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Covid-19 Schutzkonzept

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Academic year: 2022

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Covid-19 Schutzkonzept

Version 9.0

gültig ab 23. August 2021

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Covid-19 Schutzkonzept Tischtennisclub Bülach

Version 9.0

1 Ausgangslage Anpassungen

Das vorliegende Covid-19 Schutzkonzept des Tischtennisclubs Bülach zeigt auf, wie das Training ab dem 23. August 2021 unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, das heisst. der Einhaltung der Hygieneregeln des BAG, des Social-Distancing, das Contact- Tracing und dem Schutz der besonders gefährdeten Personen schrittweise wieder aufgenommen werden kann.

Dieses Schutzkonzept basiert auf dem am 30. April 2020 vom Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Sport plausibilisierten Covid-19 Schutzkonzept unseres Dachverbands Swiss Table Tennis (STT) sowie der Anpassung von STT per 30. Juni 2021 (v11).

2 Ziele des Covid-19 Schutzkonzeptes Tischtennisclub Bülach Das Konzept verfolgt folgende Ziele:

• Tischtennistraining unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze und der geltenden Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit BAG

• Vermittlung von Sicherheit für unsere Spieler durch die Definition klarer Regeln, was erlaubt ist und was nicht.

• Swiss Table Tennis und der Tischtennisclub Bülach zählen auf die Solidarität und Selbstverantwortung der Trainer, Tischtennisspieler und ihrer Eltern – wir sind und bleiben solidarisch und halten uns an die Vorgaben. Unser vorbildliches Verhalten dient dem Tischtennissport!

3 Das wichtigste in Kürze

Einhalten von Social-Distancing und den Hygieneregeln

Maskenpflicht wurde aufgehoben, sofern die Abstandregeln umsetzbar sind

Maskenempfehlung in Innenräumen

Doppelspiel unter Auflagen wieder erlaubt

Bei nicht beachten der geltenden Regeln, kann es zum Ausschluss kommen

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Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch

4 Richtlinien für den Trainingsbetrieb ab dem 23. August 2021

Der TTC Bülach benennt Martin Furer als Covid-19-Verantwortlichen des Vereins. Dieser ist die Ansprechperson für Spieler, Eltern und Trainer im Zusammenhang mit Fragen während der Covid-19 Schutzmassnahmen. Er kontrolliert, ob die Vorgaben aus diesem Konzept eingehalten werden. Alle Vorstandsmitglieder gehören zur Covid-19-Kommission und haben das Recht Ermannungen und Sperren in Rücksprache mit den restlichen Mitgliedern auszusprechen.

4.1 Anmeldung für das Training

• Es ist keine Anmeldung für die Trainings mehr nötig

4.2 Maskenpflicht

• Der TTC Bülach empfiehlt in Innenräumen, beim nicht aktiven Spiel eine Schutzmaske zutragen.

• Richtlinien vom Sportanlagenbetreiben müssen zwingend beachtet werden.

4.3 Zugang und Einrichten der Halle

• Alle Personen müssen sich verbindlich mit der Mindful-Check-In-App oder in der bereitgelegten Anwesenheitsliste eintragen

• Beim Betreten der Halle, beim Auf- und Abbau der Tischtennistische und beim Verlassen der Halle muss der Abstand von 1.5m zwischen allen Personen eingehalten werden. Auf Handshakes wird weiterhin verzichtet.

• Trainer und Spieler waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Umrandungen die Hände.

• Allfällige Abstandsmarkierungen durch die Hallenbetreiber sind zu beachten.

4.4 Umkleidekabinen, Duschen, Toiletten

• Die Umkleidekabinen und Duschen dürfen benutzt werden.

• Toiletten und Waschbecken dürfen benutzt werden.

4.4.1 Doppelspiel

Das Doppelspiel ist mit Auflagen wieder erlaubt:

für geimpfte ohne Maske

für Personen aus dem selbem Haushalt ohne Maske für beständige Gruppe ohne Maske

für ungeimpfte mit Maske (Empfehlung TTC Bülach)

Es wird hierbei auf die Selbstverantwortung jedes Einzelnen gezählt und die Wünsche des Doppelpartners sind zu respektieren!

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4.5 Material

• Jeder Spieler bringt seinen eigenen Tischtennisschläger mit. Die Schläger werden nicht untereinander ausgetauscht.

• Der Tischtennistisch sollte nach Möglichkeit nicht angefasst werden.

