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(1)351/15 Anordnung über die Festsetzung von Gebühren für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Paderborn (Parkgebührenordnung) vom Aufgrund des § 6a Abs

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351/15

Anordnung

über die Festsetzung von Gebühren

für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Paderborn (Parkgebührenordnung)

vom 22.06.2016

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 05. März 2003 und § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 StVG vom 10. September 1991 in Verbindung mit § 38 Abs. 1b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) vom 13. Mai 1980, jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Paderborn als örtliche Ordnungsbehörde gem. dem Beschluss des Rates der Stadt Paderborn vom 17.12.2015 folgende Parkgebührenordnung erlassen:

§ 1

Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Betriebs eines Park- scheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren, nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben. Um die Nutzung des Parkraums auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Zahl an Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraumes für den Benutzer gestaffelt festgesetzt.

Für nur kurzzeitiges Parken bis zu 10 Minuten wird für bestimmte Bereiche ein kostengünstiges

"10-Minuten-Ticket" angeboten.

a) 0,05 EUR "10-Minuten-Ticket" (10 Min. Parkzeit, für darüber hinausgehende Parkzei- ten gelten die sonstigen Tarife)

alle Stellplätze innerhalb des Inneren Rings einschließlich der umfassen- den Straßen (Friedrichstraße, Le-Mans-Wall, Liboriberg, Busdorfwall, Gierswall, Heierswall, Paderwall) mit Ausnahme der Großparkplätze Dom- platz, Liboriberg und Paderhalle

b) 1,50 EUR je Stunde

alle Stellplätze innerhalb des Inneren Rings einschließlich der umfassen- den Straßen (Friedrichstraße, Le-Mans-Wall, Liboriberg, Busdorfwall, Gierswall, Heierswall, Paderwall) mit Ausnahme der Großparkplätze Dom- platz, Liboriberg und Paderhalle

c) 1,20EUR je Stunde

Bahnhofstraße (Rathenaustraße bis Westerntor), "kleine" Borchener- Straße, Eckstraße, Riemekestraße (Westerntor bis Florianstraße) Großparkplätze Domplatz und Liboriberg, ergänzt um

Besucherticket (5 Stunden Parkzeit) 4,00 EUR

(2)

d) 1,00 EUR je Stunde

restliche Bahnhofstraße, Heckersgasse, Neuhäuser Straße, Theodorstraße Großparkplatz Paderhalle, ergänzt um

Tagesticket (14 Stunden Parkzeit) 6,00 EUR

e) 1,00 EUR je Stunde

Parkplatz Rathenaustraße ergänzt um

Tagesticket 6,00 EUR (10 Stunden Parkzeit) 2-Tage-Ticket 7,50 EUR (20 Stunden Parkzeit) 3-Tage-Ticket 9,00 EUR (30 Stunden Parkzeit) 4-Tage-Ticket 10,50 EUR (40 Stunden Parkzeit) 5-Tage-Ticket 12,00 EUR (50 Stunden Parkzeit) 6-Tage-Ticket 13,00 EUR (60 Stunden Parkzeit) f) 0,60 EUR je Stunde

restliche Kernstadt g) 0,50 EUR je Stunde

Stadtbezirke Schloß Neuhaus/Sande und Elsen (§ 3 Abs. 1 Hauptsatzung) Für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsge- setzes, die nach § 9 a Absätze 2, 4 und 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichnet sind, wird im Rahmen der zulässigen Höchstparkdauer und bei Verwendung einer Parkscheibe keine Gebühr erhoben. *)

§ 2

Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 18.11.2010 außer Kraft.

*) Änderungssatzung vom 22.06.2016.

Sie tritt am 01.07.2016 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

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