Offenlegungsbericht
nach Art. 435 BIS 455 CRR der
VR Bank Ravensburg-Weingarten eG 88214 Ravensburg
per 31.12.2017
Präambel ... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ... 4
Eigenmittel (Art. 437) ... 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ... 8
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ... 13
Kapitalpuffer (Art. 440) ... 14
Marktrisiko (Art. 445) ... 15
Operationelles Risiko (Art. 446) ... 15
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ... 15
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ... 16
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ... 17
Verwendung v. Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ... 17
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ... 19
Verschuldung (Art. 451) ... 21
Anhang ... 24
I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ... 24
II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ... 26
III. Verwendete VR Zinsszenarien ... 36
1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La- gebericht gelesen werden.
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Ge- schäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verant- wortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Siche- rung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Ge- schäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie kon- sistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der we- sentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel- konforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risi- kostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in an- gemessenem Verhältnis stehen
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentli- chen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikode- ckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgere- serven gemäß §340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressen- ausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das Operationelle Risiko.
Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikode- ckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspo- litischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtli- chen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versich- erungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informations- empfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrol- ling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.
Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfah- ren als angemessen und wirksam.
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartals- weise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergeb- nis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterle- gung der zukünftigen Aktivitäten.
Per 31.12.2017 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 28,83 Mio. €, die Auslastung lag unter Be- rücksichtigung einer freien Reserve von 6,33 Mio. € (Gesamtlimit 22,5 Mio. €) bei 69,7%.
Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch ein Leitungsmandat und kein Aufsichtsmandat; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die An- zahl der Leitungsmandate 14 und ein Aufsichtsmandat. Hierbei haben wir die Zählweise gem.
§ 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr neun Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informatio- nen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es eine Ad-hoc Berichterstattung.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beach- tung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR- konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Ka- pitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in An- spruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 100.272
Korrekturen / Anpassungen
- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) -670
- Gekündigte Geschäftsguthaben -243
- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 0
+ Kreditrisikoanpassung 7.434
+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 9.058
+/- Sonstige Anpassungen -71
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 115.780
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen Eigenmittel-
anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken 4
Öffentliche Stellen 14
Institute 1.178
Unternehmen 15.064
Mengengeschäft 15.598
Durch Immobilien besichert 4.848
Ausgefallene Positionen 2.476
Gedeckte Schuldverschreibungen 41
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 3.799
Beteiligungen 2.055
Sonstige Positionen 2.499
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz
488
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 4.460
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
aus CVA 0
Eigenmittelanforderungen insgesamt 52.524
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw.
Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen Gesamtwert
TEUR
Durchschnittsbetrag TEUR
Staaten oder Zentralbanken 18.265 17.405
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 19.975 19.103
Institute 126.485 126.744
Öffentliche Stellen 861 1.620
Unternehmen 234.305 236.834
davon: KMU 101.826 97.052
Mengengeschäft 404.914 399.481
davon: KMU 142.538 146.656
Durch Immobilien besichert 192.159 202.676
davon: KMU 27.443 30.031
Ausgefallene Positionen 26.125 22.046
Gedeckte Schuldverschreibungen 5.108 2.999
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 56.172 65.884
Beteiligungen 25.693 25.824
Sonstige Positionen 42.395 41.083
Gesamt 1.151.457 1.161.699
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland EU Nicht-EU
Gesamt TEUR
Gesamt TEUR
Gesamt TEUR
Staaten oder Zentralbanken 1.849 14.321 2.095
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 19.975 0 0
Öffentliche Stellen 861 0 0
Institute 81.179 32.118 13.188
Unternehmen 168.694 52.462 13.149
Mengengeschäft 402.998 247 1.669
Durch Immobilien besichert 191.711 81 367
Ausgefallene Positionen 25.625 500 0
Gedeckte Schuldverschreibungen 0 3.106 2.002
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 56.172 0 0
Beteiligungen 25.158 65 470
Sonstige Positionen 42.395 0 0
Gesamt 1.016.618 102.900 32.939
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenpar- teien:
Privat- kunden
(Nicht- Selbst- ständige)
Nicht-Privatkunden
Gesamt TEUR Gesamt TEUR
davon KMU TEUR
davon Kreditinsti-
tute TEUR
davon Dienstleistun-
gen (einschl.
freier Berufe) TEUR
davon Verarbeiten- des Gewerbe
Staaten oder Zentralbanken 0 18.265 0 1.849 0 0
Regionale oder lokale Gebiets-
körperschaften 0 19.975 0 0 0 0
Öffentliche Stellen 0 861 0 0 0 0
Institute 0 126.485 0 126.485 0 0
Unternehmen 23.463 210.842 101.826 40.967 50.049 33.072
Mengengeschäft 243.838 161.076 142.538 861 24.963 25.270
Durch Immobilien besichert 158.518 33.642 27.443 113 9.228 6.589
Ausgefallene Positionen 7.967 18.158 14.090 48 3.127 3.791
Gedeckte Schuldverschreibun-
gen 0 5.108 0 5.108 0 0
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA) 0 56.172 0 56.172 0 0
Beteiligungen 0 25.693 0 24.526 506 36
Sonstige Positionen 0 42.395 0 42.395 0 0
Gesamt 433.785 718.672 285.897 298.525 87.872 68.759
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben, gemessen an der Höhe der Risikopositionen, einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden.
