I 322/2009 GEF 16. Dezember 2009 GEF C Interpellation
2129 Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA) Vaquin, Moutier (CVP) Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.11.2009
Muss sich das Pflegepersonal gegen die pandemische Grippe A impfen lassen?
«Als erstes soll das Pflegepersonal gegen die Grippe A geimpft werden. Das Problem dabei ist, dass ein grosser Teil nicht bereit ist, die amtlichen Empfehlungen zu befolgen.
Während sich die meisten Ärztinnen und Ärzte impfen lassen dürften, gibt es bei den Krankenschwestern Widerstand. Der Machtkampf zwischen den Einrichtungen und dem Pflegepersonal hat begonnen. Die Spannung ist spürbar.»
So beschreibt eine Westschweizer Tageszeitung die Situation in der Westschweiz.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Empfehlungen hat die Gesundheitsdirektion (GEF) des Kantons Bern den Spitälern gegeben?
2. Gibt es eine Pflicht, sich impfen zu lassen?
3. Ist der Widerstand in den Spitälern des französischsprachigen Kantonsteils (HJB, ev.
Spitalzentrum Biel) grösser als in jenen des deutschsprachigen Kantonsteils?
4. Verfügt die GEF über Statistiken zu diesem Problem?
5. Welchen Risiken sind die Patientinnen und Patienten aufgrund der Weigerung des Pflegepersonals, sich impfen zu lassen, ausgesetzt?
6. Hat die GEF die Absicht, gegen Personen, die eine Impfung verweigern, vorzugehen?
7. Wenn ja, wie?
8. Wie viele nachgewiesene Fälle von Grippe A gibt es derzeit im Kanton Bern?
9. Wie viele Impfdosen hat der Kanton gekauft und zu welchem Preis?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.11.2009
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Antwort des Regierungsrates
Seit Jahren bieten die Spitäler und Kliniken ihrem Personal kostenlose Impfungen gegen die saisonale Grippe an. Die Anzahl der Angestellten, die dieses Angebot annehmen, ist dem Vernehmen nach jedoch nicht sehr gross. Die Ausgangslage ist beim pandemischen Erreger H1N1 insofern anders als bei der saisonalen Grippe, als er sich sehr rasch überträgt. Der Regierungsrat hat mit der raschen Umsetzung der Impfmöglichkeiten für die Risikogruppen gezeigt, dass er sich der problematischen Situation bewusst ist. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen ist es dem Kanton jedoch nicht möglich, ein Impfobligatorium für das Personal in Spitälern und Kliniken auszusprechen.
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
Frage 1:
Die Empfehlungen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion an die Spitäler lehnen sich an diejenigen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) an. Demnach wurden in einer ersten Phase die Risikogruppen geimpft, also auch das Personal mit Patientenkontakt. Die Spitalangestellten müssen selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht.
Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor hat jedoch mit Medienmitteilung vom 27.
November 2009 die gesamte Bevölkerung dazu aufgerufen, vom Angebot der kostenlosen Impfung Gebrauch zu machen.
Frage 2:
Aufgrund der heutigen gesetzlichen Grundlagen ist kein Impfobligatorium möglich. Dazu müsste auf kantonaler Ebene zuerst eine entsprechende Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Auf Bundesebene ist jedoch das Epidemiengesetz in Revision, welches diese Frage für die ganze Schweiz behandeln wird.
Fragen 3 und 4:
Der Kanton führt keine Statistik darüber, wer sich in den Spitälern impfen lässt und wer nicht. Die Frage 3 kann deshalb nicht beantwortet werden.
Frage 5:
Es besteht ein höheres Risiko, von nicht geimpftem Personal angesteckt zu werden als von geimpftem. Das Personal kann dieses Risiko jedoch durch korrektes Einhalten von Hygienemassnahmen relevant senken. Es ist zudem auch möglich, sich bei nicht geimpften Besucherinnen und Besuchern anzustecken. Diese sind schwieriger kontrollierbar als das Personal, und sie sind auch nicht in Hygienemassnahmen geschult.
Fragen 6 und 7:
Nein, dafür bestehen keine Möglichkeiten.
Frage 8:
Bis zum 26. November 2009 wurden im Kanton Bern 608 laborbestätigte Fälle mit pandemischer Grippe (H1N1) gemeldet.
Frage 9:
Bis Ende November 2009 wurden im Kanton Bern zirka 154'000 Impfdosen verteilt. Die Impfstoffe werden dem Kanton vom Bund gratis zur Verfügung gestellt. Der Kanton muss nur die Kosten für das Umpacken und die Logistik der beteiligten Firmen übernehmen.
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