• Keine Ergebnisse gefunden

Grundsatzfragen der Raumordnung und Landesplanung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Grundsatzfragen der Raumordnung und Landesplanung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

der Abteilungsleiterin / des Abteilungsleiters

der Abteilung 7 „Raumordnung und Landesplanung, Nachhaltige Entwicklung“ zu besetzen.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Abteilung gehören

– Abstimmung landesentwicklungspolitisch bedeutsamer Maßnahmen und räumlich bedeutsamer Auswirkungen innerhalb der Landesregierung,

– Grundsatzfragen der Raumordnung und Landesplanung,

– Umsetzung und Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland- Pfalz,

– Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne,

– Grundsatzfragen und Projekte der Regionalentwicklung (Kulturlandschaftskataster, Masterplan Welterbe Oberes Mittelrheintal, u.a.),

– Raumbeobachtung und Erstellung von Raumordnungsberichten; Beobachtung, Analyse sowie strategische Beurteilung der räumlichen Auswirkungen der demographischen Entwicklung,

– Erarbeitung und Fortschreibung der Rechtsgrundlagen der Landesplanung, insbesondere des Landesplanungsgesetzes,

– Organisation der Regionalplanung sowie Rechts- und Fachaufsicht über die Planungsgemeinschaften und die oberen Landesplanungsbehörden,

– Vertretung der Belange der Raumentwicklung in Bund-Länder-Gremien sowie in Gremien der Europäischen Union und im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarregionen und den anderen Bundesländern,

– transnationale und interregionale Zusammenarbeit sowie räumliche Kohäsion einschließlich zugehöriger EU-Förderprogramme sowie

– Nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz.

Wir suchen

eine qualifizierte Persönlichkeit mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung in leitender Funktion und langjähriger Erfahrung in den Bereichen Raumordnung und Landesplanung sowie Nachhaltige Entwicklung.

(2)

Seite 2

Wir erwarten

– für die Leitung der Abteilung notwendige fachliche und soziale Kompetenz, – ausgeprägte Führungskompetenz,

– Verwaltungserfahrung, vorzugsweise in unterschiedlichen Organisationseinheiten und in einer obersten Landesbehörde.

– Erfahrungen in transnationaler und grenzüberschreitender Kooperation, in der Zusammenarbeit mit kommunalen Gebietskörperschaften und Ministerien sowie in der Beteiligung Privater,

– strategisches Denkvermögen und Fähigkeit, innovative Konzepte mit zu gestalten und umzusetzen sowie

– Fähigkeit, kooperativ und zielorientiert mit den Kommunen, den Landesbehörden, den anderen Bundesländern, dem Bund, den europäischen Nachbarn sowie den Verbänden zusammen zu arbeiten.

Die Besoldung für diese Funktion ist bis zur Besoldungsgruppe B 6 BBesO bzw.

entsprechender tarifrechtlicher Vergütung möglich.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen und begrüßt besonders die Bewerbungen von Frauen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 12. Dezember 2011 an das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

– Personalreferat, Frau Julia Schank – Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung aus Kostengründen nur dann zurücksenden können, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(3) Hinsichtlich der Prozeßführung vor dem Europäischen Gerichtshof stellt die Bundesregierung in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen sowie für Vertragsverletzungsverfahren,

(3) Ersuchen um nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise, die nach dem in den Absätzen 1 und 2 genannten Präferenzabkommen ausgestellt worden sind, werden von

Dieser besteht aus einer Vertretung des zuständigen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem Direktor des Bundesamts für Energie (BFE),

Im Rahmen einer mehrjäh- rigen Vorbereitungsphase arbei- tet das Katasteramt Kleve bereits an der Umsetzung. Für das ge- samte Kreisgebiet mit 16 Ge- meinden und einer Fläche von

August 1993 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-

(3) 1 Die nach Landesrecht für die Raumordnung zuständigen Behörden der vertragschließenden Länder beteiligen an allen Verfahren, die der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen

September 1997 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und

(2) Im grenznahen Raum zwischen Sachsen und Thüringen sollen alle Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung, einschließlich der Regionalplanung, die über das Gebiet eines