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Schutzkonzept zur Eindämmung des Virus Covid-19

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Academic year: 2022

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Schutzkonzept zur Eindämmung des Virus Covid-19

(Basierend auf der Vorlage des Bundesamts für Gesundheit – Definitive Version gemäss GL-Entscheid vom 29.06.2020, gültig ab 04.09.2020)

S T O P

Grundregeln

Dieses Schutzkonzept von FAU – Fokus Arbeit Umfeld soll sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingehalten werden. Für jede Vorgabe sind ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen. FAU – Fokus Arbeit Umfeld ist für die Auswahl und

Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich.

Die wesentlichen Grundregeln sind hier zusammengefasst und im Anschluss im Detail erklärt:

1. Alle Personen im Unternehmen reinigen sich regelmässig gründlich die Hände.

2. Mitarbeitende, Programmteilnehmende, Klienten und andere Personen halten 1.50 Meter (m) Abstand zueinander.

3. Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen vor und nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.

4. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen, d.h. von Personen, die gemäss Definition des BAG zu einer der Risikogruppen zählen.

5. Personen mit Fieber, Husten oder Schnupfen, sofern keine bekannte Allergie vorliegt, bleiben zu Hause und melden dies ihrem Vorgesetzten oder Coach. Treten die Symptome erstmals am Arbeitsplatz auf, so wird umgehend der Vorgesetzte oder Coach informiert, und die Person begibt sich nach Hause. Sie ist angewiesen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.

6. Gemeinschaftsräume, z.B. Küche, unterliegen besonderen Hygienevorschriften; diese zu befolgen, ist eine wichtige Grundlage und erfordert Disziplin von allen Beteiligten.

7. Die Geschäftsleitung verfasst das Schutzkonzept und definiert die Massnahmen.

8. Die Hauptgeschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung und Kommunikation des Schutzkonzepts und die Information der Mitarbeitenden, Teilnehmenden und Klienten über die Vorgaben und Massnahmen. Sie entscheidet, welche Aufgaben an den Sicherheitsbeauftragten (SiBe), die Bereichsleitungen, die Standortverantwortlichen oder die verantwortliche Stelle für Marketing und Kommunikation delegiert werden.

9. Für die Einhaltung der Vorgaben ist jede und jeder selbst verantwortlich.

(2)

Gültigkeit

Dieses Schutzkonzept ist gültig ab dem 4. September 2020, bis auf Weiteres. Dies gilt unter dem Vorbehalt anderweitiger Entscheidungen des Bundes und der Kantone sowie der Haupt-Auftraggeber SECO und SVA Zürich.

Betroffene Arbeitsorte

Name Adresse

FAU – Fokus Arbeit Umfeld Standort Zürich

Bremgartnerstrasse 7 8003 Zürich

FAU – Fokus Arbeit Umfeld Standort Bern

Lagerhausweg 10 3018 Bern

FAU – Fokus Arbeit Umfeld Standort Luzern

Hirschengraben 33a 6003 Luzern

FAU – Fokus Arbeit Umfeld Standort St. Gallen

Wassergasse 44 9000 St. Gallen Alle Kurslokale

Anhänge

Anhang Zweck Anhang

1

Grundrisse der Standorte: Alle Räumlichkeiten werden mit der maximalen Anzahl Personen, die sich darin aufhalten, gekennzeichnet und sind Bestandteil dieses Konzepts.

Anhang 2

Merkblatt BAG für Menschen mit Vorerkrankungen Neues Coronavirus: Empfehlungen für Menschen mit Vorerkrankungen und somit besonderer Gefährdung für Covid-

19__________________________________________________________________________

Anhang 3

Merkblatt BAG: FAQ neues Coronavirus - Quarantäne bei der Einreise in die Schweiz

1. Hygiene

Regelmässige Reinigung der Hände und Gegenstände

Vorgaben Umsetzungsstandard

1.1 Die Mitarbeitenden und die Teilnehmenden Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist

(3)

Vorgaben Umsetzungsstandard

Körperkontakte vermeiden (z.B.

Händeschütteln).

