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G zum StV Sachsen – Thüringen Zusammenarbeit Raumordnung und Landesplanung

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Gesetz

zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen

und dem Freistaat Thüringen

über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung

Vom 29. Juni 1998

Der Sächsische Landtag hat am 27. Mai 1998 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem am 12. September 1997 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag und seine Anlage werden nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 29. Juni 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen

Der Minsiterpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister

für Umwelt und Landesentwicklung Arnold Vaatz

G zum StV Sachsen - Thüringen Zusammenarbeit Raumordnung und Landesplanung

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 21.07.1998 Seite 1 von 1

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