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Vandalismus am Narrenbrunnen und im Städtle / Verdächtige gesichtet / Belohnung ausgesetzt

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Academic year: 2022

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Nummer 04 • KW 05 • Dienstag, 01.02.2022

In der Nacht zum Sonntag wurden in der Bräunlinger Innenstadt mehrere Gebäude und Objekte besprüht. Der Narrenbrunnen wurde an der Rück- seite besprüht, ebenso ein Pfeiler des Zunfthauses. Da zu erwarten ist, dass beim Entfernen der Farbe die Patina des Brunnens beschädigt wird und auch der Sandstein am Gebäude eine Spe- zialbehandlung erfahren muss, ist hier ein hoher Schaden zu erwarten. Eben- so wurde der Pflasterboden vor dem Foyer der Sporthalle, in dem sich aktuell das Corona-Testzentrum befindet, mit der Aufschrift „Nur Lügen“ besprüht.

Weitere Schäden wurden am Jugend- treff und am alten Hallenbad, rund um die Sporthalle aber auch am Eingang der Stadthalle an Privathäusern sowie am Brunnen in der Blaumeerstraße ver- übt. Der Schaden an den städtischen Gebäuden und Objekten beträgt rund 2000 Euro.

Die Narrenzunft hat am Sonntag bereits einen ersten Aufruf für Zeugenhinweise gestartet. Eine Gruppe Ver- dächtiger jugendlicher Personen wurde am Samstagnacht gegen 23 Uhr mit Sprühdosen dabei mehrfach gesehen. Die Stadt setzt eine Belohnung von 200 Euro aus, für Hinweise, die zur Ergreifung der Verursacher führen und hat gemeinsam mit der Narrenzunft Anzeige der Polizei gestellt. Die Stadt ruft die Verursacher

Vandalismus am Narrenbrunnen und im Städtle /

Verdächtige gesichtet / Belohnung ausgesetzt

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NOTRUF-NUMMERN

WICHTIGE TELEFONNUMMERN

ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENST APOTHEKE RUND UM DEN MÜLL

ÄRZTLICHER NOTDIENST

Unfall-Überfall/Polizei 110

Polizeirevier Donaueschingen 0771 837830

Erste Hilfe/Rettungsdienst 112

Feuer 112

Deutsches-Rotes-Kreuz/Krankentransport 19222

Umwelttelefon 0771 9291505

Störungen

Stromversorgung (ESB) 07702 4392-20

Gasversorgung (ESB) 07702 4392-30

Wasserversorgung

während üblicher Dienstzeit 0771 89863614

außerhalb Dienstzeit 0172 7629027

Ärztlicher Notdienst

Nachts/Wochenende 116 117

Zahnarztnotdienst

(an Wochenenden) 0180 3222555-65

Klinikum der Stadt VS 07721 93-0

Klinikum Donaueschingen 0771 880

Telefonseelsorge (kostenfrei) 0800 1110111 Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333

Giftnotrufzentrale 0761 19240

Rathaus Bräunlingen

Montag 9 – 12 Uhr, 14 – 17.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag 9 – 12 Uhr

Mittwoch 7.30 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr

Freitag 9 – 13 Uhr

Amt für Tourismus, Kultur und Sport Mo 9-12 & 14-17 Uhr, Di 9-12 Uhr, Mi 14-17 Uhr Do 9-12 Uhr, Fr 9-13 Uhr

Ortschaftsverwaltung Döggingen

Montag – Mittwoch, Freitag 10 – 12 Uhr

Donnerstag 17 – 19 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof ab 01.11. bis 14.03.

Samstag 10 – 13 Uhr

Öffnungszeiten Bücherei

Montag und Mittwoch15.30 – 19 Uhr, Samstag 09 – 12 Uhr

Rathaus Bräunlingen 0771 603-0

E-Mail info@braeunlingen.de

Amt für Tourismus, Kultur und Sport 0771 61900

E-Mail touristinfo@braeunlingen.de

Ortschaftsverwaltung Döggingen 07707 265

E-Mail: ov-doeggingen@braeunlingen.de

Revierleiter

Oberes Revier, Herr Merz 0172 1416337

Unteres Revier, Herr Ekert 07736 8807

Dorfhelfer/-innen-Station Bräunlingen 07651 9722338 Gesprächskreis für Trauernde 0771 8989431

Hospizbewegung 07721 4088735

Caritasverband 0771 83228-0

Sozialstation St. Elisabeth e. V., Friedrich-Ebert-Straße 57

Rund um die Uhr 0771 5510

Ambulanter Pflegedienst Gi-Sa-Pe

Bräunlingen und Städtedreieck, Sommergasse 28 – 30 Telefon 0771 89774242 Pflegenotruf 0174 6938608 Wochenbettambulanz freitags, 18.00 bis 21:00 Uhr Anmeldung: wochenbettambulanz@gmail.com Hebammen: Julia Béraud und Selina Mühlbauer

Aktuelle Abfuhrtermine Bräunlingen (Kernstadt)

Restmüll (2-wöchentl. Leerung) Mi., 02.02.

Biomüll (Sommer-Winter-Rhythmus) Mi., 02.02.

Altpapier Do., 03.02.

Bräunlingen (Stadtteile).

Altpapier Do., 03.02.

Restmüll (4-wöchentl.Leerung) Mo., 07.02.

Biomüll (1-wöchentl. Leerung) Mo., 07.02.

Weitere Informationen bitten wir dem Abfallkalender 2021 zu entnehmen ..

oder laden Sie sich die kostenlose App „Abfall SBK“ herunter.

