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OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK VIERSEN EG

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Academic year: 2022

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(1)

OFFENLEGUNGSBERICHT

NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER

VOLKSBANK VIERSEN EG

(2)

Präambel ... 3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ... 4

Eigenmittel (Art. 437) ... 5

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ... 6

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ... 7

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ... 10

Kapitalpuffer (Art. 440) ... 12

Marktrisiko (Art. 445) ... 12

Operationelles Risiko (Art. 446) ... 13

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)... 13

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)... 13

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ... 15

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ... 15

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ... 17

Verschuldung (Art. 451) ... 18

Anhang ... 21

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ... 21

II. Offenlegung der Eigenmittel ... 23

1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

(3)

Präambel

Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La- gebericht gelesen werden.

(4)

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)

1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festge- legten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken ge- hen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.

2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:

▪ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Ri- sikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.

▪ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.

▪ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.

▪ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.

▪ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.

▪ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.

3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die we- sentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risi- kodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab.

Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Ri- siken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewähr- leisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt wer- den. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allge- meinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.

4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge- schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Ge- schäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.

5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Res- sourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.

(5)

6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vor- stand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Deri- vaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risi- ken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informati- onsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risi- kocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informati- onsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichter- stattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.

8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Stan- dards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage- mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.

9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken mo- natlich/quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des in- ternen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.

10 Per 31.12.2020 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 53,0 Mio. €, die Auslastung lag bei 76%.

11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 2 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 2; bei den Aufsichtsrats- mitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 18 und der Aufsichtsmandate 3.

Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.

12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmit- glieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäfts- führung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt.

13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwick- lung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risiko- tragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten we- sentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergan- genen Jahr gab es 15 Ad-hoc Berichterstattungen.

14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemei- nen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Auf- sichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterver- sammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.

Eigenmittel (Art. 437)

15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht- CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenle- gung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbe- stimmungen in Anspruch.

16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Ei- genmittel“) detailliert dargestellt:

(6)

Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR

Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 107.341

Korrekturen / Anpassungen

- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 6.605

- Gekündigte Geschäftsguthaben 207

- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 933

+ Kreditrisikoanpassung 7.122

+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 6.072

+/- Sonstige Anpassungen -679

Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 112.111

* gemäß Gewinnverwendungsbeschluss

Eigenmittelanforderungen (Art. 438)

17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:

Risikopositionen

Eigenmittel- anforderungen

TEUR Kreditrisiken (Standardansatz)

Staaten oder Zentralbanken 210

Institute 1.055

Unternehmen 12.636

Mengengeschäft 6.439

Durch Immobilien besichert 8.947

Ausgefallene Positionen 1.083

Gedeckte Schuldverschreibungen 160

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 8.382

Beteiligungen 5.451

Sonstige Positionen 1.216

Marktrisiken

Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz

1.629 Operationelle Risiken

Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 3.888

Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)

… aus CVA 13

Eigenmittelanforderungen insgesamt 51.109

(7)

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)

18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“

Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichti- gungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.

19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)

Risikopositionen Gesamtwert

TEUR

Durchschnittsbetrag TEUR

Staaten oder Zentralbanken 40.998 37.822

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10 115

Öffentliche Stellen 2.002 1.998

Institute 145.626 158.173

Unternehmen 229.728 209.189

davon: KMU 125.748 114.191

Mengengeschäft 214.969 210.900

davon: KMU 72.857 81.334

Durch Immobilien besichert 333.366 329.622

davon: KMU 155.607 153.319

Ausgefallene Positionen 14.381 14.475

Gedeckte Schuldverschreibungen 7.976 9.449

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 114.564 109.547

Beteiligungen 68.138 66.683

Sonstige Positionen 22.076 22.913

Gesamt 1.193.834 1.170.886

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:

Deutschland EU Nicht-EU

Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR

Staaten oder Zentralbanken 2.207 34.442 4.349

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10 - -

Öffentliche Stellen 2.002 - -

Institute 126.730 16.407 2.489

Unternehmen 187.685 36.177 5.866

Mengengeschäft 213.358 619 992

Durch Immobilien besichert 324.565 6.390 2.411

Ausgefallene Positionen 14.378 - 3

Gedeckte Schuldverschreibungen - 7.976 -

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 85.330 29.234 -

Beteiligungen 42.232 12.446 13.460

Sonstige Positionen 22.076 - -

Gesamt 1.020.573 143.691 29.570

(8)

20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegen- parteien:

Privatkunden (Nicht-

Selbstständige) Nicht-Privatkunden

Gesamt TEUR Gesamt TEUR

Institute - 145.626

davon: Kreditinstitute - 145.626

Unternehmen 33.522 196.206

davon: KMU - 125.748

davon: Land- und Forstwirtschaft - 19.010

davon: Verarbeitendes Gewerbe - 35.936

davon: Groß- und Einzelhandel - 26.530

davon: Grundstücks- und Wohnungswesen - 29.619

davon: Dienstleistungen (einschl. freie Berufe) - 17.644

Mengengeschäft 137.331 77.638

davon: KMU - 72.857

davon: Land- und Forstwirtschaft - 5.850

davon: Verarbeitendes Gewerbe - 9.934

davon: Baugewerbe - 10.617

davon: Groß- und Einzelhandel - 10.684

davon: Dienstleistungen (einschl. freie Berufe) - 19.959

Durch Immobilien besichert 174.613 158.753

davon: KMU - 155.607

davon: Land- und Forstwirtschaft - 34.309

davon: Groß- und Einzelhandel - 19.218

davon: Grundstücks- und Wohnungswesen - 43.815

davon: Dienstleistungen (einschl. freie Berufe) - 25.269

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 114.564

davon: Kreditinstitute - 114.564

Sonstige Positionen 2.748 152.833

davon: KMU - 16.199

davon: Kreditinstitute - 93.131

Gesamt 348.214 845.620

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolu- men der Nicht-Privatkunden.

(9)

21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:

< 1 Jahr TEUR

1 bis 5 Jahre TEUR

> 5 Jahre TEUR

Staaten oder Zentralbanken 2.704 13.840 24.454

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10 - -

Öffentliche Stellen - - 2.002

Institute 74.184 35.758 35.684

Unternehmen 70.186 48.791 110.751

Mengengeschäft 91.175 20.928 102.866

Durch Immobilien besichert 30.362 27.951 275.053

Ausgefallene Positionen 5.465 357 8.559

Gedeckte Schuldverschreibungen - 3.996 3.980

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 114.564 - -

Beteiligungen 30.382 1.083 36.673

Sonstige Positionen 22.076 - -

Gesamt 441.108 152.704 600.022

In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.

22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge

Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen ge- bildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebil- det. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. So- weit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Posi- tion 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigun- gen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.

23 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirt- schaftszweigen:

Wesentliche Wirtschafts- zweige

Gesamt- inanspruch-

nahme aus notleidenden

Krediten TEUR

Bestand EWB TEUR

Bestand PWB TEUR

Bestand Rück- stellun-

gen TEUR

Nettozu- führg./

Auflösung von EWB/Rück-

stellungen TEUR

Direkt- ab- schrei- bungen

TEUR

Eingänge auf abge- schriebe- ne Forde- rungen

TEUR

Privatkunden 1.486 504 23 -526 23 40

Firmenkunden 12.936 6.248 79 -6.326 30 53

- Land- und Forstwirtschaft 5.467 3.043 0 -3.043 0 0

- Verarbeitendes Gewerbe 1.798 628 0 -628 5 31

- Dienstleistungen (einschl.

freie Berufe) 2.488 1.311 51 -1.362 19 5

- Sonstige 3.183 1.266 28 -1.293 6 17

Summe 14.422 6.752 549 102 -6.852 53 93

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtbestand der EWB an Firmenkunden.

