Gebühren- und Geldbußenordnung,
Gebühren – und Spesenordnung für Mitglieder
des KHV Lübeck e.V.
Seite 2 Gebühren- und Geldbußenordnung KHVL
Gebühren- und Geldbußordnung
des Kreishandballverbandes Lübeck e.V
geändert auf dem Kreisverbandstag des KHV Lübeck e.V. am 07. April 1995 geändert auf dem Kreisverbandstag des KHV Lübeck e.V. am 15. März 2002 geändert auf dem außerordentlichen Kreisverbandstag des KHV Lübeck e.V.
am 06. Dezember 2005
geändert auf dem Kreisverbandstag des KHV Lübeck e.V. am 19. Juni 2013 geändert auf dem Kreisverbandstag des KHV Lübeck e.V. am 05. April 2017
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt Seite 1
Gültigkeitsvermerk Seite 2
Inhaltsverzeichnis Seite 3
Hinweis Seite 4
Gebühren und Geldbußen Seite 5
Geldbußen – Schiedsrichter Seite 7
Gebühren – und Spesenordnung
für Mitarbeiter des KHV Lübeck e.V. Seite 8
Seite 4 Gebühren- und Geldbußenordnung KHVL
Hinweis
In der Satzung, den Ordnungen und den Zusatzbestimmungen des Kreishandballverbandes Lübeck ist bei den Personen aus redaktionellen Gründen immer nur die männliche Form gewählt, es sei denn, es ist zwischen Spielerinnen und Spielern zu unterscheiden. Gemeint sind ansonsten immer weibliche und männliche Mitarbeiter, Mitglieder und Spieler.
1. Nenngeld für Spielbetrieb
a) Männer- und Frauen Mannschaft = 75,00 €
b) Jugend Mannschaft = 35,00 €
c) Pokalspiele je Mannschaft = 10,00 €
2. Spielabsagen
a) Jugend = 30.00€
b) Erwachsene = 60,00€
3. Spielverlegungen
a)über 7 Tage vor dem Spielbeginn (Erwachsene) = 30,00€
b)über 7 Tage vor dem Spieltermin (Jugend) = 20,00€
c)unter 7 Tage vor dem Spieltermin (Erwachsene) = 40,00€
d)unter 7 Tage vor dem Spielbeginn (Jugend) = 25,00€
e)unter 3 Tage vor dem Spielbeginn (Erwachsene) = 50,00€
f) unter 3 Tage vor dem Spielbeginn (Jugend) = 30,00€
4. Verwaltungspauschale der Vereine ab 01.01.2018
a) bis zu 1 Mannschaft = 250,00 €
b) bei 2-5 Mannschaften = 300,00€
c) ab der 6 Mannschaft = 350,00€
5. Lehrgänge
a) Schiedsrichter - Grundlehrgang pro Teilnehmer = 50,00€
b) Fortbildung Schiedsrichter pro Teilnehmer = 10,00€
c) Fortbildung Zeitnehmer/Sekretär pro Teilnehmer = 2,00€
6. Erstellen von Bescheiden = 15,00€
7. Geldbußen allgemein
Verstöße gegen sämtliche den Spielbetrieb des KHVL regelnden Bestimmungen, Richtlinien des DHB, HVSH und etwaige
Durchführungsbestimmungen
Soweit nicht durch Bestimmungen der o.a Verbände Beträge
vorgegeben sind, werden Geldbußen verhängt in Höhe von = 10,00€ - 250,00€
8. Einsprüche
a) Einsprüche gegen Bescheide der Verwaltungsinstanzen oder der Spielleitenden Stelle(z.B. Sperren außerhalb der
automatischen Sperre, Geldstrafen oder Geldbußen über 50,00€,
Anordnen einer Spielaufsicht, Spielwertungen u.a.) = 40.00€
b) Rechtsbehelfsgebühr für Verfahren beim Kreissportgericht = 40,00€
Seite 6 Gebühren- und Geldbußenordnung KHVL
c) Einsprüche gegen Bescheide der Verwaltungsinstanzen oder der Spielleitenden Stellen über Geldstrafen bis 50,00€
(einschl. Angelegenheiten von geringer Bedeutung mit einem
geschätzten Wert bis 50,00€). = 15.00€
9. Mahngebühren
a) 1. Mahnung = 5,00€
b) 2. Mahnung = 10,00€
10. Schuldhaftes Nichtantreten von Mannschaften zum Spiel
a) Männer und Frauen = 100,00€
b) Jugend = 75,00€
11. Zurückziehen/Streichen von Mannschaften
a) Männer/Frauen = 100,00€
b) Jugend = 50,00€