4.6 Reinigung

• Die Reinigungsvorschriften des Sporthallenbetreibers beachtet.

4.7 Verpflegung

• Jeder Spieler nimmt seine eigene Trinkflasche und ggf. seine Zwischenverpflegung mit. Die Trinkflasche wird nicht an andere Spieler gegeben.

• Die Abstandsregeln sind auch während der Pausen einzuhalten.

4.8 Nachwuchstraining

• Für die Durchführung von J+S Trainings sind zusätzlich die Vorgaben von J+S zu beachten.

4.9 Übergeordnete Schutzkonzepte

Sämtlich Schutzkonzepte von den Turnhallenvermietern sind als übergeordnet anzusehen und die Richtlinien dieser müssen unter allen Bedingungen erfüllt

5 Informationen für Trainer

• Der Trainer protokolliert alle Teilnehmer des Trainings und sendet die Liste nach dem Training dem Covid-19 Verantwortlichen.

• Für Trainer gilt eine Maskenpflicht, sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann.

6 Veranstaltungen (Mannschaftsmeisterschaft, Ranglistenturnier, Einzelturniere)

• Die Meisterschaft wird nach den geltenden Richtlinien von Veranstalterverein, Verband und Hallenbetreiber ausgetragen (Siehe Punkte 4.1-4.9).

• Erfassung der Gastmannschaften/-spieler in den für den Meisterschaftsbetrieb bereitgestellten Anwesenheitslisten

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Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch

7 Kommunikation, Inkrafttreten

Dieses Covid-19 Schutzkonzept Tischtennisclub Bülach tritt am 23. August 2021 in Kraft Es ersetzt sämtlich vorangegangen Konzepte per Stichtag, abhängig vom Änderungsindex.

Es wird wie folgt kommuniziert:

• Versand per E-Mail an alle Vereinsmitglieder und alle Trainer

• Veröffentlichung auf der Webseite des TTC Bülach

• Aushang in allen Trainingslokalen

• Berufsschule Bülach

• Stadt Bülach, Sportamt

Durch den Vorstand geprüft:

Bülach, 20. August 2021 Präsident:

Martin Furer

Anhang 1: CheckIn TTC Bülach

Anhang 2: Schutzkonzept BSB, Version 18.08.2021

Anhang 3: Schutzkonzept Primarschule Bülach Turnhalle, Version 26.06.2021 Anhang 4: Muster-Schutzkonzept STT v11 30.06.2021

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Anhang 1:

CheckIn TTC Bülach

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Check-In

Obligatorische Registrierung für alle Spieler bei jedem Besuch einer Trainingslokalität des TTC Bülach.

1. Beim ersten Besuch: Laden Sie die Mindful App herunter. Scannen Sie dafür einfach den Check-In QR-Code mit ihrer Kamera, wir leiten Sie in den App Store weiter.

2. Ab dem 2. Besuch nur noch die App starten und den QR-Code scannen, um einzuchecken. Beim Verlassen des Trainings/Matches auf dem Handy auschecken.

Alternative: Eintrag von Hand auf dem bereit liegenden Formular.

Selbstdeklaration: Mit dem Check-In bestätigen Sie, dass Sie symptomfrei sind und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben.

Die Mindful Check-In App speichert Ihre verschlüsselten Daten 14 Tage lang.

Anschliessend werden die Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht.

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Anhang 2:

Schutzkonzept BSB, Version 18.08.2021

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Berufsschule Bülach

Technik Wirtschaft Weiterbildung

Corona Schutzkonzept

Merkblatt und Handlungsanweisungen

Nachfolgendes Konzept beschreibt die Grundprinzipien und Handlungsanweisungen zum Schulbetrieb an der Berufsschule Bülach im Kontext der COVID-19-Pandemie. Das Konzept beruht auf der Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (Richtlinie COVID-19).

Gültigkeit

Das Konzept und die Handlungsanweisungen sind bis auf Weiteres gültig. Die Anweisungen sind für alle Akteure verbindlich.

Zielsetzung

Das Ziel der Schutzmassnahmen ist es, Personen, welche berechtigten Zugang zur Berufsschule Bülach haben, vor einer Ansteckung zu schützen sowie gefährdete Personen bestmöglich zu schützen.

