BSH in Hamburg
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BSH in Rostock
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Maritime
Raumordnung
www.bsh.de | posteingang@bsh.de
Im Anschluss führte das BSH verschiedene thema- tische Workshops und Fachgespräche durch, auf deren Grundlage das BSH nun erste Planvorentwürfe für Nord- und Ostsee erstellt hat.
Der Planungsprozess sieht wie folgt aus:
Unterrichtungsverfahren nach § 9 Absatz 1 ROG Fachgespräche und Workshops
Erstellung der Umweltberichte
Scopingtermine der Strategischen Umweltprüfung
Fertigstellung überarbeiteter Planentwürfe
Abstimmung der betroffenen Bundesministerien Erarbeitung von Plan-Vorentwürfen
1. Beteiligungsrunde Erarbeitung erster Planentwürfe
2. Beteiligungsrunde
Veröffentlichung und Inkrafttreten der Pläne
Weiterführende Informationen finden Sie auf den In- ternetseiten des BSH. Meeresraumordnung:
www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresraumpla- nung/meeresraumplanung_node.html
Raumordnung in der AWZ (2009)
Geodätisches Datum: WGS 84 Kartenprojektion: Mercator (54° Nord)
Wilhelmshaven Bremerhaven Hamburg
Flensburg
Kiel
Lübeck
Rostock
Stralsund Greifswald
Festlegungen Vorranggebiet Schifffahrt Vorbehaltsgebiet Schifffahrt Vorranggebiet Windenergie Vorranggebiet Rohrleitungen Vorbehaltsgebiet Rohrleitungen Vorbehaltsgebiet Forschung
Nachrichtliche Darstellungen Schifffahrt
Verkehrstrennungsgebiet Tiefwasserweg Vorsichtsgebiet Reede Ankerplatz Energie
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XY
XY
XY
XY
XY Windparks genehmigt Naturschutz
Natura 2000 - FFH-Gebiet Natura 2000 - EU-Vogelschutzgebiet
N i e d e r l a n d e N i e d e r l a n d e
D ä n e m a r k
D ä n e m a r k S c h w e d e nS c h w e d e n
P o l e n P o l e n
Raumordnung in der AWZ (2009)
Geodätisches Datum: WGS 84 Kartenprojektion: Mercator (54° Nord)
Wilhelmshaven Bremerhaven Hamburg
Flensburg
Kiel
Lübeck
Rostock
Stralsund
Greifswald
Festlegungen Vorranggebiet Schifffahrt Vorbehaltsgebiet Schifffahrt Vorranggebiet Windenergie Vorranggebiet Rohrleitungen Vorbehaltsgebiet Rohrleitungen Vorbehaltsgebiet Forschung
Nachrichtliche Darstellungen Schifffahrt
Verkehrstrennungsgebiet Tiefwasserweg Vorsichtsgebiet Reede Ankerplatz Energie
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XY Windparks genehmigt Naturschutz
Natura 2000 - FFH-Gebiet Natura 2000 - EU-Vogelschutzgebiet
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D ä n e m a r k
D ä n e m a r k S c h w e d e nS c h w e d e n
P o l e n P o l e n
Fortschreibung der Raumordnungspläne
Seit Inkrafttreten der Raumordnungspläne im Jahr 2009 haben sich die Rahmenbedingungen für die Meeresraumplanung grundlegend geändert. Neu- artige Nutzungen wie die Offshore-Windenergie entwi- ckeln sich rasant, gleichzeitig nehmen die Ansprüche traditioneller Nutzungen wie der Schifffahrt und der Fischerei nicht ab. Zunehmend wird das Meer zum Ausbau grenzüberschreitender Infrastruktur (Kabel, Rohrleitungen) genutzt.
Auch die Küstenbundesländer und viele europäische Nachbarländer haben in den letzten Jahren planeri- sche Festlegungen für ihren Meeresraum getroffen.
Der meerespolitische Rahmen der Europäischen Uni- on sieht ein nachhaltiges Wachstum der Meereswirt- schaft vor, das die Wechselwirkungen zwischen Land und Meer berücksichtigt und eine intensive grenz- überschreitende Zusammenarbeit erfordert.
Im Auftrag des für die Meeresraumordnung zuständi- gen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Hei- mat (BMI) hat das BSH im Juni 2019 offiziell mit der Fortschreibung der Raumordnungspläne begonnen.
Die fortgeschriebenen Raumordnungspläne werden in Karten und Text Festlegungen treffen
1. zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs,
2. zu weiteren wirtschaftlichen Nutzungen, 3. zu wissenschaftlichen Nutzungen sowie
4. zum Schutz und zur Verbesserung der Meeresum- welt.
Im Verfahren zur Aufstellung der Raumordnungspläne für die AWZ wurden zunächst Behörden und Verbände über den Prozess der Fortschreibung unterrichtet und um die Bereitstellung relevanter Informationen gebeten.
Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee
Die Raumplanung ist ein wichtiges und wirkungsvolles Instrument zur nachhaltigen Entwicklung der Meere.
Ziel ist es, die stetig wachsenden, neuartigen und traditionellen Nutzungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und integrativen Betrachtung in Einklang zu bringen.
Bereits im Jahr 2009 stellte das Bundesamt für See- schifffahrt und Hydrographie (BSH) im Auftrag des da- maligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee auf.
Beide Raumordnungspläne beinhalten Ziele und Grundsätze der Raumordnung für Windenergie auf See, Schifffahrt, Rohstoffgewinnung, Rohrleitungen und Seekabel, wissenschaftliche Meeresforschung, Fischerei und Marikultur sowie für den Schutz der Meeresumwelt.
Das BSH erarbeitete die Raumordnungspläne unter Beteiligung der betroffenen Behörden und der Öffent- lichkeit. In diesem Prozess entstanden neben karto- graphischen Darstellungen inhaltliche Vorgaben so- wie umfangreiche Umweltberichte.
Es wurden Vorranggebiete für die Nutzungen Wind- energie, Schifffahrt und Rohrleitungen festgelegt. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten andere Nutzungen unzulässig sind, sofern sie mit den vorrangigen Nut- zungen nicht vereinbar sind. Zum Schutz der Meeres- umwelt ist die Errichtung von Windenergie anlagen in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten und Vogelschutzgebie- ten nicht zulässig.