Abfallwirtschaftsamt, Sperrmüll 07721 913-7555 E-Mail: abfall@lrasbk.de Internet: www.lrasbk.de

Dienstag, 01.02.2022:

Apotheke im Culinara Tel.: 07720 - 9 99 98 35

Austr. 18, 78056 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Einhorn-Apotheke Blumberg Tel.: 07702 - 47 98 00 Winklerstr. 5, 78176 Blumberg

Mittwoch, 02.02.2022:

Delta-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 5 61 96

Am Riettor 4, 78048 Villingen-Schwenningen (Villingen) Sonnen-Apotheke am Bahnhof Tel.: 0771 - 92 03 05 40 Bahnhofstr. 12, 78166 Donaueschingen

Donnerstag, 03.02.2022:

Heldmann‘s Apotheke im City-Rondell Tel.: 07720 - 3 20 58 Kronenstr. 21, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Freitag, 04.02.2022:

Klosterring-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 84 50 60 Klosterring 15, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Markt-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 9 52 40 14 Rudolf-Maschke-Platz 7, 78647 Trossingen

Schellenberg-Apotheke Hüfingen Tel.: 0771 - 6 19 88 Hauptstr. 56, 78183 Hüfingen

Samstag, 05.02.2022:

Mozart-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 2 63 46

Saarlandstr. 21, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Rathaus-Apotheke Donaueschingen Tel.: 0771 - 31 13 Mühlenstr. 13 A, 78166 Donaueschingen

Sonntag, 06.02.2022:

Schwanen-Apotheke Tel.: 07720 - 3 55 41

In der Muslen 55, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Montag, 07.02.2022:

Hof-Apotheke Donaueschingen Tel.: 0771 - 23 04 Karlstr. 40, 78166 Donaueschingen

Kronen-Apotheke Tuningen Tel.: 07464 - 9 60 53 Auf dem Platz 5, 78609 Tuningen

Nord-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 50 50 50

Karlsruher Str. 2, 78048 Villingen-Schwenningen (Villingen) Dienstag, 08.02.2022:

Engel-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 79 94 Hauptstr. 1, 78647 Trossingen

Paradies-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 3 08 08

Paradiesgasse 2, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Mittwoch, 09.02.2022:

Schwanen-Apotheke Tel.: 07720 - 3 55 41

In der Muslen 55, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 603-0, E-Mail: info@braeunlingen.de, Internet: www.

braeunlingen.de * Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Micha Bächle, E-Mail: amtsblatt@braeunlingen.de * Verantwortlich für „Was sonst noch in- teressiert“ und den Anzeigenteil: Jürgen Heinrich, commega, Rechstraße 4, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 15899999, E-Mail: info@commega.com * Verantwortlich für den Druck: Druckerei Hermann, 78166 Donaueschingen,Tel. 0771 2201 * Erscheint wöchentlich, Bezugspreis 10,60 Euro halbjährlich

SOCIAL MEDIA

facebook.com/braeunlingen instagram.com/stadt.braeunlingen

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RATHAUS AKTUELL

Der nächste Wochenmarkt findet am Mittwoch, 02. Februar 2022 von 8 – 12 Uhr

in der Dekan-Metz-Straße statt.

BRÄUNLINGER WOCHENMARKT

es gilt MASKENPFLICHT

Telefonische Bürgersprechstunde am Mittwoch, 9. Februar

Bürgermeister Micha Bächle bietet am Mitt- woch, 9. Februar eine telefonische Bürger- sprechstunde von 16.00 bis 17.00 Uhr an.

Bitte melden Sie sich bei seiner Assistentin Kerstin Hauger unter 0771/603-131 an.

Digitaler Neujahrsempfang 2022 auch weiterhin auf YouTube zu sehen

Am 16. Januar fand der zweite digitale Neujahrsempfang der Stadt Bräunlingen auf der Videoplattform YouTube statt. Bisher wurde das Video bereits von fast 500 Zuschauern besucht.

Sie haben die Veröffentlichung des digitalen Empfangs verpasst?

Kein Problem! Das Video können Sie auch weiterhin auf YouTube sehen. Besuchen Sie hierfür einfach unseren YouTube Kanal „Stadt Bräunlingen“ oder scannen Sie mit Ihrem Smartphone den unten abgedruckten QR-Code ab.

Wir wünschen viel Freude beim Zuschauen, Film ab!

Windkraftkonsortium stellt Planungen für Bräunlinger Windpark ein

Bräunlingen – Das Windkraftkonsortium DGE Wind Baar Eins Gmbh hat in einem Schreiben an die Stadtverwaltung mitgeteilt ihre Planungen für einen Windpark zwischen Waldhausen und den Brandhöfen nicht weiterzuverfolgen. Das Konsortium hatte bereits Anfang Juni die Stadt aufgefordert die Höhenbeschränkungen durch den Bürgerentscheid zurückzunehmen, was der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig abgelehnt hatte.

Der Bürgerentscheid 2018 hatte unter anderem eine Höhenbegrenzung von 230 Metern vorgesehen. Das Konsortium wollte nun um die Windausbeute zu verbessern Anlagen mit 250 Metern bauen. Der Gemeinderat hatte im Juli aber klargemacht, dass man auch nach Ablauf der Bindefrist des Bürgerentscheids bis auf weiteres an den Kriterien festhalte. Zwischenzeitlich gab es seitens der Stadt und des Konsortiums auch Gespräche mit einem anderen Windkraftbetreiber, der aber am Ende auf Grund der schlechten Windhöffigkeit nicht in das Projekt einsteigen wollte. Die Windmessungen 2017/2018 ergaben eine Windgeschwindigkeit von 5,2 bis 5,3 Meter pro Sekunde.