Gefährdete Lehrpersonen und Mitarbeitende

Besonders gefährdete Lehrpersonen sowie Angehörige des Verwaltungs- und Betriebspersonals können ihre Arbeit von zu Hause aus erfüllen. Als besonders gefährdete Personen gelten schwangere Frauen sowie Personen, die folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz- Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs, Adipositas (Liste BAG).

 Lehrpersonen und Mitarbeitende machen ihre besondere Gefährdung durch eine persönliche Erklärung geltend. Die Schule kann ein ärztliches Attest verlangen.

Homeoffice-Empfehlung für nicht-pädagogisches Personal

Wo Homeoffice aufgrund der Art der Tätigkeiten möglich ist, erfüllen die nicht-pädagogischen Mitarbeitenden ihre Verpflichtungen von zu Hause aus.

 Die Sekretariate sind geöffnet; Post und Telefondienst werden sichergestellt.

Masken

In der ersten Woche nach den Sommerferien ist durchgehend auch während des

Unterrichts eine Maske zu tragen. Mit dieser präventiven Massnahme soll verhindert werden, dass gleich zum Schulstart Quarantänen ausgesprochen werden müssen.

Die generelle Maskenpflicht auf dem ganzen Areal der Schule (innen und aussen) ist ab 26. Juni 2021 aufgehoben.

 Wo der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann und kein physischer Schutz vorhanden ist (z.B. Plexiglasscheibe), ist eine Maske empfohlen.

 In den Gängen sowie bei klassendurchmischten Lektionen und Aktivitäten wird das Maskentragen empfohlen.

Die Maskenpflicht gilt

o für externe Besucherinnen und Besucher

o für alle Personen eines positiv getesteten Pools (z.B. im Betrieb) bis zur Auflösung des Pools

o für quarantänebefreite Personen

o bei einem durch das Contact Tracing oder die Gesundheitsdirektion angeordneten Ausbruchtesten

Pädagogisches Konzept / Stundenplan Schulbetrieb gesamte Schule

 Generell findet der Präsenzunterricht in den vollen Klassen statt. Grosse Klassen werden in grossen Zimmern platziert, sodass der grösstmögliche Abstand gewährleistet werden kann.

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Berufsschule Bülach 2/4

 Die Mittagszeit findet in der Mensa oder ausserhalb des Areals statt. In der Mensa Schwerzgrueb und Lindenhof steht eine begrenzte Anzahl Plätze zum Mittagessen zur Verfügung.

 Die Präsenzkontrolle erfolgt mittels Intranet Sek II und Klassenspiegel.

Veranstaltungen

 Klassenveranstaltungen (Schuljahresbeginn, Abschluss) dürfen durchgeführt werden.

 Veranstaltungen wie Gesamtkonvente, Lehrerkonferenzen dürfen als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.

Erwachsenenbildung

 Für die Tertiärstufe B sowie die Weiterbildung gilt weiterhin eine Maskentragpflicht.

 Während des Unterrichts kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern der Unterricht dadurch wesentlich erschwert wird.

 Die Studierenden werden durch die Abteilung Weiterbildung oder direkt durch die Lehrperson informiert.

Sportunterricht

 Sportaktivitäten sind in Innenräumen wie auch im Freien ohne Einschränkungen zulässig.

 Für den Sportunterricht in Innenräumen sowie im Kraftraum wird das Tragen einer Maske empfohlen, falls der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.

 Sportgeräte werden nach dem Gebrauch (Wechsel von Klassen) durch die Klasse desinfiziert.

 Die Belegung der Garderoben ist auf eine Klasse begrenzt. Die jeweilig eintreffende Klasse wartet, bis die Garderobe durch die vorangehende Klasse freigegeben wird.

 Der geordnete Ablauf bei der Nutzung der Garderoben wird aktiv von den Lehrpersonen kontrolliert.

Nutzung der Turnhalle durch Dritte

 Die Turnhalle ist seit dem 10. Mai 2021 wieder geöffnet. Mieter dürfen die Halle unter Einhaltung der für ihren Sport gültigen Regeln nutzen.

Mediothek

Die Mediothek in der KZU ist auch für die Lernenden der BSB geöffnet.

Exkursionen

Exkursionen mit einem eindeutigen unterrichtsrelevanten Bezug können beantragt werden. Sie sind bewilligungspflichtig. Die Schulleitung orientiert sich bei der Beurteilung an der zum Zeitpunkt des Antrags herrschenden COVID-Situation.