1.2 Tröpfcheninfektion verringern Wenn die Vorschrift zur Einhaltung der Distanz von 1.50 m nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Hygienemaske empfohlen.

1.3 Richtiger Umgang mit persönlichem Schutzmaterial

Zur Schulung des Umgangs mit persönlichem Schutzmaterial, insbesondere zum korrekten Tragen einer Schutzmaske, erstellt der SiBe die notwendige Dokumentation und ist für deren Verteilung verantwortlich.

Einwegmaterial (Masken, Handschuhe,

Schürzen etc.) werden richtig angelegt, verwendet und entsorgt.

1.4 Anfassen von Oberflächen und Objekten vermeiden

Türen nach Möglichkeit offenlassen, um Anfassen zu vermeiden.

Die Türen werden, wenn immer möglich, offengelassen (z.B. Haupteingang, Büros etc.).

Ansonsten werden die Türen, wenn immer möglich, mit Handschuhen geöffnet und geschlossen. Wenn immer möglich werden diese von Mitarbeitenden geöffnet und geschlossen.

Kein Anfassen von Gegenständen von

Kunden (z.B. Aufhängen von Jacken der Gäste).

Die Benutzung von Klimageräten und

Ventilatoren ist untersagt.

Kontaktloses Bezahlen bevorzugen.

Die Kaffeemaschinen werden, wo möglich, mit Münzen bedient. Ansonsten werden diese vorübergehend auf «gratis» umgestellt.

1.5 Reinigen von gemeinsam benutzten Geräten, z.B. Drucker, Kaffeemaschine etc.

Vor und nach der Benutzung reinigt der Benutzer selbständig das Gerät.

1.6 Reinigen von gemeinsam benutzten Arbeitsplätzen

Vor und nach der Benutzung reinigt der Benutzer selbständig die Arbeitsplatte, die Maus und die Tastatur.

(4)

2. Distanz halten

Mitarbeitende, Programmteilnehmende, Klienten und Kundschaft müssen 1.50 m Abstand zu anderen Personen im Unternehmen einhalten können.

Vorgaben Umsetzungsstandard

Bewegungs- und Aufenthaltszonen festlegen

2.1 Zonen sind klar markiert Bewegungszonen, Arbeitszonen und Wartezonen sind voneinander getrennt.

Abstand ist durch Bodenmarkierungen oder Absperrband sichergestellt. Wenn nötig, Wege am Boden mit farbigem Klebeband und Abstände klar markieren.

Die Vorgaben zur Einteilung der Zonen erstellt der SiBe, die Umsetzung stellen die Standortverantwortlichen sicher.

2.2 Distanz von 1.50 m gewährleisten Alle Anwesenden sind angewiesen, die 1.50 m Distanz einzuhalten. Befindet sich bereits die maximale Anzahl Personen in einem Raum, darf dieser nicht betreten werden.

Anzahl Personen am Arbeitsplatz und in Sitzungszimmern begrenzen 2.3 Die maximale Anzahl der verfügbaren

Arbeitsplätze wird pro Büro festgelegt und ausgeschildert.

Es ist sicherzustellen, dass 1.50 m Abstand zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden.

Die Vorgabe der maximal verfügbaren Arbeitsplätze pro Büro erfolgt im

Detailkonzept durch den SiBe, siehe Pläne im Anhang.

Für die Umsetzung vor Ort sind die Standortverantwortlichen zuständig.

Für die Einhaltung der Vorgaben sind alle verantwortlich.

2.4 Die Präsenz der Mitarbeitenden vor Ort wird limitiert, basierend auf der Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze.

Die Teams legen selbst fest, wer wann in welchem Rhythmus im Büro oder im Homeoffice arbeitet.

2.5 Die Präsenz der Teilnehmenden und Klienten vor Ort wird limitiert, basierend auf der Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze.

Basierend auf der Präsenz der Coaches legen die Teams selbständig fest, in

welchem Rhythmus die Teilnehmenden und Klienten im Büro oder im Homeoffice

arbeiten. Es steht ein Reservationssystem für die TN zur Verfügung.