Erwartet worden war eine Geschwindigkeit von mindestens 5,5 Meter pro Sekunde. Das Konsortium hatte in den vergangenen Jahren die Planungen immer wieder geändert, die Anzahl der Anlagen reduziert und den Rotordurchmesser vergrößert.

Hintergrund: Die Stadt Bräunlingen hat mit dem Windkraftkonsortium dge wind Baar eins GmbH & Co KG (bestehend aus den Projektpartnern DGE, Enercon und Badenova) nach dem Bürgerentscheid im Herbst 2018 im März 2019 einen Nutzungsvertrag zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen unterzeichnet. Parallel dazu wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Konsortium, der Stadt und dem Fürstenhaus unterzeichnet.

Grundlage für die Vertragsunterzeichnung waren die Auflagen des Bürgerentscheides vom 7. Oktober 2018 sowie die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse zur konkreten Ausgestaltung.

Standesamt

Aufgrund von personellen Engpässen kommt es im Standesamt Bräunlingen zu längeren Wartezeiten. Ab dem 01.02.2022 können Termine nur nachmittags vereinbart werden. Wir bitten die Bevölkerung um Rücksichtnahme. Sie erreichen das Team des Standesamtes unter:

 standesamt@braeunlingen.de

 Tel. 0771/603-133

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Informationen der Stadtverwaltung Bräunlingen

In der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Bräunlingen am 20.01.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil

Annahme und Vermittlung von Spenden und Schenkungen nach § 78 Abs. 4 GemO

Beschluss:

einstimmig

Bebauungsplan „Solarpark Döggingen 1“ mit örtlichen Bauvor- schriften, Billigung der Planentwürfe und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Beschluss:

16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

Bebauungsplan „Solarpark Döggingen 2“ mit örtlichen Bauvor- schriften, Billigung der Planentwürfe und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Beschluss:

16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

Überarbeitung Stadtbildsatzung - § 18 Dachaufbauten Beschluss:

einstimmig

*HINWEIS

Die Sitzungsdokumente stehen auf unserer Homepage www.braeunlingen.de RATSINFORMATIONEN zur Verfügung.

Bei der Stadt Bräunlingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung des Teams die Stelle als

Technischer Mitarbeiter im Stadtbauamt (m/w/d)

in Teilzeit 50 v.H. (unbefristet)

zu besetzen. Die personelle Besetzung des Stadtbauamtes besteht derzeit aus vier technischen Mitarbeitern und zwei Verwaltungskräften. Der städtische Bauhof (12 Mitarbeiter) sowie das Wasserwerk (3 Mitarbeiter) sind ebenfalls dem Stadtbauamt unterstellt

Wir suchen einen Mitarbeiter zur Unterstützung für alle klassischen Aufgaben eines Bauamtes. Dies sind insbesondere die Durchführung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich, Schwerpunkt Tiefbau, Projektbezogene Bauleitung, Bauüberwachung und Baustellenorganisation, Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen nach VOB, Erstellung und Pflege von Aufgabenkatastern, Gebäude- und Energiemanagement, Umsetzung und Fortschreibung der EigenkontrollVO u.v.m.

Eine andere Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.

Ihr Profil:

• eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum/zur staatlich geprüften Bau- oder Umwelttechniker/in (m/w/d)

• Bereitschaft sich in technische Zusammenhänge der Abwasserbeseitigung und verwaltungsbezogene Sachverhalte einzuarbeiten

• Grundlagen von AutoCAD

• sicherer Umgang mit MS-Office Produkten

• idealerweise Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht und in der Abwicklung von Verwaltungsverfahren

• Führerschein Klasse B Wir bieten

• Eine leistungsgerechte Bezahlung auf der Grundlage des TVÖD bis EG 10

• Ein engagiertes und kompetentes Team im Stadtbauamt

• Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bewerbung

Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien über Ausbildung und bisherige Tätigkeit, Projektnachweise) bitten wir bis zum 27. Februar 2022 bei der Stadtverwaltung Bräunlingen - Hauptamt-, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen einzureichen, gerne auch per Mail an bewerbung@braeunlingen.de

Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erteilt der Leiter des Stadtbauamtes, Volker Dengler, Tel. 0771/603-180.

Für weitere Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle steht Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche, Tel. 0771/603-130 zur Verfügung.

02.02. Brigitte Knetsch

Heidenlochweg 3 70 Jahre

05.02. Siglinde Henle

Im Gässle 11 70 Jahre

06.02. Enzo Russo

Forlenweg 10 75 Jahre

Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit, Zufriedenheit, auch all jenen, die in den Stadtnachrichten nicht genannt werden wollen!

ALTERSJUBILARE

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Inhaltsverzeichnis der Übersicht:

2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+

3: Private Treffen

4: Stadt- und Volksfeste | Öffentlicher Verkehr | Einzelhandel 5: Öffentliche Veranstaltungen

6: Sportveranstaltungen

7: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung

8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 9: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen

10: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 11: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung

12: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

DieWarnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitetoder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen).

DieAlarmstufe I wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitetoder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen).

DieAlarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitetund die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi- nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeineImpfempfehlungder STIKO gibt, gilt bei privaten

Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien.

In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) und auf Stadt- und Volksfesten im Freien (alle Stufen) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnungdes Bundes.

Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch

»Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.

»Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).

»Alarmstufe I: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

»Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:

Corona-Regeln ab 28. Januar 2022

Stand:27. Januar 2022 1

Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

Ausnahmen:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°

» Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°

» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/

Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien°°.

»Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°

»Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°

»Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°

3G und 2G

3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen

2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen

Ausnahmen:

»Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.

» Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.

3 Monate zurück).

» Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°

» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs- zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien°°.

»Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

(ärztlicher Nachweis notwendig).°°

» Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw.

vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

°Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken

°°Negativer Antigen-Test erforderlich 2G+

Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.

Ausnahmen:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.

» Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).

» In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.

»Im Freien nur dann, wenn der Mindestab- stand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann.

» Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.

» In geschlossenen Räumen sowie in den Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen Personennennah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in der Warn und den Alarmstufen die FFP2-Maskenpflicht.

Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt.

Maskenpflicht

Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen geschlossen Räumen sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

DieSARS-CoV-2-Arbeitsschutz- Verordnungdes Bundes regelt die

Maskenpflicht am Arbeitsplatz.

2G 2G+

Stand:27. Januar 2022 2

Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

CORONA AKTUELL

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Nachweislich geimpft oder genesen und getestet Nachweislich geimpft

oder genesen Nachweislich geimpft,

getestet oder genesen Maskenpflicht

Datenverarbeitung Hygienekonzept

Stufenplan

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Private Zusammen- künfte und private Veranstaltungen (wie Geburtstage, Hoch- zeitsfeiern etc. Gilt auch bei Treffen in gastro- nomischen Betrieben)

Ohne weitere Regelungen oder Beschränkung der Personenanzahl

1 Haushalt plus 5 weitere Personen Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 13 Jahre

sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen

nicht dazu.

Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus 1

Haushalt Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 13 Jahre

sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen

nicht dazu.

Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

Wenn nicht geimpfte/gene- sene Personen teilnehmen:

1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus 1 Haushalt.

Personen bis einschl. 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl hinzu. Paare, die nicht zusammen leben, gelten als ein

Haushalt.

Auschließlich geimpfte/

genesene Personen°:

Innen: max. 10 Personen Außen: max. 50 Personen Kinder/Jugendliche bis einschl. 13

Jahre zählen nicht mit.

°und Personen bei denen Impfung aus med. Gründen nicht

möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO.

2G+

2G 3G

Stand:27. Januar 2022 3

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Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Stadt- und Volksfeste

FFP2-Maskenpflicht auch im Freien Fastnachtsumzüge sind in Alarmstufen nicht erlaubt.

50 % Auslastung aber

max. 3.000 Besucher*innen nicht erlaubt

50 % Auslastung, aber max. 6.000 Besucher*innen

Öffentliche Verkehrsmittel

FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr in der Warn- und den Alarmstufen.

Einzelhandel (auch Flohmärkte)

Ohne weitere Regelungen

Ausgenommen Grund- versorgung sowie Abhol-

und Lieferangebote

Ausgenommen Grund- versorgung sowie Abhol-

und Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:

Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittel- handel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

2G 3G

3G 2G+

2G 3G

3G

Stand:27. Januar 2022 4

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Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert,

Stadtfest, Informations- veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, Sportveranstaltungen, Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Veranstaltungen der Breitenkultur, Hallen- Fastnachtsveranstaltungen

ohne Tanz)

Im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest-

abstands

Bis 5.000 Besucher*innen 100 % Auslastung. Darüber hinaus nur 50 % Auslastung aber nicht mehr als 25.000

Besucher*innen.

Bis 5.000 Besucher*innen 100 % Auslastung. Darüber hinaus nur 50 % Auslastung aber nicht mehr als 25.000

Besucher*innen.

Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 3.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon

max. 10 % Stehplätze. Im Freien und in geschlossenen Räumen

maximal 50 % der Kapazität, aber nicht

mehr als 500 Besucher*innen.

Im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest-

abstands

Ohne Kapazitäts- beschränkung und Personenobergrenze

Ohne Kapazitäts- beschränkung und Personenobergrenze

Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 6.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon

max. 10 % Stehplätze.

2G+

2G+

2G

2G 3G

2G 3G

Stand:27. Januar 2022 5

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Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Sportveranstaltungen im Profi- und Amateursport

wie Ligaspiele, Tuniere, Wettkämpfe etc.

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 3.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon

max. 10 % Stehplätze. Im Freien und in geschlossenen Räumen

maximal 50 % der Kapazität, aber nicht

mehr als 500 Besucher*innen.

Im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest-

abstands

Im Freien

Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 6.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon

max. 10 % Stehplätze.

2G+

2G+

2G

3G 3G

3G 3G

Stand:27. Januar 2022 6

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Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen,

Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten)

°Abholung bestellter Medien unbeschränkt

möglich

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

Ausnahme: Archive und

Landesbibliotheken 3G. Ausnahme: Archive und Landesbibliotheken 3G Im Freien

ohne weitere Regelungen

Im Freien

Religiöse Veranstaltungen

Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss

eingehalten werden.

Ab dem 14. Februar 2022:

Beherbergung Erneuter Test

alle 3 Tage Erneuter Test

alle 3 Tage Ausnahmen für

geschäftliche und dienstliche Reisen und

Härtefälle.

Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und

Härtefälle.

2G 2G

3G 3G

3G 2G+

2G 3G

3G 3G

Stand:27. Januar 2022 7

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Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Messen und Ausstellungen

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

nicht erlaubt nicht erlaubt Im Freien

ohne weitere Regelungen

Im Freien

(Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten

sowie Mensen und Cafeterien

(Regelung gilt nur für externe Personen)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 6 Uhr für die Gastronomie.