2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung

(10)

24 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografi- schen Gebieten:

Wesentliche geo- grafische Gebieten

Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden

Krediten TEUR

Bestand EWB TEUR

Bestand PWB TEUR

Bestand Rückstellungen

TEUR

Deutschland 14.422 6.752 102

EU 0 0 0

Nicht-EU 0 0 0

Summe 14.422 6.752 549 102

25 Entwicklung der Risikovorsorge:

Anfangsbestand der Periode

TEUR

Zuführungen in der Periode

TEUR

Auflösung TEUR

Verbrauch TEUR

Endbestand der Periode

TEUR

EWB 6.537 966 456 295 6.752

Rückstellungen 661 5 551 13 102

PWB 283 266 0 0 549

26 Risikopositionsklasse nach Standardansatz

Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

Risiko- gewicht in %

Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung

0 135.435 158.986

2 0 0

4 0 0

10 1.969 1.969

20 60.242 59.743

35 230.712 230.712

50 111.556 111.556

70 0 5.678

75 214.969 203.955

100 318.365 301.361

150 6.022 5.310

250 0 0

Sonstiges 114.564 114.564

Abzug von den

Eigenmitteln 0 0

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)

27 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezo- gene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen Finanz- Verbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Herein- nahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen Fi-

(11)

nanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besiche- rung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherhei- tenstellung.

28 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 0 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.

29 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgendem positivem Brutto- Zeitwert (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden:

Positive Brutto-Zeitwerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) 0 TEUR

Zinsbezogene Kontrakte … TEUR

Währungsbezogene Kontrakte … TEUR

Aktien-/Indexbezogene Kontrakte … TEUR

Kreditderivate … TEUR

Warenbezogene Kontrakte … TEUR

Sonstige Kontrakte … TEUR

Aufrechnungsmöglichkeiten … TEUR

Anrechenbare Sicherheiten … TEUR

Positive Zeitwerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten) 0 TEUR

30 Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden nach der Marktbewertungsmethode ermittelt; sie werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontra- hentenlimite angerechnet.

(12)

Kapitalpuffer (Art. 440)

Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wir- ken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

31 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in TEUR)

Allge- meine Kredit- risikopo-

sitionen Risi- kopo- sition im Han- dels- buch

Ver- brie- fungs

risi- kopo- sition

Eigenmittelanforderungen

Gewichtungen der Eigenmittel- anforderungen Quote des anti- zyklischen Kapitalpuffers

davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen davon: Risikopositio- nen im Handelsbuch davon: Verbriefungs- risikopositionen Summe

Deutschland 730.225 0 0 36.849 0 0 36.849 83,15 0,00

Luxemburg 32.277 0 0 2.337 0 0 2.337 5,27 0,25

Niederlande 19.926 0 0 1.220 0 0 1.220 2,75 0,00

Tschechien 999 0 0 80 0 0 80 0,18 0,50

USA 16.065 0 0 1.225 0 0 1.225 2,77 0,00

Sonstige 43.971 0 0 1.603 0 0 1.603 5,88 0,00

Summe 843.463 0 0 43.314 0 0 43.314 100,00 ---

Die ausländischen Risikopositionen sind unter „Sonstige“ zusammengefasst, da die maßgebliche Risikoposition je Land weniger als 2% der Gesamtrisikopositionen be- trägt.

32 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers

Gesamtforderungsbetrag 638.858 TEUR

Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,01 %

Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 90 TEUR

Marktrisiko (Art. 445)

33 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die auf- sichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.

34 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmit- telanforderungen wie folgt dar:

(13)

Risikoarten

Eigenmittelan- forderung

(TEUR)

Fremdwährungsrisikoposition 1.629

Rohwarenrisikoposition 0

Handelsbuch-Risikopositionen 0

davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition 0

darunter:

Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition

0

Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP 0

Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet)

0

davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition 0

andere Marktpreisrisikopositionen 0

Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0

Summe 1.629

Operationelles Risiko (Art. 446)

35 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindi- katoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositio- nen (Art. 447)

36 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unterneh- men, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.

Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Ei- nen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:

Verbund- beteiligungen

Buchwert TEUR

beizulegender Zeitwert

TEUR

Börsenwert TEUR

STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte

Positionen

27.599 27.599 27.864

Nicht börsengehandelte Positionen

1.602 1.602

Andere

Beteiligungspositionen

22.281 22.281 0

Die kumulierten Verluste von Verbundbeteiligungen betrugen im Berichtszeitraum 762 TEUR. Latente Neubewertungsgewinne / -verluste von Verbundbeteiligungen lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.

448)

37 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos re- sultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesonde- re bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Ab-

(14)

sicherung des Risikos werden bei Bedarf getätigt. Die gemessenen Risiken werden in ei- nem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.

38 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen. Dabei legen wir fol- gende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

• Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zins- sensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.

Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwert- veränderung einbezogen.

• Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ab- lauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung /sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer/ der Einlagen.

• Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.

Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorge- gebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Auf- grund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.

Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.

Zinsänderungsrisiko Zinsschock +200BP

Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR

Zinsschock -200BP Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR

Summe -10.679 +1.210

39 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der instituts- internen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berück- sichtigt.

• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange- setzt.

• Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unse- rer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fort- geschrieben.

Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zins- szenarien:

Zinsszenarien:

VR-Zinsszenario fallend mit einem Konfidenzniveau von 99%

VR-Zinsszenario steigend mit einem Konfidenzniveau von 99%

(15)

Zinsänderungsrisiko Rückgang des

Zinsergebnisses TEUR

Erhöhung des Zinsergebnisses

TEUR

VR-Zinsszenario fallend mit Konfidenzniveau 99 0 797

VR-Zinsszenario steigend mit Konfidenzniveau 99 3.715 0

40 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus gemessen. Hierbei wird eine barwerti- ge und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)

Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff.3 fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)

41 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.

42 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.

43 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfä- higen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfah- ren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteue- rungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der be- sicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbun- des zur Bewertung von Kreditsicherheiten.

44 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Ver- wässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:

a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung

Bürgschaften und Garantien

Gewährleistungen der öffentlichen Hand

Gewährleistungen von Instituten

Gewährleistungen von Unternehmen

an uns abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen

an uns abgetretene oder verpfändete Guthaben bei Drittbanken

sonstige Gewährleistungen

b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)

verpfändete Guthaben in unserem Haus

sonstige Finanzsicherheiten

Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzi- elle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.

3 i.V.m. Verordnung (EU) 2017/2401 v. 12.12.2017

(16)

45 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien han- delt es sich hauptsächlich um

• öffentliche Stellen,

• inländische Kreditinstitute,

• Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.

Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.

Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.

Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.

46 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicher- ten Positionswerten (in TEUR):

Forderungsklassen

Summe der Positionswerte,

die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...

Gewährleistungen / Lebensversiche- rungen

finanzielle Sicherheiten

Institute 4.006 0

Unternehmen 12.779 3.657

Mengengeschäft 5.172 5.843

Durch Immobilien besichert 0 0

Ausgefallene Positionen 456 823

Total 22.413 10.323

(17)

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)

47 Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte (in TEUR):

Meldebogen A-belastete und unbelastete Vermögenswerte

Buchwert belas- teter Vermö- genswerte

Beizulegender Zeitwert belaste- ter Vermögens- werte

Buchwert unbe- lasteter Vermö- genswerte

Beizulegender Zeitwert unbe- lasteter Vermö- genswerte

davon:

EHQLA und HQLA

davon:

EHQLA und HQLA

010 040 060 080 090 100

Vermögenswerte des meldenden Instituts

117.448 860.934 84.474

Eigenkapital-

instrumente 114.433

Schuldverschreibun-

gen 6.482 188.208 84.474 208.001 94.006

davon: gedeckte Schuldver schreibungen

7.535 7.535 8.403 8.403

davon: von Staaten

begeben 38.621 34.490 42.928 38.624

davon: von Finanun- ternehmen

begeben

86.591 25.294 93.002 27.598

davon: von Nichtfin- anzunterneh men begeben

69.478 24.690 72.071 27.783

Sonstige Vermögens-

werte 51.179

48 Erhaltene Sicherheiten liegen nicht vor.

49 Belastete Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR):

Kongruente Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder verliehene Wertpapiere

