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COVID-19 Schutzkonzept HF Bürgenstock

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Academic year: 2022

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COVID-19 Schutzkonzept HF Bürgenstock

Stand: 14.01.2022

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Wichtigste Massnahmen ab 20. Dezember 2021:

Für den Bereich Diplomausbildung gilt: Präsenzunterricht ist erlaubt. Der Zugang zum Unterricht und zu Prüfungen ist auf Personen mit einem Impf-, Genesungs- oder Testzertifi- kat (3G) beschränkt. Ebenso gilt eine Maskentragflicht.

Für alle anderen Weiterbildungsangebote (Seminare) gelten die Vorgaben für Veranstal- tungen, d.h. eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Impf- oder Genesenenzer- tifikat (2G). Auch hier gilt zusätzlich eine Maskentragepflicht.

▪ Referierende dürfen die Maske während des Unterrichtens ablegen, sofern sie vorne beim Referentenpult stehen und einen Abstand von mindestens 1.5 Metern zu den Teilnehmen- den haben.

▪ In den Schulräumen und im öffentlichen Bereich gilt eine allgemeine Maskenpflicht.

▪ Für die Mitarbeitenden und Referierenden der HFB gilt keine Zertifikatspflicht.

1 Ziele und Grundsätze

Die Ziele und Grundsätze dieses Schutzkonzepts sind:

a) Ein direkter und indirekter Schutz der besonders gefährdeten Gruppen an der HF Bürgenstock sowie im häuslichen Umfeld der Teilnehmenden, der Ausbildenden (Referenten) und der Mitar- beitenden.

b) Teilnehmende, Ausbildende (Referenten) und Mitarbeitende können an der HF-Bürgenstock vor Ort anwesend sein, so lange sie nicht krank sind und nicht mit einer an COVID-19 erkrankten Person in einem Haushalt leben respektive engen Kontakt hatten.

c) Die Verhaltens- und Hygieneregeln werden eingehalten und gelten für alle.

2 Massnahmen

2.1 Schutz von besonders gefährdeten Personen

Besonders gefährdete Personen sind an der HF Bürgenstock zu schützen.

Angesprochen sind:

a) besonders gefährdete Teilnehmende, Referenten und Mitarbeitende («Risikogruppe»)

b) gesunde Teilnehmende, Referenten und Mitarbeitende, welche mit besonders gefährdeten Perso- nen in einem Haushalt leben;

c) gesunde Teilnehmende, Referenten und Mitarbeitende, welche über ihren Aus- und Weiterbil- dungskontext oder ihre Arbeit in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen kommen.

Folgende Massnahmen werden in Bezug auf besonders gefährdete Personen an der HF Bürgenstock angewendet:

▪ Besonders gefährdeten Teilnehmenden (unter Punkt a) genannt), die eine relevante Erkrankung gemäss COVID-Verordnung aufweisen und somit zur Risikogruppe gehören, wird empfohlen, bis auf Weiteres auf die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen zu verzichten.

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Für betroffene Teilnehmende wird der digitale Zugang zum Unterricht soweit möglich sicherge- stellt.

▪ Alle HFB-Mitarbeitenden und Referenten, die zu Risikogruppen gehören, können sich von Aufga- ben im Kontakt mit Teilnehmenden dispensieren lassen, wenn sie ein ärztliches Attest vorweisen.

Falls möglich, werden individuelle, spezifische Lösungen gesucht, um die Tätigkeit fortzuführen.

▪ Die unter b) genannten Personen stellen für ihr häusliches Umfeld eine Quelle für Übertragung der Infektion dar. Aus diesem Grund müssen gemeinsam mit der Schul- und Kursleitung individu- elle Lösungen, auch gemäss dem für sie geltenden Personalrecht, gefunden werden.

▪ Die unter c) genannten Personen stellen für besonders gefährdete Personen, mit denen sie über ihren Ausbildungskontext oder ihre Arbeit in Kontakt kommen, eine Quelle für Übertragung der Infektion dar und müssen die betreffenden Schutzmassnahmen umsetzen (vgl. nachfolgend in diesem Konzept und Vorgaben des BAG).

