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Vorwärts in die Zukunft - der zweite Schritt

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Academic year: 2022

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Vorwärts in die Zukunft - der zweite Schritt

Digital Hub Region Bonn EuGH-Urteil zur

Arbeitszeiterfassung

Zurück zur Stechuhr

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Ihr Wirtschaftsmagazin von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Sie kommen,

sie kommen nicht, sie kommen ...

Fachkräfte willkommen!

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Weil wir den Motor der

Wirtschaft am Laufen halten.

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(3)

Dr. Hubertus Hille Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Einer Studie zufolge braucht Deutsch-

land in den nächsten 40 Jahren min- destens 260.000 Einwanderer, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken.

Jedes Jahr. Ohne Migration könnte das Angebot an Arbeitskräften um rund 16 Millionen Personen schrumpfen. Die Wirtschaft konnte al-

so aufatmen, als vor einigen Wochen das viel und lange dis- kutierte Fachkräfte- einwanderungsgesetz verabschiedet wurde.

Am 1. März 2020 tritt es in Kraft.

Endlich dürfen dann auch Menschen aus Nicht-EU-Staa- ten, die keinen akade- mischen Abschluss ha- ben, sondern beruflich qualifiziert sind, nach Deutschland kommen, um hier eine Arbeits- stelle anzutreten. Bes- ser noch: Sie dürfen sogar für bis zu sechs Monate einreisen, um hier eine Arbeitsstel-

le zu suchen. Das gleiche gilt für Ausbil- dungsinteressierte, also für die Fachkräf- te von morgen. Auch hierzu eine Zahl, die den Bedarf unterstreicht: Allein in unse- rem IHK-Bezirk meldeten die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft bei Start des aktuellen Ausbildungsjahres zum 1.

September noch über 1.300 offene Aus- bildungsstellen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist also dringend nötig und endlich da.

Auch die IHK Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Verabschiedung, denn ab März gel- ten nun klare Regelungen, die den Firmen bei der Fachkräfteakquise zusätzliche – wenn auch keine preiswerten – Spiel- räume öffnen. Das Gesetz steht unserem Land gut an, denn so wie die deutsche Wirtschaft in beispielloser Weise von der

Globalisierung profitiert und auf den in- ternationalen Märkten erfolgreich ist, kann sie nun verstärkt auch in der Perso- nalgewinnung auf die Vorteile der Inter- nationalität setzen.

Dennoch ist das Gesetz kein großer Wurf. Zum einen, weil es Deutschland zwar

prinzipiell öffnet, den Zugang aber gleich- zeitig mit teils erhebli- chen Hürden versieht.

Und zum anderen, weil es das gesamte Seg- ment der sich bereits in Deutschland befind- lichen, qualifizierten Menschen aus Dritt- staaten – also vor al- lem der Geflüchteten – ausklammert. Wenn wir die Fachkräfte- not von immer mehr Firmen und Branchen aber wirksam lindern wollen, dürfen wir auch die vielen gut ausgebildeten Men- schen mit Flüchtlings- status in Deutschland nicht vergessen.

Für alle gibt es auch Chancen im du- alen Ausbildungssystem. Es ist das Rück- grat der deutschen Wirtschaft! Mit Aka- demikern allein kann kein Unternehmen erfolgreich sein. Wir müssen noch stär- ker als bisher für die berufliche Bildung werben und die Qualifizierungs- und Aufstiegschancen bis auf die Masterebe- ne nutzen.

Die Politik hat den Rahmen gesetzt – nun sind es die Betriebe, die von den Möglichkeiten Gebrauch machen müssen.

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INHALTSVERZEICHNIS

2 Die Wirtschaft Oktober 2019

INHALTSVERZEICHNIS

Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn,

Telefon 0228 2284-0, Fax: 0228 2284-170,

E-Mail: info@bonn.ihk.de, Internet: www.ihk-bonn.de Redaktion und Gestaltung:

Friedhelm Wallnisch, (verantwortlich) Telefon 0228 2284-132,

E-Mail: wallnisch@bonn.ihk.de Sabine Blome, Telefon 0228 2284-136, E-Mail: blome@bonn.ihk.de

Michael Pieck, Telefon 0228 2284-130, E-Mail: pieck@bonn.ihk.de

Redaktion-Fax: 0228 2284-124 Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Lothar Schmitz, Martina Schäfer, Stephanie Bulang-Matern Ausgabe: Oktober 2019

Erscheinungsdatum: 15. Oktober 2019 ISSN 0176-9162

Titelbild: Michael Marasson,

Telefon 02241 332142, Fax: 02241 336006 Cartoon: Burkhard Mohr

Fotonachweis: Barbara Frommann Foto&Style (7), Jörn Wolter, stadtratte (AdobeStock), eobrazy_pl (AdobeStock), Collegium Leonium (2), Katja Türk, .shock (AdobeStock), photolars (AdobeStock), IHK (20) NRW-Integrationsministerium, Clean (3), KAUSA, Ben Mansour AsA, Restaurant Assenmacher (2), axxessio, Robert Kneschke (AdobeStock), Lothar Schmitz, Daniel Ernst (AdobeStock), Elnur (Ado- beStock), fotohansel (AdobeStock), Ralf Geithe (AdobeStock), Zerbor (AdobeStock), Jo Hempel (11), DigitalHub (6), Deskcloud, Prostock-studio (AdobeStock),Billyard (2), Nitre (AdobeStock), Reifenhäu- ser (4), Viktor Baumann (3), MVA Müllverwertungsanlage Bonn (3), Simon Kucher, Care Concept, Schubwerke, KSK, chesky (AdobeStock),Stadtwerke Bonn, adpic (2), vencav (AdobeStock), Anna Art (Fotolia), GOP, Martin Scherag,

Die mit Namen oder Initialen gekennzeichneten Beiträge geben die Meinung des Autors, jedoch nicht unbedingt die Ansicht der Kammer wieder.

Nachdruck nur mit Quellenangabe. Für den Nachdruck signierter Beiträge ist die Geneh- migung des Verfassers erforderlich. Vervielfältigungen für den innerbetrieblichen Gebrauch sind gestattet. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK Bonn/Rhein-Sieg und wird an kammerzugehörige Unternehmen im Rahmen der Mitgliedschaft ohne Erhebung einer besonderen Bezugsgebühr abgegeben.

Hinweis: Bei Fremdbeilagen/-beiheftern und Anzeigen handelt es sich um werbliche In- formationen von Anzeigenkunden. Inhalte, Aussagen und Gestaltung von Beilagen/-heftern liegen allein in der Verantwortlichkeit des Kunden.

Verlag, Anzeigen:

wppt:kommunikation GmbH, Treppenstraße 17-19, 42115 Wuppertal Telefon: 0202 42966-13, Fax: 0202 42966-29

Verlag: b.commandeur@wppt.de Anzeigen: az@wirtschaft-brs.de Internet: www.wppt.de

Verantwortlich: Süleyman Kayaalp | Projektleitung: Britta Commandeur Druckerei:

Bonifatius GmbH Druck - Buch - Verlag, Karl-Schurz-Straße 26, 33100 Paderborn info@bonifatius.de | www.bonifatius.de

Aktuell gültig: Mediadaten 2019

Impressum

Editorial 1

Aktuelles 4

Titelthema

#GemeinsamFachkräfte Fachkräfte willkommen!

Sie kommen, sie kommen nicht ... 8 Interview mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann, Fachbereich Asyl- und Aufenthaltsrecht

„Das Reservoir an potenziellen Auszubildenden wird sich drama- tisch verkleinern!“ 18 Inhalt / Impressum 2

Reportagen EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Zurück zur Stechuhr 20 Marlies Stockhorst ist

neue CSR-Botschafterin

#GuteGeschäfte beim

Marktplatz 22

DigitalHub.de

Vorwärts in die Zukunft – der

zweite Schritt 24

#GemeinsamIndustrie So war die

„Lange Nacht der Industrie“ 24

#BestofStartups im Volksbank-Haus RougesHand siegt

beim 7. Ideenarkt 30

Verlag Spezial:

Infrastruktur, Verkehr

und Transport 32

(5)

3

Die Wirtschaft Oktober 2019

Sie kommen, sie kommen nicht, sie kommen ...

Fachkräfte willkommen!

Unsere Region

Firmenberichte 42 Arbeitsjubiläen 45

I HK Intern/DIHK

Fragen an... Kevin Grote 55 Cartoon/Vorschau 56 Service

Standortpolitik 46 Recht und Steuern 47 Multimedia, Gesundheit 48 Innovation, Umwelt 49 International 50 IHK-Börsen 51 Berufsbildung und

Fachkräftesicherung 52 Veranstaltungskalender 53

#GuteGeschäfte beim Marktplatz

260.000 Menschen müssten jedes Jahr einwandern, um in Deutschland den Fachkräftebedarf zu decken. Ob das neue, kommenden März in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungs- gesetz die Not der Firmen lindern hilft, die dringend Auszubildende und Fachkräfte suchen? Wie also kommen Unternehmen ab nächstem

Jahr an Azubis und Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland?

8

Nach einer Entschei- dung des Europäischen Gerichtshofs sind Unter- nehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitar- beitenden systematisch zu dokumentieren. Nur der Einsatz von Arbeits- zeiterfassungssystemen

garantiert demnach, dass die Mindestruhezeiten tatsächlich ein- gehalten werden und kontrollierbar sind.

