SCHUTZKONZEPT UNTER COVID-19 RESTAURANT SPITZ
Version 18.04.2021
Dieses Schutzkonzept gilt für die Spunten AG (Restaurant, Bar, Bistro, Event).
Das Konzept stellt sicher, dass die Vorlagen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie die kantonalen Verordnungen des Regierungsrates (V Covid-19) sichergestellt und kontrolliert werden.
Bereits geltende gesetzliche Hygiene- und Schutzrichtlinien werden weiterhin eingehalten und mit dem bestehenden Hygienekonzept garantiert und kontrolliert.
Übersicht Massnahmen:
• Konsumation ausschliesslich im Aussenbereich
• Maskenpflicht für Gäste wenn Sie nicht am Tisch sitzen
• Konsumation ausschliesslich sitzend
• Maskenpflicht für Mitarbeiter
• Angabe der Kontaktdaten aller Gäste (ausgenommen Kinder)
• Abstände zwischen den Gästegruppen
• Regelmässige Desinfektion von Oberflächen
• Persönliche Hygiene der Mitarbeiter
• max. 4 Personen pro Tisch (ausgenommen Familien), max. 2 Haushalte
• Sperrstunde 23.00 Uhr Veranstaltungen:
• Es gelten die gleichen Regeln, wie im Restaurationsbetrieb. Apéros werden im Sitzen durchgeführt an den Tischen.
• Veranstaltungen mit Konsumation sind bis max. 15 Personen (4er Tische) erlaubt.
• Veranstaltungen mit Publikum im Innenbereich (ohne Konsumation) sind bis 50 Personen erlaubt
• Veranstaltungen mit Publikum im Aussenbereich (ohne Konsumation) sind bis 100 Personen erlaubt
Zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie müssen neu die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
1. Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände. Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden. Für das Servicepersonal ist das Tragen einer Gesichtsmaske obligatorisch.
2. Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlichen Innenräumen
3. Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen. Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden.
4. Mitarbeitende und andere Personen halten 1.5 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 Meter sollen die Mitarbeiter durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
5. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
6. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
7. Kranke im Betrieb nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.
8. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituation, um den Schutz zu gewährleisen.
9. Informationen der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und Einbezug der Mitarbeitenden bei der
Umsetzung der Massnahmen.
10. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen
11. Kontaktdaten der Gäste werden gemäss Ausführungen erhoben
MASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG DER VORGABEN 1. Händehygiene
MASSNAHMEN KONTROLLE:
Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden gemäss
Händehygieneschulung). Dies insbesondere vor der Ankunft sowie vor und nach den Pausen. Während der Arbeit erfolgt eine
regelmässige Händedesinfektion, insbesondere nach dem Anfassen von unreinen Objekten und Oberflächen (zB. nach dem Abräumen der Tische, etc.).
Bereichsleiter
Bei folgenden Arbeiten tragen wir Einweghandschuhe:
Aufdecken der Tische, Servietten falten, Besteck polieren, Abfallentsorgung, Reinigungsarbeiten
Vor folgenden Arbeiten sind die Hände möglichst zu waschen oder zu desinfizieren: Tische eindecken, sauberes Geschirr anfassen, Servietten falten und Besteck polieren.
Bereichsleiter
Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden MA Mitarbeiter achten darauf, sich nicht selber im Gesicht anzufassen MA Handschlag zur Begrüssung (und Umarmung) sind zu unterlassen MA Händehygienestationen für die Kunden:
• Terrasseneingang Restaurant
• Terrasse Haupteingang
• Eingang vor der Bar
• Bistro
• Kleine Desinfektionsflaschen auf den bedienten Tischen
Bereichsleiter
2. Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlichen Innenräumen
MASSNAHMEN: KONTROLLE:
Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Gesichtsmaske tragen.
Chef de Service, Bistro-MA Die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen
gilt auch für das Personal, das dort arbeitet, soweit kein wirkungsvoller Schutz vor einer Ansteckung durch spezielle Schutzvorrichtungen (Kunststoff- oder Glasscheiben)
sichergestellt ist.