Allgemeine Schutzmassnahmen

Die allgemeinen Verhaltens- und Hygienemassnahmen des BAG gelten für alle und sind konsequent

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Berufsschule Bülach 3/4

 Die KZU-Mensa ist geöffnet und steht auch den BSB-Lernenden zur Verfügung.

Essen in den Klassenzimmern ist verboten.

Organisatorisches

 An den Haupteingängen stehen Handhygienestationen zur Verfügung.

 In den Klassenzimmern stehen Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung.

 In den Klassenzimmern steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Nach Abschluss des Unterrichts reinigen die Lernenden und Weiterbildungsteilnehmenden die Tischoberflächen nach Anweisung der Lehrperson (in den IKA-Zimmern ebenfalls Tastatur und Mäuse, in den Labors die Schaltflächen).

 Die sanitären Anlagen werden mehrmals täglich vom Reinigungspersonal gereinigt und kontrolliert, der Abfall fachgerecht entsorgt.

Alle Räumlichkeiten & Korridore werden regelmässig und ausgiebig gelüftet (auch während des Unterrichts).

Schulanlage, Pausenplatz

 Die Schulanlage ist für Lernende, Weiterbildungsteilnehmende, Lehrpersonen, Mitarbeitende, Mieter (Vereine), beauftragte Lieferanten etc. offen. Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind oder keinen Termin mit der Schulleitung/Lehrperson haben, bleiben dem Schulareal fern (z. B. Eltern/Bekannte, welche die Lernenden zur Schule fahren).

 Grössere Gruppierungen auf der Aussenanlage sind zu vermeiden.

Quarantänemassnahmen für Rückreisende aus Risikoländern

Die Rückkehr aller Lernenden an die Schule nach Ferien stellt epidemiologisch eine entscheidende Phase dar, weil viele Personen nach Reisetätigkeiten wieder aufeinandertreffen. Auskunft über die geltenden Regelungen finden Sie hier:

Einreise in die Schweiz Quarantäne für Einreisende

 Lernende und Weiterbildungsteilnehmende, welche aufgrund der Bestimmungen im Zusammenhang mit ihrer Reisetätigkeit nicht am Unterricht teilnehmen können, haben keinen Anspruch auf Fernunterricht.

SwissCovid-App und Covid-Zertifikat

 Die SwissCovidApp schützt vor kollektiven Quarantänemassnahmen. Je mehr Beteiligte die App nutzen, desto eher sind gezielte anstatt flächendeckende Quarantänemassnahmen möglich. Die Schule empfiehlt nachdrücklich das Runterladen der SwissCovid-App.

Sprachaufenthalte: Im EU-Raum und Grossbritannien sind Covid-Zertifikate Voraussetzung für die Einreise und die meisten Freizeitaktivitäten. Es gilt zu beachten, dass das langfristige Covid- Zertifikat erst zwei Wochen nach der zweiten Impfung ausgestellt wird (bei Genesenen zwei Wochen nach der ersten Impfung).

Isolation / Quarantäne / Erkennen von Covid-19-Symptomen

 Die Schule empfiehlt Mitarbeitenden, Lehrpersonen und Lernenden die regelmässige Durchführung von Selbsttests, um einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.

 Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt mit einer an Covid-19 erkrankten Person hatten.

 Mitarbeitende, Lernende und Weiterbildungsteilnehmende, die typische Krankheitssymptome auf- weisen, informieren unverzüglich die Abteilungsleitung und bleiben der Schule fern.

 Mitarbeitende sowie Lernende und Weiterbildungsteilnehmende, die nicht vollständig geimpft sind und Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person im engeren Umfeld haben, informieren unverzüglich die Abteilungsleitung und bleiben der Schule fern.

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Berufsschule Bülach 4/4

Lernende, Lehrpersonen und Mitarbeitende, die sich in Quarantäne befinden, informieren unverzüglich die Abteilungsleitung oder das Sekretariat und reichen die Quarantäne- anordnung ein.

 Bei Auftreten von Krankheitssymptomen während des Schulbetriebes wird die Person aufgefordert, eine Hygienemaske zu tragen und ggf. nach Hause zu fahren. Beim Erkennen und Einschätzen von Covid-19-Symptomen stützen sich Schulleitung und Lehrpersonen auf das «Merkblatt Corona Ersteinschätzung durch Lehrpersonen» ab.

