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Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium

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Academic year: 2022

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Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium

10. Juni 2021

lic. iur. Jean-Pierre Heller, Advokat

Leiter Rechtsdienst Schadenversicherung Basler Versicherungen

(2)

www.baloise.ch

Inhalt

2 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

II. Das innovative Modell des Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

III. Zusammenfassung und Ausblick

(3)

www.baloise.ch

bei Scheitern, ggf.

Sozial- versicherer

I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

3

1. Medizinische Gutachten in verschiedenen Rechtsgebieten und Verfahren

Schaden- ereignis

Beauftra- gung RA

Verfügung Einsprache/

Beschwerde

med.

Gutachten Urteil

med.

Gutachten

Schadenregu- lierung / Vergleich

Klage med.

Gutachten Urteil

aussergerichtlich gerichtlich

UVG / IV Sozial-

versicherungs- recht

Zivilrecht

med.

Gutachten

Schädiger/

Haftpflicht-VR

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher 2. Juli 2020

(4)

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bei Scheitern, ggf.

Sozial- versicherer

I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

4

2. Mein Focus heute

Schaden- ereignis

Beauftra- gung RA

Verfügung Einsprache/

Beschwerde

med.

Gutachten Urteil

Schadenregu- lierung / Vergleich

Klage med.

Gutachten Urteil

gerichtlich

UVG / IV Sozial-

versicherungs- recht

med.

Gutachten

Schädiger/

Haftpflicht-VR

med.

Gutachten

aussergerichtlich

Zivilrecht

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

Schadenregu- lierung / Vergleich Schädiger/

Haftpflicht-VR

med.

Gutachten

aussergerichtlich

Zivilrecht

(5)

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I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

5

3. Zweck medizinischer Gutachten in Versicherungsfällen

• Feststellung des medizinischen Sachverhalts

• medizinische Beurteilungen

• Arbeitsunfähigkeit, Prognosen etc.

• in Arzthaftpflicht-Fällen: Vorgehen lege artis? (➔ Behandlungsfehler?)

• Kausalität

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

(6)

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Auftrag

I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

Begutachtung (ggf.)

2. Juli 2020

Erstellung des Gutachtens

Ablieferung des Gutachtens

Beantwortung der Ergänzungsfragen

Rechnungs- stellung Ergänzungs-

fragen

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher

4. Der übliche Ablauf eines Gutachtens aus Sicht des Gutachters

(7)

www.baloise.ch 7

I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

2. Juli 2020 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Dr. iur. Reinhard Kindscher

5. Die Problemfelder

Und was geschah vorher? Und was geschieht nachher?

? ?

HIER liegen viele Probleme!

? ?

(8)

www.baloise.ch 8

Sachverhalt:

Patientin kommt in die Notfallstation wegen Brustschmerzen

sofort durchgeführte Untersuchungen: EKG und Blutanalyse

Ergebnis: kein spezifischer Befund.

erneute Durchführung eines EKG 9 Stunden später

Diagnose: 'Herzinfarkt'.

Vorwurf / Fragestellung:

unzureichende Abklärungen?

verspätete Diagnose?

Kausalität des späten Erkennens für die gesundheitlichen Folgen?

Abklärung durch ein medizinisches Gutachten

Fallbeispiel:ˮ(Zu?) späte Diagnose eines Herzinfarktes”

I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

10. Juni 2021 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

5. Die Problemfelder

(9)

www.baloise.ch 9

Weiterer Fallverlauf:

Der Rechtsanwalt der Patientin und der Haftpflichtversicherer des Arztes verständigen sich nach langwieriger Korrespondenz auf einen gemeinsamen Gutachter.

Nach mehrmonatigen, streitigen Diskussionen einigen sich der Rechtsanwalt und der Haftpflichtversicherer auf einen gemeinsamen Fragenkatalog.

Der Haftpflichtversicherer erteilt mit dem Einverständnis des Rechtsanwalts der Patientin den Gutachtenauftrag.

Nach knapp einem Jahr liegt das Gutachten vor.

Der Rechtsanwalt der Patientin argumentiert, dass dem Gutachten die Bejahung einer Sorgfaltspflichtverletzung entnommen werden könne.

Der Haftpflichtversicherer des Arztes hält das Gutachten für nicht schlüssig.

UND NUN?

