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Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft: GbR PartG

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft: GbR

PartG

Ulmer / Schäfer

8. Auflage 2021

ISBN 978-3-406-76826-2

C.H.BECK

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Ulmer/Schäfer

Gesellschaft bürgerlichen Rechts und

Partnerschaftsgesellschaft

19-10-20 11:52:37 1. AK Ulmer/Schäfer, GbR und PartG, 7. Auflage (Fr. Tomalla)

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Sonderausgabe

aus Bd. 7 (Schuldrecht · Besonderer Teil IV)

des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 8. Auflage

08-10-20 10:34:25 1. Umbruch Ulmer/Schäfer, GbR und PartG, 7. Auflage (Fr. Tomalla)

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Gesellschaft

bürgerlichen Rechts und

Partnerschaftsgesellschaft

Kommentar

von

Dr. Carsten Schäfer

Professor an der Universität Mannheim begründet von

Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer

em. Professor an der Universität Heidelberg

8. Auflage 2021

29-10-20 10:13:00 1. AK Ulmer/Schäfer, GbR und PartG, 7. Auflage (Fr. Tomalla)

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www.beck.de

ISBN 978 3 406 76826 2

© 2021 Verlag C.H. Beck oHG Wilhelmstraße 9, 80801 München Druck: Beltz Grafische Betriebe GmbH Am Fliegerhorst 8, 99947 Bad Langensalza

Satz: Meta Systems Publishing & Printservices GmbH, Wustermark Umschlag: Druckerei C.H. Beck Nördlingen

(Adresse wie Verlag)

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

29-10-20 10:13:00 1. AK Ulmer/Schäfer, GbR und PartG, 7. Auflage (Fr. Tomalla)

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Vorwort

Die vorliegende Sonderausgabe des Münchener Kommentars zum BGB enthält, wie bisher, eine systematische Kommentierung der §§ 705 bis 740 BGB und des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Wie bereits im Vorwort zur 7. Auflage angekündigt, hat sich der Wechsel der Autoren mit jener Auflage vollzogen und Peter Ulmer hat sich als Autor zurückgezogen. Seine Verdienste um das Recht der GbR und als Begründer dieses Kommentars wurden dort noch einmal in Erinnerung gerufen wurden. Sein Name bleibt selbstverständlich weiter mit dem Werk verbunden.

Mit dieser 8. Auflage kündigt sich nun ein Abschied ganz anderer Art an: Die Bemühungen zur grundlegenden Reform des Personengesellschaftsrechts haben inzwischen sehr konkrete Formen angenommen. Im März dieses Jahres hat das BMJV den von der Expertenkommission für die Moder- nisierung des Personengesellschaftsrechts erarbeiteten sog. Mauracher Entwurf veröffentlicht, der inzwischen breit diskutiert wird und in der Fachöffentlichkeit ganz überwiegend auf Zustimmung gestoßen ist. Die Vorlage eines daraus abgeleiteten Referentenentwurfs steht dem Vernehmen nach unmittelbar bevor. Es hat also den Anschein, dass diese Auflage zum letzten Mal das Recht der GbR in seiner gegenwärtigen, defizitären, ja schrundigen, aber doch auch sehr vertrauten Form darstellen wird. Zwar wird auch das neue Recht der GbR zwischen § 705 BGB und § 741 BGB angesiedelt sein. Aber beim Gesetzestext wird kaum ein Stein auf dem anderen bleiben. Das neue Recht wird künftig konsequent zwischen rechtsfähiger Innen- und nichtrechtsfähiger Außengesellschaft unterscheiden, mit entsprechenden Regeln für beide Varianten. Es wird ein Register für die GbR eingeführt und wird die bisher völlig ungeregelte Gesellschafterhaftung Eingang in das Gesetz finden.

Das geltende Recht wird dadurch vor allem im Gesetz deutlicher erkennbar, aber es sind durchaus auch grundlegende Änderungen geplant.

Verglichen mit den somit absehbaren erheblichen Anforderungen, den die Erarbeitung der nächs- ten Auflage an den Kommentator stellen wird, hielt sich der Überarbeitungsaufwand für diese 8. Auflage in den bewährten Grenzen: Selbstverständlich mussten wiederum zahlreiche neue Ent- scheidungen des BGH berücksichtigt werden, ohne dass sich diesmal ein deutlicher Schwerpunkt abgezeichnet hätte. Und selbstverständlich waren zahlreiche Veröffentlichungen aufzunehmen, um den Stand der Diskussion um das Personengesellschaftsrecht abzubilden. Es wird nicht verwundern, dass der Verf. dem neuen Recht sehr aufgeschlossen entgegensieht; für den Kommentator mischt sich darein aber doch auch eine gewisse Wehmut des Abschieds.

Mannheim, im September 2020 Carsten Schäfer

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war bisher nur selten Gegenstand vertiefter Behandlung. Das beruht einerseits auf der systematisch verfehlten, lückenhaften Regelung dieser Rechtsform als eines der besonderen „Schuldverhältnisse“ des BGB. Sie hat zur Folge, daß die Kommentierung der einschlägigen Vorschriften zwar im Rahmen der BGB-Kommentare erfolgt, daß ihnen darin aber meist nur geringes Gewicht zugemessen wird. Was andererseits die eigentliche Gesellschaftsrechtsdiskussion angeht, so stehen bei ihr die Personenhandelsgesellschaften entspre- chend ihrer größeren wirtschaftlichen Bedeutung im Mittelpunkt, während die GbR als die gesetzli- che Grundform im allgemeinen nur ergänzende Erwähnung findet.

