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14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)

Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicher-heit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.

Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdar-lehen.

Der Anteil der in den Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 6,40 Prozent. Zum überwie-genden Teil handelt es sich dabei um den Kassenbestand, Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter.

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Da die Spar-kasse keine der in Artikel 2 (2) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2295 genannten Bedingungen erfüllt, wird nicht offengelegt, welcher Teil der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte sowie der entgegengenommenen Sicherheiten als hoch liquide Aktive (HQLA) bzw. äußerst hoch liquide Aktiva (EHQLA) einzustufen ist.]

Medianwerte 2020 TEUR

Buchwert belasteter Vermögenswerte davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen Beizulegender Zeitwert belasteter Vermögenswerte davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen Buchwert unbelasteter Vermögenswerte davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen Beizulegender Zeitwert unbelasteter Vermögenswerte davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen

010 030 040 050 060 080 090 100

010 Vermögenswerte des meldenden Instituts

316.306 2.958.475

030 Eigenkapitalinstrumente 59.691

040 Schuldverschreibungen 376.372 380.518

050 davon: gedeckte Schuldverschreibungen

78.159 82.214

060 davon: forderungsun-terlegte Wertpapiere 070 davon: von Staaten

be-geben

115.873 116.618

weiter

Medianwerte 2020 TEUR

Buchwert belasteter Vermögenswerte davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen Beizulegender Zeitwert belasteter Vermögenswerte davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen Buchwert unbelasteter Vermögenswerte davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen Beizulegender Zeitwert unbelasteter Vermögenswerte davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen

010 030 040 050 060 080 090 100

080 davon: von Finanzunter-nehmen begeben

260.561 264.720

090 davon: von Nichtfinanz-unternehmen begeben 120 Sonstige

Vermögenswerte

316.306 2.522.078

121 davon: Hypothekarkre-dite

288.808 1.706.857

Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte

Medianwerte 2020 TEUR

Beizulegender Zeitwert belasteter entgegengenommener Si- cherheiten oder belasteter begebener eigener Schuldverschreibungen davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen

Unbelastet

Beizulegender Zeitwert entgegengenommener zur Belas- tung verfügbarer Sicherheiten oder begebener zur Belastung verfügba- rer eigener Schuldverschreibungen davon: EHQLA und HQLA

010 030 040 050

130 Vom meldenden Institut entgegengenommene Si-cherheiten

140 Jederzeit kündbare Darle-hen

150 Eigenkapitalinstrumente 160 Schuldverschreibungen

weiter

Medianwerte 2020 TEUR

Beizulegender Zeitwert belasteter entgegengenommener Si- cherheiten oder belasteter begebener eigener Schuldverschreibungen davon: Vermögenswerte, die unbelas- tet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kämen

Unbelastet

Beizulegender Zeitwert entgegengenommener zur Belas- tung verfügbarer Sicherheiten oder begebener zur Belastung verfügba- rer eigener Schuldverschreibungen davon: EHQLA und HQLA

010 030 040 050

170 davon: gedeckte Schuld-verschreibungen 180 davon:

forderungsunter-legte Wertpapiere 190 davon: von Staaten

bege-ben

200 davon: von Finanzunter-nehmen begeben 210 davon: von

Nichtfinanz-unternehmen begeben 220 Darlehen und Kredite au-ßer jederzeit kündbaren Darlehen

230 Sonstige entgegengenom-mene Sicherheiten

240 Begebene eigene Schuld-verschreibungen außer ei-genen gedeckten Schuld-verschreibungen oder for-derungsunterlegten Wert-papieren

241 Eigene gedeckte Schuld-verschreibungen und be-gebene, noch nicht als Si-cherheit hinterlegte for-derungsunterlegte Wert-papiere

250 Summe der Vermögens-werte, entgegengenom-menen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuldverschreibungen

316.306

Tabelle: Entgegengenommene Sicherheiten

Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen.