2.2 Isolation, Quarantäne und Contact Tracing

▪ Grundsätzlich gilt der Kontakt zwischen Personen während ihrer Anwesenheit an der HFB nicht als enger Kontakt, wenn die Hygiene- und Distanzmassnahmen aus diesem Konzept eingehalten wurden.

▪ Personen, die sich mit COVID-19 infiziert haben oder die mit einer infizierten Person engen Kon- takt hatten, befolgen die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Anweisungen des BAG bzw. des Kan- tons.

▪ Infiziert sich ein oder mehrere Teilnehmende mit Covid-19, müssen wir die Kontaktdaten der übri- gen Kursteilnehmenden für das Contact Tracing unter Umständen an die kantonalen Behörden weitergeben. Das konkrete Vorgehen wird in diesem Fall mit dem Kantonsarzt definiert und richtet sich nach den aktuell gültigen Vorschriften des Kantons Nidwalden.

2.3 Zertifikatspflicht

▪ Für den Bereich Diplomausbildung gilt: Präsenzunterricht ist erlaubt. Der Zugang zum Unterricht und zu Prüfungen ist auf Personen mit einem Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat (3G) be- schränkt. Ebenso gilt eine Maskentragflicht.

▪ Für alle anderen Weiterbildungsangebote (Seminare) gelten die Vorgaben für Veranstaltungen, d.h. eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Impf- oder Genesenenzertifikat (2G).

Auch hier gilt zusätzlich eine Maskentragepflicht.

▪ Für die Mitarbeitenden und Referierenden der HFB gilt keine Zertifikatspflicht.

▪ Die Kursleiter prüfen die Zertifikate der Teilnehmenden bei Unterrichtsbeginn.

2.4 Physische Distanz

▪ In den Kurs- und Gruppenräumen sind die Sitzgelegenheiten so eingerichtet, dass die Teilneh- menden den Abstand von 1.5 Meter untereinander und zu den Referenten möglichst einhalten können.

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▪ Das Wechseln der Unterrichtsräume wird soweit möglich vermieden.

▪ Falls möglich, arbeiten aus einer Klasse jeweils die gleichen Personen innerhalb einer Gruppe miteinander.

▪ Zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen der HFB-Mitarbeitenden besteht 1.5 Meter Abstand. Ist dies nicht der Fall, sind die Arbeitsplätze durch Büromöbel, Trennwände o.ä. getrennt.

▪ Die Distanzregel von 1.5 Metern ist auch während den Pausen (drinnen und draussen) und bei Exkursionen im Freien einzuhalten.

▪ Falls aufgrund einer hohen Teilnehmerzahl notwendig, werden die Pausen so gestaffelt, dass die Abstandsregeln auch in Pausen- und Aufenthaltsräumen sowie den WC Anlagen eingehalten wer- den können.

▪ In den WC-Anlagen darf sich aufgrund der Platzverhältnisse in der 2., 3. & 4. Etage nur eine Per- son, in der 1. & 5. Etage nur zwei Personen aufhalten.

▪ Der Lift darf jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden. Wenn immer möglich sollte die Treppe genutzt werden, unter Wahrung von 1.5 Meter Abstand zu anderen Personen.

▪ Im Empfangs-/Eingangsbereich halten sich nicht mehr als zwei Personen unter Wahrung von je 1.5 Metern Abstand gleichzeitig auf.

▪ Beim Empfangsschalter trennt eine Glasscheibe die Mitarbeitenden des Sekretariats von den Teil- nehmenden. Für Gespräche ist sie möglichst wenig zu öffnen.

▪ Die Unterrichtsgestaltung (insbes. Methodenwahl) wird so angepasst, dass die Distanzregeln ein- gehalten werden können.

▪ Auf Aktivitäten mit höheren Übertragungsrisiken wird nach Möglichkeit verzichtet, z.B. Aktivitäten mit engen interpersonellen Kontakten oder grossem Personenaufkommen.

▪ Die Abstandsregeln sind auch auf dem Weg von zuhause zur HF Bürgenstock und zurück einzu- halten. Dies liegt zwar nicht in der Verantwortung der HF Bürgenstock, jedoch sind die Teilneh- menden auf diese Regeln aufmerksam zu machen.