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien Im Freien

2G+

2G 2G

3G 2G 3G

3G 3G 3G

Stand:27. Januar 2022 8

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(8)

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen,

Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitness-

studios, Saunen etc.)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

Der Betrieb von Dampf- bädern, Warmlufträumen

und ähnlichem ist untersagt.

Der Betrieb von Dampf- bädern, Warmlufträumen

und ähnlichem ist untersagt.

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien

Körpernahe kosmetische Dienstleistungen

Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber-

shops: hier gilt 3G.

Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber-

shops: hier gilt 3G.

2G+

2G 3G

3G

2G+

2G 3G

3G 3G

Stand:27. Januar 2022 9

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Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien

Sport in Sportstätten und Sportanlagen

keine Maskenpflicht wäh- rend der Sportausübung keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen

Anlagen

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien Im Freien Im Freien

2G 2G

3G

2G+

2G 3G

3G

2G+

2G 3G

3G 3G

Stand:27. Januar 2022 10

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Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst-

schulen)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien

Bildung (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und

Integrationskurse)

ohne weitere Regelungen

bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3Tage.

In der Alarmstufe II sind berufliche Fort- und Weiterbildungen nur erlaubt, wenn diese zwingend notwendig und unaufschiebar sind.

3G

2G+

2G 3G

3G 3G

Stand:27. Januar 2022 11

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(9)

GRUNDSCHULE BRÄUNLINGEN

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

Diskotheken, Clubs sowie clubähnliche Lokale und

Veranstaltungen (Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht)

In geschlossenen Räumen

nicht erlaubt nicht erlaubt Im Freien

wie öffentliche Veranstaltungen

Prostitutionsstätten

Grundsätzlich gilt:

Abstand halten Hygieneregeln

beachten Medizinische oder FFP2-Maske

tragen

Corona-Warn-App

benutzen Regelmäßig

lüften

2G+

3G 2G 3G

2G 3G

Stand:27. Januar 2022 12

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SCHULNACHRICHTEN VHS Baar

Kalender vom Landesfischereiverband BW für alle Grundschulklassen

Dieses Jahr durfte sich jede Klasse der Grundschule Bräunlingen wieder über einen eigenen Wilde Welten Kalender freuen, welche nun die Klassenzimmer schmücken. Der Wilde Welten Kalender wird jährlich vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. und vom Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. herausgegeben.

Organisiert wurden die Kalender wieder dieses Jahr, wie auch zuvor schon, von Herrn Rainer Haug, welchem wir hiermit nochmals herzlich danken möchten! Luis Haug aus der Klasse 1b übernahm die Aufgabe, die Kalender in den Klassen zu verteilen und sie kurz vorzustellen. Außer tollen Bildern und informativen Texten bietet der Kalender die Möglichkeit, mithilfe eines QR-Codes zu weiterführenden Informationen, Bildern und Dokumentationen zu gelangen.

Wir freuen uns sehr über die Kalender, und den lebensnahen Einblick in die wilden, spannenden und interessanten Geschichten aus der Natur! Vielen herzlichen Dank!

Veranstaltung Online Februar Fit mit dem Hula Hoop Reifen NEU !! • 212302603E • mit Vera Kaulich

4x Montag, 31.01.2022 - 21.02.2022 • 19:00 - 19:45 Uhr Lebensraum für Mensch und Natur

Naturschutz im eigenen Garten NEU !! • 212104072E • mit Sibylle Möbius

4x Dienstag, 01.02.2022 - 22.02.2022 • 19:30 - 21:30 Uhr Kreativer Stressabbau mit Zentangle

212207041E • mit Nikola Seeburger CZT Mittwoch, 09.02.2022 • 18:30 - 21:00 Uhr Hatha Yoga – für alle Level

212301563E • mit Raffaela Fabricius

7x Mittwoch, 09.02.2022 - 30.03.2022 • 17:15 - 18:30 Uhr Unbekannte Burgen auf der Baar

NEU !! • 212101033E • mit Dr. Heiko Wagner Mittwoch, 16.02.2022 • 19:00 - 20:30 Uhr

Gesundes Wohnen – eine Einführung in die Baubiologie 212104063E • mit Christine Ehm

Mittwoch, 23.02.2022 • 19:30 - 21:00 Uhr Veranstaltungen in Präsenz Februar Tabata – hoch intensives Intervalltraining NEU !! • 212302033 • mit Tamara Genter

8x Donnerstag, 03.02.2022 - 31.03.2022 • 17:30 - 18:30 Uhr Grundschule Bräunlingen, Schulaula, TF, Kirchstraße 31, Bräunlingen

Draußen zu Hause

Wintercamp für Erwachsene

NEU !! • 212100113 • mit Thomas Hutmacher

2x Samstag, Sonntag, 05.02.2022 - 06.02.2022 • 10:00 - 23:59 bzw. 10:00 Uhr

Treffpunkt: Ago Kreativ-Camp, Mistelbrunnerstraße 26, Donaueschingen

(10)

Venen- und Beckenbodentraining – die Kraft von innen Für Anfänger & Fortgeschrittene

212302413 • mit Natalia Röhrig

6x Dienstag, 08.02.2022 - 22.03.2022 • 10:00 - 11:15 Uhr

vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 4, TF, Schulstraße 2, Bräunlingen

Schulter-Nacken-Entspannung

Einfache Übungen gegen Spannungskopfschmerzen, Schwindel und Tinnitus

NEU !! • 212301003 • mit Natalia Röhrig

6x Montag, 14.02.2022 - 28.03.2022 • 16:30 - 17:45 Uhr

vhsbaar Außenstelle Bräunlingen, Bibb - Raum 4, TF, Schulstraße 2, Bräunlingen

Aktuell dürfen wir Veranstaltungen mit 2G+ durchführen. Genauere Informationen unter www.vhs-baar.de

INFORMATIONEN & ANMELDUNG:

Volkshochschule Baar Hindenburgring 34 78166 Donaueschingen Tel.: 0771 1001 team@vhs-baar.de www.vhs-baar.de

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SONSTIGE MITTEILUNGEN

GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND DONAUESCHINGEN

Sitzung der Verbandsversammlung des

Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen am 8.