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr TEUR
1 bis 5 Jahre TEUR
> 5 Jahre TEUR
Staaten oder Zentralbanken 1.849 4.163 12.253
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 3.452 9.043 7.481
Öffentliche Stellen 0 0 861
Institute 23.990 51.870 50.625
Unternehmen 36.308 58.478 139.520
Mengengeschäft 127.933 44.074 232.907
Durch Immobilien besichert 21.305 18.893 151.961
Ausgefallene Positionen 7.335 2.456 16.334
Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 5.108
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 56.172 0 0
Beteiligungen 0 0 25.694
Sonstige Positionen 42.395 0 0
Gesamt 320.738 188.975 642.744
In der Spalte „> 5 Jahre“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Nie- derstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft ein- bringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwert- berichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovor- sorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditneh- mers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschafts- zweigen:
Wesentliche Wirtschafts-
zweige
Gesamtin- anspruch- nahme aus überfälligen Krediten
TEUR
Gesamtin- anspruch- nahme aus
notleiden- den Krediten
TEUR
Bestand EWB TEUR
Bestand PWB TEUR
Bestand Rückstel- lungen
TEUR
Nettozu- führg./
Auflösung von EWB/Rück-
stellungen TEUR
Direktab- schreibun-
gen TEUR
Eingänge auf abge- schriebene
Forderun- gen TEUR
Privatkunden 20 6.905 1.604 162 84
Firmen- kunden
600 20.983 6.124 253 1.496
- davon Land- u.
Forstwirt- schaft
72 4.788 884 0 -163
- davon Ver- arbeitendes Gewerbe
79 4.302 1.584 92 -275
- davon Bau- gewerbe
129 3.077 203 14 22
- davon Dienstleis- tungen (ein- schl. freier Berufe)
0 2.744 1.060 8 435
Summe 125 2*) 55*)
*) auf die Untergliederung nach Branchen wird wegen Geringfügigkeit verzichtet
Alle hier nicht separat aufgeführten Branchen, weisen einen Anteil von weniger als 10% am Nicht-Privatkundenkreditvolumen auf.
Auf die Darstellung der notleidenden Forderungen nach geografischen Gebieten wird durch die grundsätzliche Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf unser Geschäftsgebiet verzichtet.
2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbe- stand der Periode
TEUR
Zuführungen in der Periode
TEUR
Auflösung TEUR
Verbrauch TEUR
wechselkurs- bedingte und sonstige Veränderun-
gen TEUR
Endbestand der Periode
TEUR
EWB 6.002 3.600 1.824 50 0 7.728
Rückstellungen 611 25 221 0 0 415
PWB 183 0 58 0 0 125
Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Stan- dard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen und Staaten & supranationale Or- ganisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corpo- rate Finance und Sovereigns & Surpranationals benannt.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisi- kominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung
0 101.031 115.028
2 0 0
4 0 0
10 5.108 5.108
20 88.784 87.891
35 192.159 192.159
50 24.135 25.139
70 0 2.711
75 404.914 394.561
100 259.669 254.129
150 20.485 19.559
250 0 0
370 ... ...
1250 ... ...
Sonstiges 56.172 56.172
Abzug von den
Eigenmitteln 0 0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nur innerhalb des Verbundes gegen- über unserer Zentralbank und in unwesentlicher Höhe.