Fallbeispiel:ˮ(Zu?) späte Diagnose eines Herzinfarktes”

I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

10. Juni 2021 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

5. Die Problemfelder

(10)

www.baloise.ch 10

I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

10. Juni 2021 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

5. Die Problemfelder

______Problemfelder:_____

Auswahl des Gutachters

Fragenkatalog

______Problemfelder:_____

Interpretationen des Gutachtens

Fehlende Akzeptanz des Gutachtens

Gutachten, Gegengutach- ten, Obergutachten …

Klage ________Problemfelder:_______

Zeitdauer bis zur Vorlage des schriftlichen Gutachtens

Qualität der Gutachten

(11)

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I. Die aktuelle Situation des medizinischen Gutachtens

10. Juni 2021 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

5. Die Problemfelder – Lösungsansätze?

Verbesserung der Qualität der Gutachten durch …

Ausbildung zum zertifizierten medizinischen Gutachter SIM

Versicherungsmedizin auf universitärem Niveau (asim)

Leitlinien der Fachgesellschaften

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium

5. Die Problemfelder

(12)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

12

Grundsatz der Mündlichkeit

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

1. Kernmerkmale

Flexibles Modell

(13)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

13

Gutachter

Rechts- anwalt

Geschädigter Haftpflicht-

versicherer

Schädiger

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

2. Das Grundprinzip des Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

(14)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

14

zielgerichtetes Herausarbeiten der medizinischen Problematik

Qualitätsverbesserung

detailliertere Begründungen

unmittelbare Teilnahme an der medizinischen Erörterung führt zu einem besseren Verständnis bei RA und Haftpflicht-

Versicherer (Interdisziplinarität)

erhöhte Akzeptanz der gutachterlichen Beurteilungen durch die Betroffenen

• verbesserte Einschätzung des Prozessrisikos

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

3. Die Vorteile des Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums (1)

(15)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

15

Förderung der Konsensfindung und des Ziels einvernehmlicher Fallerledigung

• Verständigung auf einen gemeinsamen Fragenkatalog grundsätzlich entbehrlich

Effizientes, zeitsparendes Vorgehen

• ggf. Reduktion der Gutachterkosten

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

3. Die Vorteile des Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums (2)

(16)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

16

Klärung der medizi- nischen Fragen

Fall i.d.R. lösbar

teilweise Klärung der medizinischen

Fragen

bessere

Einschätzung des Prozessrisikos

keine eindeutige Klärung der medizinischen Fragen

Fallerledigung

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

4. Weiterer Verlauf / Ergebnis

(17)

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Weiterer Fallverlauf:

Der Rechtsanwalt der Patientin und der Haftpflichtversicherer des Arztes verständigen sich nach langwieriger Korrespondenz auf einen gemeinsamen Gutachter.

Nach mehrmonatigen, streitigen Diskussionen einigen sich der Rechtsanwalt und der Haftpflichtversicherer auf einen gemeinsamen Fragenkatalog.

Der Haftpflichtversicherer erteilt mit dem Einverständnis des Rechtsanwalts der Patientin den Gutachtenauftrag.

Nach knapp einem Jahr liegt das Gutachten vor.

Der Rechtsanwalt der Patientin argumentiert, dass dem Gutachten die Bejahung einer Sorgfaltspflichtverletzung entnommen werden könne.

Der Haftpflichtversicherer des Arztes hält das Gutachten für nicht schlüssig.

UND NUN?

Fallbeispiel:ˮ(Zu?) späte Diagnose eines Herzinfarktes”

10. Juni 2021 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

(18)

www.baloise.ch 18

Weiteres Vorgehen:

Auf Vorschlag des Haftpflichtversicherers wird ein

Gemeinschaftliches Gutachter-Konsilium durchgeführt.

Teilnehmer: - der medizinische Gutachter - Rechtsanwalt der Patientin

- Vertreter des Haftpflichtversicherers - Vertrauensärzte der Parteien

Fallbeispiel:ˮ(Zu?) späte Diagnose eines Herzinfarktes”

10. Juni 2021 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

(19)

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Fallbeispiel:ˮ(Zu?) späte Diagnose eines Herzinfarktes”

10. Juni 2021 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

Ergebnis des Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums:

Manche der offenen medizinischen Fragen konnten geklärt werden.

Aber eine umfassende und eindeutige Klärung aller medizinischen Fragen konnte auch der Gutachter im Rahmen dieses Gemeinschaftlichen Gutachter- Konsiliums nicht liefern.

