OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
VOLKSBANK VIERSEN EG
Präambel ... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ... 4
Eigenmittel (Art. 437) ... 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ... 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ... 10
Kapitalpuffer (Art. 440) ... 12
Marktrisiko (Art. 445) ... 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ... 13
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)... 13
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)... 13
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ... 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ... 17
Verschuldung (Art. 451) ... 18
Anhang ... 21
I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ... 21
II. Offenlegung der Eigenmittel ... 23
1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La- gebericht gelesen werden.
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festge- legten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken ge- hen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
▪ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Ri- sikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
▪ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
▪ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
▪ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
▪ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
▪ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die we- sentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risi- kodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab.
Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Ri- siken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewähr- leisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt wer- den. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allge- meinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge- schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Ge- schäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Res- sourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vor- stand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Deri- vaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risi- ken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informati- onsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risi- kocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informati- onsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichter- stattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Stan- dards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage- mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken mo- natlich/quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des in- ternen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2020 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 53,0 Mio. €, die Auslastung lag bei 76%.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 2 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 2; bei den Aufsichtsrats- mitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 18 und der Aufsichtsmandate 3.
Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmit- glieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäfts- führung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwick- lung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risiko- tragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten we- sentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergan- genen Jahr gab es 15 Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemei- nen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Auf- sichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterver- sammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht- CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenle- gung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbe- stimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Ei- genmittel“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 107.341
Korrekturen / Anpassungen
- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 6.605
- Gekündigte Geschäftsguthaben 207
- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 933
+ Kreditrisikoanpassung 7.122
+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 6.072
+/- Sonstige Anpassungen -679
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 112.111
* gemäß Gewinnverwendungsbeschluss
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittel- anforderungen
TEUR Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken 210
Institute 1.055
Unternehmen 12.636
Mengengeschäft 6.439
Durch Immobilien besichert 8.947
Ausgefallene Positionen 1.083
Gedeckte Schuldverschreibungen 160
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 8.382
Beteiligungen 5.451
Sonstige Positionen 1.216
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz
1.629 Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 3.888
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
… aus CVA 13
Eigenmittelanforderungen insgesamt 51.109
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichti- gungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen Gesamtwert
TEUR
Durchschnittsbetrag TEUR
Staaten oder Zentralbanken 40.998 37.822
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10 115
Öffentliche Stellen 2.002 1.998
Institute 145.626 158.173
Unternehmen 229.728 209.189
davon: KMU 125.748 114.191
Mengengeschäft 214.969 210.900
davon: KMU 72.857 81.334
Durch Immobilien besichert 333.366 329.622
davon: KMU 155.607 153.319
Ausgefallene Positionen 14.381 14.475
Gedeckte Schuldverschreibungen 7.976 9.449
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 114.564 109.547
Beteiligungen 68.138 66.683
Sonstige Positionen 22.076 22.913
Gesamt 1.193.834 1.170.886
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland EU Nicht-EU
Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR
Staaten oder Zentralbanken 2.207 34.442 4.349
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10 - -
Öffentliche Stellen 2.002 - -
Institute 126.730 16.407 2.489
Unternehmen 187.685 36.177 5.866
Mengengeschäft 213.358 619 992
Durch Immobilien besichert 324.565 6.390 2.411
Ausgefallene Positionen 14.378 - 3
Gedeckte Schuldverschreibungen - 7.976 -
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 85.330 29.234 -
Beteiligungen 42.232 12.446 13.460
Sonstige Positionen 22.076 - -
Gesamt 1.020.573 143.691 29.570
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegen- parteien:
Privatkunden (Nicht-
Selbstständige) Nicht-Privatkunden
Gesamt TEUR Gesamt TEUR
Institute - 145.626
davon: Kreditinstitute - 145.626
Unternehmen 33.522 196.206
davon: KMU - 125.748
davon: Land- und Forstwirtschaft - 19.010
davon: Verarbeitendes Gewerbe - 35.936
davon: Groß- und Einzelhandel - 26.530
davon: Grundstücks- und Wohnungswesen - 29.619
davon: Dienstleistungen (einschl. freie Berufe) - 17.644
Mengengeschäft 137.331 77.638
davon: KMU - 72.857
davon: Land- und Forstwirtschaft - 5.850
davon: Verarbeitendes Gewerbe - 9.934
davon: Baugewerbe - 10.617
davon: Groß- und Einzelhandel - 10.684
davon: Dienstleistungen (einschl. freie Berufe) - 19.959
Durch Immobilien besichert 174.613 158.753
davon: KMU - 155.607
davon: Land- und Forstwirtschaft - 34.309
davon: Groß- und Einzelhandel - 19.218
davon: Grundstücks- und Wohnungswesen - 43.815
davon: Dienstleistungen (einschl. freie Berufe) - 25.269
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 114.564
davon: Kreditinstitute - 114.564
Sonstige Positionen 2.748 152.833
davon: KMU - 16.199
davon: Kreditinstitute - 93.131
Gesamt 348.214 845.620
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolu- men der Nicht-Privatkunden.
