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Bayerisches Ärzteblatt 7/2002 361

Fortbildung

Die Richtigkeit von mindestens sechs Antworten auf dem Bogen wird hiermit bescheinigt.

Stempel

Bayerische Landesärztekammer, München

Datum Unterschrift

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a b c

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Ich versichere, alle Fragen ohne fremde Hilfe beantwortet zu haben.

Name

Berufsbezeichnung, Titel

Straße, Nr.

PLZ, Ort Fax

Ort, Datum Unterschrift

Arztstemp el

1. Wo bedarf es der Einrichtung einer Transfusionskommission?

a) in jedem Krankenhaus, das Eigenblut an- wendet

b) in jedem Krankenhaus, das Eigenblutpro- dukte herstellt und/oder Akutversorgung betreibt

c) in jeder Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, in der Eigenblutpro- dukte angewendet werden

2. Was wird in § 15 des TFG geregelt?

a) die Einführung eines Qualitätssicherungs- systems für die Herstellung von Eigen- blutprodukten

b) die Einführung eines Qualitätssicherungs- systems für das In-Verkehr-Bringen von Eigenblutprodukten

c) die Einführung eines Qualitätssicherungs- systems für die Anwendung von Eigen- blutprodukten

3. Welcher Verantwortungsträger oder wel- ches Gremium hat für die Überwachung des etablierten Qualitätssicherungssys- tems nach § 15 TFG zu sorgen?

a) die Transfusionskommission b) der Qualitätsbeauftragte c) der Transfusionsverantwortliche

4. Wo sind die Kernelemente des Qualitäts- sicherungssystems für die Eigenblutan- wendung festgelegt?

a) im Arzneimittelgesetz

b) in den Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer

c) im Transfusionsgesetz

5. Wann dürfen die Funktionen des Transfu- sionsverantwortlichen und des Qualitäts- beauftragten in Personalunion von einem Arzt übernommen werden?

a) in Einrichtungen der ambulanten Kran- kenversorgung

b) in allen Einrichtungen der Krankenversor- gung, in denen keine Fremdblutprodukte, sondern nur Eigenblutprodukte hergestellt und angewandt werden

c) in allen Einrichtungen, in denen Eigen- blutprodukte nicht hergestellt, sondern nur angewandt werden

6. Womit ist der AB0-Identitätstest vor der Anwendung erythrozytenhaltiger autolo- ger Blutprodukte durchzuführen?

a) nur mit Blut des Empfängers

b) nur mit Blut des Blutprodukts (Konser- venblut)

c) mit Empfängerblut und mit Konservenblut

7. Welche Eigenblutprodukte sind vom An- wendungsbereich des TFG ausdrücklich ausgenommen?

a) präoperativ hergestellte Eigenblutproduk- te, homöopathische Eigenblutprodukte b) homöopathische Eigenblutprodukte, Ei-

genblutprodukte zur Immuntherapie c) Eigenblutprodukte, die in Einrichtungen

der ambulanten Krankenversorgung her- gestellt werden

8. Welche Diagnostik ist zur Vermeidung ei- ner hämolytischen Transfusionsreaktion vor der Anwendung präoperativ herge- stellter erythrozytenhaltiger Eigenblut- produkte unverzichtbar?

a) die Blutgruppenbestimmung beim Emp- fänger

b) die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe)

c) der AB0-Identitätstest

9. Die Anwendung gefrorenen Frischplas- mas, das aus Eigenblut gewonnen wurde, ist indiziert

a) zur Behandlung von Gerinnungsstörungen b) immer gleichzeitig, wenn Eigenblut-Ery-

throzytenkonzentrate gegeben werden c) zur Volumensubstitution

10. Eine Abgabe von Eigenblutprodukten an andere im Sinne des AMG liegt nicht vor, a) wenn Eigenblutprodukte innerhalb einer

Abteilung von verschiedenen Ärzten her- gestellt und angewendet werden

b) wenn Eigenblutprodukte zwar von ver- schiedenen Ärzten hergestellt und ange- wendet werden, aber das Krankenhaus mit Spendeeinrichtung nicht verlassen c) wenn Eigenblutprodukte innerhalb einer

Abteilung von einem einzelnen Arzt her- gestellt und angewendet werden

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Ihre Antworten schicken Sie bitte an: Bayerische Landesärztekammer, Redaktion Bayerisches Ärzteblatt, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, oder faxen Sie an die Nummer 089 4147-202.

März 2007 kann das freiwillige Fortbil- dungszertifikat der BLÄK wie bisher weiterge- führt werden; das heißt, Ärztinnen und Ärzte können auf Antrag das freiwillige

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