EuGH-Urteil zur Ar- beitszeiterfassung:

Zurück zur Stechuhr

20

Beim 9. Marktplatz „Gute Ge- schäfte“ im Bonner Rathaus

schlossen jeweils 20 en- gagierte Unternehmen, Organisationen und Ver- eine 40 Kooperationsver- einbarungen mit Geschäften auf Gegenseitigkeit. In lockerer Atmosphäre kamen Organisa- tionen und Vereine wieder mit Unternehmen zusammen und handelten innerhalb einer Stunde gegenseitiges Engagement aus: Fach-

wissen, Sachleistungen und/oder tatkräftige Unterstützung wurden ge-

tauscht – nur Geld war tabu. 22

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AKTUELLES

Die Wirtschaft Oktober 2019

4

IHK-Empfang

Kultur und Wirtschaft auf dem Beethovenfest

Auch 2019 hatte die IHK wieder zum Emp- fang „Kultur und Wirtschaft auf dem Beethovenfest“ eingeladen. Rund 250 Gäste hörten die Ansprache von IHK-Prä- sident Stefan Hagen. Er forderte von der Politik eine fertiggestellte Beethovenhal- le, eine funktionierende Verkehrsinfra- struktur und solide Finanzen bei der Stadt Bonn ein. Anschließend führte Professorin Dr. Nike Wagner in das Konzert des Abends ein. Minister Dr. Joachim Stamp, die Bun- destagsabgeordneten Katja Dörner und Ni- cole Westig, die Bürgermeister Stefan Ra- etz, Dr. Rolf Schumacher und Bert Spilles, die Geschäftsführerinnen der Metropolre- gion Rheinland, Ulla Thönnissen und Kirs- ten Jahn, die IHK-Vizepräsidentinnen Sabi- ne Baumann-Duvenbeck, Tanja Kröber, Dr.

Ines Knauber-Daubenbüchel und Ruth Ma- ria van der Elzen, Mitglieder der Vollver- sammlung und der IHK-Ausschüsse, zahl- reiche Unternehmerinnen und Unterneh- mer sowie weitere Gäste aus dem öffent- lichen Leben tauschten sich anlässlich des Empfangs zu Politik, Wirtschaft und Kul- tur aus. Das Highlight des Abends war die furios vom Beethovenorchester gespielte 7.

Symphonie von Gustav Mahler.

DIE WIRTSCHAFT früher online lesen

„Digital-Abo“

Die Online-Ausgaben von „Die Wirtschaft“

werden in aller Regel einen Werktag vor der Printausgabe veröffentlicht. Außerdem er- scheinen eine gekürzte Fassung der Titel- story und verschiedene Reportagen auf der IHK-Website. Interessierte können sich jetzt mit einem kostenfreien „Digital-Abo“ mo- natlich von der Redaktion per E-Mail über die Veröffentlichung der Online-Ausgaben informieren lassen. Die Mail enthält ne- ben einem Überblick der aktuellen Themen verschiedene Links, unter denen die Aus- gabe als PDF oder

E-Paper herunter- geladen oder mobil online gelesen wer- den kann. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de | Webcode @3310

www.ihk-bonn.de | Webcode @3310 Beethoven über 2020 hinaus nachhaltig verankern

Wein-Sonderedition „Beethoven I Bonn“ präsentiert

Ludwig van Beethoven soll über das kom- mende Jubiläumsjahr weit hinaus nachhaltig sehr viel stärker nicht nur in seiner Geburts- stadt und der Region verankert werden. Dar- über waren sich die Vertreterinnen und Ver- treter der regionalen Wirtschaft bei der Pre- miere der Sonderedition „Beethoven I Bonn“

im Hotel Königshof am Ende August einig.

Die Edition mit dem außergewöhnlichen SAXA-Portrait des Ausnahmekomponisten auf dem Etikett sei ein gutes Beispiel für Bei- träge der regionalen Wirtschaft, „Beetho- ven mit allen Sinnen, zum Betrachten, zum Schmecken, als besonderes Geschenk oder Erinnerungsstück in die Welt zu tragen“.

So hat der Kölner Künstler SAXA, Dr.

Sascha Lehmann, ein außergewöhnliches Portrait des Ausnahme-Komponisten ge- schaffen. Und da Beethoven in seiner Bon- ner Zeit die Rheinebene und die Weinberge am Fuße des Siebengebirges genauso wie einen edlen Tropfen zu schätzen wusste, hat das Weingut Pieper aus Königswinter in Kooperation mit der Galerie Luzia Sassen, Ameron Bonn Hotel Königshof und Synergie

VertriebsDienstleistung GmbH den „Beetho- ven I Bonn“ aufgelegt. Die Kooperation ist auch für weitere Partner nutzbar.

Auch der Vorsitzende der Bürger für Beethoven, Dr. Stephan Eisel, nahm zu der neuen Kooperation regionaler Unternehmen Stellung: „Nach unserer mit 3.300 Beetho- ven-Statuen überaus erfolgreichen Bürger- aktion UNSER LUDWIG passt diese Edition zu unserer Beethoven 2020-Philosophie

’Nachhaltige Initialzündung statt einmali- ges Feuerwerk’“, so Eisel.

Der Künstler SAXA trug Beethovens

„Brief an die unsterbliche Geliebte“ vor, ehe Felix Pieper die „Wein-Edition I Beethoven“

vorstellte, die anschließend vom Präsiden- ten der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Stefan Ha- gen, feierlich enthüllt wurde. Hagen kün- digte bei der Veranstaltung an, dass am 4.

Februar 2020 ein Ideenmarkt spezial „Best of Beethoven“(www.bestofbeethoven.de) stattfinden werde, bei dem Kreative, Un- ternehmen und Gründer ihre innovativen Ideen zu Produkten und Dienstleistungen zu Beethoven der Öffentlichkeit präsentieren.

IHK-Präsident Stefan Hagen enthüllt den „nachhaltigen Beitrag“

zum 250. Geburtstag des Ausnahmekomponisten.

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Die Wirtschaft Oktober 2019 5

Ressourcen schonen – Kosten sparen

Unternehmen zeigen Ideen für Effizienz und Umweltschutz

Wie Unternehmen Kosten vermeiden und Ressourcen schonen können, zeigen Unter- nehmen in der neuen Veranstaltungsreihe

„Ressourcen schonen – Kosten sparen“. Or- ganisiert von Effizienz-Agentur NRW, Ener- gieAgentur.NRW, Handwerks-

kammer zu Köln, IHK Bonn/Rhein- Sieg und dem Kölner Bezirksverein des VDI werden in Fachvorträgen und Führungen wirtschaftliche Lösungen vorgeführt, die auch ökologisch vernünftig sind. Da- bei dreht sich in den kostenfrei- en Abendveranstaltungen alles um praktische Ansätze, die heute schon möglich sind.

Den Anfang macht die Gilgen’s Bäk- kerei & Konditorei GmbH & Co. KG am 31.

Oktober 2019 in Hennef. Dort wird das inte- grale Abwärmekonzept in der Prozesswär- meerzeugung vorgestellt.

Am 14. November 2019 veranstaltet die Deutsche Telekom AG in Bonn einen Themenabend zu Digitali- sierung und Nachhaltigkeit.

Die Stadtwerke Bonn bieten am 21. November 2019 Ein- blick in ein effizientes Heiz- kraftwerk.

Je nach Veranstaltung ist die Zahl der Teilnehmenden auf 25 bis 30 Personen be- schränkt. Interessierte werden über www.ihk-bonn.de | Web- code @6492262 zu den Anmeldeseiten der Effizienz-Agentur NRW weitergeleitet.

Viren & Co. erfolgreich abwehren!

IT-Sicherheitstag NRW 2019

„Viren & Co. erfolgreich abwehren!“ So lautet das Motto des diesjährigen IT-Sicher- heitstages, der am Mittwoch, 4. Dezember, 10 bis 17 Uhr, in der Kongress & Eventpark Stadthalle Hagen, Wasserloses Tal 2, 58093 Hagen, stattfinden wird.

Auf dem bereits zum siebten Mal von der IHK NRW - den Industrie- und Handels- kammern Nordrhein-Westfalens -, veranstalteten Fachkongress gibt es wieder zahlreiche konkrete Tipps und Hilfestellungen für Unternehmen. Denn: Die meisten von ihnen sind ganzjährig elektronischen Infizierungen und Würmern ausgesetzt. Ein guter Grund, die betriebseigene Abwehr zu stärken und zu trainieren. Spannend wird es gleich zu Beginn der Veranstaltung, wenn der Forschungsleiter des Deutschen Spionagemuseums in Berlin, Dr. Christopher Nehring, über die größten Mythen der Spionage aufklärt.

In außergewöhnlichen Impulsvorträgen und anschließenden Fachforen geben Ex- perten eine Übersicht zu den aktuellen Fragestellungen und bieten Möglichkeiten zum Austausch. In der begleitenden Ausstellung können individuelle Gespräche zur digita- len Sicherheit geführt werden. Unter anderem werden folgende

Themen behandelt:

„ Welche Gefahren lauern und wie kann ich meinen Betrieb schützen?

„ Wie verhalte ich mich im Ernstfall?

„ Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten, um sich im Vorfeld gut aufzustellen?

Weitere Informationen sowie Anmeldung unter www.it-sicherheitstag-nrw.de

www.ihk-bonn.de | Webcode @6492262

#GemeinsamGutesTun

Mehrwert mit Corporate Social Responsibility

Das CSR-Kompetenzzentrum Rheinland der IHK Bonn/Rhein-Sieg hat seine Bro- schüre „Mehrwert mit Corporate Soci- al Responsibility“ überarbeitet und neue Inhalte aufgenommen. Auf 44 Seiten ist Wissenswertes zur gesellschaftlichen Ver- antwortung von Unternehmen zusammen getragen worden.

