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Offenlegungsbericht der Sparkasse Rotenburg Osterholz

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Offenlegungsbericht der

Sparkasse Rotenburg Osterholz

Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2020

(2)

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 3

1 Allgemeine Informationen 4

1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4

1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4

1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5

1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6

2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6

2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8

3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8

3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9

3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10

5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 11

6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 15

6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 15

6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 18

7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 22

8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 25

9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 27

10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 29

11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 30

12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 31

13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 33

14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 34

15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 38

16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 40

17 Anhang 43

(3)

Abkürzungsverzeichnis

a. F. Alte Fassung

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR

ECA ECAI EWB EWR

Capital Requirements Regulation Exportversicherungsagentur

aufsichtsrechtlich anerkannte Ratingagentur Einzelwertberichtigung

Europäischer Wirtschaftsraum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch

IVV Instituts-Vergütungsverordnung KMU kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisiko-Standardansatz

KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk

OGA PWB

Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen

Pauschalwertberichtigung SolvV Solvabilitätsverordnung

(4)

1 Allgemeine Informationen

1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstat- tung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorga- ben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Auf- sicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.

In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenle- gungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 IVV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik fin- det sich nun ebenfalls in der CRR wieder.

Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Melde- stichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Entwicklung der Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.

1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben

Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung ge- mäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.

• Die Offenlegung der Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene.

1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)

Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen.

Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen ge- mäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend doku- mentiert.

Folgende Ausnahmen wurden angewendet:

• Eine Aufgliederung der Risikopositionen nach geografischen Hauptgebieten gemäß Artikel 442 Buchstabe d) und Buchstabe h) CRR ist unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erfolgt.

Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse:

• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buch- stabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)

• Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.)

(5)

• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)

• Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zu- grunde gelegt.)

• Art. 454 CRR (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risi- ken.)

• Art. 455 CRR (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)

Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht.

Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.

Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht nach § 289 HGB der Sparkasse. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hin- weis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.

1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)

Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben min- destens einmal jährlich offengelegt werden.

Die Sparkasse hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prü- fung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.

(6)

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)

2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)

Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Ri- sikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird auf der Homepage der Sparkasse und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR

Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagement- verfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Spar- kasse angemessen sind.

Der Lagebericht enthält den Punkt Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risiko- erklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.

2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)

Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) Anzahl der Leitungs-

funktionen

Anzahl der Aufsichts- funktionen

Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0

Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0

Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2020 In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Be- schränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt.

Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR)

Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Niedersächsischen Sparkassengesetz, in der Satzung so- wie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.

Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands längstens für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestel- lung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestel- lung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbands Rotenburg Osterholz als Träger der Sparkasse erforderlich.

(7)

Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Ent- scheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Eignung er- folgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Ver- treter des unterrepräsentierten Geschlechts.

Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausrei- chendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungs- erfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirt- schaft.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Sparkassenzweck- verband Rotenburg Osterholz als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des § 110 des Niedersächsischen Per- sonalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des § 110 Abs. 4 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes von der Trägervertretung bestätigt.

Vorsitzender des Verwaltungsrats ist das vom Zweckverband gewählte Mitglied der Vertretung. Die Mit- glieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie und / oder Qualifizierungs- programme an der Sparkassenakademie oder anderen Bildungseinrichtungen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet.

Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigen- ständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.

Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)

Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Auf- gaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.

Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lage- bericht nach § 289 HGB unter dem Punkt Risikobericht offengelegt.

(8)

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)

3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung

(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)

Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den re- levanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Handelsbilanz zum 31.12.2020 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2020

Passivposition Bilanzwert Hartes

Kernkapital

Zusätzliches Kernkapital

Ergänzungs- kapital

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

9. Nachrangige Ver- bindlichkeiten

- - - - -

10. Genussrechtskapital - - - - -

11. Fonds für allgemeine Bankrisiken

74.000 -9.000 65.000 - -

12. Eigenkapital - - - - -

a) gezeichnetes Ka- pital

- - - - -

b) Kapitalrücklage - - - - -

c) Gewinnrücklagen - - - - -

ca) Sicherheitsrück- lage

208.712 - 208.712 - -

cb) andere Rückla- gen

- - - - -

d) Bilanzgewinn 1.211 -1.211 1) - - -

Sonstige Überleitungskorrekturen - - -

Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) - - 23.000

Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) - - -

Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR)

-500 - -

Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) - - -

Vorsichtige Bewertung von Fair Value Positionen (Art. 34, 105 CRR)

- - -

Übergangsvorschriften (Art. 478 CRR) - - -

Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) - - -

273.212 - 23.000

Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung

1) Abzug des Bilanzgewinns (1.211 TEUR), da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f ) CRR)

(9)

Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2020 sowie den auf- sichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2020.