 Ab zwei Krankheitsfällen mit einer neuen Virusvariante in derselben Klasse innerhalb von 10 Tagen prüft das Contact Tracing eine Schnelltestung für die Klasse und eine Klassenquarantäne.

Herausgabe von Kontaktdaten

 Die Schule kann auf Anfrage des kantonsärztlichen Dienstes die Kontaktdaten der Lernenden und Weiterbildungsteilnehmenden zur Verhinderung von Ansteckungsketten an das kantonale Contact Tracing weiterleiten.

 Die Schule kann auf Anfrage des kantonsärztlichen Dienstes die Kontaktdaten von Mietern und Veranstaltungsteilnehmenden an das Contact Tracing weiterleiten (Identifizierung und

Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 Epidemiengesetz).

Auftreten von Covid-19-Erkrankungen im Schulbetrieb

Hat sich ein Mitglied der Schulgemeinschaft mit dem Coronavirus infiziert, werden die Teilnehmenden der betreffenden Klassen nach Vorgabe informiert.

Berufsschule Bülach

Bülach, 18. August 2021 Die Schulleitung

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Präsident Martin Furer info@ttcbuelach.ch

Anhang 3:

Schutzkonzept Primarschule Bülach Turnhalle, Version 26.06.2021

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Ressort Bildung

Schutzkonzept Turnhallen der Primarschule Bülach – gültig ab 28.06.2021 Bestimmungen für externe Mieter im Kontext der COVID-19 Pandemie

1. Ausgangslage

Die Sporthalle steht allen Personengruppen mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen gemäss geltender Nutzungsordnung zur Verfügung.

Sämtliche Vorgaben des Bundes und des Kantons sind einzuhalten, insbesondere die Hygiene- und Abstandsvorschriften. Dazu zählen vor allem folgende Verhaltensregeln:

• Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Anlage nicht betreten

• Der Mindestabstand von 1.5m ist von allen Personen in Eigenverantwortung jederzeit einzuhalten.

• Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

• Die BAG Richtlinien sind gut sichtbar beim Eingang aufgehängt.

2. Vereins- und Schulbetrieb

Für den Vereins- oder Schulbetrieb gelten zusätzlich deren eigenen Schutzkonzepte.

Es ist Aufgabe der Vereine, vertreten durch die Bewilligungsnehmerin bzw. den Bewilligungsnehmer, sicherzustellen, dass alle:

• Trainerinnen und Trainer

• Sportlerinnen und Sportler

• Eltern (für Nachwuchstrainings)

detailliert über das Schutzkonzept ihrer Sportart informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und strikt einhalten.

Die Primarschule und die Stadt Bülach als Betreiber der Sportanlagen werden auf Missstände hinweisen und sind berechtigt Personen von der Anlage zu weisen. Im Wiederholungsfall wird die Nutzungserlaubnis für die Sportanlage per sofort entzogen.

3. Regeln für die Benützung der Turnhallen von Schulanlagen

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Schutzkonzept Turnhallen der Primarschule Bülach, gültig ab 28.06.2021 Seite 2 von 2

Für den Trainingsbetrieb gilt das vom Verein erstellte Schutzkonzept unter Einhaltung der übergeordneten Richtlinien.

4. Verantwortlichkeiten der Umsetzung vor Ort

Der Verein muss eine verantwortliche Person benennen (Vorstandsmitglied, J+S Coach, Leiter/innen etc.), welche die Weisungen und das Konzept kontrolliert und sicherstellt. Stichproben werden vom Sportamt oder der Primarschule Bülach angeordnet und regelmässig durchgeführt.

5. Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden

Contact Tracing: Die Kontaktdaten müssen von den Nutzern (Vereinen oder Schulen) erfasst und für 14 Tage archiviert werden. Auf behördliche Anordnung müssen die Kontaktdaten jederzeit übermittelt werden können.

6. Eingeschränkte Nutzung und Maximalbelegung

Es gilt keine Maximalbelegung mehr, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können. Die Garderoben, Duschen und Toiletten können unter Einhaltung der Abstandsregel genutzt werden.

7. Reinigung / Desinfektion

Für die Reinigung und Desinfektion der Trainings-, Turn- und Spielgeräte sind die Nutzenden selber verantwortlich.

• Hände werden vor und nach jedem Training gründlich gewaschen.

• Desinfektionsmittel ist Sache der Nutzenden.

• Türgriffe und Handläufe werden durch die Nutzenden nach dem Training desinfiziert.

