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Sanierung Hagneckkanal

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Academic year: 2022

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Gemeinden Aarberg, Bargen, Hagneck, Kallnach, Kappelen, Siselen, Täuffelen, Walperswil

Sanierung Hagneckkanal

Anforderungskatalog

Zusammenfassende Ergebnisse aus dem partizipativen Prozess 2007

Nidau/Biel, 17. Dezember 2007

Vermessungs- und Ingenieurbüro Kauter + Hutzli, 2560 Nidau

Iseli & Bösiger, 2502 Biel

Wasserwirtschaftsamt des Kantons Bern

Reiterstrasse 11, 3011 Bern

DM-134’359

(2)

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ...3

2 Perimeter ...3

3 Übergeordnete Projektziele ...3

4 Schadenpotenzial...4

5 Bauliche Anforderungen...4

5.1 Dimensionierung ...4

5.2 Dämme ...4

5.3 Abflussprofil und Vorland...5

5.4 Hagneckeinschnitt...5

5.5 Beurteilung möglicher Massnahmen ...5

6 Interessen ...5

6.1 Allgemeines...5

6.2 Landwirtschaft/Bodenschutz/Grundeigentum ...6

6.3 Naherholung...6

6.4 Infrastrukturanlagen ...6

6.5 Ökologie...6

6.6 Unterhalt (Gewässer und Damm) ...7

7 Verfahren ...8

8 Weiterführende Dokumente...8

(3)

Anforderungen an die Sanierung des Hagneckkanals

1 Einleitung

Der Hagneckkanal wurde zur Umleitung der Aare in den Bielersee und zur Verhinderung von Überflutungen im Seeland künstlich angelegt. Im unteren Abschnitt liegt der Wasserspiegel im Kanal auch bei normalen Wasserständen über eine längere Strecke höher als das angren- zende Kulturland.

Die Hochwasserstudie Hagneckkanal und die hydraulischen Berechnungen zeigen, dass die geforderte Durchflusskapazität von 1500 m3/s allein durch die folgenden Massnahmen nicht in genügendem Mass sicher gestellt werden können:

Wiederherstellung des ursprünglichen Durchflussprofils (Sandabtrag auf den Vorländern etc.)

Abtiefung der Vorländer über die gesamte Sanierungsstrecke

Für die Sanierung des Hagneckkanals ist ein Wasserbauplanverfahren durchzuführen.

Der vorliegende Bericht hält die wichtigsten Rahmenbedingungen für die

Projektierungsarbeiten fest. Er ist das Resultat der acht Sitzungen mit dem Lenkungs- ausschuss und der Begleitgruppe im Jahre 2007 und der Vorgaben des Kantons und des Bundes.

2 Perimeter

Gemäss Hochwasserstudie vom September 2006 und Erfahrungen aus dem Hochwasser 2007 sind folgende Abschnitte des Hagneckkanals baulich zu sanieren:

- Oberhalb Brücke Hagneck bis ca. 600 m oberhalb Walperswilbrücke (ca. Km 137.250 bis ca. Km 140.400)

- Hagneckeinschnitt

Der Betrachtungsbereich für mögliche ökologische Aufwertungsmassnahmen ist im beilie- genden Plan dargestellt.

3 Übergeordnete Projektziele

Ein wirksamer und nachhaltiger Hochwasserschutz am Hagneckkanal ist rasch wieder herzustellen.

Eine ökologische Aufwertung des Hagneckkanals (gemäss Wasserbaugesetz WBG) Die Erhaltung des attraktiven Naherholungsgebietes

(4)

Als Grundlage für die Abschätzung des Schadenpotenzials diente die Gefahren-/Intensi- tätskarte Hagneckkanal vom April 2007 der Firma Niederer + Pozzi Umwelt AG, Uznach. Die detaillierten Annahmen und Berechnungen sind im separaten Bericht „Zusammenstellung Schadenpotenzial Hochwasser Hagneckkanal“ vom November 2007 des Ingenieurbüros Kauter + Hutzli dargestellt.