2.5 Massnahmen betreffend Hygiene

▪ In allen Schulräumen und in allen öffentlich zugänglichen Bereichen im Gebäude der HF Bürgen- stock gilt eine Maskentragepflicht, auch während Präsenzveranstaltungen.

▪ Für Referenten im Unterricht und Redner an Sitzungen gilt eine Ausnahme von der Maskentrage- pflicht, sofern sie vorne beim Referentenpult unterrichten und der Abstand von mindestens 1.5 Metern eingehalten werden kann.

▪ Für die Mitarbeitenden gilt eine Maskentragepflicht, sobald sie nicht an ihrem persönlichen Ar- beitsplatz sind.

▪ Hygienemasken sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen. Hat jemand keine Maske da- bei, kann diese im Sekretariat bezogen werden.

▪ Der Kursleiter sorgt dafür, dass in allen Räumlichkeiten regelmässig und ausgiebig gelüftet wird.

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▪ Auf Händeschütteln ist zu verzichten.

▪ Mitarbeitende, Ausbildende und Teilnehmende desinfizieren sich beim Betreten des Gebäudes im Eingangsbereich die Hände.

▪ Während der Anwesenheit an der HF Bürgenstock waschen sich die Teilnehmenden, Ausbilden- den und Referenten die Hände oder desinfizieren diese, insbesondere

o wenn das Gebäude in den Pausen verlassen und danach wieder betreten wird.

o vor und nach der Nutzung von öffentlich zugänglichen und von mehreren Personen genutzten Gegenständen und Geräten (Drucker, Computer, Getränkeautomaten, etc.).

o nach Husten, Niesen oder Schnäuzen.

▪ Dispenser mit Desinfektionsmittel stehen an strategisch günstigen Orten zur Verfügung (beim Ein- gang, in Aufenthalts- und Pausenräumen). Zusätzliches Desinfektionsmittel steht in den Kursräu- men sowie den Toiletten zur Verfügung.

▪ Tische, Stühle, wiederverwendbare Kursutensilien (bspw. Flipchart-Stifte), Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffeemaschinen und andere Objekte, die oft von mehreren Personen ange- fasst werden, werden regelmässig bedarfsgerecht gereinigt.

▪ Maschinen, Werkzeuge etc. werden bedarfsgerecht gereinigt, bevor eine andere Person diese nutzt. Die Reinigung übernimmt diejenige Person, die die Maschine oder das Werkzeug zuvor ge- nutzt hat.

▪ Bei allen Waschgelegenheiten (z.B. WC-Anlagen) stehen Einweghandtücher / Papiertücher zur Verfügung.

2.6 Spezifische Massnahmen Küche und Pausenräume

▪ Beim Zubereiten der Mahlzeiten in der Küche und Anstehen bei Getränke-, Snack, und Kaffeeau- tomaten ist der Mindestabstand von 1.5 Metern stets einzuhalten und die Hygienemaske ist zu tragen.

▪ Während dem Essen in den Aufenthaltsräumen darf die Hygienemaske abgenommen werden.

▪ Die bereitgestellten Tische und Stühle in den Aufenthaltsräumen dürfen nicht umplatziert werden.

▪ In der Küche werden sämtliche Abtrocknungstücher aus Stoff entfernt. Es dürfen nur Papiertücher verwendet werden, die nach einmaligem Gebrauch im Abfall entsorgt werden.

2.7 Information und Management

▪ Beim Eingang, in Aufenthalts- und Pausenräumen sind die Informationsmaterialien des Bundes betreffend Distanz- und Hygieneregeln gut sichtbar angebracht worden.

▪ Ausbildende und/oder Kursleiter weisen beim Kursstart auf die geltenden Distanz- und Hygienere- geln, die weiteren Massnahmen sowie auf die angepasste Methodenwahl hin.

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▪ Die Mitarbeitenden werden durch die Schulleitung regelmässig über die Massnahmen im Zusam- menhang mit dem Schutzkonzept informiert.

▪ Die Schulleitung stellt sicher, dass die Umsetzung der im Schutzkonzept festgelegten Massnah- men regelmässig kontrolliert wird.

Das vorliegende Schutzkonzept ist öffentlich im Web unter coronavirus.hfb.ch zugänglich.

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