Medianwerte 2020 TEUR

Kongruente Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder

verliehene Wertpapiere

Belastete Vermögenswerte, ent-gegengenommene Sicherheiten und begebene eigene Schuldver-schreibungen außer gedeckten Schuldverschreibungen und for-derungsunterlegten Wertpapieren

010 030

010 Buchwert ausgewählter finan-zieller Verbindlichkeiten

319.192 311.132

011 davon: Weiterleitungsdar-lehen

319.192 311.132

Tabelle: Belastungsquellen

15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)

Die Sparkasse ist im Sinne des § 25n KWG nicht als bedeutendes Institut einzustufen. Gemäß § 16 (2) IVV veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem gemäß Artikel 450 CRR.

I. Qualitative Angaben

1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem

Die Sparkasse Rotenburg Osterholz ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhält-nisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die Beschäftigten erhalten eine Vergütung auf dieser tariflichen Basis.

2. Geschäftsbereiche

Die Sparkasse verfügt über folgende Geschäftsbereiche:

I. Marktbereiche

• Marktbereich Nord

• Marktbereich Mitte

• Marktbereich Süd

• Marktbereich West

• Immobilien

• Vermögensberatung

• Alternative Vertriebswege

II. Stabsbereiche

• Vorstandsstab

• Revision

• Personal

• Vertriebsmanagement

III. Stabs-/Betriebsbereiche

• Beauftragtenwesen

• Marktfolge Passiv

• Gesamtbanksteuerung

• Organisation

• Marktfolge Aktiv

Den Geschäftsbereichen I. bis III. ist/sind jeweils das/die zuständige/n Vorstandsmitglied/er zugeord-net.

3. Ausgestaltung des Vergütungssystems

In den unter 2. aufgeführten Geschäftsbereichen können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Funktionszulagen, außertarifliche persönliche Zulagen sowie Prämien aus ei-nem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgelei-tet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters heruntergebrochen sind. Für diese zielorientierte variable Vergütung wurden angemes-sene Obergrenzen festgelegt.

3.1. Vergütungsparameter

Vergütungsparameter für die variablen Vergütungen sind die quantitativen und qualitativen Bestim-mungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen bzw. Vorstände gemes-sen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus funktionsspezifischen Einzelzielen zu-sammen, die auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet sind.

3.2. Art und Weise der Gewährung

Die Tarifvergütung, die Funktionszulagen und die außertariflichen Zulagen werden monatlich, die Prä-mien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres aus-bezahlt.

4. Vorstandsvergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer vertraglichen Fixvergütung, die aus einem Grundbetrag und einer festen Zulage besteht, sowie einer jährlichen variablen Zahlung.

5. Einbindung externer Berater

Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.

II. Quantitative Angaben

Geschäftsbereiche Gesamtbetrag der

fixen Vergütun-gen in TEUR

Gesamtbetrag der variablen Vergü-tungen in TEUR

Anzahl der Be-günstigten der variablen Vergü-tungen

I. Marktbereiche 16.306 233 126

II. Stabsbereiche 3.898 138 15

III. Stabs-/Betriebsbereiche 7.985 133 37

Den Geschäftsbereichen I. bis III. ist/sind jeweils das/die zuständige/n Vorstandsmitglied/er zugeordnet.

Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der fixen bzw. der variablen Vergütungen je Bereich werden daher einschließlich der fixen und der variablen Vergütungsbestandteile des/r zuständigen Vorstands-mitgliedes/r dargestellt.

16 Verschuldung (Art. 451 CRR)

Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 er-mittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt.

Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungs-quote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entspre-chende Limitierung.

Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus dem Kernkapital und der Gesamtrisikopositionsmess-größe. Sie belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 8,16 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62) Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,27 Prozentpunkten.

Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein überproportionaler Rückgang der Gesam-trisikoposition im Vergleich zum Kernkapital.

Die Sparkasse nutzt die Erleichterung gemäß VO(EU) 2020/873 Artikel 500b zur vorübergehenden Aus-nahme von Risikopositionen gegenüber Zentralbanken bei der Ermittlung der Verschuldungsquote.

