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für Personen mit einem Abschluss auf der Sekundarstufe II (allgemeinbildender Abschluss oder Lehrabschluss) sind Angebote, welche zu einem Abschluss auf tertiärer Stufe führen (Diplom) anzubieten

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M 055/2004 GEF 30. Juni 2004 44C

Motion

2112 Kempf Schluchter, Reichenbach (SP)

Weitere Unterschriften: 45 Eingereicht am: 16.02.2004

Neue Ausbildungsformen im Gesundheits- und Sozialbereich

Der Regierungsrat wird aufgefordert:

1. berufsbegleitende modularisierte Bildungsangebote für Erwachsene im Bereich Pflege, Soziales und Betreuung anzubieten.

2. für Personen ohne Abschluss einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II (allgemeinbildender Abschluss oder Lehrabschluss) ist ein Angebot zu schaffen.

3. für Personen mit einem Abschluss auf der Sekundarstufe II (allgemeinbildender Abschluss oder Lehrabschluss) sind Angebote, welche zu einem Abschluss auf tertiärer Stufe führen (Diplom) anzubieten.

4. alle Möglichkeiten der Berufsabschlüsse die das schweizerische Berufsbildungsgesetz (sBBG) zulässt, für die Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich auszuschöpfen.

Begründung:

Die Bildungslandschaft der Schweiz entspricht einer grossen Baustelle, insbesondere im Bildungsbereich Pflege- und Soziales verändert sich in den nächsten Jahren vieles. Der Bedarf an ausgebildetem Personal wird in verschiedenen Studien aufgezeigt. Die demographische Entwicklung zeigt ebenfalls den Bedarf an professionellen Fachpersonen auf. Der Qualitätsanspruch in der Pflege und Betreuung ist gestiegen und hat in allen Bereichen denselben Stellenwert. In der Alters- und Langzeitpflege besteht in dieser Hinsicht jedoch ein grosser Nachholbedarf, da dieser Bereich ressourcenmässig lange vernachlässigt worden ist und heute zu wenig diplomierte Pflegende angestellt werden können. Auch durch die demographische Entwicklung und die Entwicklung im Akutbereich, muss insbesondere in diesen Bereichen investiert werden, weil Pflegenotfälle vermehrt auch im Alters- und Langzeitbereich behandelt werden.

Im Alters- und Langzeitbereich arbeiten im Vergleich zum Akutbereich überdurchschnittlich viele ungelernte Personen, vorwiegend sind es Frauen die nach der Kinderbetreuungsphase wieder in einen externen Arbeitsprozess einsteigen. Meistens sind es hochmotivierte Personen die einen Berufsabschluss in andern Bereichen als im Gesundheitswesen haben. Oft ist es ihnen aber nicht möglich einer Berufsausbildung nachzugehen die sie zeitlich zu 100 Prozent beansprucht. Gerade für diese Personen wäre es wichtig eine berufsbegleitende modulare Ausbildungsmöglichkeit zu schaffen, insbesondere einen Abschluss mit einem Fähigkeitsausweis (Sekundarstufe II) oder Diplomabschluss (Tertiäre Stufe) zu ermöglichen.

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Ein berufsbegeleitender modularer Ausbildungsgang für die Bereiche Pflege- Soziales und Betreuung muss angeboten werden, weil in diesen Bereichen auch Lebenserfahrung und Reife von grosser Wichtigkeit sind und dadurch die Rekrutierung von hoch motivierten und geeigneten Personen gefördert werden kann.

Auch sollen alle Möglichkeiten die das schweizerische Berufsbildungsgesetz zulässt (vereinfachte Zulassung zu Berufsabschlüssen für Personen die schon einen Berufsabschluss besitzen) möglich gemacht werden.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, verschiedene Massnahmen zu ergreifen, um dem Personalnotstand im Gesundheits- und Sozialbereich insbesondere auch von qualifizierten Fachpersonen entgegen zu wirken. Der grösste Mangel besteht bezüglich Diplomiertem Personal, deshalb müssen in erster Linie auch in diesem Bereich berufsbegleitende modulare Ausbildungsgänge geschaffen werden. Gerade ältere und lebenserfahrene Menschen sind in der Regel sehr arbeitsmotiviert, wenn sie sich für eine Ausbildung entscheiden. Dieses Reservoir an motivierten Personen die gewillt sind einen Berufsabschluss im Gesundheits- und Sozialbereich zu machen, dieses Reservoir muss in Zeiten des Personalnotstandes genutzt werden.