„Die IHK Bonn/Rhein-Sieg steht kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einer Reihe von Informationsveranstal- tungen, Publikationen und Know-how zur Seite“, stellte IHK-Präsident Stefan Hagen fest: „Die vorgestellten Erfolgsbeispiele veranschaulichen, wie Unternehmerinnen und Unternehmer in unserer Region ih- re gesellschaftliche Verantwortung in den vier Handlungsfeldern Markt, Arbeitsplatz, Umwelt und Gemeinwesen ernst nehmen und damit ihren wirtschaftlichen Erfolg steigern.“

Nach Auslaufen der finanziellen För- derung durch Mittel aus Brüssel und Düs- seldorf führt die IHK das CSR-Kompetenz- zentrum für die Jahre 2019 bis 2021 wei- ter. „Die Broschüre soll grundlegende Ein- blicke in strate- gisch angelegte gesellschaftliche Unternehmensver- antwortung ver- mitteln“, charakta- risiert IHK-Haupt- geschäftsführer Dr.

Hubertus Hille den Inhalt: „Sie bie- tet Orientierung in der Vielfalt von Begrifflichkeiten, Modellen und Möglich- keiten und stellt Unterstützungsangebo- te und Ansprechpartner vor.“ Die Erfolgs- beispiele wurden aktualisiert und ergänzt, zusätzlich wurde ein neues Kapitel zu den CSR-Botschafterinnen und Botschaftern aufgenommen.

Die Broschüre kann kostenfrei bei Rebekka Griepp, Telefon 0228 2284- 186, E-Mail griepp@bonn.ihk.de, bestellt worden. Als Download steht sie unter www.ihk-bonn.de | Webcode @402, oder unter http://csr-kompetenzzentrum.de/

files/ressourcen/CSR-Broschuere2019.pdf zur Verfügung.

„Mehrwert mit Corporate Social Responsibility“

(PDF; 3,9 MB)

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AKTUELLES

Die Wirtschaft Oktober 2019

6

schon ... Sie

Wussten

Unterstützung für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende

Voller Erfolg: Zweiter IHK-Azubi-Tag füllt Kinosaal

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat am 17. Sep- tember 2019 den „2. IHK-Azubi-Tag“ (für Ju- gendliche) mit „Tag der Erstausbildung“ (für Unternehmen) im „Kinopolis“ in Bad Godes- berg veranstaltet. Die Azubis im ersten Aus- bildungsjahr erhielten Tipps zum Start in die Ausbildung. Es wurden Kurzfilme zu Themen wie IHK-Azubinotruf oder Rechte und Pflich- ten gezeigt. Bekannte Youtuber sprachen über Ausbildung und den „digitalen Knigge“.

Alle neuen Ausbildungsbetriebe erhielten Un-

terstützungsangebote für das „Onboarding“

– das heißt die Aufnahme und Einarbeitung - von Auszubildenden sowie eine Urkunde für Ausbildungsbetriebe von der IHK. Die IHK-Ausbildungsberater standen für Fragen zur Verfügung. Mit über 400 Teilnehmerin- nen und Teilnehmern war die Veranstaltung ein voller Erfolg. Weitere Infos sind bei Dario Thomas, Leiter des IHK-Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung, Tel.: 0228 2284-148, E-Mail: thomas@bonn.ihk.de, erhältlich.

Telekom-Stiftung

150.000 Euro für das Deutsche Museum Bonn 2021

Die Deutsche Telekom Stiftung unterstützt an ihrem Standort in den kommenden drei Jahren das Deutsche Museum Bonn über dessen Förderverein mit 150.000 Euro. Mit den Mitteln soll die Rolle des Museums als zentraler außerschulischer MINT-Lernort für Kinder und Jugendliche in der Region

Bonn-Rhein-Sieg weiter gestärkt werden.

So sollen unter anderem neue handlungs- orientierte Angebote entstehen, zum Bei- spiel Workshops zu den Themen Robotik und Coding. Auch soll die Vernetzung des Museums mit anderen MINT-Machern in der Region weiter vorangetrieben werden, darunter Forschungseinrichtungen, Unter- nehmen, Kindergärten und Schulen.

„Wir engagieren uns weiter für das Deutsche Museum, weil es für uns als

Bonner Stiftung ein wichtiger Partner ist, um junge Menschen in Bonn und der Re- gion an MINT heranzuführen und ihnen einen erlebnisorientierten Zugang zu na- turwissenschaftlich-technischen Themen zu ermöglichen“, so Dr. Ekkehard Winter, Geschäftsführer der Deutsche Telekom Stiftung. Antonio Casellas, Vorstandsvor- sitzender des Vereins „WISSENschaf(f)t SPASS“, Förderverein für Bildung und In- novation im Rheinland e.V., sagt: „Wir dan- ken der Deutsche Telekom Stiftung für ihr großzügiges Engagement. Sie steht damit beispielhaft für die mittlerweile fast 200 Unternehmen, Stiftungen, Hochschulen, Organisationen und Privatpersonen, die den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit des Deutschen Museums Bonn über den För- derverein sicherstellen.“

Die Telekom-Stiftung unterstützt das Deutsche Museum Bonn bereits seit 2006.

Für Projekte wie die ExperimentierKüche und den Laborführerschein wurden bislang insgesamt rund 750.000 Euro bewilligt.

Praxisforum Arbeitsrecht

Was Arbeitgeber und Unter- nehmen beachten müssen!

Die geänderte Urlaubsrechtsprechung, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und die Ver- gütung von Reisezeit sind die Themen des diesjährigen Praxisforums Arbeitsrecht.

Die von IHK Bonn/Rhein-Sieg und dem Bonner AnwaltVerein organisierte, kosten- freie Veranstaltung findet

am Donnerstag, 21. No- vember, 16 bis 19 Uhr in der IHK, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn statt. Die Fa- chanwälte für Arbeitsrecht Ebba Herfs-Röttgen, Dr. Ni- colai Besgen (Sozietät Mey- er-Köring, Bonn) und Mar- kus Achenbach (Sozie-

tät Dr. Klassen & Partner, Bonn) informieren praxisnah und geben Hinweise, wie Fallstri- cke vermieden werden. Weitere Infos und An- meldung unter www.ihk-bonn.de | Webcode

@6492252

www.ihk-bonn.de | Webcode @6492252

dass

Bonn in Sachen Digitalisierung ge- nauso gut aufgestellt ist wie die Millionen- stadt München?

Die digitale Lernplattform für Studie- rende, charly.education, hat analysiert, wel- che der 25 größten Universitätsstädte am di- gitalsten aufgestellt sind. Dafür wurden etwa die Glasfaserkabel-Abdeckung sowie Verfüg- barkeit von WLAN in öffentlichen Verkehrs- mitteln und Bibliotheken untersucht.

Das Ergebnis: Während die Städte Ham- burg und Köln mit der höchsten Punktzahl (99 bzw. 96 Punkte) das Ranking anführen, fol- gen München (90) und Bonn (90) direkt hin- ter dem drittplatzierten Bochum (93). Wäh- rend Bonn mit 21 von 25 Punkten in Sachen WLAN im ÖPNV vor München liegt (17), hat die Bayern-Metropole beim Glasfaseraus mit 23 Punkten die Nase vorn (Bonn: 19 Punkte).

Berlin landet auf Platz neun und Würz- burg und Aachen belegen die letzten Plätze.

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Ansprechpartnerin

Anzeigenberatung und -verkauf:

Renate Vogel Tel. 02236 3278041 az@wirtschaft-brs.de Ansprechpartnerin Verlag:

Britta Commandeur, wppt : kommunikation GmbH Treppenstraße 17–19, 42115 Wuppertal Tel. 0202 42966-0, b.commandeur@wppt.de www.wppt.de

Seit Anfang des Jahres 2018 betreuen wir von wppt : kommunikation die Kammerzeitschrift der IHK Bonn/Rhein-Sieg als neuer Verlag.

Dementsprechend sind wir für die Anzeigenakquise, die Herstellung und den Versand von DIE WIRTSCHAFT zuständig. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

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Fachkräfte willkommen!

Sie kommen,

sie kommen nicht,

sie kommen...

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Die Wirtschaft Oktober 2019 9

260.000 Menschen müssten jedes Jahr einwandern, um in Deutschland den Fachkräftebedarf zu decken. Ob das neue, kommenden März in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungs- gesetz die Not der Firmen lindern hilft, die dringend Auszubilden- de und Fachkräfte suchen, ist noch offen. Die Wirtschaft ist verhalten optimistisch. Wie also kommen Un-

ternehmen ab nächstem Jahr an Azubis und Fachkräfte aus dem

Nicht-EU-Ausland? „Die Wirt- schaft“ gibt einen aktuellen

Überblick.

Mayenga Kavindja hat es geschafft. Am 21. August, einem sonnigen Mittwoch in der letzten Sommer- ferienwoche, betrat die 19-Jährige die Eingangs- halle des Hotels Collegium Leoninum in der Bonner Innenstadt und damit die Welt der dualen Aus- bildung in Deutschland. Seitdem arbeitet sie im Housekeeping des Vier-Sterne-Tagungshotels, der ersten Station ihrer zweijährigen Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.

Zwischen ihrem Heimatort in Namibia und ihrem Ausbildungsunternehmen liegen über 8.000 Kilome- ter, Luftlinie. Eine lange Strecke – und doch kurz im Vergleich zu dem Weg, den sie und die Menschen, die sie unterstützt haben, im übertragenen Sinne zu- rücklegen mussten.