Herausgebern und Verlag des „Münchener Kommentar“ gebührt daher Dank, daß sie durch großzügiges Zurverfügungstellen des erforderlichen Raumes im Gesamtkommentar und Einwilli- gung in die hier vorgelegte Sonderveröffentlichung der besonderen Rolle der Gesellschaft bürgerli- chen Rechts Rechnung getragen haben. Die dadurch ermöglichte umfassende Kommentierung der

§§ 705 bis 740 BGB verfolgt ein doppeltes Ziel. Sie soll zum einen den Erscheinungsformen dieser Gesellschaft und den damit verbundenen Rechtsfragen Rechnung tragen. Zum anderen ist sie unter Berücksichtigung auch der umfangreichen neueren Diskussion zu OHG und KG darum bemüht, die gemeinsamen dogmatischen Grundlagen der verschiedenen Personengesellschaften herauszuar-

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Vorwort

beiten und daraus allgemeine Folgerungen für das Verständnis der Gesellschaft als einer über ein bloßes Schuldverhältnis mit Gesamthandselementen hinausgehenden, mit besonderen Organen aus- gestatteten Personenverbindung abzuleiten. Damit verbindet sich die Hoffnung, zur Überwindung des an § 124 HGB anknüpfenden Scheingegensatzes zwischen den verschiedenen Personengesell- schaften beizutragen und zugleich auch die Diskussion des OHG-und KG-Rechts in den diesen Rechtsformen gemeinsamen Fragen weiterzuführen.

Heidelberg, im Juni 1980 Peter Ulmer

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Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur . . . IX Bürgerliches Gesetzbuch

Buch 2. Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 8. Titel 16 (§§ 705–740)

Vorbemerkung (Vor § 705) . . . 3

§ 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags . . . 61

§ 706 Beiträge der Gesellschafter . . . 213

§ 707 Erhöhung des vereinbarten Beitrags . . . 223

§ 708 Haftung der Gesellschafter . . . 230

§ 709 Gemeinschaftliche Geschäftsführung . . . 237

§ 710 Übertragung der Geschäftsführung . . . 281

§ 711 Widerspruchsrecht . . . 283

§ 712 Entziehung und Kündigung der Geschäftsführung . . . 288

§ 713 Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter . . . 295

§ 714 Vertretungsmacht . . . 300

§ 715 Entziehung der Vertretungsmacht . . . 332

§ 716 Kontrollrecht der Gesellschafter . . . 333

§ 717 Nichtübertragbarkeit der Gesellschafterrechte . . . 341

§ 718 Gesellschaftsvermögen . . . 357

§ 719 Gesamthänderische Bindung . . . 373

§ 720 Schutz des gutgläubigen Schuldners . . . 392

§ 721 Gewinn- und Verlustverteilung . . . 393

§ 722 Anteile am Gewinn und Verlust . . . 398

Vorbemerkung (Vor § 723) . . . 400

§ 723 Kündigung durch Gesellschafter . . . 406

§ 724 Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter Gesellschaft . . . 430

§ 725 Kündigung durch Pfändungspfandgläubiger . . . 432

§ 726 Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes . . . 440

§ 727 Auflösung durch Tod eines Gesellschafters . . . 442

§ 728 Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters . . . 464

§ 729 Fortdauer der Geschäftsführungsbefugnis . . . 476

§ 730 Auseinandersetzung; Geschäftsführung . . . 479

§ 731 Verfahren bei Auseinandersetzung . . . 502

§ 732 Rückgabe von Gegenständen . . . 504

§ 733 Berichtigung der Gesellschaftsschulden; Erstattung der Einlagen . . . 506

§ 734 Verteilung des Überschusses . . . 511

§ 735 Nachschusspflicht bei Verlust . . . 513

§ 736 Ausscheiden eines Gesellschafters, Nachhaftung . . . 515

§ 737 Ausschluss eines Gesellschafters . . . 524

§ 738 Auseinandersetzung beim Ausscheiden . . . 531

§ 739 Haftung für Fehlbetrag . . . 560

§ 740 Beteiligung am Ergebnis schwebender Geschäfte . . . 561

Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz – PartGG) Vorbemerkung (Vor § 1 PartGG) . . . 565

§ 1 PartGG Voraussetzungen der Partnerschaft . . . 576

§ 2 PartGG Name der Partnerschaft . . . 603

§ 3 PartGG Partnerschaftsvertrag . . . 611

§ 4 PartGG Anmeldung der Partnerschaft . . . 617

§ 5 PartGG Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften . . . 623 VII

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Inhaltsverzeichnis

§ 6 PartGG Rechtsverhältnis der Partner untereinander . . . 631

§ 7 PartGG Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten; rechtliche Selbständigkeit; Vertretung . . . . 642

§ 8 PartGG Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft . . . 648

§ 9 PartGG Ausscheiden eines Partners; Auflösung der Partnerschaft . . . 667

§ 10 PartGG Liquidation der Partnerschaft; Nachhaftung . . . 674

§ 11 PartGG Übergangsvorschriften . . . 678

Sachverzeichnis . . . 685

VIII

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