Die ausgenommenen Risikopositionen sind in der Zeile EU-19b der Tabelle LRCom enthalten.

Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten be-ziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.

Zeile LRSum

Anzusetzender Wert

TEUR

1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 3.432.214

2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso-lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungs-kreis angehören

-

3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rech-nungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi-kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)

-

4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 26.225

5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) -

6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilan-zieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)

156.899 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel

429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi-kopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

-

EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmess-größe der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

-

7 Sonstige Anpassungen (268.993)

8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 3.346.345 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)

1Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR

Zeile LRCom

Risikopositionen für

die CRR-Verschul-dungsquote

TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)

3.491.146 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) (500) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT

und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)

3.490.646 Risikopositionen aus Derivaten

4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechen-bare, in bar erhaltene Nachschüsse)

48 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in

Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 5.798

EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode -

6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten ge-stellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrah-men von den Bilanzaktiva abgezogen werden

-

7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri-vatgeschäften)

- 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter

Handelsrisikopositio-nen) -

9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 20.379 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und

Ab-züge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) -

11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4

bis 10) 26.225

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini-gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

- 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen

aus Brut-to-Aktiva aus SFT)

-

14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva -

EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition ge-mäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.

575/2013

-

15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten

SFT-Risikopositio-nen) -

16 Summe der Risikopositionen aus

Wertpapierfinanzierungsge-schäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) -

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen

17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 658.906 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) (502.007) 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17

und 18)

156.899 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 7 und Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risi-kopositionen (Einzelbasis))

-

EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

(327.425)

weiter Zeile LRCom

Risikopositionen für

die CRR-Verschul-dungsquote

TEUR Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße

20 Kernkapital 273.212

21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote

(Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 3.346.345 Verschuldungsquote

22 Verschuldungsquote 8,16

EU-22a Verschuldungsquote (ohne die Auswirkungen einer anwendbaren vorübergehenden Ausnahme von Risikopositionen gegenüber Zen-tralbanken)

7,44

Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen

EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Transitional EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.

575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens

- Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)

Zeile

LRSpl Risikopositionen für

die CRR-Verschul-dungsquote

TEUR EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,

SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:

3.163.721

EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch -

EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon 3.163.721

EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 80.529

EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten

behan-delt wer-den 247.774

EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, mul-tilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staa-ten behandelt werden

495

EU-7 Institute 333.066

EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 854.897

EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 840.566

EU-10 Unternehmen 618.814

EU-11 Ausgefallene Positionen 18.747

EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und

sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 168.833 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) –

(LRSpl)

17 Anhang

31.12.2020 TEUR Verordnung (EU)

Nr. 575/2013 Verweis auf Arti-kel

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen

1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio - 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Arti-kel 26 Absatz 3

davon: Art des Finanzinstruments 1 - Verzeichnis der

EBA gemäß Arti-kel 26 Absatz 3

davon: Art des Finanzinstruments 2 - Verzeichnis der

EBA gemäß Arti-kel 26 Absatz 3

davon: Art des Finanzinstruments 3 - Verzeichnis der

EBA gemäß Arti-kel 26 Absatz 3

2 Einbehaltene Gewinne 208.712 26 (1) (c)

3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Be-rücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den an-wendbaren Rechnungslegungsstandards)

- 26 (1)

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 65.000 26 (1) (f)

4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 aus-läuft

- 486 (2)

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem

CET1) - 84

5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller

vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden - 26 (2)

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 273.712

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - 34, 105

8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende

Steu-erschulden) (negativer Betrag) -500 36 (1) (b), 37

9 In der EU: leeres Feld

10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultie-ren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedin-gungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

- 36 (1) (c), 38

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten

Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen - 33 (1) (a)

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten

Verlustbe-träge - 36 (1) (d), 40,

159 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt

(ne-gativer Betrag) - 32 (1)

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Ver-bindlichkeiten

- 33 (1) (b)