Zumindest jedoch konnte der Gutachter Erläuterungen zu den offen

gebliebenen Fragen geben und zu den Gründen, warum manche Fragen nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten.

II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

(20)

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Fallbeispiel:ˮ(Zu?) späte Diagnose eines Herzinfarktes”

10. Juni 2021 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

Lösung des Haftpflichtfalls?

Durch ein vertieftes Verständnis der medizinischen Sachlage ermöglichte das GGK beiden Parteien eine bessere Einschätzung des Prozessrisikos.

Fallabschluss durch Vergleich!

(21)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

21

Grundsatz der Mündlichkeit

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

1. Kernmerkmale

Flexibles Modell

(22)

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Gutachter

II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

22

a. Ein Gutachter

Ein Gutachter arbeitet sich in die vorhandene Dokumentation und die medizinischen Fragestellungen ein. Anschliessend findet die Erörte- rung mit dem Haftpflichtversicherer und dem Anwalt der geschädigten Person statt, welche ggf. von ihren beratenden Ärzten begleitet

werden.

Geschädigter

evtl.

evtl..

Beratender Arzt

Rechts-

anwalt Haftpflicht-

versicherer

Schädiger

evtl.

evtl.

Beratender Arzt

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

5. Varianten eines Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums (1)

(23)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

23

b. Erläuterung eines schon vorliegenden schriftlichen Gutachtens

Ein (zuvor schon beauftragter) Gutachter erläutert (s)ein vorliegendes schriftliches Gutachten gegenüber dem Haftpflichtversicherer und dem Anwalt der geschädigten Person, welche ggf. von ihren beratenden Ärzten begleitet werden.

Gutachter Geschädigter

evtl.

evtl..

Beratender Arzt

Rechts-

anwalt Haftpflicht-

versicherer

Schädiger

evtl.

evtl.

Beratender Arzt

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

5. Varianten eines Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums (2)

(24)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

24

c. GGK mit Moderation

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsiliums kann in allen Varianten mit Moderation durchgeführt werden.

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

5. Varianten eines Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums (3)

(25)

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Gutachter

II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

25

Rechtsanwalt Geschädigter

evtl.

Gutachter

Haftpflicht-

versicherer Schädiger

evtl.

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

5. Varianten eines Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums (4)

evtl..

Beratender Arzt

evtl..

Beratender Arzt

d. Zwei Gutachter (ggf. mit Untersuchung)

Zwei medizinische Gutachter arbeiten sich getrennt in die vorhandene Dokumentation und die medizinischen Fragestellungen ein mit

anschliessender Diskussion im Beisein des Haftpflichtversicherers und des Anwalts der geschädigten Person, ggf. auch der geschädigten

Person.

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

26

• Verständigung auf einen gemeinsamen Gutachter kann entbehrlich sein

• ggf. unmittelbarer fachlicher Austausch zwischen den Gutachtern

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

Weitere Vorteile des Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

(27)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

27

e. weitere, individuelle Varianten sind möglich

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

5. Varianten eines Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums (5)

schriftliche Zusammenfassung durch den Gutachter

Sitzungsprotokoll

ggf. weitere Optionen nach Vereinbarung zwischen den Parteien

f. Optionen

(28)

www.baloise.ch 10. Juni 2021 28 Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller

✓ ✓ ✓ ✓

✓ ✓

II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

6. Verbesserung auf allen Problemfeldern

(29)

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

29

• geeigneter Fall

• Festlegung der Modalitäten für das geplante Vorgehen

• Offenheit aller Beteiligten für dieses neue Modell

• fachliche Kompetenz des Gutachters

• Persönlichkeit des Gutachters

• eingehende Vorbereitung der Zusammenkunft

• aufrichtiges, konstruktives, lösungsorientiertes Diskussionsklima

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

7. Notwendige Voraussetzungen für ein erfolgreiches

Gemeinschaftliches Gutachter-Konsilium

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II. Das innovative Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

30

• Fehlen der notwendigen Voraussetzungen

• Einnehmen einer „Parteivertreter-Rolle‟

durch den / die medizinischen Gutachter

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

8. Misserfolgsfaktoren

(31)

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III. Zusammenfassung und Ausblick

31

1. Die Kernmerkmale des Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums

mündliche Erörterung der fallrelevanten medizinischen Fragestellungen durch den / die medizinischen Gutachter mit den juristischen Vertretern der Parteien, ggf. auch im Beisein der Betroffenen selbst

(anstelle eines schriftliches Gutachtens)

Flexibilität der konkreten Ausgestaltung

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium ist ein

flexibles Modell zur aussergerichtlichen Klärung medizinischer Fragestellungen in komplexen Haftpflichtfällen (häufig:

Arzthaftpflichtfällen) unter Einbeziehung aller Beteiligten und Betroffenen in einer mündlichen Erörterung.