Februar 2022

Am Dienstag, 8. Februar 2022, findet im Foyer des Strawinsky Saals der Donauhallen in Donaueschingen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen statt. Beginn ist um 18.00 Uhr.

Tagesordnung:

1. Flächennutzungsplan 2020, 10. Änderung

– Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

2. Verbandssatzung – Änderung

3. Klärschlammentsorgung und Phosphor-Rückgewinnung ab 2029

- Grundsatzbeschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit

4. Verbandskläranlage – Informationen a) Brauchwasserleitung – Sanierung b) Energieeffizienzanalyse

5. Verschiedenes

Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.

Besucherinnen und Besucher werden aufgefordert, zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) mitzubringen und zu tragen sowie die vorgeschriebenen

Abstandsregeln von 1,5 bis 2 Metern einzuhalten. Der Zutritt ist Besucherinnen und Besuchern nur gewährt, wenn sie einen 3G- Nachweis erbringen. Hierzu ist ein Impf-, oder Genesenennachweis, beziehungsweise ein Antigen- oder PCR-Testnachweis gemäß folgender aktueller 3G-Regelung vorzuzeigen:

• Zweifach gegen das Corona-Virus geimpft, wobei die Zweitimpfung nicht mehr als drei Monate zurückliegen darf.

Eine einfache Impfung mit dem Impfstoff von Johnson &

Johnson („Janssen“) genügt nicht mehr. Personen, die bisher nur einmal mit Janssen geimpft wurden, gelten somit nicht mehr als vollständig geimpft.

• Dreifach gegen das Corona-Virus geimpft (Booster-Impfung).

Die Verbindung einer Impfung mit Janssen und einem mRNA- Impfstoff ist daher als vollständige Impfung und nicht als Auffrischungsimpfung („Booster“) einzuordnen.

• Von Corona genesen. Nachzuweisen durch ärztliches Attest.

Ein Genesenennachweis darf höchstens drei Monate alt sein.

• Nachweis eines tagesaktuellen Antigen- oder PCR- Testnachweises (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Es wird gebeten, den 3G-Nachweis beim Betreten der Donauhallen bereitzuhalten und diesen vorzuzeigen. Eine Vor-Ort-Testung ist nicht möglich.

Die derzeit geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht-immunisierte Personen, die durch Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis erlassen wurde, gilt nicht für den Besuch von Sitzungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen.

Wirtschaftsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen für das Wirtschaftsjahr 2022;

Ihr Schreiben vom 15.12.2021, hier eingegangen am 16.12.2021 Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 18,20 und 28 Abs. 2 Nr.2 Gesetz über kommunale;

Zusammenarbeit (GKZ) 1. V. rn. § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) sowie §§ 3 Abs.1 und 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) wird die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 27.10.2021 über die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2022 bestätigt.

Gleichzeitig wird der im Wirtschaftsplan festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen gemäß § 18 GKZ 1. V. m. § 87 Abs. 2 GemO in der Höhe genehmigt, wie Investitionsmaßnahmen vorgesehen sind, somit 1. H. v. 672.000 Euro.

Gemäß § 19 Abs. 1 EigBG kann der Wirtschaftsplan für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.01.2023 beginnen, nach dem bisher geltenden Recht aufgestellt werden. Der Jahresabschluss muss auf Basis des gleichen Rechtsstands wie die Wirtschaftsplanung erfolgen.

Das neue Eigenbetriebsgesetz ist spätestens ab dem 01.01.2023 anzuwenden. Gemäß § 20 Abs 1 Nr. 1 GKZ i V m § 12 Abs 3 EigBG ist in der Verbandssatzung festzulegen, ob die Wirtschaftsführung Und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche Änderung der Verbandssatzung rechtzeitig beschlossen wird.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass mit der Anwendung des neuen Eigenbetriebsrechts die mit den Eigenbetriebsverordnungen verbindlich vorgeschriebenen Muster zu verwenden sind.

Mit freundlichen Grüßen gez. Janina Peters

(11)

11 Seite Nummer 04, Dienstag, 01. Februar 2022

LANDRATSAMT SCHWARZWALD-BAAR-KREIS

Öffentliche Bekanntmachung ­ Wirtschaftsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes für das Wirtschaftsjahr 2022

WIRTSCHAFTSPLAN 2022

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2021 aufgrund der §§ 18 GKZ in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert am 14.

