• Keine Ergebnisse gefunden

Kreisärztekammern wählen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Kreisärztekammern wählen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kreisärztekammern wählen

Kreisärztekammer Bautzen

Der Vorstand der Kreisärztekammer Bautzen lädt alle Mitglieder der Kreisärztekammer am

Mittwoch, den 13. November 2013, 18.00 Uhr, in das AKZENT Hotel Residence Bautzen, Wilthener Str. 32, 02625 Bautzen, zur nächsten und konstituierenden Mitgliederversammlung ein. Nach- dem sich die Kreisärztekammern Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz im Jahr 2009 zur Kreisärztekammer Bautzen zusammengeschlossen hat- ten, neigt sich nun die erste Wahl- periode dieser Kreisärztekammer be - reits dem Ende zu. Im Rahmen der Mitgliederversammlung soll neben

dem Jahres- und Finanzbericht ein neuer Vorstand für die nächste Wahlperiode 2013/2017 gewählt werden.

Überdies steht ein Fachvortrag zur Sucht- und Drogenproblematik auf der Tagesordnung. Letztere geht allen Mitgliedern mit der Einladung noch gesondert auf postalischem Weg zu.

Wenn auch Sie einen Beitrag für die ärztliche Selbstverwaltung in unse- rem Landkreis, die Berufsfreiheit und für das Ansehen unseres ärztlichen Berufsstandes leisten möchten sowie Interesse an einer Mitarbeit im Vor- stand der Kreisärztekammer in der nächsten Wahlperiode haben, neh- men Sie mit der Unterzeichnerin Kontakt auf: Tel.-Nr. 03594 740996, E-Mail: ellen@drmaneck.de

Dr. med. Ellen Maneck Vorsitzende der Kreisärztekammer Bautzen

Aus den KÄK

Ärzteblatt Sachsen 10 / 2013 427

richt vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist – müssen dabei voll- ständig anwendungsbereit sein.

2. Prüflinge ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nach- weisen, dass sie mindestens das Ein- einhalbfache der Zeit, die als Ausbil- dungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf der Arzthelferin/der Medizini- schen Fachangestellten tätig ge - wesen sind (§ 45 Abs. 2 Berufsbil- dungsgesetz).

III. Anmeldung und Zulassungs- verfahren

Die Anmeldung zur Abschlussprü- fung hat mit vollständigen Unterla- gen nach § 10 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- prüfungen im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten der Sächsischen Landesärztekammer (ver- öffentlicht im Internet unter www.

slaek.de) bis spätestens 08.11.2013 zu erfolgen.

Über die Zulassung zur Abschluss- prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraus- setzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Die Anmeldeformulare und die Gebührenbescheide gehen den aus- bildenden Ärzten oder in den Fällen der Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsverlängerung und der Externen Prüfung (Ziffer II. 2) den Prüflingen rechtzeitig zu.

Bestehen Auszubildende/Umschüler/

innen vor Ablauf der Ausbildungs- oder Umschulungszeit die Abschluss- prüfung, so endet das Berufsausbil- dungs- oder Umschulungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267170/-171 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

Kreisärztekammer Erzgebirgskreis

Der Vorstand der Kreisärztekammer Erzgebirgskreis lädt alle Mitglieder der Kreisärztekammer am

Mittwoch, den 13. November 2013, 19.00 Uhr

in die Mauersberger Aula des Evang. Gymnasiums, Straße der Freundschaft 11, 09456 Annaberg-Buchholz

zur nächsten und konstituierenden Mitgliederversammlung ein. Nach- dem sich die Kreisärztekammern Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stoll- berg im Jahr 2009 zur Kreisärzte- kammer Erzgebirgskreis zusammen- geschlossen hatten, neigt sich nun die erste Wahlperiode dieser Kreis- ärztekammer bereits dem Ende zu.

Im Rahmen der Mitgliederversamm- lung soll neben dem Jahres- und Finanzbericht die Geschäftsordnung der Kreisärztekammer geändert und ein neuer Vorstand für die nächste Wahlperiode gewählt werden.

Überdies steht ein Vortrag zum Pati- entenrechtegesetz auf der Tagesord- nung.

Wenn auch Sie einen Beitrag für die ärztliche Selbstverwaltung in unse- rem Landkreis, die Berufsfreiheit und für das Ansehen unseres ärztlichen Berufsstandes leisten möchten sowie Interesse an einer Mitarbeit im Vorstand der Kreisärztekammer in der nächsten Wahlperiode haben, nehmen Sie mit der Unterzeichnerin Kontakt auf: Tel.-Nr. 03771 32161, E-Mail: erzgebirgskreis@slaek.de

Dipl.-Med. Ulla Tuchscherer Vorsitzende der Kreisärztekammer Erzgebirgskreis

Die redaktionellen Artikel und ärztlichen Rubrikan zeigen finden Sie ca. 1 Woche vor Erscheinen des Heftes auch im Internet unter www.aerzteblatt-sachsen.de!

Jetzt auch mobil unter m.aebsax.de

Mitteilungen der Geschäftsstelle

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wenn auch Sie einen Beitrag für die ärztliche Selbstverwaltung in unserem Landkreis leisten möchten und Inter- esse an einer Mitarbeit im Vorstand der Kreisärztekammer in

In einer Gemein- schaftspraxis oder einem Medizini- schen Versorgungszentrum (MVZ), als Hausarzt mit eigener Praxis oder auch auf dem Land, zu jeder Mög- lichkeit wurde

Wenn auch Sie einen Beitrag für die ärztliche Selbstverwaltung in unse- rem Landkreis, die Berufsfreiheit und für das Ansehen unseres ärztlichen Berufsstandes leisten möchten sowie

Wenn auch Sie einen Beitrag für die ärztliche Selbstverwaltung, die Be - rufsfreiheit und für das Ansehen unseres ärztlichen Berufsstandes leis- ten möchten sowie Interesse

Die Entwicklungen in der Geschichte haben dabei gezeigt, dass eine umfassende staatliche Len- kung letztlich nicht nur den Interessen der Ärzteschaft, sondern auch gerade

Die Wiedergeburt der Sächsischen Lan- desärztekammer zu einem tragfähigen Funktionskomplex ärztlicher Berufs- und Standespolitik stellt für die selbst- verwaltete Ärzteschaft

beit im Vorstand unserer Kreisärzte- kammer haben und damit einen Beitrag für die ärztliche Selbstver- waltung in unserem Landkreis, die Berufsfreiheit und für das Ansehen

Wenn auch Sie einen Beitrag für die ärztliche Selbstverwaltung in unse- rem Landkreis für die Berufsfreiheit und für das Ansehen unseres ärztli- chen Berufsstandes leisten möchten