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Mainz | Merkblatt Stand 01.10.2013

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Mainz | Merkblatt

Stand 01.10.2013

1 | 3 © Landeshauptstadt Mainz, Verkehrsüberwachungsamt, Verkehrsabteilung

Erteilung einer Fahrschulerlaubnis

Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm Beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis.

Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klassen BE, A, CE und DE erteilt.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

 Mindestalter 25 Jahre

 Geistige, körperliche und fachliche Eignung (es dürfen keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gegeben sein)

 Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die allgemeinen Pflichten eines Fahrschulinhabers (§ 16 FahrlG) nicht erfüllen kann

 Der Bewerber muss:

1. die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse(n) besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt.

2. mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines

Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein

3. an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben

4. den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge in ausreichender Menge zur Verfügung haben

Der Antrag auf die Fahrschulerlaubnis:

Sind alle Voraussetzungen gegeben, kann der schriftliche Antrag bei der

Stadtverwaltung Mainz Verkehrsüberwachungsamt -Verkehrsabteilung-

Elly-Beinhorn-Straße 16 55129 Mainz

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Mainz | Merkblatt Stand 01.10.2013

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eingereicht werden, wenn die Fahrschule im Stadtgebiet Mainz eröffnet werden soll.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde

Kopie des Fahrlehrerscheines (Vorder- und Rückseite), das Original muss bei Antragstellung vorgelegt werden.

Nachweis über zweijährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer (z. B.

Bescheinigung der entsprechenden Fahrschule in Verbindung mit den entsprechenden Eintragungen im Fahrlehrerschein)

Teilnahmebescheinigung an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang bei einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder einem anderen fachlich geeigneten Träger

Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)

Maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung

Kopie des Kauf- oder Mietvertrages für die Unterrichtsräume

Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)

Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge (mit Zulassungsdatum und Kennzeichen)

Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft

Behördlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)

Behördliches Führungszeugnis (bei der Gemeinde zu beantragen)

Sind alle geforderten Unterlagen vorgelegt, erfolgt die Überprüfung der

Fahrschulräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge durch die Erlaubnisbehörde vor Ort mit unserem Fachberater. Hierzu werden wir nach kurzer Zeit mit einem

Terminvorschlag auf Sie zukommen.

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3 | 3 © Landeshauptstadt Mainz

Bei juristischen Personen (z.B. einer GmbH):

Ist der Bewerber eine juristische Person (GmbH) ist bei Antragstellung zusätzlich ein beglaubigter Auszug aus dem Handelszentralregister oder aus dem

Vereinsregister vorzulegen (Ausweis, Führungszeugnis, Fahrlehrerschein, Nachweis über 2-jährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer, Teilnahmebescheinigung an fahrschulbetriebswirtschaftlichem Lehrgang usw. sind hier vom

verantwortlichen Leiter vorzulegen). Ferner ist zu belegen, welche beruflichen Verpflichtungen der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes sonst noch zu erfüllen hat. Die zur Vertretung der juristischen Person berechtigten Personen haben die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der

Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen. Die Bestellung des verantwortlichen Leiter ist vorzulegen.

Sind alle geforderten Unterlagen vorgelegt, erfolgt die Überprüfung der

Fahrschulräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge durch die Erlaubnisbehörde vor Ort mit dem entsprechenden Fachberater. Hierzu werden wir nach kurzer Zeit mit einem Terminvorschlag auf Sie zukommen.

Kontakt

Landeshauptstadt Mainz

Verkehrsüberwachungsamt, Verkehrsabteilung Elly-Beinhorn-Straße 16

55129 Mainz

Telefon: 06131/12-24 24 Telefax: 06131/12-25 11

Mailadresse: verkehrsabteilung@stadt.mainz.de

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