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Mainz | Merkblatt Stand 01.06.2017

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Mainz | Merkblatt

Stand 01.06.2017

1 | 1 © Landeshauptstadt Mainz, Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Die Benutzung der Feldwege mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten

Mit dieser Kurzinformation möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesent- lichen Inhalte der "Feldwegesatzung" geben, die am 01. Juni 1998 in Kraft getreten ist.

Wir bitten Sie deshalb, dieses Merkblatt sorgfältig zu lesen:

Feldwege dienen vorrangig der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Grundstücke. Zu diesem Zweck ist das Befahren mit Kfz zulässig. Das gleiche gilt für die Nutzung der Feldwege durch Anlieger.

Die Benutzung der Feldwege mit Kfz zu anderen Zwecken ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeerlaubnisse können auf Antrag bei dem

Amt für Verkehrswesen, Straßenverkehrsbehörde, Zitadelle, Bau D, Tel.: 12-2479, erteilt werden.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung geahndet werden.

Um Ihnen und uns unnötig Ärger und Kosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an das Verbot zu halten.

Kontakt

Landeshauptstadt Mainz

30- Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Kaiserstr. 3-5, 55116 Mainz

Postfach 3820, 55028 Mainz Telefon 06131 – 12-2477 Telefax 06131 – 12-3010

Email rechts-und-ordnungsamt@stadt.mainz.de

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