantrag beim Lande- samt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneu- ordnung in Luckau einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der LAG-Webseite (Rubrik Förderung). Die geltende Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft unter http://www.mlul.brandenburg.de/

cms/detail.php/bb1.c.385514.de).

Für Informationen oder Beratungen steht das LAG-Regionalmanage- ment zur Verfügung.

Kontakt: LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement/LAG-Geschäftsstelle Sven Guntermann/Thomas Wude

03238 Finsterwalde, Grenzstraße 33, Tel. 03531 797089/ 0173 6147540

Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

- Herausgeber: Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda

- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Telefon: (03535) 489-0 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt.

Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.

IMPRESSUM

Das nächste Amtsblatt erscheint am 26.05.2017. Annahmeschluss ist der 12.05.2017.

Referenzen

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Impressum: Herausgeber: Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda. Fax: 035341/ 155-420, E-mail: zentrale@badliebenwerda.de Satz/Druck: Rosenhahn

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