21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr TEUR
1 bis 5 Jahre TEUR
> 5 Jahre TEUR
Staaten oder Zentralbanken 2.704 13.840 24.454
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10 - -
Öffentliche Stellen - - 2.002
Institute 74.184 35.758 35.684
Unternehmen 70.186 48.791 110.751
Mengengeschäft 91.175 20.928 102.866
Durch Immobilien besichert 30.362 27.951 275.053
Ausgefallene Positionen 5.465 357 8.559
Gedeckte Schuldverschreibungen - 3.996 3.980
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 114.564 - -
Beteiligungen 30.382 1.083 36.673
Sonstige Positionen 22.076 - -
Gesamt 441.108 152.704 600.022
In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen ge- bildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebil- det. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. So- weit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Posi- tion 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigun- gen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
23 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirt- schaftszweigen:
Wesentliche Wirtschafts- zweige
Gesamt- inanspruch-
nahme aus notleidenden
Krediten TEUR
Bestand EWB TEUR
Bestand PWB TEUR
Bestand Rück- stellun-
gen TEUR
Nettozu- führg./
Auflösung von EWB/Rück-
stellungen TEUR
Direkt- ab- schrei- bungen
TEUR
Eingänge auf abge- schriebe- ne Forde- rungen
TEUR
Privatkunden 1.486 504 23 -526 23 40
Firmenkunden 12.936 6.248 79 -6.326 30 53
- Land- und Forstwirtschaft 5.467 3.043 0 -3.043 0 0
- Verarbeitendes Gewerbe 1.798 628 0 -628 5 31
- Dienstleistungen (einschl.
freie Berufe) 2.488 1.311 51 -1.362 19 5
- Sonstige 3.183 1.266 28 -1.293 6 17
Summe 14.422 6.752 549 102 -6.852 53 93
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtbestand der EWB an Firmenkunden.
2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
24 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografi- schen Gebieten:
Wesentliche geo- grafische Gebieten
Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden
Krediten TEUR
Bestand EWB TEUR
Bestand PWB TEUR
Bestand Rückstellungen
TEUR
Deutschland 14.422 6.752 102
EU 0 0 0
Nicht-EU 0 0 0
Summe 14.422 6.752 549 102
25 Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbestand der Periode
TEUR
Zuführungen in der Periode
TEUR
Auflösung TEUR
Verbrauch TEUR
Endbestand der Periode
TEUR
EWB 6.537 966 456 295 6.752
Rückstellungen 661 5 551 13 102
PWB 283 266 0 0 549
26 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risiko- gewicht in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung
0 135.435 158.986
2 0 0
4 0 0
10 1.969 1.969
20 60.242 59.743
35 230.712 230.712
50 111.556 111.556
70 0 5.678
75 214.969 203.955
100 318.365 301.361
150 6.022 5.310
250 0 0
Sonstiges 114.564 114.564
Abzug von den
Eigenmitteln 0 0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
27 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezo- gene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen Finanz- Verbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Herein- nahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen Fi-
nanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besiche- rung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherhei- tenstellung.
28 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 0 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
29 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgendem positivem Brutto- Zeitwert (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden:
Positive Brutto-Zeitwerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) 0 TEUR
Zinsbezogene Kontrakte … TEUR
Währungsbezogene Kontrakte … TEUR
Aktien-/Indexbezogene Kontrakte … TEUR
Kreditderivate … TEUR
Warenbezogene Kontrakte … TEUR
Sonstige Kontrakte … TEUR
Aufrechnungsmöglichkeiten … TEUR
Anrechenbare Sicherheiten … TEUR
Positive Zeitwerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten) 0 TEUR
30 Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden nach der Marktbewertungsmethode ermittelt; sie werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontra- hentenlimite angerechnet.
