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Masern: Schutz von Personal und Patienten

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Masern: Schutz von Personal und Patienten

Derzeit kommt es zu steigenden Masernfällen in Sachsen. In diesem Jahr wurden bisher schon 70 Masern- erkrankungen an die Landesunter- suchungsanstalt übermittelt, davon 53 aus der Stadt Leipzig (Stand:

26. Mai 2017). Alle Erkrankten sind ungeimpft. Aus diesem Grund weist die Sächsische Landesärztekammer darauf hin, dass Ärzte sowohl das Personal als auch Patienten vor einer Ansteckung schützen sollten. Insbe- sondere sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:

1. Regelmäßige Impfberatungen aller Patienten laut SIKO-Empfehlung, 2. Aushänge vor der Praxis, dass sich

Patienten mit Verdacht auf Infek- tionen beim Personal melden, 3. Räumliche oder mindestens orga-

nisatorische Trennung der Patien- ten mit Verdacht auf Infektionen von anderen Patienten,

4. An Differenzialdiagnose Masern denken,

5. Bei Verdacht oder bestätigter Masernerkrankung sofortige Mel- dung an das Gesundheitsamt laut Infektionsschutzgesetz,

6. Bei Verdacht oder bestätigter Masernerkrankung Hygienemaß-

nahmen im Praxisbereich laut Hygieneplan durchführen,

7. Schutz des Personals durch voll- ständigen Impfschutz und Einhal- tung der Hygienevorschriften.

Dipl.-Med. Petra Albrecht Leiterin Gesundheitsamt Meißen Vorstandsmitglied

Mitteilungen der SÄV

Ärzteblatt Sachsen 6 / 2017 237

© SMS

Identitäts-/Lebens- bescheinigungen

Keine Frage des Taktes

Alle zwei Jahre fordert die Sächsische Ärzteversorgung die Empfänger von Versorgungsleistungen per Anschrei- ben auf, schriftliche Identitäts- bzw.

Lebensbescheinigungen einzureichen.

Gerade in persönlichen Krisensituati- onen, bei Krankheit oder nach dem Verlust eines Angehörigen mag das Verwaltungshandeln taktlos erschei- nen oder als mangelndes Vertrauen missverstanden werden. Notwendig ist diese Formalität dennoch: um sicherzustellen, dass mit den gezahl- ten Beiträgen die Ansprüche aller Leistungsempfänger zuverlässig und gemäß der Satzung erfüllt werden.

Trotzdem bleiben Lebensbescheini- gungen ein Thema, das polarisiert.

Einzelne Mitglieder artikulierten ihr Unverständnis sehr deutlich. Andere kommentierten die Aufforderung mit einem Augenzwinkern. Wir er hielten aber auch genauso viel Zustimmung.

Die unterschiedlichen Reaktionen

können wir nicht nur nachvollziehen, sie waren für die Gremienmitglieder, zum Teil selbst Leistungsempfänger des Versorgungswerkes, auch abseh- bar. Daher wurde die Diskussion rund um die Lebensbescheinigungen im Verwaltungsausschuss differen- ziert, mit Augenmaß und ausdrück- lich im Bemühen um Verhältnismä- ßigkeit geführt. Mit der gewählten Verfahrensweise verfolgen wir einzig den Zweck, die Aufgabe, die uns von der Solidargemeinschaft der Ärzte und Tierärzte in Sachsen übertragen wurde, verantwortungsvoll zu erfül- len.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat einen Vertrag mit dem Renten Service der Deutschen Post AG über die monatliche Renten- zahlung geschlossen. Der Renten Service übermittelt jede Veränderung der für den Leistungsbezug relevan- ten Informationen automatisch an die DRV. Für Einrichtungen der berufsständischen Versorgung sind die Dienstleistungen des Renten Ser- vices jedoch nicht zugänglich. Des- halb sind wir auf Mitwirkung ange-

wiesen. Der Aufwand für Mitglieder und Verwaltung soll möglichst gering gehalten werden. Die Praxis der Ein- holung schriftlicher Identitäts- bzw.

Lebensbescheinigungen hat sich da - bei auch in anderen Versorgungsein- richtungen bewährt. Für die Zukunft suchen wir weiterhin nach Lösungen für eine verlässliche und datenschutz- konforme maschinelle Abfrage.

Alle Informationen zum Verfahren – zum Beispiel zu den ausstellenden Behörden und Einrichtungen, zu Fris- ten, gesetzlichen Grundlagen und zusätzlichen Nachweisen – erhalten Sie im Anschreiben, das dem Identi- täts-/Lebensbescheinigungs-Formular beiliegt, auf unseren Internetseiten und im direkten Gespräch mit den Mitarbeitern.

Also? Geben Sie uns ein Zeichen und verstehen Sie unser Nachfragen rich- tig: als Aufforderung zu einem lan- gen, gesunden und zufriedenen Leben als Leistungsempfänger der Sächsischen Ärzteversorgung.

Dr. med. Steffen Liebscher Vorsitzender des Verwaltungsausschusses

Gesundheitspolitik

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