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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 04 J a h r g a n g 2 0 1 3 02.03.2013

Sitzung des Kreisausschusses

Am Montag, 18.03.2013, findet um 14:00 Uhr die 48. Sitzung des Kreisausschusses im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad- Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffent- lichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Ta- gesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt in Neu- stadt a.d.Aisch und in den Dienststellen aushängen.

LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

Vorschlag von Jugendschöffen für die Jugendkammern bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth und für das Jugendschöffengericht Neustadt a.d.Aisch

für die Schöffenperiode 2014 bis 2018 Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sucht für die Sitzungsperiode 2014 bis 2018 Personen, die das verantwortungsvolle Jugendschöffenamt über- nehmen möchten.

Für die Wahl der Jugendschöffen beim Amts- und Landgericht ist eine Vorschlagsliste zu erstellen. Es sol- len mindestens 28 Personen, und zwar je zur Hälfte Männer und Frauen, benannt werden, die für das Schöffenamt geeignet sind.

Näheres über die erforderliche Eignung ist der Schöf- fen- und der Jugendschöffenbekanntmachung zu ent- nehmen. Der Text der einschlägigen Regelungen kann

im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ ein-

gesehen werden.

Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt für 5 Jahre. Das verantwortliche Amt des Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Ur- teilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesund- heitliche Eignung.

Vorausgesetzt wird eine erzieherische Befähigung und Erfahrung, dabei sollen Angehörige bestimmter Be- rufsgruppen (z. B. Lehrer und Mitarbeiter der Jugend- ämter) nicht in verstärktem Maße bevorzugt werden.

Wünschenswert ist die Berücksichtigung von geeigne- ten Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung. In Be- tracht zu ziehen sind insbesondere auch Eltern und Ausbilder.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden. Zu beachten ist insbe- sondere, dass Personen nicht berufen werden sollen, die am 01.01.2014 das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Weiterhin sollen Personen nicht berufen werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet oder die in Vermögensverfall geraten sind. Ungeeignet sind auch Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.

Nicht zum Schöffenamt zu berufen wären Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewe- sen sind, von denen die letzte Amtsperiode noch an- dauert.

Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 31.12.2018 vollenden werden, dürfen die Berufung zum Schöffenamt ablehnen und sollen nicht in die Vorschlagliste aufgenommen werden, wenn sie voraussichtlich von dieser Möglichkeit Gebrauch ma- chen würden. Zum Amt des Jugendschöffen sollen auch solche Personen nicht berufen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Land- kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wohnen.

Für die vorgeschlagenen Personen werden folgende Angaben benötigt:

Geburtsname, Familienname, Vorname(n), Familien- stand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsan- gehörigkeit, Wohnort, Straße und Hausnummer, sowie eine kurze Erläuterung der erzieherischen Befähigung und Erfahrung. Bedeutsam sind auch die Angaben über eine etwaige frühere Schöffentätigkeit. Die Be- reitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes sollte gege- ben sein.

Es wird empfohlen, für die Einreichung eines Vor- schlags den dafür beim Jugendamt bereitgehaltenen Vordruck zu verwenden. Dieser steht zum Herunterla- den auf der Homepage des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (www.kreis-nea.de) zur Ver- fügung. Zur Vermeidung von Rückfragen wird gebe- ten, auf die Vollständigkeit der Eintragungen zu ach- ten.

Entsprechende Vorschläge sollen bitte bis spätestens zum 29. März 2013 an das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Kreisjugendamt, Post- fach 15 20, 91405 Neustadt a.d.Aisch, eingereicht werden.

Die eingegangenen Vorschläge werden sämtlich in sei- ner nächsten Sitzung dem Jugendhilfeausschuss vorge- legt. Eine Vorauswahl durch die Verwaltung ist unzu- lässig. Für die Aufnahme in die zu erstellende Vor- schlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der stimmbe- rechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses er- forderlich. Die Vorschlagsliste wird eine Woche lang zu jedermanns Einsicht im Jugendamt aufgelegt. Der Zeitpunkt der Auflegung wird vorher öffentlich be- kanntgemacht.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer weiteren Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass Personen aufgenommen wurden, die nach den einschlägigen Regelungen nicht hätten vorgeschlagen werden sollen.

Anschließend wird die Vorschlagsliste samt evtl. Ein- sprüchen dem Amtsgericht vorgelegt.

Die eigentliche Wahl der Jugendschöffen obliegt dem beim Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss.

LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

Verwaltungsgemeinschaft Diespeck Die Verwaltungsgemeinschaft Diespeck stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 30.04.2014 eine Verwaltungsangestellte/einen Verwaltungsangestellten ein. Die Bezahlung erfolgt nach TVÖD.