Belastete Vermögenswerte, entgegengenommene Sicher- heiten und begebene eigene Schuldverschreibungen außer gedeckten Schuldver- schreibungen und forde- rungsunterlegten Wertpapieren

010 040

Buchwert ausgewählter

finanzieller Verbindlichkeiten 113.147 88.984

(18)

50 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2020 betrug 12,00 %.

51 Angaben zur Höhe der Belastung

Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus

• Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit

• marktüblichen Rahmenverträgen

• Besicherungsvereinbarungen

Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.

Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 2,53 Prozentpunkte erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der unbelasteten Ver- mögenswerte zurückzuführen.

Verschuldung (Art. 451)

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschul- dungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:

Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote

Anzusetzender Wert

(TEUR)

1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 978.098

2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber

nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0

3

(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungs- rahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Ver- ordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschul- dungsquote unberücksichtigt bleibt)

0

4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0

5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0

6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikoposi-

tionen in Kreditäquivalenzbeträge) 69.473

EU- 6a

(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Ver- schuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

0

EU- 6b

(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

0

7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 15.728

7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 0

8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.063.299

Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote

Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber ein-

schließlich Sicherheiten) 993.827

2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -579

(19)

3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treu-

handvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 993.248

Risikopositionen aus Derivaten

4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar er-

haltene Nachschüsse) 0

5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle

Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 0

EU-

5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0

6

Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicher- heiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

0

7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0

9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0

10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschlä- ge für geschriebene Kreditderivate)

0

11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 0

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

0

13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)

0

14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0

EU- 14a

Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0

15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0

EU-

15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) 0

16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe

der Zeilen 12 bis 15a)

0

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen

17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 200.007

18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -130.534 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 69.473 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

unberücksichtigt bleiben dürfen

EU- 19a

(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilan-

zielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) 0 EU-

19b

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Ver-

ordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße

20 Kernkapital 99.851

21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen

3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.062.721

Verschuldungsquote

22 Verschuldungsquote 9,40

Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-

23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt EU-

24

Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten

Treuhandvermögens 0

(20)

Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)

Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote

EU-

1

Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus-

genommene Risikopositionen), davon: 993.826

EU-

2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0

EU-

3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 993.826

EU-

4 Gedeckte Schuldverschreibungen 7.976

EU-

5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 40.998 EU-

6

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

2.002

EU-

7 Institute 134.612

EU-

8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 315.165

EU-

9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 112.918

EU-

10 Unternehmen 162.743

EU- 11

Ausgefallene Positionen

13.476

EU- 12

Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Akti

va, die keine Kreditverpflichtungen sind) 203.936

52 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.

53 Beschreibung der Einflussfaktoren

Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 9,40 %. Folgende wesentliche Einfluss- faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei in bilanziellen Änderungen gemäß Lagebericht.

Im Berichtsjahr haben sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von + 8.524 TEUR sowie in der Gesamtrisikopositionsmessgröße in Höhe von + 102.983 TEUR ergeben. Dies be- inhaltet hauptsächlich Änderungen der bilanziellen Risikopositionen.

(21)

Anhang

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

1 Emittent Volksbank Viersen eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-

Kennung für Privatplatzierung) k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art.

29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in

TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 7.020

9 Nennwert des Instruments 7.020

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Ein- standswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der

Aufsicht nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine

und Tilgungsbetrag k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend

(zeitlich) vollständig diskretionär

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend

(in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen

Tilgungsanreizes nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt

wird k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale ja

(22)

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Vollein- zahlung wieder gutgeschrieben werden.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

nichtnachrangige Verbindlich- keit

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

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