In Deutschland beklagen immer mehr Firmen in immer mehr Branchen teils erhebliche Fach- kräfteengpässe. Der viel zitierte Fachkräftemangel ist und bleibt eine beträchtliche Herausforderung.

Laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gibt es derzeit 1,5 Millionen offene Stellen in Deutschland. Für drei von fünf Unternehmen ist er das größte Geschäftsrisiko, zeigt die DIHK-Kon- junkturumfrage Frühsommer 2019 – mit weitem Ab- stand zu anderen Risiken wie einer nachlassenden Auslandsnachfrage oder steigenden Arbeitskosten.

Das trifft auch auf Bonn und den Rhein-Sieg- Kreis zu. „Je nach Branche kann es inzwischen fast ein halbes Jahr dauern, bis eine offene Stelle neu be- setzt ist. Für die Unternehmen wird der Produktivi- tätsausfall zur Kostenfalle“, heißt es in der Fachkräf- teanalyse, die die IHK Bonn/Rhein-Sieg Ende 2018 vorlegte. Spitzenreiter bei offenen Stellen: Beru- fe der nichtmedizinischen Gesundheit, Körperpflege und Medizintechnik mit 178 Tagen, gefolgt von Ver- kauf mit 146 und Reinigung mit 145 Tagen.

Doch nicht nur die Fachkräfte von heute sind Mangelware, sondern auch die von morgen. 28 Pro- zent aller Ausbildungsbetriebe in Bonn/Rhein-Sieg konnten 2018 nicht alle erforderlichen Ausbildungs-

Fachkräfte willkommen!

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Die Wirtschaft Oktober 2019

10

plätze besetzen, wie jetzt eine Umfrage der IHK bei fast 190 ausbildenden Unternehmen in der Region ergab. Hauptgrund: das Fehlen geeigneter Bewerbe- rinnen und Bewerber. „Der Fachkräfte- und Nach- wuchsmangel spitzt sich auch in unserer Region zu“, kommentiert Jürgen Hindenberg, Geschäftsfüh- rer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg, die Ergebnisse.

Zwei Mangelbranchen: Hotellerie/

Gastronomie und Pflege

Ruth Maria van den Elzen ist sehr froh, die Ausbil- dungsstelle „Fachkraft im Gastgewerbe“ im Collegium Leoninum nun besetzt zu haben. „Wir sind ja gleich in zwei Branchen unterwegs, in denen es in Deutsch- land immer schwieriger wird, offene Ausbildungs- und Fachkraftstellen zu besetzen“, sagt die Hoteldi- rektorin und Prokuristin der Nova Vita Residenz Bonn GmbH, zu der auch die mit dem Hotel verbundene Se-

niorenresidenz gehört. Sie meint Hotellerie/Gastrono- mie sowie die Pflegebranche. „Wir spüren den Fach- kräftemangel deutlich und müssen den Strauß an Möglichkeiten, um neue Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter sowie Nachwuchs zu gewinnen, deutlich erwei- tern“, betont die Unternehmerin, die auch als Vizeprä- sidentin der IHK Bonn/Rhein-Sieg aktiv ist.

Deshalb war sie froh, als vor zweieinhalb Jahren Birgit Hufnagel und Katja Türk auf sie zukamen. Huf- nagel leitet das Robert-Wetzlar-Berufskolleg in Bonn.

Türk ist dort Oberstudienrätin – sowie Initiatorin und Leiterin des Projekts „Pair & Share“. Das Austauschpro- gramm bietet Azubis ausgewählter Fachrichtungen, die das Berufskolleg besuchen, die Möglichkeit eines drei- wöchigen Aufenthalts in Namibia, um dort berufliche Erfahrung zu sammeln. Umgekehrt können Schülerin- nen und Schüler von verschiedenen Partnerschulen in Namibia zum gleichen Zweck nach Bonn kommen.

So kamen Ruth van den Elzen und Mayenga Ka- vindja erstmals zusammen. Die damals 17-jährige Na- mibierin absolvierte im Hotel Collegium Leoninum ein Schülerpraktikum. Im September 2018 meldete sich Katja Türk erneut bei der Hoteldirektorin: Ob sie bereit wäre, Kavindja eine Ausbildung zu ermöglichen. „Mein erster Gedanke“, erinnert sich van den Elzen: „Dazu gehört Mut – für die junge Frau, aber auch für uns.“

Und nicht nur Mut, sondern auch viel Zeit, Ge- duld und Glück. Denn von dem Entschluss, Kavindja einen Ausbildungsplatz zu geben, bis zu ihrem ersten

Wir sind gleich in zwei Branchen unter- wegs, in denen es in Deutschland immer schwieriger wird, offene Ausbildungs- und Fachkraftstellen zu besetzen.

Ruth Maria van den Elzen, Hoteldirektorin Collegium Leoninum und Prokuristin der Seniorenresidenz Nova Vita Bonn, mit ihrer neuen Auszubildenden Mayenga Kavindja.

Der Fachkräfte- und Nach- wuchsmangel spitzt sich auch

in unserer Region zu.

Jürgen Hindenberg,

Geschäftsführer Berufsbildung und Fach- kräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg

(13)

Die Wirtschaft Oktober 2019 11

Arbeitstag vor wenigen Wochen verging fast ein Jahr. Irgend- wann im Januar schrieb Türk in einer Mail an Ruth van den Elzen:

„Vielleicht können wir es ja wirk- lich schaffen.“

Erleichterte Zuwande- rung für Menschen mit Berufsabschluss

Die deutsche Wirtschaft verspricht sich viel von einer stärkeren Fach- kräfteeinwanderung. Gerade vor dem Hintergrund der demogra- fischen Entwicklung gehöre die Zuwanderung, auch aus Nicht- EU-Staaten, in ein schlüssiges Ge- samtkonzept, heißt es vom DIHK.

Nach Berechnungen des Insti- tuts für Arbeitsmarkt- und Berufs- forschung (IAB) in Nürnberg müss- ten bis 2060 jedes Jahr 260.000 Menschen einwandern, um den Bedarf an Fachkräften hierzulande zu decken. Deshalb setzte sich die IHK-Organisation in den vergan- genen Monaten auf allen Kanälen für das heftig diskutierte Fach-

kräfteeinwanderungsgesetz ein.

Auch der DIHK warb unermüdlich dafür und nahm während des Ge- setzgebungsprozesses immer wie- der Stellung.

In diesem Sommer war es dann endlich so weit: Im Bundesgesetz- blatt vom 20. August 2019 wurde das Gesetz veröffentlicht, am 1.

März 2020 tritt es in Kraft. Es re- gelt, wer zu Arbeits- und Ausbil- dungszwecken nach Deutschland kommen darf. Der Leitgedanke:

Die Mechanismen, die man 2005 für aus- ländische Akademike- rinnen und Akademiker geschaffen hat, werden nun auf Nicht-Akade- miker erweitert

erklärt Jens Dieckmann Rechtsanwalt in Bonn (siehe auch Interview Seite 18).

Das Gesetz erleichtere nun die Zu- wanderung für Menschen mit Be- rufsabschluss.

Berufsanerkennung

Die Berufsanerkennung ist die Voraussetzung für eine Zuwanderung als Fachkraft. Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Aner- kennung im Ausland erworbener Berufsqualifikatio- nen (BQFG). Es gibt seit 1. April 2012 allen Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich aner- kannten Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Verfahrens, das feststellt, inwie- weit dieser Abschluss mit dem entsprechenden deut- schen Beruf gleichwertig ist.

Zuständig dafür sind in Deutschland, je nach zu- grunde liegendem deutschen Vergleichsberuf, zahlreiche Institutionen, beispielsweise die Handwerkskammern, die Kammern für freie Berufe oder die Landwirtschafts- kammern. Auf der Website anerkennung-in-deutsch- land.de können sich ausländische Fachkräfte informie- ren, welche Stelle für sie zuständig ist.

Die IHKs setzen diesem Flickenteppich ein ge- meinsames Kompetenzzentrum entgegen: Die IHK FOSA („FOSA“ steht für „Foreign Skills Approval“, also „Anerkennung von im Ausland erworbenen be- ruflichen Qualifikationen“) in Nürnberg ist die Zent- ralstelle für die Gleichwertigkeitsfeststellung für über 250 duale Ausbildungsberufe und rund 90 Fortbil- dungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Han- del, Gastronomie und Dienstleistungen. Eine Erstbe- ratung bietet dazu auch die IHK Bonn/Rhein-Sieg an!

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht vor, eine zentrale Servicestelle für die berufliche Aner- kennung zu schaffen. Sie soll bei der Bundesagen- tur für Arbeit angesiedelt werden.

www.ihk-fosa.de / Tel. 0911 81506-0 Erstberatung Berufsanerkennung:

Andrea Rieck-Gangnus

Tel. 0228 2284-180, rieck-gangnus@bonn.ihk.de www.ihk-bonn.de, Webcode 415

www.anerkennung-in-deutschland.de

V ielleicht können wir es ja wirklich schaffen .

Katja Türk,

Oberstudienrätin am Robert-Wetz- lar-Berufskolleg in Bonn. Initiatorin

und Leiterin des Austauschprogram- mes „Pair & Share“, welches Azu-

bis einen Austausch mit Namibia bietet.

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Fall 1: Ausgebildete Fachkraft will in Deutschland Stelle suchen

Das war bisher fast unmöglich. Seit 1973 gilt nämlich der sogenannte „Anwerbestopp“. Seit- dem gibt es in Deutschland keine Regelung für den Zuzug von mittel und niedrig Qualifizierten.