2.6 Die maximale Anzahl der Personen wird pro Die maximale Anzahl Personen pro Sitzungs-

(5)

Vorgaben Umsetzungsstandard

Anzahl Personen in den Aufenthaltsräumen begrenzen 2.7 Mitarbeitende und Teilnehmende halten

während der Pausen in den

Aufenthaltsräumen 1.50 m Abstand.

In den Aufenthaltsräumen werden überflüssige Tische und Stühle entfernt, sodass die maximale Nutzung des Raums möglich ist, aber auch klar ist, dass nicht mehr Personen den Raum nutzen dürfen.

In der Küche werden einzelne Sitztische und Stühle entfernt oder unzugänglich gemacht.

Markierungen am Boden und Schilder weisen auf die max. Anzahl Personen hin, die sich in der Küche aufhalten dürfen.

2.8 Vor dem Eintritt in die Küche müssen die Hände desinfiziert werden.

Die Küche soll zügig wieder verlassen werden.

Im Kühlschrank sind alle Lebensmittel verpackt und angeschrieben zu halten.

Einhaltung der Vorgaben in Weiterbildungen im Präsenzunterricht 2.9 Kurslokalitäten sind Räume bei externen

Partnern (Seminarraum-Vermieter)

Die Präsenz der Teilnehmenden an den Weiterbildungskursen wird so gesteuert, dass der Abstand von 1.50 m zwischen den besetzten Arbeitsflächen jederzeit eingehalten wird.

Die Verantwortlichen der Kurslokalitäten sind aufgefordert, ihre Sicherheitskonzepte einzureichen.

Falls der Abstand von 1.50 m zwischen den Arbeitsflächen nicht garantiert werden kann, wird die BL Weiterbildung mit einer Task Force von KL über die Möglichkeit von Mischformen, Präsenzunterricht und digitalen Sequenzen entscheiden. Allenfalls werden bestimmte Angebote nur digital durchgeführt.

(6)

3. Reinigung

Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Arbeitskleidung.

Vorgaben Umsetzungsstandard

Oberflächen und Gegenstände

3.1 Reinigen von gemeinsam benutzten Geräten, z.B. Drucker, Locher, Kaffeemaschine

Vor und nach der Benutzung reinigt jeder Benutzer selbständig das Gerät.

3.2 Reinigen von gemeinsam benutzten Arbeitsplätzen

Vor und nach der Benutzung reinigt jeder Benutzer selbständig die Arbeitsplatte, den Bildschirm, die Maus und die Tastatur.

3.3 Reinigen von Sitzungszimmern Vor und nach jeder Sitzung werden die Tische und allfällige benutzte Gegenstände von den Mitarbeitenden und Teilnehmenden gereinigt.

Es stehen Reinigungstücher zur Verfügung.

3.4 Objekte, die von mehreren Personen angefasst werden, regelmässig reinigen

Alltagsgegenstände, z.B. Türgriffe, Liftknöpfe, Kaffeemaschinen, Fingerleser und andere Gegenstände, werden mit einem

handelsüblichen Reinigungsmittel im aktuellen Reinigungsrhythmus von der Reinigungsfirma gereinigt. Die

Reinigungsfirma wird entsprechend avisiert.

Das Treppengeländer fällt in die

Verantwortung der Hausverwaltung, diese wird vom SiBe über unsere Anforderungen informiert.

Alle Personen werden gebeten, das Geschirr

sofort nach Gebrauch in den Geschirrspüler zu stellen. Dieser wird immer mit dem Intensiv-Programm (60 Grad) bedient.

Geschirrspüler mit Plastikhandschuhen ausräumen.

WC-Anlagen

3.5 Regelmässige Reinigung der WC-Anlagen Tägliche Reinigung der WC-Anlagen.

Vor und nach dem Gebrauch werden Klobrille und Wasserhahn von den Mitarbeitenden und Teilnehmenden desinfiziert.

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Vorgaben Umsetzungsstandard

Handschuhe tragen im Umgang mit Abfall und

sofort nach Gebrauch entsorgen.

3.7 Sicherer Umgang mit Abfall Taschentücher und anderen möglicherweise infektiösen Abfall im Abfalleimer mit Deckel entsorgen. Die Standortverantwortlichen stellen sicher, dass Abfalleimer mit Deckel verfügbar sind.