Dezember 2004 (GBl. S. 884), 9 und 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. S. 22 ), zuletzt geändert am 01. Juli 2004 (GBl. S. 469), in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 04. Mai 2009 (GBl. S. 185, 193), beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wird wie folgt festgestellt:

Im Bereich Abwasserbeseitigung:

1. der Erfolgsplan in Erträgen und Aufwendungen auf je 3.560.557 € 2. der Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf je 1.429.379 € 3. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Darlehensaufnahmen

(Kreditermächtigung 2022) auf 861.804 €

In anderen Bereichen:

Umweltbeauftragter:

­ der Erfolgsplan in Erträgen und Aufwendungen auf je 303.228 € Flächennutzungsplan:

­ der Erfolgsplan in Erträgen und Aufwendungen auf je 95.000 € Indirekteinleiterkataster:

­ der Erfolgsplan in Erträgen und Aufwendungen auf je 9.000 €

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 600.000 €

§ 3

Die von den Städten / Gemeinden zu leistenden Umlagen betragen für 2022:

Im Bereich Abwasserbeseitigung

Der ungedeckte Aufwand im Bereich der Abwasserbeseitigung beträgt 3.152.477 €. Davon entfallen auf:

Umlage

für Unterhaltung für Zinsen Summe und Betr.kosten

für die Kosten der 60 % Beckenanteile am

RÜB Sportzentrum

Bräunlingen 5,8 % 1.127 0 1.127

Brigachtal 11,9 % 2.311 0 2.311

Donaueschingen 77,0 % 14.956 0 14.956

Hüfingen 5,3 % 1.029 0 1.029

Summe 100,0 % 19.423 0 19.423

für alle anderen Kosten Umlage

für Unterhaltung für Zinsen Summe und Betr.kosten

%

Bad Dürrheim 19,1839 571.404 29.600 601.004

Bräunlingen 10,6900 318.406 16.500 334.906

Brigachtal 7,5448 224.725 11.700 236.425

Donaueschingen 49,7007 1.480.362 76.800 1.557.162

Hüfingen 12,8806 383.657 19.900 403.557

Summe 100,0000 2.978.554 154.500 3.133.054

Summe Abwasserbeseitigung 2.997.977 154.500 3.152.477

Die vorläufige Umlage ergibt sich aus dem Verhältnis der Abwassermengen 2020, die von den einzelnen Städten / Gemeinden der Kläranlage zugeleitet wurden. Für die endgültige Umlage ist das Verhältnis der Abwassermengen 2022 maßgebend.

In anderen Bereichen Umweltbeauftragter

Die Leistungen des Umweltbüros werden den Gemeinden nach der zeitlichen Inanspruchnahme auf Basis festgelegter Stundensätze in Rechnung gestellt. Die restlichen Aufwendungen werden entsprechend dem Verhältnis der nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahl abgerechnet.

Der ungedeckte Aufwand im Bereich des Umweltbeauftragten beträgt 100.480 €. Davon entfallen auf:

Verbandsgebiet Bräunlingen Donaueschingen Hüfingen Bad Dürrheim Summe

nach der Einwohnerzahl

Einwohnerzahl 5.864 22.067 7.910 13.444 49.285

letzte amtl. Einwohnerzahl

Kostenanteil 11.955,25 44.989,19 16.126,55 27.409,01 100.480,00

gerundet 11.955 44.989 16.127 27.409 100.480

Flächennutzungsplan

50 % der Kosten werden nach dem Verhältnis der nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahl, die anderen 50 % nach dem Verhältnis der Gemarkungsflächen umgelegt.

Die Aufwendungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Jahr 2022 betragen 95.000 €. Davon entfallen auf:

Verbandsgebiet Bräunlingen Donaueschingen Hüfingen Summe

50 % nach der Einwohnerzahl

Einwohnerzahl 5.864 22.067 7.910 35.841

letzte amtl. Einwohnerzahl

Kostenanteil 7.771,55 29.245,35 10.483,11 47.500,00

50 % nach der Gemarkungsfläche

Gemarkungsfläche in Hektar 6.214 10.467 5.855 22.536

In anderen Bereichen Umweltbeauftragter

Die Leistungen des Umweltbüros werden den Gemeinden nach der zeitlichen Inanspruchnahme auf Basis festgelegter Stundensätze in Rechnung gestellt. Die restlichen Aufwendungen werden entsprechend dem Verhältnis der nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahl abgerechnet.

Der ungedeckte Aufwand im Bereich des Umweltbeauftragten beträgt 100.480 €. Davon entfallen auf:

Verbandsgebiet Bräunlingen Donaueschingen Hüfingen Bad Dürrheim Summe

nach der Einwohnerzahl

Einwohnerzahl 5.864 22.067 7.910 13.444 49.285

letzte amtl. Einwohnerzahl

Kostenanteil 11.955,25 44.989,19 16.126,55 27.409,01 100.480,00

gerundet 11.955 44.989 16.127 27.409 100.480

Flächennutzungsplan

50 % der Kosten werden nach dem Verhältnis der nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahl, die anderen 50 % nach dem Verhältnis der Gemarkungsflächen umgelegt.

Die Aufwendungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Jahr 2022 betragen 95.000 €. Davon entfallen auf:

Verbandsgebiet Bräunlingen Donaueschingen Hüfingen Summe

50 % nach der Einwohnerzahl

Einwohnerzahl 5.864 22.067 7.910 35.841

letzte amtl. Einwohnerzahl

Kostenanteil 7.771,55 29.245,35 10.483,11 47.500,00

50 % nach der Gemarkungsfläche

Gemarkungsfläche in Hektar 6.214 10.467 5.855 22.536

Kostenanteil 13.097,49 22.061,70 12.340,81 47.500,00

zusammen 20.869,04 51.307,05 22.823,92 95.000,00

gerundet 20.870 51.310 22.820 95.000

Indirekteinleiterkataster

Die Kosten zur Aufstellung des Indirekteinleiterkatasters werden verrechnet nach den Gemeinkosten auf Basis der Jahresabwassermengen und die Standardleistungen in Form der Untersuchungen der Betriebe werden den einzelnen Städten und Gemeinden auf Basis von Einheitspreisen berechnet. Die Einheitspreise sind festgelegt auf Kostengruppe 1 (Bearbeitung ohne Betriebsbegehung) mit 142 Euro und auf Kostengruppe 2 (Bearbeitung mit Betriebsbegehung) mit 435 Euro.