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Fest- gelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
Aufschlüsselung nach Ländern
Allgemeine Kre- ditrisikopositio- nen / Risikopos- tionswert (SA)
TEUR
Eigenmittelan- forderungen aus allgemei- nen Kreditrisi-
kopostionen TEUR
Gewichtungen der Eigenmittel- anforderungen
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
010 070 110 120
Deutschland 760.416 42.430 91,48 0,000%
Australien 5 0 0,00 0,000%
Belgien 1.000 40 0,09 0,000%
China 30 1 0,00 0,000%
Finnland 1.009 81 0,17 0,000%
Frankreich 12.205 669 1,44 0,000%
Ghana 0 0 0,00 0,000%
Großbritannien 2.549 142 0,31 0,000%
Island 0 0 0,00 1,250%
Italien 0 0 0,00 0,000%
Lichtenstein 0 0 0,00 0,000%
Luxemburg 2.352 126 0,27 0,000%
Mexiko 1 0 0,0 0,000%
Niederland 27.740 1.554 3,35 0,000%
Norwegen 3.002 56 0,12 1,500%
Österreich 6.071 505 1,09 0,000%
Rumänien 0 0 0,00 0,000%
Sambia 300 15 0,03 0,000%
Schweden 2.002 16 0,03 2,000%
Schweiz 1.609 112 0,24 0,000%
Singapur 979 78 0,17 0,000%
Spanien 1.046 83 0,18 0,000%
Südafrika 1 0 0,00 0,000%
Tschechische Republik 1 0 0,00 0,500%
Ungarn 0 0 0,00 0,000%
Vereinigte Arabische Emirate 775 46 0,10 0,000%
Vereinigte Staaten 10.599 425 0,92 0,000%
Summe 833.692 46.380 100
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Spalte
Gesamtforderungsbetrag 656.554 TEUR
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00 %
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 16 TEUR
Marktrisiko (Art. 445)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichts- rechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Es bestehen nur Fremdwährungsrisiken. Die Eigenmittelanforderung daraus beträgt 488 TEUR.
Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoran- satz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungs- positionen (Art. 447)
Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regel- mäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Beteiligungen Buchwert
TEUR
beizulegender Zeitwert
TEUR
Börsenwert TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte
Positionen
0 0 0
Nicht börsengehandelte Positionen
2.873 3.563
Andere
Beteiligungspositionen
21.043 23.014
Die kumulierten Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen betrugen im Be- richtszeitraum 0 TEUR. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsge- setzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 2.661 TEUR.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei mittel- bis langfristig ins- besondere bei einer Absenkung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Das GuV-Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Parameter zu Grunde:
· Die Parameter für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß den institutsinternen Ermittlungen berücksichtigt. Diese basieren sowohl auf den Erfahrungen der Vergan- genheit als auch auf zukunftsorientierten Annahmen.
· Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange- setzt.
· Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die im Anhang III dar- gestellten VR-Zinsszenarien der parcIT GmbH. Bei Anwendung dieser Szenarien ergeben sich für 2018 folgende maximale Zinsänderungsrisiken:
Zinsänderungsrisiko Höchstes Zinsänderungsrisiko
ggü. Zinsprognose Bank TEUR
Geringstes Zinsänderungsrisiko ggü. Zinsprognose Bank
TEUR
Stressszenario „Steigend“ Risikoszenario „Vorne Steigend“
Summe 9.679 418
Ergänzend werden für die Ermittlung des von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von aktuell + 200 Basispunkten bzw. – 200 Basispunkten barwertig gemessen. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko Rückgang des
Zinsbuchbarwerts bei + 200 BP TEUR
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts bei – 200 BP TEUR
Summe 23.272 5.204
Für die barwertige Messung legen wir folgende wesentliche Parameter zu Grunde:
· Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zins- sensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung un- terliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertver-
änderung einbezogen. Hierbei werden die Risikokennziffern der Fondsgesellschaft be- rücksichtigt, die auf der Zusammensetzung und Laufzeitstruktur der zinstragenden Po- sitionen der Fonds basieren.
· Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß den institutsinternen Ab- lauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Prognosen in der Zukunft basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen inter- nen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer.
· Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.
Verwendung v. Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Ge- samtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbar- keit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtig- ungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwäs- serungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
· Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
· Bareinlagen in unserem Haus
· Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
· an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
· öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörper- schaften),
· inländische Kreditinstitute,
· Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Ge- samtbanksteuerung integriert.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Forderungsklassen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen / Lebens- versicherungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten TEUR
Institute 5.036 0
Mengengeschäft 8.251 2.102
Unternehmen 2.434 790
Ausgefallene Positionen 1.276 93
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Vermögenswerte
Buchwerte der belasteten Vermögens-
werte TEUR
Beizulegender Zeitwert der
belasteten Vermögens-
werte TEUR
Buchwert der unbelasteten Vermögens-
werte TEUR
Beizulegender Zeitwert der unbelasteten
Vermögens- werte TEUR Vermögenswerte des berichtenden
Instituts
44.010 928.605
Aktieninstrumente 0 0 81.388 87.152
Schuldtitel 44.010 46.927 141.628 147.582
Sonstige Vermögenswerte 0 46.064
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der be- lasteten Sicherheiten bzw. aus- gegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender Zeitwert der er- haltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung
infrage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhal-
tene Sicherheiten
0 0
Aktieninstrumente 0 0
Schuldtitel 0 0
Sonstige Vermögenswerte 0 0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
0 0
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkei- ten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere aus-
gegebene Schuldtitel als be- lastete Pfandbriefe und ABS
TEUR Buchwert ausgewählter Verbind-
lichkeiten
36.000 44.010
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2017 be- trug 4,52%.