Abfallsäcke nicht zusammendrücken.

Lüften

3.8 Für einen regelmässigen, ausreichenden Luftaustausch in Arbeitsräumen sorgen

In den Büros sind die Mitarbeitenden selbst verantwortlich für die regelmässige Lüftung, in Sitzungszimmern wird immer nach jeder Sitzung gelüftet.

4. Besonders gefährdete Personen

Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist im Merkblatt (Anhang 2) geregelt.

5. Quarantäne

Alle Personen sind nach der Einreise aus bestimmten Gebieten dazu verpflichtet, sich 10 Tage lang in Quarantäne zu begeben. Diese Massnahme basiert auf der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs und gilt für die Einreise aus Staaten oder Gebieten mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem

Coronavirus. Der Mitarbeiter trägt eine Mitverantwortung, sich entsprechend zu informieren und

Vorgaben Umsetzungsstandard

4.1 Schutz von besonders gefährdeten Personen Information der besonders gefährdeten Personen über ihre Rechte und die

angewendeten Schutzmassnahmen. Damit solche Personen als besonders gefährdet erkannt werden, liegt es in ihrer

Verantwortung, dies ihrem Coach oder Vorgesetzten kundzutun.

6. Covid-19-Erkrankte am Arbeitsplatz

Kranke im Unternehmen nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen (vgl. www.bag.admin.ch/isolation-und-quarantaene).

Vorgaben Umsetzungsstandard

5.1 Schutz vor Infektion Keine kranken Mitarbeitenden arbeiten lassen und sofort nach Hause schicken.

(8)

7. Information

Information der betroffenen Personen über die getroffenen Massnahmen

Vorgaben Umsetzungsstandard

Information der Mitarbeitenden, Teilnehmenden und Klienten 6.1 Information der Mitarbeitenden,

Teilnehmenden und Klienten

Aushang der Schutzmassnahmen gemäss BAG bei jedem Eingang. Der SiBe ist für Zurverfügungstellung der Informationen zuständig, die Standortverantwortlichen für die Umsetzung.

Informationen der Geschäftsleitung an

Teilnehmende und Mitarbeitende via Teams- Kanal «Pandemie Covid-19», via SharePoint- Info oder per E-Mail.

Information der Teilnehmenden und Klienten

im Bedarfsfall durch den Coach.

6.2 Mitverantwortung der Mitarbeitenden und der Teilnehmenden

Information aller beteiligten Personen über die Schutzmassnahmen im Unternehmen. Alle Personen unterschreiben eine Erklärung, in der sie bestätigen, das Konzept gelesen und verstanden zu haben.

8. Management

Mitarbeitende zum Gebrauch von Schutzmaterial und zu Regeln instruieren, Vorräte für Material sicherstellen, Erkrankte isolieren

Vorgaben Umsetzungsstandard

7.1 Instruktion der beteiligten Personen Die Verantwortung des Konzepts zur Instruktion der beteiligten Personen über Hygienemassnahmen, zum Umgang mit Schutzmaterial und sicheren Umgang liegt beim SiBe, die Umsetzung bei den

Standortverantwortlichen.

7.2 Organisation der beteiligten Personen Zur Reduktion einer grossen Durchmischung von Personen prüfen die Coaches, ob die Anwesenheit bestimmter definierter Gruppen von Teilnehmenden und Klienten an den gleichen Wochentagen möglich ist.

7.3 Sicherstellung des Vorrats liegt in der Verantwortung des SiBe und der

Seifenspender und Einweghandtücher regelmässig nachfüllen und auf genügenden

(9)

Abschluss

Dieses Dokument wird allen beteiligten Personen spätestens am ersten Tag des Wiedereintritts vor Ort oder am Tag des Neueintritts abgegeben. Die Person bestätigt mittels Unterschrift ihr

Einverständnis und die Einhaltung der Vorschriften.

Für die Geschäftsleitung:

Eva Jacobs Alessandro Ghisletta

Geschäftsleiterin Sicherheitsbeauftragter (SiBe)

Zürich, 3. September 2020

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