„Ein Zuzug ist theoretisch möglich, aber nicht ge- wollt und mit entsprechend hohen Hürden versehen“, sagt der Spezialist für Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Das ändert sich mit dem neuen Fachkräfteeinwande- rungsgesetz. Es ermöglicht erstmals die Einreise nach Deutschland für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche.

Und zwar unabhängig von der Art des Berufs. Denn die „Positivliste“ der Bundesagentur für Arbeit, die besonders benötigte Berufe definierte, fällt nun weg.

Voraussetzungen für die Einreise zur Arbeits- platzsuche unter anderem: Sprachniveau B1, Nach- weis eines Wohnsitzes und der Möglichkeit, für sechs Monate den Lebensunterhalt bestreiten zu kön- nen, sowie eine durch eine entsprechende Stelle in Deutschland (siehe Infokasten „Berufsanerkennung“

Seite 11) anerkannte berufliche Qualifizierung.

Wer eine Stelle findet, erhält eine Aufenthalts- erlaubnis für vier Jahre. Bei weiterer, unbefristeter Anstellung besteht später die Möglichkeit, einen un- befristeten Aufenthaltstitel, eine sogenannte Nieder- lassungserlaubnis, zu erhalten, den höchsten Aufent- haltstitel unterhalb der Einbürgerung.

Fall 2: Einreise, um hier zu arbeiten und währenddessen Qualifizierung anerkennen zu lassen

Auch das ist nun möglich. Wer sich bereits im Aus- land um einen Arbeitsplatz bemüht hat und ein ent- sprechendes Angebot vorweisen kann, darf nach Deutschland kommen und hier die Arbeitsstelle an- treten. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die betref- fende Person beim Anerkennungsprocedere zu un- terstützen, vor allem jedoch bei der möglicherweise erforderlichen Nachqualifizierung. Für die Einreise reicht das Sprachniveau A2.

„Diese Variante dürfte sich in der Praxis als die gängigste erweisen“, urteilt Dieckmann. „Sie ist äußerst interessant für den Mittelstand, vor allem bei leerge- fegten Bewerbermärkten, etwa in der Kältetechnik.“

Fall 3: Einreise mit festgestellter Qualifizierung und Arbeitsplatz- angebot

Wer bereits aus dem Ausland eine Stelle in Deutsch- land gefunden hat und die Anerkennung der berufli- chen Qualifikation durch die entsprechende deutsche Stelle vorweisen kann, also als qualifiziert gilt, erhält Bei regelmäßiger, aktiver Teilnahme sollten Teilnehmende

am Ende der jeweiligen Stufe nachstehendes können:

Niveaustufe A1

Hören einfache Wörter und Sätze über vertraute Themen verstehen Sprechen sich auch einfache Art über vertraute Themen verständigen Lesen einzelne Wörter und ganz einfache Sätze verstehen,

z. B. auf Schildern und Plakaten

Schreiben einfache Standardformulare, z. B. im Hotel ausfüllen

Niveaustufe A2

Hören einfache Alltagsgespräche und das Wesentliche von kurzen Mitteilungen verstehen

Sprechen kurze einfache Gespräche in Situationen des Alltags führen Lesen kurze einfache Texte, z. B. Anzeigen, Speisekarten verstehen Schreiben kurze Notizen und Mitteilungen abfassen

Niveaustufe B1

Hören das Wesentliche von Unterhaltungen und Nachrichten verstehen, wenn langsam gesprochen wird

Sprechen in einfachen zusammenhängenden Sätzen Erfahrungen, Ereignisse beschreiben und Meinungen wiedergeben Lesen Texte aus der Alltags- und Berufswelt verstehen Schreiben persönliche Briefe schreiben

Niveaustufe B2

Hören im Fernsehen die meisten Sendungen und Filme verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird

Sprechen sich relativ mühelos an einer Diskussion beteiligen und ihre Ansichten vertreten

Lesen Artikel und Berichte über aktuelle Fragen der Gegenwart verstehen Schreiben detaillierte Texte, z. B. Aufsätze oder Berichte schreiben

Niveaustufe C1

Hören Unterhaltungen und Radio- und Fernsehsendungen relativ mühelos verstehen

Sprechen sich spontan in den meisten Situationen fließend ausdrücken Lesen komplexe Sachtexte und literarische Texte verstehen Schreiben sich schriftlich klar und gut strukturiert ausdrücken

und über komplexe Sachverhalte schreiben

Niveaustufe C2

Hören ohne Schwierigkeiten die gesprochene Sprache verstehen Sprechen sich mühelos an allen Gesprächen und Diskussionen

sicher und angemessen beteiligen

Lesen jede Art geschriebenen Textes mühelos lesen

Schreiben anspruchsvolle Briefe und komplexe Berichte verfassen und sich differenziert ausdrücken

(Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)

Die Niveaustufen

des GER Sprechen Sie

Deutsch?

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ein Einreisevisum und eine Aufenthaltserlaubnis für vier Jahre.

Weitere Voraussetzung: Sprachniveau B1.

Ausnahme: Menschen mit IT-Hintergrund. „Hier reicht es, ein Arbeitsplatzangebot eines deutschen Unternehmens sowie fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen“, erläutert Dieckmann, dann ist kein Anerkennungsverfahren notwendig.“

Fall 4: Ausbildung

Zuwanderung wird mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungs- gesetz nicht nur für bereits qualifizierte Personen möglich, son- dern auch für Ausbildungsinteressierte, also den Fachkräftenach- wuchs. Wer jünger als 25 Jahre ist, über Sprachkenntnisse auf B2-Niveau verfügt, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann und den heimischen Schulabschluss hat anerkennen lassen, kann ebenfalls für bis zu sechs Monaten nach Deutschland einreisen, um hier einen Ausbildungsplatz zu suchen. Möglich ist die Aus- bildungsplatzsuche auch aus dem Ausland.

Wer einen Ausbildungsplatz erhält, bekommt zugleich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Ausbildung. Erhält er vom Ausbildungsunternehmen anschließend ein Jobangebot, wechselt er sozusagen den Gesetzesparagrafen und wird einem hier arbei- tenden Drittstaatler gleichgestellt. Das gilt auch, falls er nicht übernommen wird und nach einem anderen Arbeitsplatz suchen möchte. Dann wird aus Fall 4 sozusagen Fall 1.

Wichtig: Die sogenannte „Vorrangprüfung“ wurde mit dem neuen Gesetz nur für Beschäftigte, nicht aber für Auszubildende abgeschafft. So muss also bei Azubis weiterhin jedes Mal geprüft werden, ob für einen Ausbildungsplatz auch einheimische Bewer- berinnen oder Bewerber in Frage kommen.

„Vielleicht können wir es schaffen“

„Vielleicht können wir es ja wirklich schaffen“, schrieb die Berufs- schullehrerin Katja Türk im Januar an die Unternehmerin Ruth Maria van den Elzen. Sie schafften es wirklich. Auch ohne Fach- kräfteeinwanderungsgesetz, aber dafür mit sehr viel persönlichem Einsatz. Wie die IHK-Vizepräsidentin berichtet, mussten zahlreiche Anträge ausgefüllt und Dokumente, zum Beispiel der Ausbildungs- vertrag, im Original zwischen Deutschland und Namibia hin- und hergeschickt werden. Mayenga Kavindja musste mehrere Termine bei der deutschen Botschaft vereinbaren – und einige verstreichen lassen, weil immer noch Dokumente fehlten. Jedes Mal dauerte es mehrere Wochen von der Anfrage bis zum Termin.

Das Ganze zog sich in die Länge. Und ging am Ende plötzlich ganz schnell. Der Flug nach Deutschland war für den 18. August gebucht. Am 16. August erhielt die 19-Jährige ihr Visum… Seit 21.

August ist sie in Bonn angehende „Fachkraft im Gastgewerbe“.

Auch die CLEAN Excellence GmbH, ein Spezialist für Gebäu- de-, Industrie- und Gesundheitsdienstleistungen, gibt Menschen aus Drittstaaten eine Perspektive. In diesem Fall: jungen Geflüch- teten. Drei Syrer absolvieren in dem Bonner Unternehmen eine Ausbildung als Gebäudereiniger. „Wir betrachten das als Teil unse- rer gesellschaftlichen Verantwortung“, sagt Michael Thomas Bag- geler, Inhaber und Geschäftsführer des Familienunternehmens.

Doch es gibt einen zweiten wichtigen Grund: Baggeler hätte gerne drei weitere Azubis in diesem Beruf, aber er findet keine.

Melanie Baum, Geschäftsführerin Baum Zerspanungstechnik, fertigt anspruchsvolle Dreh- und Frästeile nach Kundenwunsch – mit zufriedenen Mitarbeitern und modernen Maschinen. Die nötige Finanzierung ermög- lichte ihr die NRW.BANK.

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„Bewerbungen bleiben aus, ich weiß auch von vielen Branchenkollegen, dass es immer schwieriger wird“, berichtet Baggeler. Allein schon deshalb war er froh, auf interessierte Geflüchtete zurückgreifen zu können.

Ausbildung von Geflüchteten wird nicht einfacher

Was den Unternehmer allerdings in Rage bringt: „Ich habe keine Sicherheit, dass die drei Männer nach der Ausbildung bleiben dürfen.“ Er bildet nämlich aus, um seine Fachkräfte von morgen zu sichern. „Doch der Staat legt uns Unternehmern unnötig Steine in den Weg, wir können nicht verlässlich planen, weil regel- mäßig selbst gut integrierte Menschen in gesicherter Beschäftigung von Abschiebung bedroht sind“, be- klagt Baggeler.