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus dem Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) und dem Büro für arbeits- und organisationspsychologische Forschung und Beratung (büroa&o) beauftragt, im Rahmen des Projekts "VAP" (Verbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich) eine breit angelegte Untersuchung durchzuführen, deren Ziel die Erfassung der Arbeitssituation des Pflegepersonals, die Identifikation von Problemfeldern und deren Ursachen ist. In dieser Studie wird der Bedarf an ausgebildeten Fachpersonen aufgezeigt.

Antwort des Regierungsrates

1. Problemstellung

Im Kanton Bern wird in einem gemeinsamen Projekt von Erziehungsdirektion und Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Neue Bildungssystematik für Gesundheitsberufe (NBS) umgesetzt. Diese beinhaltet die Schaffung einer neuen Berufsbildung auf der Sekundarstufe II (Fachangestellte/r Gesundheit FAGE) und die Tertiarisierung der Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich. Schwerpunkt der momentanen Arbeiten sind die Vorbereitungen für den Start der FAGE-Ausbildung für Schulabgänger/-innen in den Regionen Oberaargau- Emmental, Oberland und Biel- Seeland. Im August 2004 werden rund 120 Lehrlinge die Lehre zur/m Fachangestellte/n Gesundheit beginnen.

2. Zum Inhalt der Motion

Die Motionärin beschreibt auf der einen Seite die Veränderungen im Bildungsbereich Gesundheit und Soziales und auf der anderen Seite den zunehmenden Bedarf an professionellen Fachpersonen als Folge der demografischen Entwicklung. Um diesen Herausforderungen zu begegnen schlägt die Motionärin vier Massnahmen vor, die u.a.

darauf abzielen, für Erwachsene besondere Bildungsangeboten im Gesundheits- und Sozialbereich zu schaffen:

1. Berufsbegleitende modularisierte Bildungsangebote für Erwachsene im Bereich Pflege, Soziales und Betreuung anzubieten.

Die von der Motionärin beschriebene Zielgruppe ist tatsächlich ein wichtiges Rekrutierungspotential. Dementsprechend ist auch geplant, zu gegebener Zeit sowohl für Ausbildungen auf der Sekundarstufe II wie auch auf der Tertiärstufe berufsbegleitende modularisierte Bildungsangebote zu schaffen.

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2. Für Personen ohne Abschluss einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II (allgemeinbildender Abschluss oder Lehrabschluss) ist ein Angebot zu schaffen.

Wie unter 1. beschrieben sollen dereinst modularisierte Bildungsangebote bereitgestellt werden, die auch von Personen ohne Abschluss auf der Sekundarstufe II besucht werden können. In diesem Zusammenhang ist auch auf Art. 2 des neuen Gesetzes über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung, das sich z.Z. in der Vernehmlassung befindet, hinzuweisen. Es sieht vor, „durch die Anerkennung und Validierung nicht formal erworbener Bildung zu einer besseren Integration der Arbeitnehmenden in die Arbeitswelt (beizutragen)“.

3. Für Personen mit einem Abschluss auf der Sekundarstufe II (allgemeinbildender Abschluss oder Lehrabschluss) sind Angebote, welche zu einem Abschluss auf tertiärer Stufe führen (Diplom), anzubieten.

Gemäss den Planungen im Projekt NBS ist vorgesehen, ab 2005 oder 2006 mit den Diplomausbildungen auf Tertiärstufe in begrenztem Umfang zu beginnen und bis 2007/2008 die Umstellung zu vollziehen. Voraussetzung für den Zugang zu einer Diplomausbildung auf der Tertiärstufe ist ein Abschluss auf der Sekundarstufe II.

4. Alle Möglichkeiten der Berufsabschlüsse, die das schweizerische Berufsbildungsgesetz (sBBG) zulässt, für die Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich auszuschöpfen.

Hier steht ebenfalls fest, dass nach Vorliegen der einschlägigen Vorgaben auf Bundebene geprüft werden soll, auch im Kanton Bern im Gesundheits- und Sozialbereich eine 2-jährige Berufsausbildung anzubieten, die mit einem eidgenössischen Attest abgeschlossen wird. Eine solche Attestausbildung würde die heutige Ausbildung in Praxis-Assistenz ablösen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Stossrichtung der verschiedenen Punkte des Vorstosses grundsätzlich zugestimmt werden kann.

Angesichts der finanziellen Konsequenzen einer Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen, können die Punkte 1., 2. und 4 als Postulat angenommen werden, währende Punkt 3 als Motion angenommen werden kann: Die Schaffung der entsprechenden Angebote ist Bestandteil der Planungen im Projekt NBS. Zusätzlich zu den bereits im Budget und im Aufgaben- und Finanzplan eingestellten Mitteln können keine weiteren Gelder bereitgestellt werden.

3. Antrag

Ziffern 1., 2. und 4: Annahme als Postulat

Ziffer 3: Annahme

An den Grossen Rat

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