Die Aufwendungen für den Indirekteinleiterkataster im Jahr 2022 betragen 9.000 €. Davon entfallen auf:

Nach der Abwassermenge Kosten gerundet

Bad Dürrheim 19,1839 % 1.726,55 € 1.730,00 €

Bräunlingen 10,6900 % 962,10 € 960,00 €

Brigachtal 7,5448 % 679,03 € 680,00 €

Donaueschingen 49,7007 % 4.473,06 € 4.470,00 €

Hüfingen 12,8806 % 1.159,26 € 1.160,00 €

100,0000 % 9.000,00 € 9.000,00 € Donaueschingen, 27.10.2021

gez. Micha Bächle, Verbandsvorsitzender

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Verfügung vom 14.01.2022 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 27.10.2021 über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen für das Wirtschaftsjahr 2022 bestätigt und die Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Teile des Wirtschaftsplanes 2022 erteilt.

Wir weisen darauf hin, dass der Wirtschaftsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen in der Zeit vom 31.01.2022 bis 11.02.2022 bei der Stadtverwaltung Donaueschingen (Zi. 107), Villinger Straße 37, 78166 Donaueschingen, öffentlich ausliegt.

Aufgrund der derzeitigen Lage wird um eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Ein Termin zur Einsichtnahme kann telefonisch unter 0771/857­135 oder per Mail unter jennifer.hensel@donaueschingen.de vereinbart werden.

Startschuss für Verteilung der Gelben Tonnen (Schwarzwald-Baar-Kreis)

Ab Dienstag, 1. Februar startet die Verteilung die Gelben Tonnen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Zunächst werden die neuen Behälter im Abfuhrgebiet der Firma Remondis verteilt. Ab Montag, 14. Februar beginnt die Behälterverteilung dann im Abfuhrgebiet der Firma Kaspar. Die Gelben Tonnen werden anschließend nach und nach in den Städten und Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises verteilt.

Die Behälter sind seitlich am Rumpf mit Adressetiketten versehen, so dass eine direkte Grundstückszuteilung ersichtlich ist.

Die Verteilreihenfolge ist wie folgt geplant:

 ab Kalenderwoche 5: Dauchingen, Niedereschach mit Ortsteilen, Tuningen

ab Kalenderwoche 6: VS-Obereschach, VS-Weilersbach / VS- Schilterhäusle, VS-Nordstetten, VS-Mühlhausen, VS-Weigheim, VS-Marbach, VS-Rietheim, VS-Herzogenweiler, VS-Tannheim, VS- Pfaffenweiler

 ab Kalenderwoche 7: VS-Schwenningen Bezirke 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, Blumberg, Brigachtal, Hüfingen

ab Kalenderwoche 8: VS-Schwenningen Bezirke 1, 2, 3 und 4 sowie Bezirk 13, Bräunlingen

(12)

Über die anschließende Verteilung in den weiteren Städten und Gemeinden des Landkreises wird zeitnah informiert.

Es ist möglich, dass der Deckel der neuen Gelben Tonne nach der Auslieferung leicht verformt ist. Der Grund dafür ist der Herstellungs- und Lager-prozess der neuen Behälter. Die Gelben Tonnen werden im warmen Zustand nach der Herstellung gestapelt und gelagert. Wie der Hersteller der Gelben Tonnen mitteilt, legen sich die Verformungen nach einiger Zeit wieder und stellen keinen Defekt oder Mangel dar.

Das Amt für Abfallwirtschaft empfiehlt, gegebenenfalls über mehrere Tage einen schweren Gegenstand auf den geschlossenen Deckel des neuen Behälters zu legen.

Die Auslieferung von Vier-Rad-Containern für größere Wohnobjekte erfolgt zeitlich versetzt, also nicht zusammen mit der Verteilung der regulären Zwei-Rad-Behälter.

Änderungswünsche und bisher eingegangene Zusatzbestellungen können erst nach der abgeschlossenen Grundverteilung, also im Rahmen der Nachverteilung berücksichtigt werden.

Vorhandene Restbestände an Gelben Säcken können bis zum 30.

Juni 2022 als Beistellsack bei Mehrbedarf verwendet werden. Zudem können ganze Gelbe-Sack-Rollen, die noch unversehrt mit Banderole übrig sind, ab Februar auf den jeweiligen Wertstoffsammelstellen im Schwarzwald-Baar-Kreis abgegeben werden.

Sollte sich nach der Erstverteilung der Gelben Tonnen im Rahmen der Abfuhr der folgenden Monate zeigen, dass das Behältervolumen regelmäßig nicht ausreicht, kann direkt bei den zuständigen Entsorgungsunternehmen, unter Angabe der betreffenden Gründe, ein zusätzlicher Behälter beantragt werden.

Verantwortlich für die Verteilung und Leerung der Gelben Tonnen sind die Entsorgerfirmen Kaspar und Remondis. Diese sind über eine kostenlose Hotline oder per Mail zu erreichen:

Für Villingen-Schwenningen, Dauchingen, Niedereschach und Tuningen:

REMONDIS Süd GmbH Telefon: 0800-122 3 255 Mail:

gelbetonnebw028@remondis.de Für alle anderen Städte und Gemeinden:

Walter Kaspar GmbH & Co. KG Telefon: 0800-333 1 777 Mail:

gelbetonne@Kaspar-Rohstoffe.de

Referenzen

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