Mit dem neuen Gesetz wird es nicht einfacher.

„Asylbewerber, die nach dem 1. Januar 2020 neu in Deutschland ankommen und einen Asylantrag stel- len, müssen bereits in den ersten sechs Monaten nach Asylantragstellung ihre Identität geklärt haben, wol- len sie sich den Anspruch auf Ausbildungsduldung er- halten“, erläutert Rechtsanwalt Dieckmann. Bisher hatten sie dazu für die Dauer ihrer Ausbildung Zeit.

Dies sei kaum zumutbar. „Es liegt bei Flucht in der Natur der Sache, dass die Flüchtenden sich entwe-

Integration von

geflüchteten Menschen

„Durchstarten in

Ausbildung und Arbeit“

Mit der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ möchte das Land NRW insbeson- dere junge Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren in Ausbildung und Arbeit bringen. In NRW leben derzeit rund 23.000 junge Ge- flüchtete, die in den Kommunen nur gedul- det sind und keine Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch haben. Sie profi- tieren nicht von den Unterstützungsangebo- ten der Arbeitsförderung des Bundes und der Kommunen.

Das Programm sieht sechs Förderbau- steine vor, die Menschen beim Einstieg in eine Ausbildung oder einen Beruf unterstüt- zen sollen. Diese reichen von Coachings über

berufsbegleitende Qualifizierung und Sprach- förderung bis hin zum nachträglichen Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses. Das Land stellt dafür 50 Millionen Euro zur Ver- fügung. Allein fünf Millionen Euro sollen in einen Innovationsfonds fließen, der im Rah- men eines Aufrufs kreative Projektideen zur Integration in Arbeit und Ausbildung unter- stützt.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/

minister-laumann-und-stamp-50-millionen- euro-zur-integration-ausbildung-und-arbeit NRW-Arbeitsminister Laumann und NRW- Integrationsminister Stamp stellen neue Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ vor – insbesondere junge Flüchtlinge sollen neue Bildungschancen erhalten.

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der ohne Papiere auf den Weg gemacht haben, oder sie unterwegs verloren haben, oder gestohlen beka- men oder aber, dass sie ihre Herkunft bewusst ver- schleiern, um ihre theoretische Chance auf Asyl zu wahren.“ Als Folge der Neuregelung rechnet Dieck- mann damit, dass die „Ausbildungsduldung“ ausster- ben wird und der deutschen Wirtschaft dadurch viel potenzieller Fachkräftenachwuchs verloren geht.

Dr. Alexandra Leipold teilt die Kritik. Sie leitet die KAUSA-Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg. Deren Ziel ist es, die Ausbildungsbeteiligung von migrantengeführ- ten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in

der Region zu stärken sowie nicht-mi- grantengeführte KMU für die Aus- bildung von Jugendlichen mit Mi- grations- und Fluchthintergrund zu gewinnen. „Das Fachkräfte- einwanderungsgesetz deckt lei- der nicht ab, was wir dringend bräuchten“, sagt sie, „nämlich sinnvolle Wege in Ausbildung für die Jugendlichen aus Drittstaaten, die

schon hier sind.“

Es gebe durch die Fluchtbewegungen der vergan- genen Jahre ein großes Potenzial an Fachkräftenach- wuchs in Deutschland. „Es wäre so wichtig, sinnvol- le Unterstützungsangebote vor allem für KMU durch eine effektivere Koordinierung der bereits bestehen- den Angebote zu schaffen, um beiden Seiten – Unter- nehmen und Bewerber*innen – eine langfristige Per- spektive zu bieten und damit die Fachkräftenot zu lindern“, findet Leipold (siehe dazu Infokasten „Integ- ration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Arbeit“ (Seite 14).

Kritik auch vom Verein Ausbildung statt Abschie- bung (AsA) e.V. in Bonn. Dessen Wunsch und Ziel: jun- gen Geflüchteten eine Le-

bensperspektive zu bieten.

„Wir machen uns große Sor- gen“, sagt Sara Ben Mansour.

Der ungesicherte Aufenthalt in Verbindung mit den derzeit geltenden Arbeitsbeschrän- kungen mache es für junge Flüchtlinge schwierig, einen Ausbildungsplatz zu finden

Dr. Alexandra Leipold,

KAUSA-Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg

Sara Ben Mansour

, Verein Ausbildung statt Ab- schiebung (AsA) e.V., Bonn.

Ich habe keine Sicherheit, dass die drei Männer nach der Ausbildung bleiben dürfen.

Michael Thomas Baggeler, Inhaber und Geschäftsführer der CLEAN Excellence GmbH (l.). Das Unternehmen bildet Geflüchtete aus, darunter Zaim Gllareva (r.) und ein Azubi aus dem Kosovo, im Bild oben zusammen mit Vorarbeiter

Abdelmalek Elkart.,

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Berufsbildung / Fachkräftesicherung:

Jürgen Hindenberg Tel. 0228 2284-146 hindenberg@bonn.ihk.de

Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung:

Dario Thomas Tel. 0228 2284-148, dario.thomas@bonn.ihk.de

und einen sinnvollen Alltag zu erleben. „Das Gesetz greift zu kurz und löst dieses Problem nicht“, betont die Leiterin des AsA-Beratungszentrums. „Schaut man sich die Regelungen an, fragt man sich, wer all diese Hürden eigentlich nehmen soll und wie!“

Mehr Marketing für den Arbeitsstandort Deutschland

Mit unerwarteten Hürden anderer Art kämpften kürz- lich Constanze und Oliver Weiß. Sie betreiben das Re- staurant Assenmacher in Bonn-Schwarzrheindorf.

Koch ist, seit 17 Jahren, der gebürtige Philippiner Jerby Barrientos. Er kam damals im Rahmen des Fami- liennachzugs nach Deutschland. Oliver Weiß ist hoch zufrieden mit dessen Arbeit – und mehr noch: „Wir haben hier eine sehr familiäre Atmosphäre – und Bar- rientos ist längst Teil dieser Familie!“

Im Sommer drohte ihm plötzlich die Abschiebung.

„Wir fielen aus allen Wolken“, erzählt Constanze Weiß.

Barrientos hatte offenbar versäumt, rechtzeitig seinen

Aufenthaltstitel zu verlängern. Oliver Weiß ging an die Öffentlichkeit – und suchte zugleich einen Anwalt für seinen Koch. Und hatte Erfolg: Die Aufenthaltsgeneh- migung wurde für drei Jahre verlängert. „Gleichzeitig arbeiten wir gemeinsam daran, dass Barrientos einge- bürgert wird“, betont Weiß, der frustriert ist, dass man sich als Unternehmer selbst nach vielen Jahren einer Fachkraft aus einem Drittstaat nicht sicher sein kann.

Das IT-Beratungsunternehmen axxessio GmbH aus Bad Godesberg wiederum stößt bei der Fachkräf- teakquise im Ausland auf Hindernisse. „Wir suchen derzeit in Vietnam, Japan und Indien eine zweistelli- ge Zahl an IT-Experten“, sagt Gründer und Geschäfts- führer Goodarz Mahbobi. Er empfindet die Bear- beitung in den deutschen Botschaften als äußerst schleppend und bürokratisch. „Das fördert nicht ge- rade die Motivation und schreckt gute Kräfte ab“, be- dauert der Unternehmer.

Er hält das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für einen wichtigen Anfang. „Aber es kann nur zum Erfolg werden“, findet Mahbobi, „wenn die Menschen in Deutschland über die gewünschte Fachkräfteein- wanderung besser informiert werden und wenn sich die Botschaften und Auslandshandelskammern wirk- lich für die Einwanderung stark machen und sich um die Fachkräfte bemühen.“

Der DIHK empfiehlt deshalb unter anderem In- formations- und Marketingaktivitäten zugunsten des Arbeitsortes Deutschland und fordert, dass Visa für Fachkräfte schneller vergeben werden. „Für die hie- sigen Betriebe kommt es nun darauf an, dass es ab 2020 wirklich beschleunigte Verfahren bei der An- werbung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland gibt“, zitierte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ im Ihre Ansprechpartner:

Wir fielen aus allen Wolken.

Constanze und Oliver Weiß vom Restaurant Assenmacher in Schwarzrheindorf setzen sich für ihren philippinischen Koch ein.

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Ein wichtiger Akteur für die Fachkräf- tegewinnung im Ausland ist die Zentrale Auslands- und Fachver- mittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist an 19 Standorten in Deutschland präsent – Haupt- sitz ist Bonn – und spricht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa und auf fast allen anderen Kon- tinenten an. Sie sucht akademische und nicht-akademische Fachkräfte in Fokusbranchen wie Gesundheit, Technik, IT oder Verkehr/Logistik. Dabei arbeitet sie eng mit lokalen Partnerverwaltungen in den jeweiligen Zielländern zusammen, um auf interessierte Fachkräfte zu stoßen. Diese berät sie und bietet Orientierung und Unterstützung auf dem formalen Weg nach Deutschland und bringt sie mit suchenden Unternehmen in Deutschland zusammen.

