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An die

örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Abteilung 6 -

Bauamt Bremen-Nord - Referat 30 - Bauordnungsamt Bremerhaven

BAUZUSTANDSANZEIGE für Vorhaben nach §§ 61 Abs. 3, 62 ,63 und 64 BremLBO

Baubeginn Beginn der Beseitigung sonstiger Bauzustand       

beabsichtigte Nutzungsaufnahme Baugenehmigung vom:

     

Aktenzeichen:

     

Bezeichnung des Baugrundstücks

Name / Vorname des Bauherren

Herr      

Straße und Haus-Nr

     

PLZ, Ort

     

Eingangsvermerk der zuständigen Stelle:

Bauherr/in Bauleiter/in

Name, Vorname

Herr      

Straße und Haus-Nr.

     

PLZ, Ort

     

Telefon:       Fax:      

E-Mail:      

Name, Vorname

Herr      

Straße und Haus-Nr.

     

PLZ, Ort

     

Telefon:       Fax:      

E-Mail:      

Bauzustand

Anzeige des Bau- / Beseitigungsbeginns nach § 72 Abs. 5 BremLBO

Der Bau- / Beseitigungsbeginn beginn ist für den        geplant. Hauptunternehmer ist:

Name, Vorname

Herr      

Telefon

     

Straße und Hausnr.

     

Fax

     

PLZ, Ort

     

E-Mail

     

für die Errichtung eines Gebäudes ist (spätestens bis zum tatsächlichen Baubeginn) die Grundrissfläche abgesteckt und die Höhenlage festgelegt

folgende, der Bauaufsichtsbehörde noch nicht vorliegenden Bauvorlagen werden hiermit nachgereicht (siehe Ziffer 8.12 des Bauantrages)

statische Berechnung einschließlich der Feuerwiderstandsfähigkeit tragender Bauteile Konstruktionszeichnung

sofern erforderlich, wurden die bautechnischen Nachweise nach Maßgabe des § 66 BremLBO geprüft. Der Prüfbericht des Prüfingenieurs ist beigefügt.

weitere Bauvorlagen nach Bauordnungsrecht Bezeichnung der Bauvorlagen:

     

Bauzustandsanzeige Seite 1 von 2

(2)

öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidungen anderer Fachgesetzgeber. Alle nach anderen Fachgesetzen erforderlichen Genehmigungen / Erlaubnisse liegen damit vor.

Bezeichnung der öffentlich-rechtlichen Zulassungsentscheidungen anderer Fachgesetzgeber (Baunebenrecht):

     

Anzeige eines sonstigen Bauzustandes       gemäß Auflage       der Baugenehmigung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 BremLBO

Erforderliche Mitteilungen an die Bauaufsichtsbehörde:

     

Anzeige der beabsichtigten Nutzungsaufnahme nach 81 Abs. 2 BremLBO

Die Nutzung der Anlage soll am        aufgenommen werden. Die Anlage selbst, ihre Zufahrtswege, die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen sind in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar.

Der Bezirksschornsteinfeger hat am        die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlagen nach § 42 BremLBO bescheinigt.

zu dem Vorhaben gehören keine Feuerungsanlagen.

folgende Nachweise sind gem. Auflagen in der Baugenehmigung beigefügt.

Auflage der Baugenehmigung und Art des Nachweises:

     

sonstige Mitteilungen an die Bauaufsichtsbehörde      

Ort, Datum

     

Unterschrift Bauherr/in

Ort, Datum

     

Unterschrift Bauleiter/in

Bauzustandsanzeige Seite 2 von 2

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