Chef de Service, Bistro-MA
Das Tragen einer Gesichtsmaske ändert nichts an den übrigen vorgesehenen Schutzmassnahmen. Namentlich ist der
erforderliche Abstand auch beim Tragen einer Maske nach Möglichkeit einzuhalten.
Bereichsleiter
Als Gesichtsmasken gelten Atemschutzmasken, Hygienemasken sowie auch Textilmasken, die eine hinreichende, schützende Wirkung entfalten.
Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sind von der Maskentragpflicht ausgenommen, ebenso Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Ge- sichtsmasken tragen können.
Eine Ausnahme gilt auch für auftretende Personen wie Künstlerinnen und Künstler oder Rednerinnen und Redner, solange sie ihren Auftritt haben und das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Sobald der Auftritt fertig ist, müssen auch sie eine Maske tragen.
Bereichsleiter
3. Gästegruppen auseinanderhalten-Nur sitzend konsumieren
MASSNAHMEN: KONTROLLE:
Die Kontaktdaten müssen von jeder Person erhoben werden.
Wir verwenden Karten oder die App, welche im Covid Ordner bzw. online abgelegt werden
Chef de Service, Bistro-MA
Alle Gäste nutzen Sitzplätze. Stehplätze sind nicht zugelassen Chef de Service, Bistro-MA Signaletik (Wegweiser Eingang Restaurant, Bistro) Bereichsleiter Maximal 4 Personen pro Tisch (ausgenommen Familie mit
Kinder) Maximal 2 Haushalte pro Tisch
Eventmanager Veranstaltungen sind nur bis 10 Personen erlaubt Eventmanager
4. Distanz halten
MASSNAHMEN: KONTROLLE:
1.5 Meter Abstand zwischen den Gästegruppen (vorne und seitlich Schulter zu Schulter, hinten Tischkante zu Tischkante (Ausnahme es gibt eine Trennwand). Der 1.5 Meter Abstand gilt nicht, wenn sich die Gäste im Betrieb bewegen.
CdS, Bistro-MA
Im Wartebereich (Empfangsbereiche Restaurant und Terrasse, und vor Bistrotheke sind Bodenmarkierungen als Distanzhalter angebracht
Sicherheits- beauftragter Hinweisschild mit Maximalbelegung im WC, Lift und in der
Garderobe
Sicherheits- beauftragter Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Auf
Händeschütteln wird strikt verzichtet. Wenn möglich sind 1.5 Meter Abstand zu halten.
Sicherheits- beauftragter Mitarbeiter halten wenn immer möglich 1.5 Meter Abstand
zueinander. Das Tragen einer Gesichtsmaske ist für das Servicepersonal obligatorisch.
Sicherheits- beauftragter 2 Personen, die in nicht öffentlich zugänglichen Räumen länger
nebeneinander arbeiten, halten einen Abstand von 1,5 Metern zueinander ein, wenden sich den Rücken zu und arbeiten versetzt, oder tragen Gesichtsmasken (z. B. chirurgische Masken, OP- Masken). Werden die Arbeitsplätze durch eine Trennwand, eine Gardine oder einen Vorhang getrennt, gilt kein Mindestabstand.
Es besteht aber keine Tragepflicht einer Gesichtsmaske. Der Betrieb muss es den Mitarbeitenden auf ihren Wunsch hin
ermöglichen, mit Hygienemasken oder Gesichtsvisier zu arbeiten.
5. Reinigung
MASSNAHMEN: KONTROLLE:
Oberflächen und Gegenstände (Arbeitsflächen, Kasse, Telefon, Türklinke, Liftknopf etc.) werden regelmässig gereinigt. Es wird ein Reinigungsprotokoll geführt.