Ein maximales Hochwasserereignis überschwemmt eine vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 1130 Hektaren. Es entstehen dabei folgende Schadenkosten und Ertragsausfälle:

Gebäude + Produktion in Gebäuden ca. Fr. 1.3 Mio Erschliessungsanlagen (Strassen, Wege, Bahn) ca. Fr. 4.3 Mio Landwirtschaftliche Kulturen und Drainagen ca. Fr. 28.2 Mio Schätzung Schadenpotenzial Total ca. Fr. 33.8 Mio

5 Bauliche Anforderungen 5.1 Dimensionierung

Die Bemessungshochwassermenge wird auf 1500 m3/s (plus Wiederherstellung eines angemessenen Freibordes, ca. 80 – 100 cm) festgelegt (vgl. Bericht Geo7, vom, 17.7.07).

Die Bewältigung des Extremhochwassers von 1800 m3/s als Überlastfall ist im Projekt nachzuweisen.

Die BKW FMB Energie AG muss die Hochwassersicherheit des Unterwasserkanals des Kraftwerkes Kallnach auf die Dimensionierungswassermenge des Hagneckkanals ab- stimmen.

Der Gewässerraum ist gemäss Art. 21 eidg. Wasserbauverordnung (WBV) von Bauten und Anlagen frei zu halten. Es gelten die kantonalen Empfehlungen zur „Sicherung des Raum- bedarfs und Uferbereichs von Fliessgewässern“.

5.2 Dämme

Die Dämme ab ca. 500 Meter oberhalb der Walperswilbrücke bis Brücke Hagneck sind zu sanieren.

Die Überlastbarkeit der Dämme muss gewährleistet sein. D.h.: nach der Sanierung dürfen die Dämme im Überlastfall nicht unkontrolliert brechen. Deshalb muss ein kontrolliertes Überströmen der Dämme an vordefinierten Stellen vorgesehen werden.

Die Befahrbarkeit der Dämme muss für die heutige militärische Nutzung (Zu- und Wegfahrt zu den Brückenstellen und den Aufrüstplätzen) und den Unterhalt gewährleistet sein.

Der Dammfuss muss beidseitig des Kanals durchgehend mit lastwagenbefahrbaren Wegen für die Krisenintervention erschlossen sein. Der genaue Standard ist im Projekt zu definie- ren. Als Deckbelag wird Kies favorisiert.

(5)

5.3 Abflussprofil und Vorland

Das ursprüngliche Abflussquerprofil ist wieder herzustellen unter Berücksichtigung der heutigen ökologischen Anforderungen.

Das Gefälle der Vorländer muss in Richtung Aare geneigt sein.

Beibehalten des heutigen Normalwasserspiegels damit:

- der Grundwasserspiegel auf dem heutigen Niveau gehalten werden kann (Wasserversorgung und Landwirtschaft).

- der Oberwasserpegel des Wasserkraftwerkes Hagneck und der Unterwasserpegel des Wasserkraftwerkes Kallnach im heutigen Bereich sichergestellt ist.

5.4 Hagneckeinschnitt

Die Durchflusskapazität soll im heutigen Umfang möglichst dauerhaft gewährleistet werden.

Auf eine Verbreiterung des Einschnittes zur Erhöhung der Abflusskapazität wird verzichtet.

Der grosse Hangrutsch vom März 2007 und das Nachrutschen im August 2007 auf der rechten Seite des Hagneck-Einschnittes hat gezeigt, dass differenziertere geotechnische Abklärungen betreffend die Böschungsstabilität im ganzen Hagneck-Einschnitt und ent- sprechende Massnahmenvorschläge notwendig sind.

5.5 Beurteilung möglicher Massnahmen

Als grundsätzlich tauglich werden die folgenden Massnahmen beurteilt:

- Erhöhung und Verbreiterung der Dämme

- Wiederherstellen des ursprünglichen Durchflussprofils.

Folgende Ausbaumassnahmen werden klar verworfen:

- Vertiefen des Flussbettes

- Durchgehende Querprofilerweiterung durch Abbau des Vorlandes (u.a. da nicht wirksam genug)

- Durchgehendes Verbreitern des Querprofils im ganzen Sanierungsabschnitt durch Versetzen der bestehenden Dämme nach aussen ins heutige Kulturland.