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer

Betrag) - 36 (1) (e), 41

16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in ei-genen Instrumenten des harten Kernkapitalseinschließlich eigener Instrumente des harten Kernkapitals, die das Institut aufgrund einer bestehenden vertraglichen Verpflichtung tatsächlich oder möglich-erweise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag)

- 36 (1) (f), 42

17 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegan-gen sind, die dem Ziel dient, dessen Eieingegan-genmittel künstlich zu erhö-hen (negativer Betrag)

- 36 (1) (g), 44

18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

- 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79

19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

- 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79

20 In der EU: leeres Feld

20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

- 36 (1) (k)

20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

(ne-gativer Betrag) - 36 (1) (k) (i), 89

bis 91

20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258

20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (iii),

379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,

die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellen-wert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Be-trag)

- 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a)

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 17,65 % liegt (negativer

Betrag) - 48 (1)

23 davon: direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

- 36 (1) (i), 48 (1) (b)

24 In der EU: leeres Feld

25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente

Steueran-sprüche, die aus temporären Differenzen resultieren - 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a)

25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) - 36 (1) (a) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten

Kernka-pitals (negativer Betrag) - 36 (1) (I)

27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

- 36 (1) (j)

28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) ins-gesamt

-500

29 Hartes Kernkapital (CET1) 273.212

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio - 51, 52

31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als

Eigen-kapital eingestuft -

32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als

Pas-siva eingestuft -

33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 aus-läuft

- 486 (3)

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelie 5 enthal-tener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen be-geben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

- 85, 86

35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren

An-rechnung ausläuft - 486 (3)

36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen -

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in

genen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals einschließlich ei-gener Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals, die das Institut aufgrund einer bestehenden vertraglichen Verpflichtung tatsächlich oder möglicherweise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag)

- 52 (1) (b), 56 (a), 57

38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut einge-gangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu er-höhen (negativer Betrag)

- 56 (b), 58

39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio-nen) (negativer Betrag)

- 56 (c), 59, 60, 79

40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio-nen) (negativer Betrag)

- 56 (d), 59, 79

41 In der EU: leeres Feld

42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu brin-genden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschrei-tet (negativer Betrag)

- 56 (e)

43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt

-

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) -

45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 273.212

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio - 62, 63

47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 aus-läuft

3.275 486 (4)

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigen-mittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 ent-haltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

- 87, 88

49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren

An-rechnung ausläuft - 486 (4)

50 Kreditrisikoanpassungen 19.725 62 (c) und (d)

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 23.000

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in

ei-genen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar-leheneinschließlich eigener Instrumente des zusätzlichen Kernkapi-tals, die das Institut aufgrund einer bestehenden vertraglichen Ver-pflichtung tatsächlich oder möglicherweise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag)

- 63 (b) (i), 66 (a), 67

53 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmit-tel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

- 66 (b), 68

54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine we-sentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechen-barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

- 66 (c), 69, 70, 79

55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesent-liche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

- 66 (d), 69, 79

56 In der EU: leeres Feld

57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insge-samt

-

58 Ergänzungskapital (T2) 23.000

59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 296.212

60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1.727.671

Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des

Gesamt-forderungsbetrags) 15,81 92 (2) (a)

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des

Gesamtforde-rungsbetrags) 15,81 92 (2) (b)

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des

Gesamtforde-rungsbetrags) 17,15 92 (2) (c)

64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforde-rung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buch-stabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Pro-zentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

7,00 CRD 128, 129, 130, 131, 133

65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2,50

66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer -

67 davon: Systemrisikopuffer -

67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder

an-dere systemrelevante Institute (A-SRI) - CRD 131

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als

Pro-zentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 9,15 CRD 128

69 [in EU-Verordnung nicht relevant]

70 [in EU-Verordnung nicht relevant]

71 [in EU-Verordnung nicht relevant]

Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)

72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapi-talinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

3.300 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, 70 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in

In-strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

- 36 (1) (i), 45, 48

74 In der EU: leeres Feld

75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellen-wert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)

75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellen-wert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)