• Verunreinigungen auf dem Hallenboden sind durch die Nutzenden nach dem Training aufzuwischen.

8. Geltungsdauer

Die Primarschule Bülach behält sich das Recht vor, dieses Dokument je nach Massnahmen des BAG und des Bundesrates kurzfristig zu aktualisieren. Das aktuellste Konzept wird jeweils auf der Homepage der

Primarschule aufgeschaltet sowie in den Turnhallen angeschlagen und erhält dadurch seine Gültigkeit.

Genehmigt durch die Geschäftsleitung Bildung am 28.06.2021.

Virginia Locher, Schulpräsidentin Markus Fischer, Leiter Bildung

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Anhang 4:

Muster-Schutzkonzept STT Version 11 vom 30.06.2021

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Covid-19 Schutzkonzept TTC xxxxxx

2008

Member · ITTF · ETTU

Seite 1

Version 11, 30.06.2021 Das vorliegende Schutzkonzept regelt die Covid-19 Schutzmassnahmen für den Sportbetrieb des Tischtennisclubs xxx ab dem 26.06.2021. Die Regelungen gelten für Wettkämpfe und Training aller Altersklassen und Niveaus.

Es gelten jeweils die übergeordneten Richtlinien des BAG. Die Kantone und Gemeinden können die Massnahmen des Bundes verschärfen und entsprechend härtere Vorgaben vor- sehen. In solchen Fällen gelten die Vorgaben des Kantons/der Gemeinde. Die Schutzkon- zepte der Anlagenbetreiber sind ebenfalls einzuhalten.

1 Verantwortlichkeit und Solidarität

• Swiss Table Tennis und der TTC xxx zählen auf die Solidarität und Selbstverantwortung aller Clubverantwortlichen, Trainer und Tischtennisspieler – wir sind und bleiben solidarisch und halten uns an die Vorgaben. Unser vorbildliches Verhalten dient dem Tischtennissport!

• Swiss Table Tennis und der TTC xxx fordern alle Trainer, Spieler und Begleitpersonen auf, sich an die Massnahmen dieses Schutzkonzeptes zu halten.

2 Übergeordnete Vorgaben

Verantwortliche Person und Präsenzlisten

• Unser Covid-19-Verantwortlicher ist: xxxxxxx, Kontaktdaten: xxxxx

• Der Covid-19 Verantwortliche stellt die Einhaltung der Vorgaben sicher und kann Personen, die sich nicht an die Schutzmassnahmen halten, aus der Halle verweisen.

zur Sicherstellung der Einhaltung aller Vorgaben. Dies kann der verantwortliche Trainer sein.

• Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Deshalb stellt der Covid-19 Verantwortliche sicher, dass in jedem Training und an jedem Wettkampf Anwesenheitslisten geführt werden und hebt alle Anwesenheitslisten während 14 Tagen auf. Kontaktpersonen einer infizierten Person können von den kantonalen Gesundheitsbehörden in Quarantäne gesetzt werden.

Symptomfrei ins Training und an Veranstaltungen

• Personen mit Krankheitssymptomen nehmen nicht am Trainingsbetrieb oder an Wettkämpfen teil. Sie bleiben zuhause, isolieren sich und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

• Dasselbe gilt für Spieler, die sich in Isolation oder Quarantäne befinden.

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Covid-19 Schutzkonzept TTC xxxxxx

2008

Member ITTF · ETTU

Maskenpflicht

• In den Räumlichkeiten, in denen die sportliche Aktivität nicht ausgeübt werden (Garderoben, Eingangsbereiche, Tribüne, etc.) gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.

• Während des Ausübens der Sportaktivität sind sowohl die Maskenpflicht als auch die Abstandsregeln aufgehoben.

Hygiene

• Mit regelmässigem und gründlichem Händewaschen oder Desinfizieren, besonders vor und nach dem Training, schützt man sich und sein Umfeld.

3 Veranstaltungen mit Publikum

Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat

• Besteht für die Besucher*innen eine Sitzpflicht, so dürfen höchstens 1000 Besucher*innen eingelassen werden (inklusive der teilnehmenden Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen etc.

• Stehen den Besucher*innen Stehplätze zur Verfügung oder können sie sich frei bewegen, so dürfen in Innenräumen höchstens 250 Besucher*innen eingelassen werden.

• Die Einrichtungen dürfen höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt werden.

• Im Innenbereich gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen;

am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.

Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat

• Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr.

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