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1 Satz 2 • 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs

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Weiterbildungsordnung LÄK BW (WBO 2006), Stand: 01.05.2018

196

Sozialmedizin

Definition:

Die Zusatzweiterbildung Sozialmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im beruflichen und sozialen Umfeld unter Einbeziehung der Klassifikationen von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die Beratung der Sozial- leistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Sozialmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Sozialmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen und anschließend

160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den rechtlichen Grundlagen einschließlich des Systems der sozialen Sicherheit und dessen Gliederung

- den Aufgaben und Strukturen der Sozialleistungsträger,

z. B. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, Arbeits- und Versorg- ungsverwaltung, Sozialhilfe und Sozialleistungen im öffentlichen Dienst

- der Leistungsdiagnostik und den Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krank- heitsgruppen

- den sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen

- der Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und Alltag

- der Vermittlung zwischen individueller gesundheitlicher Einschränkung und solidarisch organisierten Rechtsansprüchen und Hilfen sowie Beratungstätigkeit

- den Grundlagen und Grundsätzen der Rehabilitation einschließlich des Qualitäts- managements

- den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention - den arbeitsmedizinischen Grundbegriffen

- den Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheits- berichterstattung

- der Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung

- der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten nach Aktenlage und auf Grund von Rehabilitationsentlassungsberichten einschließlich Leistungsbeurteilung

- der Erstellung von Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrecht

Referenzen

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