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Informationsschreiben Nr. 74/2017 Verfahrensablauf bei Schulplatzsuchen

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Bremen, 09.06.2017

Info-Schreiben Nr.74/2017

Verfahrensablauf bei Schulplatzsuchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie jedes Jahr häufen sich in der Schulaufsicht Anfragen von Eltern, die für ihre Kinder Schul- plätze suchen. Dabei handelt es sich in der Regel um Zuzüge nach Bremen und Umzüge in- nerhalb Bremens. Um sicherzustellen, dass die Schulplatzsuchen systematisch und geordnet erfolgen, bitte ich folgendes Verfahren zu beachten und umzusetzen.

Die Schulplatzsuche soll für die Eltern so reibungslos und einfach wie möglich gestaltet wer- den. Es soll vermieden werden, dass sie bei fehlender Aufnahmekapazität von Schule zu Schule geschickt werden.

Aus diesem Grunde liegt die Verantwortung für die Schulplatzsuche bei der ersten Anlauf- schule. Dies ist in der Regel die Wunschschule der Eltern. Sollte die Wunschschule keine Aufnahmekapazität mehr haben, entscheidet sie selbst, ob sie bereit ist, das Kind über die Frequenz hinaus aufzunehmen. Wenn sich die Schule gegen eine Aufnahme entscheidet, ist sie verpflichtet, die Daten des Kindes und die Kontaktdaten der Eltern zu erfassen und sich bei den umliegenden Schulen nach einer Aufnahmemöglichkeit zu erkundigen.

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Sollten die umliegenden Schulen zurückmelden, dass sie ebenfalls nicht aufnehmen können, werden die Daten an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter in der Schulaufsicht mit der Bitte um Unterstützung und ggf. Zuweisung eines Schulplatzes weitergegeben.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Schulaufsicht nach Prüfung der Aufnahmemöglichkeiten befugt sind zuzuweisen. Bei beson- ders schwierig gelagerten Fällen wird die zuständige Referentin bzw. der zuständige Referent eingeschaltet, um letztendlich zu entscheiden.

Die Zuweisung geht der aufnehmenden Schule entweder als Brief oder als E-Mail zu. Die Schule setzt sich dann zeitnah mit den Eltern in Verbindung, um alles Weitere zu klären.

Wenn das Kind aufgenommen ist, meldet die Schule dieses an die Sachbearbeitung zurück, damit der Fall abgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Karsten Thiele

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