Die ZAV führt regelmäßig Rekrutierungsreisen durch, an denen auch interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer teilnehmen können. Firmen aus dem IHK-Bezirk Bonn/Rhein-Sieg können sich an ihren Ar- beitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder die ZAV in Bonn wenden.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Villemombler Straße 76, 53123 Bonn,

Tel. 0228 713-1313 / make-it-in-germany@arbeitsagentur.de / www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite

Fachkräfte- Rekrutierung im Ausland

Juli DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Dazu müsse die Bundesregierung unter anderem das Personal in den Auslandsvertretungen deutlich aufstocken. „Ziel muss

es sein“, so Schweitzer, „die Wartezeiten für einen Termin und zur Visa-Erteilung, die bislang bei bis zu einem Jahr liegen, auf wenige Wochen zu verringern.“

Alles in allem kann das Fachkräfteeinwanderungs- gesetz nach Einschätzung von Experten einen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels leisten. Wie hoch er ausfällt, muss sich zeigen. Der „Tagesspiegel“ aus Berlin schrieb im Juli: „Mit dem neuen Gesetz glaubt allerdings selbst die Bundesregierung allenfalls 25.000 Fachkräfte pro Jahr ins Land locken zu können.“

Mayenga Kavindja ist im Land, dank der Unter- stützung durch Katja Türk vom Robert-Wetzlar-Be- rufskolleg und Ruth Maria van den Elzen, die ihr eine Ausbildung ermöglicht. Die 19-jährige Absolventin der Waldorf School Windhoek freut sich über die Chance, die sich ihr hier bietet – auch wenn sie ihre Familie vermisst. Sie ist dankbar, in den ersten Wochen bei Katja Türk wohnen zu dürfen. Die umständliche Büro- kratie in Deutschland erstaunt sie. Dafür hat sie etwas für sich entdeckt, was von den Bonnerinnen und Bon- nern eher kritisiert wird: den öffentlichen Personen- nahverkehr. „Ich fahre jeden Tag mit der Straßenbahn von Alfter nach Bonn, das macht richtig Spaß“, er- zählt Kavindja, „und ist so praktisch, um von einem Ort zum anderen zu kommen!“

Lothar Schmitz, freier Journalist, Bonn

Wir suchen derzeit in Asien eine zwei- stellige Zahl an IT-Experten.

Goodarz

Mahbobi, Gründer und Geschäftsführer axxessio GmbH

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derungen vorgenommen. Ganze Abschnitte, ganze Paragrafen wurden neugestaltet, die Nummerie- rung wurde neu organisiert. Es gab also erhebliche Änderungen – aber im bestehenden System.

Können Sie uns an zwei, drei wichtigen Beispielen erläutern, was sich ab 1. März 2020, wenn die Re- gelungen in Kraft treten, konkret ändern wird?

Seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes 2005 gibt es bereits sehr gute Regelungen für die Zuwanderung von ausländischen Akademikern. Anhand dieses Mo- dells hat der Gesetzgeber jetzt Regeln geschaffen, um auch so genannte Fachkräfte unterhalb des Studien- abschlusses nach Deutschland zu bringen. Nun kön- nen diese nach Deutschland kommen, um sich hier

Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

„Das Reservoir an potenziellen Auszubil- denden wird sich dramatisch verkleinern!“

Interview mit Jens Dieckmann

Dieckmann ist seit 1996 als Rechtsan- walt bundesweit im gesamten Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie als Strafverteidiger tätig. Der Partner von Be- cher & Dieckmann – Rechtsanwälte in Bonn ist Mitglied der Rechtsberaterkon- ferenz der freien Wohlfahrtsverbände und des UNHCR in Flüchtlingsfragen. Außer- dem ist er Mitglied im Bonner Anwaltver- ein, engagiert sich dort in den Arbeitsge- meinschaften Migrationsrecht, Strafrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht, sitzt im Beirat der Refugee Law Clinic (RLC) der Universität Köln und im Dach- verband der RLC Deutschland und ist Part- ner im regionalen Netzwerk „Individuel- le Integration durch Ausbildung (IIdA)“ für Flüchtlinge. 2019 wurde Dieckmann zudem in die Fachkommission Asyl des Bun- desvorstandes von Amnesty Internatio- nal Deutschland berufen. „Die Wirtschaft“

sprach mit ihm über das neue Fachkräfte- einwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft tritt.

„Die Wirtschaft“: Herr Dieckmann, alle sprechen vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Doch ein solches Gesetz gibt es gar nicht, oder?

Jens Dieckmann: In Deutschland wurde immer wieder diskutiert, ob das Land ein eigenständiges Einwan- derungsgesetz benötigt. Der Gesetzgeber hat sich auch dieses Mal dafür entschieden, kein neues, ei- genständiges Einwanderungsgesetz auf den Tisch zu legen, sondern bestehende Gesetze und Rege- lungen anzupassen. Tatsächlich wurden Änderun- gen im Aufenthaltsgesetz vorgenommen sowie in der Beschäftigungsverordnung – vor allem je- weils in den Abschnitten, wo es um Ausbildung und Schulbesuch sowie um Erwerbstätigkeit geht. Im Aufenthaltsgesetz wurden teilweise erhebliche Än-

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einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. Oder um eine vorhandene Qualifizierung anerkennen zu lassen, damit sie im Anschluss daran in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen können.

Das war bisher nicht möglich?

Nein. Seit 1973 gilt in Deutschland nämlich der so ge- nannte „Anwerbestopp“. Dieser kommt einem Zuzugs- verbot für niedrig und mittel qualifizierte Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmern gleich. Das hat es für die Wirtschaft immer schon problematisch gemacht, in einem großen Umfang qualifizierte Arbeitskräfte unterhalb des akademischen Niveaus nach Deutsch- land zu holen. Das soll sich jetzt angesichts des Fach- kräftemangels ändern. Die bisherige ausländerrechtli- che Barriere wurde nun abgebaut: Menschen, die hier eine Ausbildung absolvieren oder eine qualifizierte Tätigkeit annehmen wollen, sollen nun leichter nach Deutschland kommen können.

Ist es denn tatsächlich leichter geworden?

Ja, durchaus. Der eine Vorteil für die Unternehmen ist, dass Interessenten aus dem Ausland ab März be- reits für die Suche nach einem Arbeitsplatz für meh- rere Monate nach Deutschland kommen und die Zeit hier nutzen können, um Kontakt mit Betrieben aufzu- nehmen. Der andere Punkt ist die Frage der Anerken- nung ausländischer Qualifikationen. Das ist ja auch immer ein großer Streitpunkt gewesen. Deutschland hat einen international sehr hohen, teilweise einzigar- tigen Standard, was berufliche Qualifikation angeht.

Das macht es umgekehrt schwierig für Unternehmen, Interessenten aus dem Ausland aufzunehmen, weil diese zuvor erst einmal die Qualifikation anerken- nen lassen müssen. Hier hat sich nun ebenfalls etwas verbessert: Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, dass Betriebe Interessenten für einen gewissen Zeit- raum einstellen und ihnen in dieser Zeit helfen, ihre vorhandene Qualifikation dem vorhandenen Arbeits- markt anzupassen, sich also nachqualifizieren zu las- sen. Das, denke ich, wird sich in der Praxis als eine der wichtigsten und für die mittelständische Wirtschaft interessantesten Neuerungen erweisen.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat also das Potenzial zur Erfolgsgeschichte?

Das wird sich zeigen. Mit den erweiterten Möglichkei- ten im Aufenthaltsgesetz geht nämlich eine organisa- torische Neuordnung der Arbeitsmigration einher. In jedem Bundesland soll mindestens eine zentrale Aus- länderbehörde neu eingerichtet werden, die als An- sprechpartner für die Auslandsvertretungen, die Inte- ressenten und die deutsche Wirtschaft fungieren soll.

Weiterhin ist nun ein so genanntes beschleunigtes Antragsverfahren vorgesehen, bei dem die Betriebe als Bevollmächtigte der Interessenten auftreten kön- nen, um so ein Visumsverfahren mit gesetzlich sehr

kurzen Fristen in Gang zu setzen. Das hört sich alles sehr gut an. Aber: Es wird sich zeigen, ob das mit der Praxis der Unternehmen vereinbar ist und dort wirk- lich ankommt. Mein zweiter Kritikpunkt: Das Fach- kräfteeinwanderungsgesetz berücksichtigt den Be- reich von in Deutschland lebenden Flüchtlingen nicht hinreichend. Die Frage von Ausbildung und Beschäfti- gung von Geflüchteten wurde während des Gesetzge- bungsverfahrens ausgeklammert. Die Neuregelungen hinsichtlich der Ausbildungs- und Beschäftigungsdul- dung von Geflüchteten sind, um es kurz zu sagen, sehr restriktiv.

Inwiefern?

Die Identitätsklärung, die bisher während der laufen- den Ausbildung unternommen werden durfte, wird nunmehr sowohl für die Ausbildungs- als auch die Beschäftigungsduldung an den Anfang des Antrags- verfahrens gesetzt. Wer also seine Identität nicht frühzeitig geklärt hat, bekommt in Zukunft gar keine Ausbildungsduldung mehr. Wenn wir uns aber die Er- fahrung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte in der Arbeit mit Geflüchteten anschauen, wissen wir, dass es natürlich ein Problem ist, mit echten, vollständi- gen Papieren nach Deutschland zu kommen. Die neue Regelung wird deshalb dazu führen, dass sich die Tür zur Ausbildung für sehr viele Geflüchtete nicht öffnen oder schließen wird. Das wird ein erheblicher Nach- teil für alle Unternehmen sein, die auf Nachwuchs an- gewiesen sind und dringend Auszubildende, auch aus Drittstaaten, suchen. Das Reservoir an potenziellen Auszubildenden wird sich dramatisch verkleinern!

Das Interview führte Lothar Schmitz, freier Journalist, Bonn

Deutschland habe einen teilweise einzigartigen Standard, was berufliche Qua- lifikation angeht, sagt Rechtsanwalt Jens Dieckmann. Das mache es schwierig für Unternehmen, Interessenten aus dem Ausland aufzunehmen.