12. Nichtbefolgen von Terminen = 15,00€
13. Zeitnehmer oder Sekretär
a) Nichtantreten pro Spiel = 10,00€
b) ohne Z/S-Berechtigungsschein beim Spieleinsatz = 5,00€
c) ohne gültigen Z/S-Berechtigungsschein beim Spieleinsatz = 10,00€
14. Spielausweis
a) Fehlen eines Ausweises = 5,00€
b) Spielen mit nicht ordnungsgemäßem Spielausweis
(z.B. Fehlen eines Lichtbildes im Ausweis, der Unterschrift von
Spieler/in, des Stempels oder Unterschrift des Vereins) = 3,00€
maximal aber = 30,00€
15. Spielkleidung
a) Fehlen von Nummern = 3,00€(max. aber 15 €)
b) Nicht vorschriftsmäßige Kleidung = 3,00€ (max. aber 15€)
16. Spielberichte
a) Verwendung nichtamtlicher Spielberichtsbögen = 3,00€
b) Eintragung Nichtbefugter auf Spielberichtsbögen = 50,00€
c) Nicht fristgerechter Eingang der Spielberichtsbögen
in der Geschäftsstelle – pro Spielberichtsbogen = 5,00€
d) Fehlen eines Mannschaftsverantwortlichen im Jugendbereich = 12,00€
17. Schuldhaft verursachter, verspäteter Spielbeginn = 10,00€
18. Nicht durchgeführter angeordneter Kontrollgang in den
Spielhallen = 10,00€
19. Nichtanmeldung von Turnieren/Spielen = 25,00€
20. Fehlende Ausrüstung für Zeitnehmer und Sekretäre
(Tischstoppuhr bei nicht öffentlicher Zeitmessanlage) = 20,00€
21. Nichtmeldung der geforderten Anzahl von Schiedsrichtern = 50,00€
Nichtmeldung von Schiedsrichtern (gem.HVSH-Zus.Best SpO/DHB zu Abschnitt XIII vor § 76 SpO/DHB) Wird die geforderte Anzahl von Schiedsrichtern nicht gestellt, so wird eine Geldbuße je fehlendem Schiedsrichter erhoben.
Geldbußen gegen Schiedsrichter
22. Schuldhaftes Nichtantreten
a) zum 1.-4. Spiel = 25,00€
b) zum 5.-9. Spiel = 50,00€
c) ab dem 10. Spiel = 75,00€
(zzgl. Fahrkosten beteiligter Vereine)
23. Schuldhaft verspätetes Antreten zum Spiel = 10,00€
24. Nicht ordnungsgemäßes Ausfüllen des Spielprotokolls = 3,00€
25. Versäumte Kontrolle der Spieler – Ausweise = 10,00€
26. Nichtüberprüfung des Z/S – Berechtigungsausweises = 5,00€
27. Überhöhte Kostenabrechnung = 10,00€
28. Schuldhaftes Fernbleiben von Lehrgängen oder Veranstaltungen= 15,00€
29. Schuldhaftes Nichtbefolgen von Terminen = 15,00€
30. Verschiedenes
Verwendung von sämtlichen Haftmitteln
- soweit nicht eine Ausnahmeregelung vom KHV-L besteht -
a) Mannschaft (auch beim Einzelverstoß durch Spieler) = 50,00€
b) im Wiederholungsfall = 100,00€
Seite 8 Gebühren- und Geldbußenordnung KHVL
Gebühren- und Spesenordnung für Mitglieder des KHV Lübeck e.V.
1. Sitzungen
Erläuterung Spesen Fahrgeld
a) Vorstand/Ausschüsse ab 1-3 Std. 10,00€ 10,00€ Kosten öffentl. Verkehrsmittel
über 3 Std. 15,00€ 15,00€
2. Ausbildungsmaßnahmen
Referententätigkeit/Schulungstätigkeit pro Std. 10,00€ 10,00€Kosten öffentl. Verkehrsmittel
maximum pro Tag 60,00€ 60,00€
3. Aufsichten
Lehrgangsaufsicht/
Auswahlbetreuer pro Spiel 5,00€ 5,00€Kosten öffentl. Verkehrsmittel
Spielaufsicht
SR-Beobachter pro Spiel 10,00€ 60,00€Kosten öffentl. Verkehrsmittel
4. Fahrkosten
Innerhalb des KHV Kosten öffentl. Verkehrsmittel
Außerhalb des KHV PKW Benutzung Spesen/RK-Ordnung HVSH
(nur mit Vorstand-Genehmigung) z.Zt 0,30€ z.Zt.
0,30€
5. Steuerliche Veranlagung
Für die steuerliche Behandlung aller Beträge ist jeweils der Zahlungsempfänger verantwortlich.
Gem. Beschluss des EV vom 25.10.2002
______________________________________________________________________________