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Xundheit in Bärn

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POLITFORUM

ARS MEDICI 7 | 2019

225

Xundheit in Bärn

Das Büro Bass hat im Auftrag des BAG basierend auf Daten der Jahre 2009 bis 2014 «die Einkom- menssituation der Ärzteschaft» untersucht. Die Studie führe zu «Erkenntnisgewinnen ... und zu einer Versachlichung der politischen Diskussion».

In seiner Antwort auf meine Frage erläuterte Bun- desrat Berset zwar die methodischen Ansätze, aber weder die Absichten hinter der Studie noch die bisherigen Folgen derselben.

Fakt ist: Betroffene Ärztinnen und Ärzte können die Notwendigkeit einer zweiten Lohnerhebung (neben der regulären Erhebung des Bundesamtes für Statistik [BfS]) nicht nachvollziehen; Ärztege- sellschaften sprechen von politisch motiviertem

«Bashing», für welches die BAG-Daten nun be- nutzt würden, um die Ärzteeinkommen unter Druck setzen zu können. Ferner handelt es sich bei der Studie um ein Projekt, welches ohne jegliche gesetzliche Grundlage durchgeführt und in Auf- trag gegeben wurde. Es habe, so das BAG, unter anderem «die praktische Machbarkeit der Ver- wendung von ... Datenquellen» prüfen wollen. Die Studienleiter kommen jedoch selbst zum Schluss, dass die Datenqualität nicht gut genug sei und des- halb die «Einkommen unterschätzt» würden. Dies ver anlasste den Bundesrat, am 29. Oktober 2018 zu kommunizieren: «Die Einkommen der Ärzt - innen und Ärzte in der Schweiz sind bedeutend höher, als es bisherige Erhebungen vermuten lies- sen». Leistungserbringer und Kantone sollten nun für mehr Transparenz sorgen in Sachen Arztlöhne.

Ich frage den Bundesrat:

1. Was kostete die Studie, welche das BAG dem Büro Bass in Auftrag gab?

2. Weshalb strengte das BAG diese Studie an, ob- schon dafür keinerlei gesetzliche Grundlage vor- liegt und obschon das KVG die Ärzte bereits ge- setzlich verpflichtet, ihre Einkommen zuhanden des Bundesamtes für Statistik (BfS) offenzulegen?

3. Weshalb kommunizierte das BAG Ende Oktober 2018 zum Studienergebnis, die Arztlöhne seien zu hoch, obschon die Studie selbst explizit ein- räumt, die Datenqualität sei «verbesserungs- würdig» – und damit ungenügend?

4. Wie kommt er dazu, aufgrund dieser Ergebnisse die Leistungserbringer und Kantone öffentlich aufzufordern, «mit weiteren Einkommens - studien für eine bestmögliche Transparenz zu sorgen»?

5. Wie lässt sich aufgrund obiger Fragen schliess- lich der Studienauftrag begründen – zumal die Ergebnisse verglichen mit den offiziellen, regel- mässigen Erhebungen des BfS älter, lückenhaft und schlechter sind?

INTERPELLATION

vom 11.12.2018

Mangelhafte BAG-Studie ohne Gesetzesgrundlage.

Bundesrat macht eine Kampagne gegen Ärztelöhne

1./4.Ziel der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichten Studie «Einkommen, OKP-Leistungen und Beschäftigungssituation der Ärzteschaft 2009–2014» ist es, mehr Trans- parenz zu schaffen als Grundlage für eine sachli- che Diskussion im Kontext der steigenden Ge- sundheitskosten. Der Bundesrat ist insbeson- dere an der Entwicklung der Einkommen der verschiedenen Fachgebiete in der Ärzteschaft interessiert. Die Einkommensschere zwischen Spezialisten und Grundversorgern soll nicht wei- ter auseinanderklaffen. Für diese Studie wurden insgesamt 147 624 Franken aufgewendet.

Die Einkommen von Ärztinnen und Ärzten set- zen sich aus verschiedenen Anteilen zusammen.

Dabei steht nicht die absolute Höhe, sondern der Ursprung im Vordergrund, insbesondere, wenn allfällige finanzielle Anreize zu medizi- nisch nicht indizierten Massnahmen führen. Der Bundesrat sieht hier die Leistungserbringer und die Kantone in der Verantwortung, die entspre- chende Transparenz zu schaffen.

2. Die FMH hat im Jahr 2013 nach einer Interven- tion des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) die Veröffentlichung der Einkommenssta- tistik der Ärztinnen und Ärzte eingestellt. Das

BSV bemängelte inhaltliche und strukturelle Schwächen: die unzureichende Berücksichti- gung der Teilzeitarbeit, die ungenügende Abde- ckung der untersuchten Ärztinnen und Ärzte sowie die Nichtberücksichtigung ihrer freiwilli- gen Einzahlungen in die zweite Säule. In der par- lamentarischen Kommission (SGK-SR) sowie in der Öffentlichkeit wurde 2013 der Wunsch ge- äussert, diese methodischen Schwierigkeiten zu überwinden. Nach der Erstellung einer Machbar- keitsstudie wurde die Studie im Einklang mit dem Datenschutz- und dem Bundesstatistikge- setz einmalig durchgeführt. Die FMH wurde so- wohl bei der Machbarkeits- als auch bei der Hauptstudie zur Mitarbeit eingeladen. Sie hat darauf verzichtet.

Das Studienziel war daher, die von der FMH lange Jahre publizierte Einkommensstudie ohne Lücken, aber auf besserer methodischer Basis, weiterzuführen. Die Statistik «Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren» des Bun- desamtes für Statistik (BfS) wurde zeitlich spä- ter entwickelt und fokussiert nicht auf die Ein- kommen der Ärzteschaft. Im Zentrum stehen die Ausstattungen der Praxen, Aufwand, Ertrag und Betriebsergebnis. Mit der BfS-Erhebung las-

sen sich keine Rückschlüsse auf die in Gruppen- praxen oder anderen komplexeren Angebots- strukturen erzielten Einkommen ziehen. Die An- gebotslandschaft verändert sich zusehends in diese Richtung. Werden keine Erhebungen indivi- dueller Einkommen mehr gemacht, fehlen wich- tige Informationen über die Einkommensent- wicklung der Ärzteschaft.

3. In der Kommunikation vonseiten des Bundes ist von zu hohen Einkommen der Ärzteschaft nicht die Rede. Das BAG kommunizierte, dass die Einkommen höher lägen als bisher angenom- men. Dies wurde mit der Re-Evaluation der von der FMH publizierten Einkommenszahlen für das Jahr 2009 bestätigt. Die breitere Datenbasis sowie die Standardisierung auf Vollzeitäquiva- lente erhöhen das Medianeinkommen Selbst- ständiger für das Jahr 2009 um gut 30 Prozent.

5.Die gewählten Untersuchungsjahre erlauben eine Re-Evaluation der zuletzt durch die FMH publizierten Einkommen des Jahres 2009 und schliessen die Lücke bis zur ersten Erhebung durch das BfS, die 2016–2017 erstmalig gestartet wurde und das Jahr 2015 umfasst. Die Bass-Stu- die hat mit Informationen zu den Einkommen von 90 bis 95 Prozent aller Fachärztinnen und -ärzte eine sehr hohe Abdeckung.

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 20.2.2019

Christian Lohr Nationalrat CVP Kanton Thurgau

Referenzen

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