Angaben zur Höhe der Belastung:
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert ausschließlich aus
· Wertpapierpensionsgeschäften im Rahmen von Offenmarktgeschäften Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
· marktüblichen Rahmenverträgen
· Besicherungsvereinbarungen
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 1,59% ver- mindert. Aufgrund der Anwendung der Ausnahmeregelung für Weiterleitungskredite aus öf- fentlichen Fördermitteln erfolgt keine Anrechnung dieser Kredite. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungs- quote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschul- dungsquote
Anzusetzender Wert
(TEUR)
1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 961.523
2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert wer-
den, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rech- nungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopo- sitionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
-167
4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 53
5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0
6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanziel-
ler Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 48.185
EU- 6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositi- onsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
EU- 6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 5.688 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 5.687 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.020.969
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten) 972.732
2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -71 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 972.661
Risikopositionen aus Derivaten
4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse) 0
5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Be-
zug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 53
EU-
5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0
6
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestell- ten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bi- lanzaktiva abgezogen werden
0
7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivat-
geschäften) 0
8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 0
11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10) 53
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung
um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0
13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT) 0
14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0
EU- 14a
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 EU-
15a
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-
Risikopositionen) 0
16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäf-
ten (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 179.883 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -131.628 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18) 48.255
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-
19a
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezo- gene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
0
EU- 19b
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20 Kernkapital 99.288
21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.020.969
Verschuldungsquote
22 Verschuldungsquote 9,73
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-
23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt EU-
24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens 0
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risi- kopositionen)
Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote
EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 972.565
EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0
EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 972.565
EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 5.108
EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behan-
delt werden 18.265
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multi- lateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentli- chen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
17.617
EU-7 Institute 126.418
EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 173.975
EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 275.750
EU-
10 Unternehmen 209.592
EU- 11
Ausgefallene Positionen
21.586
EU- 12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 124.254
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strate- gieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2017 9,73%. Folgende wesentliche Einflussfakto- ren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:
· bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht
· Änderungen in der Kernkapitalausstattung
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
Anhang
I. Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1 Emittent VR Bank Ravensburg-Weingar-
ten eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Ken-
nung für Privatplatzierung) k.A.
3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht - GenG
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital
5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital
6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
8 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 10.871
9 Nennwert des Instruments 10.871
9a Ausgabepreis 100%
9b Tilgungspreis 100%
10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Ein-
standswert
11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend
12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet
13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit
14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-
sicht nein
15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag k.A.
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.
Coupons / Dividenden
17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
vollständig diskretionär
20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär
21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Til-
gungsanreizes nein
22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das ge-
wandelt wird k.A.
30 Herabschreibungsmerkmale ja
31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs.
1 GenG
32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend
34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wie- derzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Ge- schäftsanteil bis zur Volleinzah- lung wieder gutgeschrieben wer- den.
35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghö- here Instrument nennen)
nicht nachrangige Verbindlichkei- ten
36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein
37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.
"k.A." : Feld nicht anwendbar - keine Angaben
II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
(C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013 (TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver-
bundene Agio
10.871 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben 10.871 Verzeichnis der EBA gem. Art.
26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.
26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
2 Einbehaltene Gewinne 8 26 (1) (c)
3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sons- tige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstan- dards)
42.380 26 (1)
3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 46.100 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbunde- nen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
0 486 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Be- standsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k.A. 84, 479, 480 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischen-
gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
0 26 (2)
6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatori- schen Anpassungen
99.359
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (ne-
gativer Betrag)
0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert
um entsprechende Steuerschulden) (negati- ver Betrag)
-71 36 (1) (b), 37,
472 (4)
9 In der EU: leeres Feld
10 Von der künftigen Rentabilität abhängige la- tente Steueransprüche, ausgenommen der- jenigen, die aus temporären Differenzen re- sultieren (verringert um entprechende Steu- erschulden, wenn die Bedingungen von Art.
38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38,
472 (5)
11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Ab- sicherung von Zahlungsströmen
0 33 (a)
12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus ver-
brieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0 33 (b)
15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
0 36 (1) (e), 41,
472 (7)
16 Direkte und indirekte Positionen eines Insti- tuts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (f), 42,
472 (8)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kern- kapitals von Unternehmen der Finanzbran- che, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö- hen (negativer Betrag)
0 36 (1) (g), 44,
472 (9)
18 Direkte und indirekte Positionen des Insti- tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10 % und abzüglich an- rechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positio- nen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz- branche, an denen das Institut eine wesent- liche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio- nen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
20 In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzu- ordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
0 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (i), 89
bis 91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258