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Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Benediktbeuern (Parkgebührenordnung)

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Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Benediktbeuern (Parkgebührenordnung)

Die Gemeinde Benediktbeuern erlässt als örtliche Straßenverkehrsbehörde auf Grund § 6 a Abs.

6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. 03. 2003 (BGBI. l S. 310), das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 26. 11.2020 (BGBI. l S. 2575)geändert

worden ist, in Verbindung mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZuStV) vom 16. 06.2015 (GVBI. S. 184) die zuletzt durch § 11 des Gesetzes vom 23. 12. 2020 (GVBI. S. 663) und durch Verordnung vom 22. 12.2020 (GVBL. S. 660) geändert worden ist und Art. 3 des Gesetzes über

Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1960 (GVBI. S. 220), das zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 23. 12.2020 (GVBI. S. 683) geändert worden ist, folgende

Verordnung

§ 1 Geltungsbereich

Im Gebiet der Gemeinde Benediktbeuern sind auf öffentlichen Straßen und Plätzen zur Regelung des ruhenden Verkehrs Parkscheinautomaten aufgestellt. Auf diesen Parkplätzen ist unter Beachtung der Parkdauer, der Parkzeiten und der Parkgebühr das Parken von Kraftfahrzeugen nur mit an Parkscheinautomaten gelösten Parkscheinen gestattet.

§ 2 Parkgebühren, Parkdauer, Parkzeit

Für die Benutzung der Parkscheinautomaten werden an den nachgenannten Parkplätzen folgende Parkgebühren erhoben.

Die Parkgebühr kann an den dafür bereitgestellten Automaten in bar, mit EC- /Kreditkarte oder über eine Applikation für Mobilgeräte („Handy parken“) entrichtet werden.

Für das Parken über Handy Applikationen gelten ausschließlich die Gebühren nach

§ 2 dieser Verordnung.

Die Parkzeit wird minutengenau anhand des bezahlten Betrages errechnet.

Parkplatz P 1 in Benediktbeuern, Alpenwarmbad

Bis 90 Minuten: kostenlos

Preis pro Stunde bis Tagesticket (max 5 Stunden): 1,00 Euro

Tagesticket: 6,00 Euro

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 72 h.

(2)

Besucher des Alpenwarmbades erhalten folgende Rückvergütungen:

€ 4,00 beim Kauf eines Tagestickets

€ 2,00 beim Kauf einer Nachmittagskarte

€ 1,00 beim Kauf einer Abendkarte

Sonderregelung Rückvergütungen aufgrund Eingangsbeschränkungen und verkürzter Badezeit während der Pandemie:

€ 1,00 beim Kauf eines Onlinetickes

Parkplatz P 2 in Benediktbeuern, Am Weidach

Bis 90 Minuten: kostenlos

Preis pro Stunde bis Tagesticket (max 5 Stunden): 1,00 Euro

Tagesticket: 6,00 Euro

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt 72 h.

Besucher des Alpenwarmbades erhalten eine Rückvergütung in Höhe von € 2,00 auf die 3-Stunden-Karte und € 4,00 auf die Tageskarte.

Sonderregelung Rückvergütungen aufgrund Eingangsbeschränkungen und verkürzter Badezeit während der Pandemie:

€ 1,00 beim Kauf eines Onlinetickes

Parkplatz P 3 in Benediktbeuern, Schwimmbadstraße

Bis 90 Minuten: kostenlos

Preis pro Stunde bis Tagesticket (max 5 Stunden): 1,00 Euro

Tagesticket: 6,00 Euro

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 72 h.

Besucher des Alpenwarmbades erhalten folgende Rückvergütungen:

€ 4,00 beim Kauf eines Tagestickets

€ 2,00 beim Kauf einer Nachmittagskarte

(3)

€ 1,00 beim Kauf einer Abendkarte

Sonderregelung Rückvergütungen aufgrund Eingangsbeschränkungen und verkürzter Badezeit während der Pandemie:

€ 1,00 beim Kauf eines Onlinetickes

Parkplatz P 4 in Benediktbeuern, Wurzweg

Bis 90 Minuten: kostenlos

Preis pro Stunde bis Tagesticket (max 5 Stunden): 1,00 Euro

Tagesticket: 6,00 Euro

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 72 h.

Parkplatz P 5 in Bendiktbeuern, Mariabrunn

Bis 90 Minuten: kostenlos

Preis pro Stunde bis Tagesticket (max 5 Stunden): 1,00 Euro

Tagesticket: 6,00 Euro

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 72 h.

Parkplatz P 6 in Benediktbeuern, Häusernstraße

Bis 90 Minuten: kostenlos

Preis pro Stunde bis Tagesticket (max 5 Stunden): 1,00 Euro

Tagesticket: 6,00 Euro

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 72 h.

§ 3 Wohnmobilstellplatz

Die Gemeinde bietet Wohnmobil -Fahrern auf der Flurnummer 2825/13, Schwimmbadstr. 37 einen entsprechenden Stellplatz an.

Der Stellplatz bietet Platz für ca. 15 Fahrzeuge und ist von 1. April bis 31.

Oktober (witterungsbedingte Änderungen vorbehalten) in Betrieb. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 3 Nächte. Eine Platzreservierung ist nicht möglich.

Pro Nacht und Fahrzeug: 7,00 Euro

(4)

Strom/kw/h: 0,50 Euro

Entsorgung ohne Stellplatz: je 1,00 Euro für die Entnahme/Entsorgung von Frisch- und Abwasser

Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung „Wohnmobilstellplatz am Sportzentrum“

der Gemeinde vom 17.05.2017.

§ 4 Nutzer der Sportanlagen

Die Parkflächen am Haupteingang der Sportanlage (Schwimmbadstraße 37/Zufahrt Wohnmobilstellplatz) werden mit den Verkehrszeichen „Sportanlage- nur mit Sondererlaubnis“ beschildert und stehen ausschließlich den Nutzern der Sportanlagen mit entsprechendem Ausweis zur Verfügung.

§ 5 Jahresparkausweise

(1)

Kunden des Alpenwarmbades, die eine Jahreskarte für das Bad erworben haben, können den Jahresparkausweis zum ermäßigten Preis von 30,00 € erhalten.

(2)

Der Kauf einer Jahreskarte bringt keinen Anspruch auf Verfügbarkeit eines Parkplatzes mit sich.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Benediktbeuern, 12.05.21

Anton Ortlieb 1. Bürgermeister

Die Gemeinde Benediktbeuern hat die Verordnung über die Parkgebühren in der GemeindeBenediktbeuern (Parkgebührenverordnung) beschlossen.

Die Satzung tritt am 18.05.21 in Kraft.

Sie liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern, Prälatenstraße 7, 83671 Benediktbeuern, Zi. Nr. 0.10 EG, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

(5)

Benediktbeuern, 17.05.21

Anton Ortlieb 1. Bürgermeister

Bekanntmachungshinweis der Gemeinde Benediktbeuern

Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Benediktbeuern (Parkgebührenordnung) der Gemeinde Benediktbeuern

Die Verordnung wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern, Prälatenstraße 7, 83671 Benediktbeuern, Zi. Nr. 0.10 EG zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Amtstafeln der Gemeinde Benediktbeuern hingewiesen.

1. Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Benediktbeuern:

ausgehängt am: 18.05.21

2. Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft

Benediktbeuern, Prälatenstraße 7, 83671 Benediktbeuern, Zi. Nr. 1.3, 1. OG

Niederlegung am: 18.05.21

Für die Richtigkeit:

Datum, Unterschrift

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