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KVB und Ersatzkassen handeln wieder Honorarvertrag aus

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Bayerisches Ärzteblatt 10/2004 581

Glosse

Nachdem fünf Jahre lang in Bayern das Schiedsamt über die Höhe der Honorare für die niedergelassenen Ärzte und Psychothera- peuten befinden musste, konnte nun wieder ein Vertrag über die Honorierung der ärzt- lichen Leistungen auf dem Verhandlungsweg erzielt werden. Die Kassenärztliche Vereini- gung Bayerns (KVB) und die bayerische Lan- desvertretung der Ersatzkassenverbände (VdAK/AEV) unterzeichneten Ende August in München einen entsprechenden, für 2003 und 2004 gültigen Vertrag.

„Dass nach so langer Zeit nun wieder ein Honorarvertrag ausgehandelt werden konnte, liegt an der Kompromissbereitschaft beider Seiten. Angesichts des von der Politik verord- neten Sparkurses im Gesundheitswesen ha- ben Ärzteschaft und Krankenkassen ihre gegenseitigen Forderungen auf eine realisti- sche Basis gestellt. Das beweist, dass Bayerns Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen auch in schwierigen Zeiten, ihrer gemeinsa- men Verantwortung für eine optimale ambu- lante Versorgung im Freistaat gerecht wer- den“, betonte Dr. Axel Munte, der KVB-Vor-

standsvorsitzende. Mit diesem Vertragsab- schluss sind laut KVB die Gespräche mit den Krankenkassen für dieses Jahr noch nicht be- endet. „Wir haben durch die vernünftige Ei- nigung mit den Ersatzkassen rechtzeitig die Kapazitäten freigesetzt, die wir für die anste- henden Gespräche zu den Strukturverträgen und über die Honorarverteilung für 2005 dringend benötigen. Ich rechne auch bei die- sen Verhandlungen mit demselben Koopera- tionswillen auf Seiten der Krankenkassen“, erklärte Dr. Wolfgang Hoppenthaller, Stell- vertretender KVB-Vorstandsvorsitzender.

Auch Christian Bredl, Leiter der Ersatzkas- senverbände in Bayern, äußerte sich zufrieden über den Vertragsabschluss: „Beide Seiten ha- ben aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre gelernt und auf die aus eigener Sicht berechtigten, aber extremen Forderungen, die in Verhandlungen nicht durchzusetzen sind, verzichtet. Außerdem waren wir diesmal ent- schlossen, ohne Hilfe des Schiedsamtes aus- zukommen. Eine partnerschaftliche Vertrags- lösung ist immer besser als jeder denkbare Schiedsspruch.“ Michael Anschütz (KVB)

HIEROGLYPHEN

„Einen Moment bitte, die Schrift auf Ihrem Rezept ist wirklich schwer zu entziffern“, heißt es in der Apotheke, in der ich ein un- kenntlich beschriftetes Rezept holen möchte.

Die junge Apothekerin, die wohl bei der

„Interpretation ärztlicher Hieroglyphen“

noch große Lücken hat, betraut den erfahre- nen Apothekeninhaber mit der schwierigen Lektüre. Beide stecken die Köpfe zusammen und murmeln, öffnen Laden, schließen diese wieder, holen ein Päckchen raus und stecken es wieder zurück. Bis sie mit einem Frage- zeichen im Gesicht wieder zu mir an den Tresen treten. „Es tut uns leid, wir können Ihnen nicht mit Garantie das richtige Medi- kament aushändigen, bitte kontaktieren Sie Ihren Arzt, er soll Ihnen in leserlicher Schrift, eventuell in Großbuchstaben oder gar per Computerausdruck – wenn vorhanden – ein neues Rezept aushändigen.“

Ich stehe verdutzt in der Apotheke und wun- dere mich. Nicht, dass ich die äußert kreativ platzierten Striche deuten könnte, aber ich bin genervt und sauer. Warum muss ich wegen der Klaue meines Arztes leere Meter zurücklegen oder ihm umständlich nachtele- fonieren, um mir ein neues Rezept aushändi- gen zu lassen? Als ich dann doch mit der Bitte, mir ein neues Rezept auszustellen in leserlicher Schrift bei Dr. N. auftauche, wer- de ich obendrein noch gerügt. „Diese Apothe- ker, schon jahrelang schreibe ich so und noch nie hat sich jemand beschwert.“ Ich halte mich zurück, will mir nicht auch noch den Zorn des Dr. N. zuziehen. Doch eigentlich habe ich kein außergewöhnliches Anliegen, möchte mir nur in Ruhe mein Medikament einwerfen.

Wieder auf dem Weg zur Apotheke, frage ich mich, ob der Hang der Ärzteschaft, Rezepte und andere Patientenschriftstücke in kaum lesbarer Schrift zu beschreiben, etwas Spe- zielles bedeuten mag. Eventuell symbolisiert die unleserliche, unzweifelhaft beeindrucken- de Schrift die Zusammengehörigkeit zur Gruppe der Ärzte, einen gewollten Abgren- zungsmechanismus von anderen akademi- schen Graden, quasi eine eigenwillige Be- sonderheit. Vielleicht erhöhen die Hiero- glyphen auch den Interessantheits-Grad der Docs? Vielleicht wollen Ärzte beim Ausfüllen von Rezepten ihrer Kreativität freien Lauf lassen, müssen sie sich ja bei ihrer ärztlichen Tätigkeit ausschließlich auf bereits bestehen- de Erkenntnisse berufen …

Rätselt Ihr MediKuss

KVB und Ersatzkassen handeln wieder Honorarvertrag aus

Zeichnung: Dr. Markus Oberhauser, St. Gallen

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