6 Interessen 6.1 Allgemeines

Nutzungen und Drittanforderungen (Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und Ökologie, Verkehr und weitere Infrastrukturanlagen sowie Freizeitnutzung) werden soweit zugelassen, als dass sie die eigentliche Bestimmung des Hagneckkanals, die Hochwassersicherheit und den Gewässerlebensraum, nicht beeinträchtigen.

Der Betrachtungsbereich für mögliche ökologische Aufwertungsmassnahmen ist im beilie- genden Planentwurf dargestellt.

(6)

Das Projekt soll sicheren Schutz vor Überflutung des intensiv genutzten Kulturlandes bieten Die Drainagesysteme (Leitungen, Pumpwerke) müssen weiterhin funktionieren.

Der Kulturlandverlust soll so klein wie möglich gehalten werden.

Anzulegende Erschliessungswege für den Hochwasserschutz sollen auch der Landwirt- schaft dienen.

6.3 Naherholung

Über die Dammkrone herausragende technische Massnahmen (z.B. Spundwände) kommen aus ästhetischen und ökologischen Gründen nicht in Frage.

Allfällig nötige Spundwände sind zu überdecken (u.a. Unfallrisiko).

Die zu erhaltenden Wander-, Rad- und Skaterwege sind mit den zuständigen kantonalen Stellen zu bezeichnen.

Wanderwege auf den Dammkronen (Aussicht) sollen erhalten bleiben.

6.4 Infrastrukturanlagen

Die Verstärkung oder der Neubau der Walperswilbrücke ist aus Hochwasserschutzgründen nicht nötig. Die Walperswilbrücke ist deshalb nicht Teil des Projektes.

Die Grundwasserpumpwerke (Trinkwasser) des Wasserverbundes Seeland (WVS) und der Wasserversorgung Aarberg und Region Erlach (WARE) dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Alle in den Dämmen verlaufenden Leitungen (Wasserversorgung und Abwasser) sind nach Möglichkeit ausserhalb des minimalen Gewässerraumes zu verlegen.

Die Armee braucht einen lastwagenbefahrbaren Zugang für Übersetzübungen (militärische Brückenbaustellen der Armasuisse Immobilien) beim Planiwald und unterhalb der Wal- perswilbrücke.

Die BKW FMB Energie AG muss Zugang für Unterhaltsarbeiten an den Betonmasten ihrer Freileitung haben.

Die Anliegen der Pontoniere für das Training und die Wettfahren sind wenn möglich zu berücksichtigen.

6.5 Ökologie

Die bisherigen Vorarbeiten umfassen die Beschreibung der vorhandenen ökologischen Werte (Ist-Zustand) sowie der bestehenden ökologischen Defizite. Aus der Analyse dieser Zustands- erhebungen wurden die folgenden, generellen Handlungsgrundsätze für die ökologische Ent- wicklung und Aufwertung des Gewässerraums abgeleitet:

Gestaltungs- und Entwicklungsgrundsätze:

- Aufwertung und Umgestaltung innerhalb des bestehenden Profils (strukturreiche und variable Ufergestaltung)

- Neuschaffung von Flussauenbereichen durch Dammverlegung (Auenwald, Neben- arme, etc.)

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- men im Bereich der Dämme und ausserhalb der Dämme (extensiv genutztes Grünland, Feuchtgebiete, Amphibienlebensräume, halboffene Landschaft, Kleinstrukturen etc.) - Spezifische Förderung von gefährdeten Zielarten (Äsche, Laubfrosch, Eisvogel, etc.) - Vernetzung mit benachbarten naturnahen Objekten (vor allem Gewässer und Feucht-

gebiete)

Vorgehensgrundsätze:

- Die ökologischen Massnahmen sind mit anderen Nutzungsansprüchen abzustimmen (Z.B. Lenkung der Freizeitaktivitäten).