Bereichsleiter
Die Reinigungstücher werden 2 x täglich ausgewechselt (nach dem Mittagsservice)
Bereichsleiter Die Tische werden nach jedem Gast mit Oberflächen-
desinfektionsmittel abgewischt
CdS, Bistro- MA
WC-Anlagen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert. Es wird ein Reinigungsprotokoll geführt . Immer Handschuhe tragen
Office-MA Alle Abfalleimer werden täglich mehrmals geleert. Bereichsleiter Arbeitskleider werden täglich gewechselt Bereichsleiter Menukarten werden nur auf Verlangen verteilt. Der Gast kann
unser Angebot auf unserer Webseite (via scannen des QR-Codes auf dem Tisch) einsehen. Die Menukarten werden nach jedem Gebrauch desinfiziert
Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden immer im Geschirrspüler gereinigt (min 60 Grad)
Kundenwäsche wird nach jedem Gast gewaschen (z. B. Tischtuch).
Beim Einsatz eines Tisch-Napperons oder ähnlichen Textilien, die auf eine Tischdecke gelegt werden und den ganzen Tisch abdecken, muss die untere Tischdecke nicht nach jedem Gast gewechselt werden. Das Gleiche gilt auch beim Einsatz von Wärmedecken im Aussenbereich.
Lüftung auf maximaler Stufe laufen lassen. Ca. alle 90 Minuten Fenster öffnen und gut durchlüften. Eingangstür offen blockieren, wenn es das Wetter zulässt
CdS
6. Besonders gefährdete Personen
MASSNAHMEN: KONTROLLE:
Die Bestimmungen von Art. 10c der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus müssen übernommen werden und gelten für alle Betriebe und alle Mitarbeiter
Sicherheits- beauftragter
Der Betrieb berücksichtigt, das Risikogruppen einen besonderen Schutz bedürfen.
Sicherheits- beauftragter Wir platzieren gefährdete Personen bevorzugt in einer ruhigen
Ecke
CdS
7. Covid-19 Erkrankte am Arbeitsplatz
MASSNAHMEN: KONTROLLE:
Bei Krankheitssymptomen (wie Fieber, Kurzatmigkeit, Husten) werden Mitarbeitende nach Hause geschickt und angewiesen, die Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen. Der Mitarbeiter meldet dies seinem Hausarzt. Weitere Massnahmen folgen auf Anweisung des kantonsärztlichen Dienstes
Geschäftsführer
8. Besondere Arbeitssituationen
MASSNAHMEN: KONTROLLE:
Hygienemasken werden nach Gebrauch, aber mindestens alle 4 Stunden gewechselt. Vor dem Anziehen sowie nach dem Ausziehen und Entsorgen müssen die Hände gewaschen werden. Die
Einwegmasken müssen in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt werden.
MA
Einweghandschuhe werden nach Gebrauch, aber mindestens jede Stunde gewechselt und in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt.
MA
Salz- und Pfefferstreuer werden nach jedem Gast gereinigt und desinfiziert. Abgepackte Salzportionen werden angeboten.
MA
Brotteller anstatt Bretter CdS
Abgepackte Produkte wie Zucker und Rahm, die vom Gast nicht benutzt wurden, werden entsorgt
Buffet-MA Das Salat- und Frühstücksbuffet wird nicht mehr genutzt.
Abgepackte Salate werden aus der Vitrine angeboten
Die Schutzmassnahmen gelten auch bei der Warenanlieferung und Abfuhr von Waren und Abfällen
Bereichsleiter
9. Informationen für Mitarbeiter
MASSNAHMEN: KONTROLLE:
Die Mitarbeiter werden informiert über die Schutzmassnahmen und Rechte im Betrieb. Es erfolgt eine regelmässige Instruktion über die ergriffenen Hygienemassnahmen
Sicherheits- beauftragter Die Mitarbeiter werden im Umgang mit persönlichem
Schutzmaterial (Hygienemasken, Handschuhe, Arbeitskleidung) geschult. Es wird ein Protokoll geführt
Sicherheits- beauftragter Wir informieren die Mitarbeiter transparent über die
Gesundheitssituation im Betrieb. Die Gesundheitsdaten sind dabei besonders zu schützen.