Die ausgeschriebene Stelle ist eine Vollzeitstelle - Teilzeitbeschäftigung oder Jobsharing sind nicht vorgesehen. Der Einsatz erfolgt in der Hauptverwal- tung (u. a. Zentrale Dienste sowie Mitarbeit im Einwohnermelde-, Pass-, Ausweis-, Wahl- und Ge- werbewesen).

Wir erwarten von dem Bewerber/der Bewerberin:

 eine selbstständige flexible Arbeitsweise

 gute Umgangsformen insbesondere im Bürger- kontakt

 Teamfähigkeit

 einen sicheren Umgang mit dem PC

 die Bereitschaft, auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden Münchsteinach, Guten- stetten und Markt Baudenbach Dienst zu ver- richten

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis spätestens 13.03.2013 an die Verwaltungsge- meinschaft Diespeck, Herrn Gemeinschaftsvorsit- zenden Helmut Roch, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck erbeten.

LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach (ZRF AN) Mit Schreiben vom 21.11.2012, Gz.: 12.13-1512 f- 6/12, hat die Regierung von Mittelfranken die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Gegen den vorgelegten Haushaltsplan wurden keine Bedenken erhoben.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 erfolgte gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m.

Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und § 16 der Ver- bandssatzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 24 vom 30.11.2012.

LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-520 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

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II

Az. 43.2-1711-I-2012-59

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes -BImSchG- sowie des Gesetzes über die Umweltver-

träglichkeitsprüfung -UVPG-

Antrag auf Errichtung und Betrieb zweier Windener- gieanlagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 714 und 719 der Gmkg. Herrnberchtheim

B e k a n n t g a b e i. S. v. § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG Dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- antrag der Bürgerwindrad Herrnberchtheim GmbH &

Co. KG zur Errichtung und Betrieb zweier Windener- gieanlagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 714 und 719 der Gmkg. Herrnberchtheim vor.

Das Vorhaben befindet sich auf einer Freifläche zwi- schen den Ortschaften Herrnberchtheim (Markt Ippes- heim) und Unterickelsheim (Gemeinde Martinsheim) nördlich der Kreisstraße NEA 45 (Herrnberchtheim - Rodheim), östlich der BAB A 7 (Würzburg - Ulm), westlich der Kreisstraße 44 (Herrnberchtheim - Gnötz- heim).

Das zur Genehmigung gestellte Vorhaben unterliegt im Hinblick auf eine Erweiterung eines Windparks der allgemeinen Vorprüfungspflicht nach § 3 c UVPG i.V.m. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG. Die Vorprü- fung stellt fest, ob für das Vorhaben eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG wird das Ergeb- nis der Vorprüfung bekannt gegeben, nachdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Vorprüfung ergab, dass nach Einschätzung der Immissionsschutzbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien für das Vorhaben eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, da das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten lässt, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Bei der Vorprüfung wurde berücksichtigt, inwieweit Umwelt- auswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaß- nahmen offensichtlich ausgeschlossen werden.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 3 a Satz 3 UVPG).

Neustadt a.d.Aisch, 20 Februar 2013

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Immissionsschutz -

gez. Dr. Achatz , Regierungsrat

LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

von Manövern

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)

Übungszeitraum: 01.04.2013 bis 30.04.2013 Betroffene Gemeindegebiete:

Hagenbüchach, Markt Erlbach und Uffenheim Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungs- stelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50

90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449

2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser

Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder

Luftwaffenamt Köln

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776 E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten

Landepunkte:

Manöverbeauftragte der US-Army:

Tel. 09802 832634

LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

AM T S G E R I C H T NE U S T A D T A.D. AI S C H

Abteilung für Zivilsachen Aufgebot 51 UR II 10/12

Die Deutsche Bank, Torstraße 49, 10119 Berlin hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhanden ge- kommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Neustadt a.d.Aisch, Ge- markung Scheinfeld, Blatt 2389, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 102.258,38 EUR.

Eingetragener Berechtigter:

Deutscher Herold Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft der Deutschen Bank, Bonn Poppelsdorfer Allee 25-33, 53115 Bonn

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 14.06.2013 vor dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch anzumelden, da an- sonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Neustadt a.d.Aisch, den 14. Februar 2013

LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 4312308929 (112308929) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der In- haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, an- derenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Spar- kasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 12.02.2013, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 3815088251 (811088251) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der In- haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, an- derenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Spar- kasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 19.02.2013, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 3000131247 ist in Verlust ge- raten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte un- ter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neu- stadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 20.02.2013, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kraftloserklärung

Das von der Sparkasse ausgestellte Sparkassenbuch Nr.

3116089586 (112089586) wird, nachdem die Frist von drei Monaten zur Vorlage des Sparkassenbuches verstrichen ist, für kraftlos erklärt.

Neustadt, 20.02.2013, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 04/2013 ____________________________

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Referenzen

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