(32)

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III. Zusammenfassung und Ausblick

32

2. Was bringt ein Gemeinschaftliches Gutachter-Konsilium im Vergleich zum herkömmlichen schriftlichen Gutachten?

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium ...

… führt bei den beteiligten Parteien zu einem besseren Verständnis der medizinischen Beurteilungen

... erhöht die Akzeptanz der gutachterlichen Beurteilungen

… ermöglicht eine bessere Einschätzung des Prozessrisikos ... fördert die Erzielung einer gütlichen Einigung.

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

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III. Zusammenfassung und Ausblick

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3. Unsere konkreten Erfahrungen

• Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium hat sich bewährt als Instrument in konkreten Schadenfällen mit komplexen medizinischen Fragestellungen.

• positive Rückmeldungen von Gutachtern, die bereits an einem Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsilium beteiligt waren

Geschädigtenanwälte ergreifen von sich aus die Initiative, ein Gemeinschaftliches Gutachter-Konsilium vorzuschlagen.

• positive Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Auswertung durchgeführter GGK durch die asim

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

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III. Zusammenfassung und Ausblick

34

4. Stakeholder / Publikationen / Vorträge (1)

Swiss Insurance Medicine SIM,

 Ausbildung zum zertifizierten Gutachter SIM

2. Basler Arzthaftpflichttage „Neue Ansätze in der Arzthaftpflicht“, Basel, 27. Januar 2012

 Empfehlung: https://www.unispital-basel.ch/fileadmin/unispitalbaselch/Bereiche/Medizin/Asim/Angebot/Lehre/Basler_Arzthaftpflichttage/empfehlung_ggk16.pdf

asim

 wissenschaftliches Projekt

• „Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium (GGK) – Innovative Ansätze in der Arzthaftung“, lic. iur. Yvonne Bollag/Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter, in: HAVE 1/2013, Seite 76

HAVE Personen-Schaden-Forum, Zürich, 18. Januar 2017

• „Wege zu einem Arzthaftungsgutachten und deren Vor- und Nachteile aus Patientensicht“, Rechtsanwalt Christian Haag, in: Jusletter 31.08.2020

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

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III. Zusammenfassung und Ausblick

35

Im Ausland:

• Niedersächsisches Justizministerium: Konfliktmanagement-Kongress, Landgericht Hannover, 06. Oktober 2012

• Workshop 'Justiz und Versicherungen',

Landgericht München I/Rechtsanwaltskammer München, 23.10.2012

• "Aussergerichtliche Streitbeilegung in der Schadenregulierung des Haftpflichtversicherers", Dr. iur. Sarah Meckling-Geis,

in: Versicherungsrecht 2016, Seite 79 ff.

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

4. Stakeholder / Publikationen / Vorträge (2)

(36)

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III. Zusammenfassung und Ausblick

36

5. Das FMH-Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium und die Mündliche Erläuterung eines FMH-Gutachtens

Reglement der aussergerichtlichen FMH-Gutachterstelle vom 20.06.2019, in Kraft seit 01.10.2019:

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

Schriftliches FMH-Gutachten

(Art. 15 f.)

FMH-GGK

(Art. 14)

Mündliche Erläuterung

(Art. 19)

Ergänzungsfragen

(Art. 18)

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III. Zusammenfassung und Ausblick

37

6. Unsere Motivation

• Dank unserer ausgezeichneten Erfahrungen, hat das Modell des

Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums inzwischen einen festen Platz in der Bearbeitung von geeigneten Haftpflicht-Schadenfällen

eingenommen.

• Das ist für uns Ansporn, uns weiter dafür einzusetzen, dieses erfolgreiche Modell weiter bekannt zu machen und noch mehr medizinische

Gutachter, Versicherungsfachleute und Rechtsanwälte für dieses innovative Modell zu gewinnen.

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium, Jean-Pierre Heller 10. Juni 2021

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