• Keine Ergebnisse gefunden

kein Titel angegeben

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "kein Titel angegeben"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Absender (Name, Vorname) Datum Straße, Hausnummer

PLZ, Wohnort

E-Mail-Adresse Telefon

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Contrescarpe 72

28195 Bremen

Antrag auf Vorkaufsrechtverzicht

Kaufvertrag vom Datum des Notars: Name, Vorname

UR-Nr.: Nr.: Aktenzeichen: Nr.:

Veräußerer: Name, Vorname

Erwerber: Name, Vorname

Grundstücksbeschreibung:

Lage: Straße(Weg), Hausnummer.

Katasterbezeichnung: Gemarkung: Flur:

Flurstück/e:

Grundbuchbezeichnung: Grundbuchbezirk: Blatt: lfd.Nr.:

Im Namen der Vertragsparteien bitte ich um Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 ff. BauGB.

Eine Abschrift des vorgenannten Vertrages liegt an

liegt nicht an.

Bremen, Datum

(Unterschrift Antragsteller/in/Bevollmächtigte/r)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Begründung des Prüfungsergebnisses zu einem Zeitpunkt erteilt wird, in dem der Prüfling zu einer substantiierten (weitergehenden) Rüge noch in der Lage ist. Daran fehlt es hier.

auf Erteilung einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" aufgrund eines Antrags auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr,

Diese Erklärung gilt für mich / uns und auch für meine / unsere Rechtsnachfolger im Eigentum des Grundstückes. Bei einer nachbarlichen Zustimmung nach §

Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis, Bauvorlagen nachzureichen und abzuändern sowie verbindliche Erklärungen für den Bauherren / die Bauherrin bis zur Erteilung der

Aus dem bisherigen Verfahren noch offene Verwaltungsgebühren, Auslagen und sonstige finanzielle Verpflichtungen werden noch vom alten Bauherren beglichen. Aus dem bisherigen

(Habedank, SENATOR FÜR UMWELT, BAU UND VERKEHR HB Binder, BEHÖRDE FÜR STADTENTWICKLUNG UND UMWELT HH L. Bode, MINISTERIUM FÜR SOZIALES, F. Bode, INNENMINISTERIUM SH).. - Diskussion

Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis, Bauvorlagen nachzureichen und abzuändern sowie verbindliche Erklärungen für den Antragsteller / die Antragstellerin bis zur Erteilung

Gemäß der Kostenverordnung Bau (BauKostV) vom 3. 463 – 203-c-7), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Bau und der Kostenverordnung der