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Einigung   nach   intensiven   Verhandlungen

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Academic year: 2022

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Einigung nach intensiven Verhandlungen 

   

Am  31.  März  und  1.  April  2014  fand  in  Potsdam  die  3. 

Verhandlungsrunde mit dem Bund und der VKA statt. Am zweiten  Verhandlungstag konnte ein Ergebnis erzielt werden. 

Die betroffenen Tarifverträge werden mit Wirkung vom 1. März 2014  in Kraft gesetzt, die Laufzeit endet am 29. Februar 2016. 

 

Das Ergebnis im Einzelnen: 

1.  Lineare Entgelterhöhung 

•  3,0 Prozent ab 1. März 2014, mindestens aber 90 Euro 

•  2,4 Prozent ab 1. März 2015   

2.  Auszubildende  a)  Entgelterhöhung 

•  Festbetrag in Höhe von 40 Euro ab 1. März 2014 

•  Festbetrag in Höhe von 20 Euro ab 1. März 2015  b)  Übernahme von Auszubildenden 

§  16  a  TVAöD  –  Allgemeiner  Teil  –  (Übernahme  von  Auszubildenden)  wird  ab  dem  1.  März  2014  wieder  in  Kraft  gesetzt und tritt mit Ablauf des 29. Februar 2016 außer Kraft.  

 

3.  Urlaubsdauer  a)  Tarifbeschäftigte  

Der  Urlaubsanspruch  beträgt  ab  dem  Urlaubsjahr  2014  bei  Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30  Arbeitstage. 

b)  Auszubildende 

Der  Urlaubsanspruch  für  Auszubildende  beträgt  ab  dem  Urlaubsjahr  2014  bei  Verteilung  der  wöchentlichen  Ausbildungszeit  auf  fünf  Tage  in  der  Kalenderwoche  28  Arbeitstage. 

     

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Besondere Regelungen nur für den Bund: 

1.  Leistungsgeminderte Beschäftigte 

Die  im  Bereich  der  VKA  auf  leistungsgeminderte  Beschäftigte  anzuwendenden  Regelungen  zur  Entgeltsicherung  werden  für  den  Bund übernommen. 

 

2.  Befristete Beschäftigungsverhältnisse  

Der  Bund  und  Gewerkschaften  verständigen  sich  darauf,  die  Entwicklung  befristeter  Beschäftigungsverhältnisse  im  öffentlichen  Dienst  bis  September  2015  wissenschaftlich  aufzuarbeiten  und  bewerten zu lassen. 

 

Besondere Regelungen nur für die VKA (TVöD): 

1.  Einmalige Pauschalzahlung 

Der Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013  (VKA) wird für die Jahre 2014 und 2015 mit der Maßgabe verlängert,  dass  die  einmalige  Pauschalzahlung  jeweils  360  Euro  beträgt. 

(Ausgleich für entgangene Bewährungsaufstiege)   

2.  Verlängerung des bisherigen Übergangsrechts 

§ 8 Abs. 3 sowie § 9 Abs. 2a und Abs. 3 Buchst. b und c TVÜ‐VKA  werden bis zum Ende der Laufzeit dieser Tarifeinigung verlängert.  

 

GdP‐GTK‐Mitglied Rüdiger Maas mit einem Beispiel: 

„Im  Mittel  der  Entgeltgruppe  5  Stufe  3  ergibt  dieser  Abschluss  insgesamt  eine  lineare  Entgelterhöhung  von  6,35  Prozent;  in  der  Entgeltgruppe 3 Stufe 3 sogar 6,72 Prozent. Die Inflationsrate für 2014  liegt bei  circa 1,4  Prozent  und nach  den neuesten Prognosen  des  Statistischen Bundesamtes wird sie für 2015 nicht über 2,0 Prozent  liegen. Summa summarum steht dem Tarifergebnis von im Mittel 6,35  Prozent ein Kaufkraftverlust von höchstens 3,4 Prozent für die Laufzeit  (1. März  2014  bis  29.  Februar  2016) entgegen.  Der durchgesetzte  Urlaubsanspruch  von  30  Tagen  für  alle  Beschäftigten,  ohne  Berücksichtigung des Alters, wie auch das erreichte Ergebnis für die  Auszubildenden von insgesamt 60 Euro und 28 Urlaubstagen neben  der verbesserten Fahrtkostenerstattung ist von den Beschäftigten sehr  gut  aufgenommen  worden.  Wir  haben  in  dieser  Tarifrunde  viel  erreicht.“ 

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