3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente

(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverord- nung (EU) Nr. 1423/2013)

Die Sparkasse hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalin- strumente begeben.

3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente

(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang IV der Durchführungsver- ordnung (EU) Nr. 1423/2013)

Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht in Ka- pitel 17 zu entnehmen.

(10)

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)

Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)

Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt Risikobericht wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz.

Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)

Betrag per 31.12.2020 (TEUR) Kreditrisiko

Standardansatz

Zentralstaaten oder Zentralbanken -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1

Öffentliche Stellen 6

Multilaterale Entwicklungsbanken -

Internationale Organisationen -

Institute 402

Unternehmen 42.231

Mengengeschäft 45.542

Durch Immobilien besicherte Positionen 22.413

Ausgefallene Positionen 1.915

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 1.979

Gedeckte Schuldverschreibungen 241

Verbriefungspositionen -

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -

OGA 4.363

Beteiligungspositionen 2.710

Sonstige Posten 4.434

Marktrisiko des Handelsbuchs

Standardansatz -

Fremdwährungsrisiko

Netto-Fremdwährungsposition -

Abwicklungsrisiko

Abwicklungs- / Lieferrisiko -

Warenpositionsrisiko

Laufzeitbandverfahren -

Operationelle Risiken

Basisindikatoransatz 11.972

Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung

CVA-Risiko 4

Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen

(11)

5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)

Die Offenlegung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt analog der Ermittlung für Zwecke der Eigenmittelunterlegung. Für Fonds- positionen erfolgt somit eine Durchschau gemäß den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2020 dar.

31.12.2020 TEUR

Allgemeine Kreditrisiko- positionen

Risiko- position im Handelsbuch

Verbriefungs-risikopo-

sition Eigenmittelanforderungen

Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers

Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufs- position im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe

010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120

Deutschland 2.650.678 - - - 122.870 - - 122.870 0,98 -

Ägypten 0 0 0

Albanien 0 0 0

Australien 2 0 0 0,00

Belgien 1.121 90 90 0,00*)

Botsuana 1 0 0 0,00

Bulgarien 34 2 2 0,00 0,01*)

China, VR 0 0 0

(12)

31.12.2020 TEUR

Allgemeine Kreditrisiko- positionen

Risiko- position im Handelsbuch

Verbriefungs-risikopo-

sition Eigenmittelanforderungen

Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers

Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufs- position im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe

Dänemark 283 23 23 0,00*)

Ecuador 0 0 0

Estland 57 3 3 0,00

Finnland 1.569 126 126 0,00*)

Frankreich 6.703 518 518 0,00*)

Großbritannien o. GG,JE,IM 4.304 330 330 0,00*)

Irland 300 24 24 0,00*)

Israel 1 0 0

Italien 1.720 137 137 0,00*)

Kroatien 36 1 1 0,00

Lettland 0 0 0

Liechtenstein 177 5 5 0,00

Litauen 223 18 18 0,00*)

Luxemburg 1.946 156 156 0,00*) 0,00*)

Malta 0 0 0

(13)

31.12.2020 TEUR

Allgemeine Kreditrisiko- positionen

Risiko- position im Handelsbuch

Verbriefungs-risikopo-

sition Eigenmittelanforderungen

Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers

Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufs- position im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe

Neuseeland 0 0 0

Niederlande 8.937 702 702 0,01*)

Norwegen 491 39 39 0,00*) 0,01

Österreich 2.189 155 155 0,00*)

Philippinen 0 0 0

Polen 247 20 20 0,00*)

Portugal 967 77 77 0,00*)

Russ. Föderation (ehem. Russ- land)

2 0 0 0,00

Schweden 1.630 130 130 0,00*)

Schweiz 2.362 135 135 0,00*)

Singapur 292 12 12 0,00*)

Spanien 804 64 64 0,00*)

Taiwan 332 9 9 0,00*)

Thailand 2 0 0 0,00

(14)

31.12.2020 TEUR

Allgemeine Kreditrisiko- positionen

Risiko- position im Handelsbuch

Verbriefungs-risikopo-

sition Eigenmittelanforderungen

Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers

Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufs- position im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe

Tschechische Republik 2.167 173 173 0,00*) 0,01*)

Türkei 0 0 0

Vereinigte Staaten von Amerika 207 7 7 0,00*)

Summe 2.689.784 125.826 125.826 1,00*)

Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen

31.12.2020

Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) 1.727.671

Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00*)

Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 22 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers

*) gerundete Werte, daher Ausweis von 0,00

(15)

6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)

6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios

(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen

Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilan- ziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risiko- vorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instru- mente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.

Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 4.135.794 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungspositionen zusammen. Fondspositionen werden für Zwecke der Offenlegung nach Artikel 442 CRR nicht durchge- schaut. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.

Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risi- kopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.

2020 TEUR

Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen

Zentralstaaten oder Zentralbanken 241.225

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 252.945

Öffentliche Stellen 688

Multilaterale Entwicklungsbanken -

Internationale Organisationen -

Institute 345.153

Unternehmen 751.337

Mengengeschäft 1.177.451

Durch Immobilien besicherte Positionen 893.971

Ausgefallene Positionen 22.883

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 9.037

Gedeckte Schuldverschreibungen 77.985

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurtei- lung

0

OGA 49.610

Sonstige Posten 124.235

Gesamt 3.946.520

Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Derivative Instrumente werden mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag ausgewiesen

Geografische Verteilung der Risikopositionen

Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositio- nen (99,64 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geogra- fische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.

(16)

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen

Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbran- chen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).

31.12.2020 TEUR

Risikopositionen nach Branchen

Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen

Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon:

Organisationen ohne Erwerbs- zweck Sonstige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversor- gung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungs- dienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungs- gewerbe

Zentralstaaten oder Zentral- banken

361.017 - 1 - - - -

Regionale oder lokale Gebiets- körperschaften

- - 242.330 - - 14.991 - - - 593 106 -

Öffentliche Stellen 170 - 230 - 23 - - - - 5 - - 199 - -

Multilaterale Entwicklungsbanken

- - - -

Internationale Organisationen

- - - -

Institute 275.049 - - - 60.127 - - - -

Unternehmen - 2.604 8.488 15.942 75.599 87.803 40.856 40.595 136.626 26.972 43.980 162.145 112.556 4.505 -

Davon: KMU - - 8.488 75.599 73.106 17.567 24.799 65.244 19.844 883 158.203 93.124 3.156 -

Mengengeschäft - - 686.631 102.454 23.854 33.833 75.164 71.161 8.882 10.934 83.069 119.838 5.620 -

Davon: KMU - - - 102.454 23.854 33.833 75.164 71.161 8.882 10.934 83.069 119.838 5.620 -

(17)

31.12.2020 TEUR

Risikopositionen nach Branchen

Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen

Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon:

Organisationen ohne Erwerbs- zweck Sonstige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversor- gung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungs- dienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungs- gewerbe

Durch Immobilien besicherte Positionen

- - - 615.787 10.799 453 10.088 46.439 28.285 5.319 8.994 97.518 69.601 1.346 -

Davon: KMU - - - - 10.799 453 10.088 45.763 28.285 5.319 8.994 97.518 68.033 334 -

Ausgefallene Positionen - - - 5.143 1.605 1.274 2.447 1.519 2.413 155 1.641 1.118 1.867 - -

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen

- - - 0 - - 19.092 - - 4.061 261 - -

Gedeckte Schuld- verschreibungen

80.529 - - - -

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeur- teilung

- - - -

OGA - 62.071 - - - -

Sonstige Posten - - - 121.017

Gesamt 716.765 64.675 251.049 1.323.503 190.480 128.375 87.224 182.809 238.485 41.333 129.737 344.111 304.654 11.577 121.017 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen ;Derivative Instrumente werden mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag ausgewiesen

Die Branche Sonstiges betrifft mit 64.914 TEUR den Kassenbestand und mit 54.208 TEUR die Sachanlagen der Sparkasse. Die Pauschalwertberichtigun- gen in Höhe von 1.369 TEUR wurden in der Risikopositionsklasse „durch Immobilien besicherte Positionen“ bei den Privatpersonen abgesetzt.

(18)

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten

Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten.