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Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind Unternehmer verpflich- tet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systema- tisch zu dokumentieren. Nur der Einsatz von

Arbeitszeiterfas- sungssystemen ga- rantiert demnach, dass die Mindestru- hezeiten tatsäch- lich eingehalten werden und kont- rollierbar sind.

Flexible Arbeitszeiten und -orte, Vertrauensar- beitszeit – die meisten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter wünschen sich heute genau das von ihren

Arbeitgebern. Denn für viele lassen sich so private Verpflichtungen leichter mit dem Arbeitsalltag ver- binden. Auch Unternehmen schätzen diese Flexibi- lität. Immerhin können sie so gut auf Arbeitsspitzen zum Beispiel kurz vor Fertigstellung von Projekten oder bei Krankheitswellen reagieren. Nach dem Ur- teil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Ar- beitszeiterfassung wird sich die jahrelang gewohn- te Praxis künftig aber schwieriger gestalten.

Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung

Auf die Klage einer spanischen Gewerkschaft hat der EuGH am 14. Mai 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Arbeit- geber dazu verpflichten müssen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Protokolliert

EuGH macht systematische Dokumentation der Mitarbeiterarbeitszeiten verpflichtend

Zurück zur Stechuhr?

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Ihre IHK-Rechtsexpertin:

Tamara Engel Telefon 0228 2284 -208 E-Mail: engel@bonn.ihk.de werden muss im Erfassungssystem demnach künf-

tig die gesamte Arbeitszeit der Mitarbeiter. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass den Arbeitneh- mern die tägliche und wöchentliche Mindestru- hezeit tatsächlich zugutekommt. Diese ist in der EU-Grundrechtecharta und der Arbeitszeitrichtli- nie festgelegt und dient dem Gesundheitsschutz.

Auswirkungen für Unternehmen

Bisher verlangt das deutsche Recht von Unter- nehmen, dass sie Überstunden und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erfassen. Darüber hinaus sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzuzeich- nen. Auf die Vorgaben aus dem Luxemburger Urteil hat der deutsche Gesetzgeber – anders als der spani- sche – bisher noch nicht reagiert. Abzuwarten bleibt daher, ob und wie er die vom EuGH gelassenen Spiel- räume nutzt. Ausnahmen wären demnach für Unter- nehmen bestimmter Größen oder Branchen denkbar.

Nicht betroffen sind zum Beispiel ohnehin Leitende Angestellte, da sie von der zugrundeliegenden Ar- beitszeitrichtlinie nicht erfasst werden.

Auch wenn noch nicht klar ist, wie der Gesetz- geber die Anpassung des deutschen Arbeitsrechts konkret gestaltet – sicher ist: Sie wird kommen.

Unternehmer sollten dennoch schon erste Schrit- te einleiten. Dadurch gewinnen sie Zeit und kön- nen sich entsprechend vorbereiten.

Was Arbeitgeber jetzt schon erledigen sollten

Für Unternehmen kommt es erst einmal darauf an, ihre aktuelle Arbeitszeiterfassung kritisch zu überprüfen. Zeichnen sie oder ihre Mitarbei- ter zurzeit nur geleistete Mehrarbeit sowie Tätig- keiten an Sonn- und Feiertagen auf, sollten sie jetzt bereits aktiv werden. Einrichten sollten sie dann ein System, mit dem sich Arbeitszeiten ob- jektiv protokollieren lassen. Damit erfüllen sie die vom EuGH genannten Anforderungen und stellen gleichzeitig sicher, dass sie künftig im Streitfall oder bei Kontrollen durch die Behörden einen ver- lässlichen Nachweis über die Arbeitsstunden füh- ren können.

Haben Arbeitgeber in einer Betriebsvereinba- rung Regelungen zur Arbeitszeit getroffen, soll- ten sie auch diese schon einmal überprüfen. Bei Bedarf lassen sie sich dann kurzfristig überar- beiten. Das gilt vor allem für Vereinbarungen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen. Denn diese hat der EuGH in seiner Entscheidung ausdrücklich nicht ausgenommen.

Einen Blick sollten Unternehmen auch darauf werfen, welche Arbeiten Mitarbeiter im Homeof-

fice ausführen. Ist die Tätigkeit generell dort so vereinbart, sind die Arbeitszeiten genau wie bei den übrigen Arbeitnehmern zu erfassen und die vorgegebenen Höchstarbeitszeiten einzuhalten.

Erledigen die Mitarbeiter aber zuhause abends noch dienstliche Telefonate oder E-Mails, ist Vor- sicht geboten. Auch diese Zeiten – selbst wenn sie noch so kurz sind – dürften unter die Pflicht der Arbeitszeiterfassung fallen. In diesen Fällen soll- ten Unternehmer ein Auge darauf haben, dass ihre Arbeitnehmer die vorgeschriebene Mindestruhe- zeit trotzdem einhalten.

Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung

Eine Zeitreise in die Vergangenheit mit der Rückkehr zur Stechuhr ist trotz des Luxemburger Urteils nicht zu befürchten. Zahlreiche digitale Systeme und Apps auf dem Markt sollten den Anforderungen genügen. Darin können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre ge- leisteten Arbeitsstunden erfassen. Dies gilt auch für diejenigen, die – zeitlich befristet oder ständig – im Homeoffice oder im Außendienst arbeiten. Abzuraten ist allerdings von einfachen Listen. Da diese

leicht abgeändert werden können, fehlt dem Unternehmen bei möglichen Kon- trollen oder Streitfällen der objektiv sichere Beleg, dass seine Arbeitneh- mer tatsächlich in den Genuss der Mindestruhezeiten gekommen sind.

Martina Schäfer FINIS Kommunikation

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Die Wirtschaft Oktober 2019

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Marlies Stockhorst, Präsidentin des Festausschusses Bonner Karneval, ist neue Botschafterin des CSR-Kom- petenzzentrums Rheinland der Industrie- und Handels- kammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. Das CSR-Kompetenz- zentrum setzt bei der Information und Sensibilisierung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unterneh- men (CSR – corporate social responsibility) auf Unter- nehmerinnen und Unternehmer sowie deren Beschäf- tigte, die diese Verantwortung (vor-)leben. Stockhorst erhielt Urkunde und Botschafter-Pin beim Marktplatz Gute Geschäfte im Alten Rathaus Bonn aus den Hän- den von IHK-Präsident Stefan Hagen.

Beim Marktplatz schlossen jeweils 20 engagier- te Unternehmen und Organisationen/Vereine 40 Ko- operationsvereinbarungen mit ihren Geschäften auf Gegenseitigkeit. In lockerer

Atmosphäre kamen Organi- sationen und Vereine wieder mit Unternehmen zusammen und handelten innerhalb einer Stunde gegenseitiges Engage-

ment aus: Fachwissen, Sachleistungen und/oder tat- kräftige Unterstützung wurden getauscht - nur Geld war tabu. Der 10. Marktplatz wird am 25. September 2020 im Alten Rathaus Bonn stattfinden, aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums mit einem bunten Rah- menprogramm mit Ausstellung, Preisverleihung und Geburtstagsparty.

„Der Festausschuss Bonner Karneval wird durch das Ehrenamt getragen. Damit leistet der Festausschuss einen unverzichtbaren Bestandteil innerhalb der Stadt Bonn. Auch die Vielzahl der Mitgliedsgesellschaften leisten, teils seit Jahrhunderten, Sozialarbeit im Kin- der- und Jugendbereich und bei der Integration von Senioren und deren Teilhabe am Kulturerlebnis Kar- neval“, so Hagen. Er ging insbesondere auf die bar- rierefreie Proklamation von Prinz und Bonna mit Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern, der Roll- stuhl-Fahrer-Tribüne im Rosenmontagszug sowie der Kommentatoren-Stelle mit Audiodeskription für Blin- de und Sehbehinderte Menschen ein. „Ich stehe dafür, dass die Teilhabe für alle möglich sein soll. Inklusion ist uns eine Herzensangelegenheit und dies setzen wir auch um. Der Karneval bie- tet die Möglichkeit der Identi- fikation mit dem Rheinland im Allgemeinen und mit der Stadt Bonn im Besonderen. Der Kar- neval hat eine völkerverbin- dende und gemeinschaftsstärkende Funktion“, sagte die neue Botschafterin.

„Die CSR-Botschafterinnen und -Botschafter gehen mit gutem Beispiel voran und motivieren an- dere Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagte Mi- chael Pieck, Projektleiter des CSR-Kompetenzzent- rums Rheinland.

Das CSR-Botschafterkonzept ist auch vom NRW- Wirtschaftsministerium für die vier weiteren CSR- Kompetenzzentren in NRW übernommen worden (https://csr.nrw.de/botschafter/).

#GemeinsamGutesTun

#GuteGeschäfte beim Marktplatz

Marlies Stockhorst, Präsidentin des Festaus- schusses Bonner Karneval, ist neue Botschafterin des CSR-Kompetenzzentrums Rheinland der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. IHK Präsident Stefan Hagen (l.) überreichte die Urkunde.

Es gratulierten Reinhard Limbach (r.), 1. Bürger- meister der Bundesstadt Bonn und Michael Pieck, Pressesprecher der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Michael Pieck, Telefon 0228 2284-130, E-Mail: pieck@bonn.ihk.de

Marlies Stockhorst ist neue CSR-Botschafterin

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Marlies Stockhorst ist neue CSR-Botschafterin

Impressionen vom 9. Marktplatz

„Gute Geschäfte“

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