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wir- ken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
31 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in TEUR)
Allge- meine Kredit- risikopo-
sitionen Risi- kopo- sition im Han- dels- buch
Ver- brie- fungs
risi- kopo- sition
Eigenmittelanforderungen
Gewichtungen der Eigenmittel- anforderungen Quote des anti- zyklischen Kapitalpuffers
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen davon: Risikopositio- nen im Handelsbuch davon: Verbriefungs- risikopositionen Summe
Deutschland 730.225 0 0 36.849 0 0 36.849 83,15 0,00
Luxemburg 32.277 0 0 2.337 0 0 2.337 5,27 0,25
Niederlande 19.926 0 0 1.220 0 0 1.220 2,75 0,00
Tschechien 999 0 0 80 0 0 80 0,18 0,50
USA 16.065 0 0 1.225 0 0 1.225 2,77 0,00
Sonstige 43.971 0 0 1.603 0 0 1.603 5,88 0,00
Summe 843.463 0 0 43.314 0 0 43.314 100,00 ---
Die ausländischen Risikopositionen sind unter „Sonstige“ zusammengefasst, da die maßgebliche Risikoposition je Land weniger als 2% der Gesamtrisikopositionen be- trägt.
32 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Gesamtforderungsbetrag 638.858 TEUR
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,01 %
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 90 TEUR
Marktrisiko (Art. 445)
33 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die auf- sichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
34 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmit- telanforderungen wie folgt dar:
Risikoarten
Eigenmittelan- forderung
(TEUR)
Fremdwährungsrisikoposition 1.629
Rohwarenrisikoposition 0
Handelsbuch-Risikopositionen 0
davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition 0
darunter:
• Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition
0
• Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP 0
• Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet)
0
davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition 0
andere Marktpreisrisikopositionen 0
Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0
Summe 1.629
Operationelles Risiko (Art. 446)
35 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindi- katoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositio- nen (Art. 447)
36 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unterneh- men, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Ei- nen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbund- beteiligungen
Buchwert TEUR
beizulegender Zeitwert
TEUR
Börsenwert TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte
Positionen
27.599 27.599 27.864
Nicht börsengehandelte Positionen
1.602 1.602
Andere
Beteiligungspositionen
22.281 22.281 0
Die kumulierten Verluste von Verbundbeteiligungen betrugen im Berichtszeitraum 762 TEUR. Latente Neubewertungsgewinne / -verluste von Verbundbeteiligungen lagen im Berichtszeitraum nicht vor.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448)
37 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos re- sultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesonde- re bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Ab-
sicherung des Risikos werden bei Bedarf getätigt. Die gemessenen Risiken werden in ei- nem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
38 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen. Dabei legen wir fol- gende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
• Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zins- sensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwert- veränderung einbezogen.
• Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ab- lauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung /sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer/ der Einlagen.
• Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorge- gebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Auf- grund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.
Zinsänderungsrisiko Zinsschock +200BP
Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR
Zinsschock -200BP Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR
Summe -10.679 +1.210
39 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der instituts- internen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berück- sichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange- setzt.
• Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unse- rer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fort- geschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zins- szenarien:
Zinsszenarien:
VR-Zinsszenario fallend mit einem Konfidenzniveau von 99%
VR-Zinsszenario steigend mit einem Konfidenzniveau von 99%
Zinsänderungsrisiko Rückgang des
Zinsergebnisses TEUR
Erhöhung des Zinsergebnisses
TEUR
VR-Zinsszenario fallend mit Konfidenzniveau 99 0 797
VR-Zinsszenario steigend mit Konfidenzniveau 99 3.715 0
40 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus gemessen. Hierbei wird eine barwerti- ge und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff.3 fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
41 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.
42 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
43 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfä- higen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfah- ren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteue- rungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der be- sicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbun- des zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
44 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Ver- wässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
• Bürgschaften und Garantien
• Gewährleistungen der öffentlichen Hand
• Gewährleistungen von Instituten
• Gewährleistungen von Unternehmen
• an uns abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen
• an uns abgetretene oder verpfändete Guthaben bei Drittbanken
• sonstige Gewährleistungen
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
• verpfändete Guthaben in unserem Haus
• sonstige Finanzsicherheiten
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzi- elle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
3 i.V.m. Verordnung (EU) 2017/2401 v. 12.12.2017
45 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien han- delt es sich hauptsächlich um
• öffentliche Stellen,
• inländische Kreditinstitute,
• Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
46 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicher- ten Positionswerten (in TEUR):
Forderungsklassen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen / Lebensversiche- rungen
finanzielle Sicherheiten
Institute 4.006 0
Unternehmen 12.779 3.657
Mengengeschäft 5.172 5.843
Durch Immobilien besichert 0 0
Ausgefallene Positionen 456 823
Total 22.413 10.323
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
47 Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte (in TEUR):
Meldebogen A-belastete und unbelastete Vermögenswerte
Buchwert belas- teter Vermö- genswerte
Beizulegender Zeitwert belaste- ter Vermögens- werte
Buchwert unbe- lasteter Vermö- genswerte
Beizulegender Zeitwert unbe- lasteter Vermö- genswerte
davon:
EHQLA und HQLA
davon:
EHQLA und HQLA
010 040 060 080 090 100
Vermögenswerte des meldenden Instituts
117.448 860.934 84.474
Eigenkapital-
instrumente 114.433
Schuldverschreibun-
gen 6.482 188.208 84.474 208.001 94.006
davon: gedeckte Schuldver schreibungen
7.535 7.535 8.403 8.403
davon: von Staaten
begeben 38.621 34.490 42.928 38.624
davon: von Finanun- ternehmen
begeben
86.591 25.294 93.002 27.598
davon: von Nichtfin- anzunterneh men begeben
69.478 24.690 72.071 27.783
Sonstige Vermögens-
werte 51.179
48 Erhaltene Sicherheiten liegen nicht vor.
49 Belastete Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR):
Kongruente Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder verliehene Wertpapiere
Belastete Vermögenswerte, entgegengenommene Sicher- heiten und begebene eigene Schuldverschreibungen außer gedeckten Schuldver- schreibungen und forde- rungsunterlegten Wertpapieren
010 040
Buchwert ausgewählter
finanzieller Verbindlichkeiten 113.147 88.984
50 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2020 betrug 12,00 %.
51 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
• Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
• marktüblichen Rahmenverträgen
• Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 2,53 Prozentpunkte erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der unbelasteten Ver- mögenswerte zurückzuführen.
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschul- dungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
(TEUR)
1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 978.098
2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber
nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungs- rahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Ver- ordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschul- dungsquote unberücksichtigt bleibt)
0
4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0
5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0
6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikoposi-
tionen in Kreditäquivalenzbeträge) 69.473
EU- 6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Ver- schuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
EU- 6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 15.728
7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 0
8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.063.299
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber ein-
schließlich Sicherheiten) 993.827
2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -579
3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treu-
handvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 993.248
Risikopositionen aus Derivaten
4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar er-
haltene Nachschüsse) 0
5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 0
EU-
5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0
6
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicher- heiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
0
7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0
9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0
10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschlä- ge für geschriebene Kreditderivate)
0
11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)
0
14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0
EU- 14a
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0
EU-
15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) 0
16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe
der Zeilen 12 bis 15a)
0
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 200.007
18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -130.534 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 69.473 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
unberücksichtigt bleiben dürfen
EU- 19a
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilan-
zielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) 0 EU-
19b
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Ver-
ordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20 Kernkapital 99.851
21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen
3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.062.721
Verschuldungsquote
22 Verschuldungsquote 9,40
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-
23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt EU-
24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten
Treuhandvermögens 0
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote
EU-
1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus-
genommene Risikopositionen), davon: 993.826
EU-
2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0
EU-
3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 993.826
EU-
4 Gedeckte Schuldverschreibungen 7.976
EU-
5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 40.998 EU-
6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
2.002
EU-
7 Institute 134.612
EU-
8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 315.165
EU-
9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 112.918
EU-
10 Unternehmen 162.743
EU- 11
Ausgefallene Positionen
13.476
EU- 12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Akti
va, die keine Kreditverpflichtungen sind) 203.936
52 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
53 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 9,40 %. Folgende wesentliche Einfluss- faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei in bilanziellen Änderungen gemäß Lagebericht.
Im Berichtsjahr haben sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von + 8.524 TEUR sowie in der Gesamtrisikopositionsmessgröße in Höhe von + 102.983 TEUR ergeben. Dies be- inhaltet hauptsächlich Änderungen der bilanziellen Risikopositionen.
Anhang
I. Offenlegung der Kapitalinstrumente
1 Emittent Volksbank Viersen eG
2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-
Kennung für Privatplatzierung) k.A.
3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital
5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art.
29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 7.020
9 Nennwert des Instruments 7.020
9a Ausgabepreis 100%
9b Tilgungspreis 100%
10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Ein- standswert
11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend
12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht nein
15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag k.A.
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.
Coupons / Dividenden
17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich) vollständig diskretionär
20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär
21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes nein
22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird k.A.
30 Herabschreibungsmerkmale ja
31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG
32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend
34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Vollein- zahlung wieder gutgeschrieben werden.
35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
nichtnachrangige Verbindlich- keit
36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.