31.12.2020 TEUR

< 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre

> 5 Jahre

Zentralstaaten oder Zentralbanken 361.018 - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 138.685 61.425 57.909

Öffentliche Stellen 223 - 404

Multilaterale Entwicklungsbanken - - -

Internationale Organisationen - - -

Institute 87.910 175.044 72.223

Unternehmen 127.969 121.138 509.564

Mengengeschäft 317.896 102.118 801.426

Durch Immobilien besicherte Positionen 35.635 84.755 774.239

Ausgefallene Positionen 4.437 2.096 12.648

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 7.159 11.823 4.432

Gedeckte Schuldverschreibungen - 30.330 50.200

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - -

OGA - - 62.071

Sonstige Posten 66.809 - 54.208

Gesamt 1.147.741 588.729 2.399.324

Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten

Derivative Instrumente werden mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag ausgewiesen

6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge

(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen

„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigun- gen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.

Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegen- über einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als

„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risi- kopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.

(19)

Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Krediten- gagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovor- sorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.

Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jah- resabschluss vom 31. Dezember 2020

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Be- darf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Ver- hältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen ori- entiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Ver- pflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Ver- hältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherhei- ten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Ein- tritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.

Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortge- schrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesse- rung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.

Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven nach § 340f HGB sowie nach § 26a KWG a.F.

Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisati- onsrichtlinien der Sparkasse geregelt.

Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen

Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresab- schluss 2020 im Berichtszeitraum 361 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösun- gen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 248 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1.380 TEUR.

(20)

31.12.2020 TEUR

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen*) Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger For- derungen

Banken - - - -

Öffentliche Haushalte - - - -

Privatpersonen 3.405 1.567 520 - -364 -156 148 2.738

Unternehmen und wirt- schaftlich selbständige Privatpersonen, davon:

18.433 11.115 3.693 2.363 3 -92 1.232 6.253

Land- und Forstwirt- schaft, Fischerei und Aquakultur

- - - 1.592

Energie- und Wasserver- sorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

- - - 1.274

Verarbeitendes Gewerbe 5.537 2.621 871 1.283 627 -23 240 554

Baugewerbe 1.476 270 90 869 52 -4 497 1.221

Handel; Instandhaltung

und Reparatur von KFZ 5.684 4.353 1.446 - -707 - 247 909 Verkehr und Lagerei,

Nachrichtenübermittlung 53 46 15 - -4 -15 2 148

Finanz- und Versiche-

rungsdienstleistungen 193 57 19 202 -623 - 8 252

Grundstücks- und Woh-

nungswesen 843 429 143 - -430 - 37 12

Sonstiges Dienstleis-

tungsgewerbe 4.647 3.339 1.109 9 1.088 -50 202 291

Organisationen ohne Er-

werbszweck - - - - - - - -

Sonstige - - - -

Gesamt 21.838 12.682 4.213 2.363 -361 -248 1.380 8.992 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen

*) - = Aufwendungen ; + = Erträge

(21)

Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten

Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da die notleidenden und überfälligen Risikopositi- onen vollständig auf Deutschland entfallen, wurde auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.

Entwicklung der Risikovorsorge

31.12.2020 TEUR

Anfangs- bestand

Zufüh-

rung Auflösung

Inan- spruch-

nahme

Wechsel- kurs-be- dingte und

sonstige Ver-ände-

rung

End-be- stand

Einzelwert-

berichtigungen 15.129 1.709 3.468 688 - 12.682

Rückstellungen 3.226 58 782 139 - 2.363

Pauschalwert- berichtigungen

1.369 2.844 - - - 4.213

Summe spezifische Kreditrisikoanpas- sungen

19.724 4.611 4.250 827 - 19.258

Allgemeine Kreditri- sikoanpassungen (als Ergänzungska- pital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB)

23.000 23.000

Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge

(22)

7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)

Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Spar- kasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Export- versicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.

Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR

Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversi- cherungsagenturen

Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor’s, Moody‘s Regionale oder lokale Gebietskörperschaf-

ten

Standard & Poor’s, Moody‘s

Öffentliche Stellen Standard & Poor’s, Moody‘s

Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor’s, Moody‘s Internationale Organisationen Standard & Poor’s, Moody‘s

Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse

Gegenüber der Vorperiode ergaben sich keine Änderungen bei dem Kreis der nominierten Ratingagen- turen.

Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines sys- temtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR über- einstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vor- handen ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die For- derung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.

Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen er- folgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuord- nung.

(23)

Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikomin- derung

Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risiko- gewichten vor und nach Kreditrisikominderung.

Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopo- sitionsklasse 31.12.2020

0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250

Zentralstaaten oder Zentralbanken

361.606 - - - - - - - - - - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften

165.411 - 91 - - - - - - - - -

Öffentliche Stellen 170 - 404 - - - - - - - - -

Multilaterale Entwick- lungsbanken

- - - - - - - - - - - -

Internationale Organisa- tionen

- - - - - - - - - - - -

Institute 310.162 - 25.014 - - - - - - - - -

Unternehmen 20.390 - - - - - - 638.578 - - - -

Mengengeschäft - - - - - - 909.375 - - - - -

Durch Immobilien besi- cherte Positionen

- - - 861.594 - - - - - - - -

Ausgefallene Positionen - - - - - - - 8.317 10.553 - - -

Mit besonders hohen Ri- siken verbundene Positi- onen

- - - - - - - - 16.490 - - -

Gedeckte Schuldver- schreibungen

50.385 30.144 - - - - - - - - -

Verbriefungspositionen - - - - - - - - - - - -

Institute und Unterneh- men mit kurzfristiger Bo- nitätsbeurteilung

- - - - - - - - - - - -

OGA - - - - - - - 62.071 - - - -

Beteiligungspositionen - - - - - - 33.872 - - - -

Sonstige Posten 64.914 - 114 - - - - 55.400 - - - -

Gesamt 973.038 30.144 25.623 861.594 - - 909.375 798.238 27.043 - - - Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung

(24)

Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopo- sitionsklasse 31.12.2020

0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250

Zentralstaaten oder Zentralbanken

361.620 - - - - - - - - - - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften

165.411 - 91 - - - - - - - - -

Öffentliche Stellen 170 - 404 - - - - - - - - -

Multilaterale Entwick- lungsbanken

- - - - - - - - - - - -

Internationale Organisa- tionen

- - - - - - - - - - - -

Institute 375.295 - 25.137 - - - - - - - - -

Unternehmen 20.390 - - - - - - 632.714 - - - -

Mengengeschäft - - - - - - 850.112 - - - - -

Durch Immobilien besi- cherte Positionen

- - - 861.594 - - - - - - - -

Ausgefallene Positionen - - - - - - - 8.297 10.430 - - -

Mit besonders hohen Ri- siken verbundene Positi- onen

- - - - - - - - 16.490 - - -

Gedeckte Schuldver- schreibungen

50.385 30.144 - - - - - - - - -

Verbriefungspositionen - - - - - - - - - - - -

Institute und Unterneh- men mit kurzfristiger Bo- nitätsbeurteilung

- - - - - - - - - - - -

OGA - - - - - - - 62.071 - - - -

Beteiligungspositionen - - - - - - 33.872 - - - -

Sonstige Posten 64.914 - 114 - - - - 55.400 - - - -

Gesamt 1.038.185 30.144 25.746 861.594 - - 850.112 792.354 26.920 - - - Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung

Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 500 TEUR.

(25)

8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)

Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in stra- tegische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.

Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieb- licher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Re- lation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften.

Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen.

Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminde- rungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaf- fungskosten möglich.

Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zu- ordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Zusätzlich wurden direkte Beteili- gungspositionen in Höhe von 1.371 TEUR, die aufgrund von Artikel 128 CRR der Risikopositionsklasse

„Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen“ zugeordnet werden, aufgenommen. Daneben bestehen indirekt gehaltene Beteiligungen in Form von Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung an Ver- bundbeteiligungen in Höhe von 7.459 TEUR.

(26)

31.12.2020

TEUR Buchwert

Beizulegender Zeitwert (Fair Value)

Börsenwert

Strategische Beteiligungen 12.893 12.893 -

davon börsengehandelte Positionen - - -

davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungs-

portfolio gehörend - -

davon andere Beteiligungspositionen 12.893 12.893

Funktionsbeteiligungen - - -

davon börsengehandelte Positionen - - -

davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungs-

portfolio gehörend - -

davon andere Beteiligungspositionen - -

Kapitalbeteiligungen 11.371 11.371 10.966

davon börsengehandelte Positionen 10.000 10.000 10.966

davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungs-

portfolio gehörend - -

davon andere Beteiligungspositionen 1.371 1.371

Gesamt 24.264 24.264 10.966

Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen

Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen:

31.12.2020

TEUR Realisierter Gewinn /

Verlust aus Verkauf / Liquidation

Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Gesamt Davon im harten

Kernkapital berück- sichtigt

Gesamt - - -

Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde keine Beteiligung des Anlagebuchs abgewickelt. Latente Neube- wertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.

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