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Mainz | Merkblatt Stand 09.11.2016

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Mainz | Merkblatt

Stand 09.11.2016

1 | 2 © Landeshauptstadt Mainz, 31-Verkehrsüberwachungsamt, Verkehrsabteilung, Fahrerlaubnisbehörde

Information zum freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis im Alter oder bei allgemeiner Nichteignung

Sie haben sich entschieden, künftig nicht mehr selbst Auto zu fahren und wollen Ihren Führerschein zurückgeben?

Dann können Sie den Führerschein im Original zusammen mit einer unter-

schriebenen Verzichtserklärung entweder persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) abgeben oder an die unter Kontakt benannte Adresse

versenden.

Ein Vordruckformular für die Verzichtserklärung finden Sie auf unserer Homepage www.mainz.de/verkehrsabteilung.

Wenn Sie es wünschen, wird Ihr Führerschein ungültig gestempelt und Sie

bekommen diesen als Andenken zurück. Sie erhalten außerdem eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe des Führerscheines.

Sie sind sich noch nicht sicher?

Falls Sie noch überlegen, ob es ratsam wäre, auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, finden Sie – auch als Angehörige eines/einer Betroffenen – hier einige Hinweise als Anregung, die allerdings keinesfalls abschließend sind.

Natürlich ist das fortschreitende Alter allein kein Grund für eine verminderte Fahr- tauglichkeit, doch einige Fähigkeiten nehmen irgendwann schleichend mit den Jahren ab. Dazu gehören etwa Sehschärfe, Konzentrationsfähigkeit, Reaktions- schnelligkeit oder die ausreichende Beweglichkeit der Halswirbelsäule.

Fällt beispielsweise aufgrund von Unbeweglichkeiten der Blick über die Schulter beim Abbiegen im Straßenverkehr zunehmend schwerer, können Sie mit Ihrem/

Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin oder auch einem Spezialisten/einer Spezialistin Möglichkeiten zur Kompensation besprechen. Auch bieten viele örtliche Fahr- schulen oder Automobilclubs freiwillige Testfahrten an, bei denen Sie neben einer realistischen Einschätzung Ihrer Fähigkeiten auch nützliche Tipps zur Erhaltung Ihrer Fahrtauglichkeit erhalten können. Die Ergebnisse dieser Fahrtests werden übrigens nicht an Behörden weitergeleitet, sondern dienen allein Ihrer Information.

Bemerken Sie selbst oder Ihre Angehörigen jedoch gravierende Einschränkungen, oder kam es gar schon zu brenzligen Situationen, sollten Sie spätestens jetzt handeln. So sollten Sie entweder eine solche Testfahrt wahrnehmen oder auch

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direkt den – verständlicherweise – oft schwierigen Entschluss fassen, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, bevor es zu einem möglicherweise folgenschweren Unfall kommt. Beispiele für solche Unfälle sind des Öfteren aus der Presse zu entnehmen.

Bitte bedenken Sie, dass neben Ihrer eigenen Gesundheit auch immer die der anderen Verkehrsteilnehmer/innen – insbesondere unerfahrener Kinder – auf dem Spiel steht.

Ist etwas passiert, das Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit aufkommen lässt, sind Sie also im Verkehr negativ aufgefallen oder haben einen Unfall verursacht, bei dem sich der Verdacht einer eingeschränkten Fahrtauglichkeit ergibt, erhält die

Fahrerlaubnisbehörde in der Regel direkt eine Mitteilung z.B. von der Polizei, aber auch von Dritten. Daraufhin werden nach erster Klärung des Sachverhaltes meist entweder fachärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten angefordert, oder bei klaren Sachverhalten auch sofort die Fahrerlaubnis entzogen. All dies hat zum Teil hohe Kosten zur Folge, denen Sie mit einem freiwilligen Verzicht

zuvorkommen können.

Gerne können Sie sich bei Unsicherheiten von uns beraten lassen, oder Sie suchen Rat bei einem/einer Verkehrsmediziner/in, einem Automobilclub oder einer

Fahrschule vor Ort.

Ihre Fahreignung wird bereits durch die Behörde angezweifelt?

Auch bei einer laufenden Fahreignungsüberprüfung durch die Fahrerlaubnis- behörde unabhängig vom Grund (z.B. Erkrankungen, Alkohol, Drogen) können Sie jederzeit auf die Fahrerlaubnis verzichten und möglicherweise noch anfallenden Gebühren vorgreifen.

Hinweis

Nach einem Verzicht sind Sie nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und dürfen somit keine erlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen.

Kontakt

Landeshauptstadt Mainz

31-Verkehrsüberwachungsamt, Verkehrsabteilung, Fahrerlaubnisbehörde Elly-Beinhorn-Straße 16 | 55129 Mainz

Postfach: 38 20 | 55028 Mainz Telefon: 06131/12-24 24 Telefax: 06131/12-25 11

E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.mainz.de

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