- Die Qualität der ökologischen Massnahmen ist mit einem integralen Gewässerpflege- und Unterhaltsplan sicherzustellen.

- Der zusätzliche Flächenbedarf für Aufwertungsmassnahmen muss so bemessen wer- den, dass die ökologischen Funktionen des Gewässerraums sichergestellt werden können.

- Die Flächen für neue Lebensräume sind räumlich möglichst wirkungsvoll und mit mög- lichst geringen randlichen Störeinflüssen anzulegen.

6.6 Unterhalt (Gewässer und Damm)

Parallel zum Wasserbauplan wird ein Unterhaltskonzept für den Hagneckkanal erarbeitet.

Dieses regelt den Unterhalt und die Pflege des Hagneckkanals.

Ein geeigneter Unterhalt, regelmässige Kontrollen und bauliche Eingriffe bei Bedarf sollen eine lange Lebensdauer der Anlagen garantieren.

Die angepasste Nutzung der Dämme und der Vorländer fördert den Artenreichtum und den Erlebniswert zu vernünftigen Kosten.

Auf und wasserseitig der Dammkrone sind keine Bäume zugelassen; luftseitig der Dämme nur bei Überprofil (Auflagen Bafu).

Für den maschinellen Unterhalt sind tragfähige Zufahrtswege nötig:

Die Grünpflege an den Dammböschungen ist weiterhin mit einem Trägerfahrzeug mit Aus- legemäher ab Fahrstrasse auf der Dammkrone zu gewährleisten. Entsprechende

Einsatzfahrzeuge des Gewässerunterhaltsdienstes wiegen betriebsbereit bis 10 t Eigengewicht (Reichweite Mähausleger von 8.5 m).

Auch für einfachere Gehölzpflegearbeiten wird heute ein Unterhaltsfahrzeug oder Arbeits- traktor von bis zu 7 t benötigt. Für grössere Holzerarbeiten werden schwerere Arbeitsma- schinen eingesetzt. Sofern nur noch die Böschung des eigentlichen Kanalbettes bestockt ist (und nicht mehr Teile des Vorlandes), sind auch Arbeitsfahrzeuge mit weniger Eigen- gewicht möglich.

Die Bewirtschaftung der Kanalvorländer (zweimaliges Mähen) bedingt Abfahrtsrampen von der Dammstrasse her. In der Regel genügt ein Zugfahrzeug mit Vielschnittladewagen mit einem Gesamtgewicht von etwa 15 t.

Flickarbeiten an der Ufersicherung und Sandabtragungen nach grösseren Hochwassern erfolgen von der Landseite her. Der maschinelle Zugang (< 20 t Gesamtgewicht) zum Ufer muss abschnittsweise über die Dammstrassen und Abfahrtsrampen in das Kanalvorland möglich sein.

Es sind alternative Pflegemöglichkeiten zu prüfen.

(8)

Die Vorarbeiten und das partizipative Verfahren haben gezeigt, dass für die Sanierung des Hagneckkanals ein Wasserbauplanverfahren durchgeführt werden muss.

Auf Grund von ersten groben Kostenschätzungen ist das Projekt UVP-pflichtig.

Das Auflageprojekt und der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) werden prozesshaft erarbeitet.

Der UVB gibt Auskunft über die Auswirkungen aller im Auflageprojekt vorgesehenen Ein- griffe und Massnahmen.

8 Weiterführende Dokumente

Hochwasserstudie Hagneckkanal

Kauter+Hutzli Nidau, Niederer+Pozzi Uznach, Geotest Zollikofen, September 2006 „Bemessungshochwasser Aare Hagneck“ Bericht Geo7, 17.7.2007

Zusammenstellung Schadenpotenzial Hochwasser Hagneckkanal Bericht Kauter+Hutzli Nidau, November 2007

Sanierung Hagneckkanal:

Ökologische Zustandsanalysen 2007, 10.12.2007

Lenkungsausschuss und Begleitgruppe haben dieses Papier an der gemeinsamen Sitzung vom 11. Dezember 2007 im Schloss Nidau mit grosser Zustimmung verabschiedet.

Referenzen

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