Geschäftsführer
Gäste werden beim Empfang darauf aufmerksam gemacht, bei Krankheitssymptomen, die auf eine Atemwegerkrankung hindeutet, auf den Besuch zu verzichten
Sicherheits- beauftragter
Die Servicemitarbeiter weisen die Kunden darauf hin, dass bargeldloses und kontaktloses Bezahlen bevorzugt wird.
CdS, Bistro-MA Die Schutzmassnahmen gemäss BAG sind im Eingangsbereich
ausgehängt
Sicherheits- beauftragter
10. Management
Massnahmen: Kontrolle:
Seifenspender, Händedesinfektionsmittel, Einweghandtücher sowie Reinigungsmittel werden regelmässig nachgefüllt
CdS, Bistro-MA Hygieneartikel (Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Masken,
Handschuhe) sind in genügender Menge verfügbar. Der Bestand wird regelmässig kontrolliert
Sicherheits- beauftragter Soweit möglich werden besonders gefährdete Arbeitnehmer
geschützt und Aufgaben mit geringem Infektionsrisiko
zugewiesen. Der Mitarbeiter ist verpflichten dem Vorgesetzten zu melden, wenn er zur Risikogruppe gehört.
Geschäftsführer
Erkrankte Mitarbeiter werden sofort nach Hause geschickt und begeben sich gemäss BAG in (Selbst-)Isolation
Geschäftsführer Die Kontaktperson Arbeitssicherheit überprüft regelmässig die
Umsetzung der Massnahmen
11. Erhebung von Kontaktdaten
Massnahmen: Kontrolle:
Die Kontaktdaten der anwesenden Personen müssen erhoben werden inklusive Adresse und Hausnummer
Sicherheits- beauftragter Die Erfassung erfolgt über die Mitarbeiter mittels QR Code
(ping!power) oder Kärtchen. Nur durch Vorweisen der Bestätigung werden die Gäste bedient.
CdB
Der Betreiber oder Organisator muss die Vertraulichkeit der
Kontaktdaten bei der Erhebung und die Datensicherheit namentlich bei der Aufbewahrung der Daten gewährleisten.
Die erhobenen Kontaktdaten dürfen zu keinen anderen Zwecken bearbeitet werden, müssen bis 14 Tage nach der Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Besuch des Betriebs aufbewahrt und an- schliessend sofort vernichtet werden.
Sicherheits- beauftragter
Der Betreiber oder Organisator hat die anwesenden Personen über folgende Punkte zu informieren:
CdS
a. die voraussichtliche Unterschreitung des erforderlichen Abstands und das damit einhergehende erhöhte Infektionsrisiko;
b. die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme durch die zuständige kantonale Stelle und deren Kompetenz, eine Quarantäne
anzuordnen, wenn es Kontakte mit an Covid-19 erkrankten Personen gab.
Es sind folgende Daten zu erheben:
1. Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer, Email und Tischnummer
2. In der Bar werden die Angaben mithilfe einer Ausweiskontrolle verifiziert.
3. in Gästebereichen von Restaurationsbetrieben einschliesslich Bar- und Clubbetrieben, in denen die Konsumation stehend erfolgt, sowie in Diskotheken und Tanzlokalen: die Ankunfts- und Weggangszeit;
Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen sowie in Gästebereichen in Restaurationsbetrieben, in denen die Konsumation sitzend an Tischen erfolgt, genügt die Erfassung der Kontaktdaten nur einer Person der betreffenden Familie oder Gruppe. In der Bar werden die Kontaktdaten aller Personen erfasst und kontrolliert. Es gilt eine generelle Sitzpflicht.
Für private Veranstaltungen, namentlich Familienanlässe, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden und deren teilnehmende Personen den Organisatoren bekannt sind, beachtet jede Person die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Hygiene und Verhalten in der Covid-19- Epidemie. Können weder der empfohlene Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen getroffen werden, so gilt für den Organisator auf Anforderung der zuständigen kantonalen Behörden die Pflicht zur Weitergabe der Kontaktdaten der anwesenden Personen.
Abschluss
Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern erläutert.
Kontaktperson Arbeitssicherheit
Datum Unterschrift