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VR-Bank NordRhön eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR. per

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(1)

VR-Bank

NordRhön eG

Offenlegungsbericht

nach Art. 435 bis 455 CRR

per 31.12.2020

(2)

Präambel ...3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ...3

Eigenmittel (Art. 437) ...4

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ...5

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)...6

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ...10

Kapitalpuffer (Art. 440) ...11

Marktrisiko (Art. 445) ...12

Operationelles Risiko (Art. 446) ...12

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...12

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ...12

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...13

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ...14

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ...15

Verschuldung (Art. 451) ...16

Anhang ...19

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ...19

II. Offenlegung der Eigenmittel ...22

1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

(3)

Präambel

Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La- gebericht gelesen werden.

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)

1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festge- legten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Ge- schäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.

2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grund- sätze:

§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risi- kostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.

§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in an- gemessenem Verhältnis stehen.

§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.

§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.

§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.

§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge

3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die we- sentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risi- kodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken.

Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, Marktpreis- risiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfah- ren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und be- urteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse be- grenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank ein- bezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.

4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge- schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Ge- schäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.

5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit,

(4)

Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.

6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vor- stand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Deriva- ten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Über- wachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informati- onsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risi- kocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informati- onsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstat- tung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.

8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Stan- dards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.

Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig si- cherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Ver- fahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsys- teme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risi- komanagementverfahren als angemessen und wirksam.

9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken mo- natlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.

10 Per 31.12.2020 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 55,2 Mio. €, die Auslastung lag bei 74,88 %.

11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder ein weiteres Leitungsmandat und keine Aufsichtsmandate, bei den Aufsichtsratsmitgliedern liegen ein weiteres Leitungsmandat und keine Aufsichtsmandate vor. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zu- grunde gelegt.

12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglie- der tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsfüh- rung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 7 Sitzungen statt.

13 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a.

ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet.

14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.

Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.

Eigenmittel (Art. 437)

15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht- CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmun- gen in Anspruch.

(5)

16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigen- mittel“) detailliert dargestellt:

Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR

Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 141.416

Korrekturen / Anpassungen

- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 6.867

- Gekündigte Geschäftsguthaben 553

- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 866

+ Kreditrisikoanpassung 9.558

+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 3.143

+/- Sonstige Anpassungen -84

Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 145.747

*gemäß Gewinnverwendungsbeschluss

Eigenmittelanforderungen (Art. 438)

17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:

Risikopositionen

Eigenmittel- anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz)

Staaten oder Zentralbanken 34

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 6

Öffentliche Stellen 0

Multilaterale Entwicklungsbanken 0

Internationale Organisationen 0

Institute 1.628

Unternehmen 26.531

Mengengeschäft 19.003

Durch Immobilien besichert 3.791

Ausgefallene Positionen 1.673

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 822

Gedeckte Schuldverschreibungen 80

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurtei- lung

0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 2.695

Beteiligungen 3.117

Sonstige Positionen 1.792

Marktrisiken

Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz

0 Operationelle Risiken

Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 4.415

(6)

Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)

… aus CVA 1

Eigenmittelanforderungen insgesamt 65.588

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)

18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“

Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigun- gen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.

19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112):

Risikopositionen Gesamtwert

TEUR

Durchschnittsbetrag TEUR

Staaten oder Zentralbanken 35.499 29.625

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 9.514 15.660

Öffentliche Stellen 500 625

Multilaterale Entwicklungsbanken 513 504

Internationale Organisationen 0 753

Institute 462.641 557.967

Unternehmen 436.802 532.441

davon: KMU 179.359 184.838

Mengengeschäft 473.031 463.986

davon: KMU 150.618 150.035

Durch Immobilien besichert 143.682 142.869

davon: KMU 18.794 19.440

Ausgefallene Positionen 16.081 18.321

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positio- nen

10.620 2.655

Gedeckte Schuldverschreibungen 9.944 12.512

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

0 0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 55.014 55.571

Beteiligungen 38.966 37.375

Sonstige Positionen 31.259 33.399

Gesamt 1.724.066 1.904.263

(7)

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:

Deutschland EU Nicht-EU

Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR

Staaten oder Zentralbanken 1.241 32.945 1.312

Regionale oder lokale Gebietskör-

perschaften 9.515 0 0

Öffentliche Stellen 500 0 0

Multilaterale Entwicklungsbanken 0 513 0

Internationale Organisationen 0 0 0

Institute 392.409 58.183 12.050

Unternehmen 335.162 73.549 28.090

Mengengeschäft 471.367 937 728

Durch Immobilien besichert 143.295 388 0

Ausgefallene Positionen 16.080 0 0

Mit besonders hohem Risiko ver-

bundene Positionen 10.620 0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 250 9.694 0

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni- tätsbeurteilung

0 0 0

Organismen für gemeinsame Anla-

gen (OGA) 24.366 30.648 0

Beteiligungen 38.933 32 0

Sonstige Positionen 31.259 0 0

Gesamt 1.474.997 206.889 42.180

20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenpar- teien:

Privatkunden (Nicht-Selbst- ständige)

Nicht-Privatkunden

Gesamt TEUR Gesamt TEUR

davon KMU TEUR

davon Erbringung von Finanz- dienstleistun-

gen TEUR

davon Grundstücks-

und Wohn- unswesen TEUR

Staaten oder Zentralbanken 0 35.498 0 1.241 0

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 9.515 0 293 0

Öffentliche Stellen 0 500 0 499 0

Multilaterale Entwicklungsbanken 0 513 0 513 0

Internationale Organisationen 0 0 0 0 0

Institute 0 462.642 0 462.642 0

Unternehmen 18.174 418.628 179.359 54.976 99.617

Mengengeschäft 283.987 189.044 150.618 117 18.015

Durch Immobilien besichert 118.581 25.101 18.794 134 3.817

Ausgefallene Positionen 2.581 13.499 0 0 3.466

Mit besonders hohem Risiko verbundene Posi-

tionen 0 10.620 0 0 10.620

Gedeckte Schuldverschreibungen 0 9.944 0 9.944 0

(8)

Positionen gegenüber Instituten und Unterneh-

men mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 55.014 0 55.014 0

Beteiligungen 0 38.966 0 35.478 3.275

Sonstige Positionen 0 31.259 0 31.259 0

Gesamt 423.323 1.300.743 348.771 652.110 138.810

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolu- men der Nicht-Privatkunden.

21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:

< 1 Jahr TEUR

1 bis 5 Jahre TEUR

> 5 Jahre TEUR

Staaten oder Zentralbanken 1.755 10.962 22.781

Regionale oder lokale Gebietskör-

perschaften 6.484 350 2.681

Öffentliche Stellen 2 498 0

Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 513

Internationale Organisationen 0 0 0

Institute 174.952 172.749 114.941

Unternehmen 50.399 136.826 249.577

Mengengeschäft 114.190 68.158 290.682

Durch Immobilien besichert 6.123 12.069 125.491

Ausgefallene Positionen 4.099 1.741 10.240

Mit besonders hohem Risiko ver-

bundene Positionen 5.785 4.835 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 2.653 3.537 3.754

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni- tätsbeurteilung

0 0 0

Organismen für gemeinsame Anla-

gen (OGA) 55.014 0 0

Beteiligungen 0 2.000 36.966

Sonstige Positionen 31.259 0 0

Gesamt 452.715 413.725 857.626

In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.

22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge

Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebil- det. Für das latente Ausfallrisiko haben wir entsprechende Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberich- tigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovor- sorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kredit- nehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.

2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung

(9)

23 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:

Wesentliche Wirtschafts-

zweige

Gesamtin- anspruch- nahme aus

notleiden- den Krediten

TEUR

Bestand EWB TEUR

Bestand PWB TEUR

Bestand Rückstellun-

gen TEUR

Nettozuführg./

Auflösung von EWB/Rück-

stellungen TEUR

Direktab- schrei- bungen

TEUR

Eingänge auf abgeschrie- bene Forde- rungen

TEUR

Privatkunden 2.547 1.359 0 -92 1 61

Firmenkunden 13.980 4.254 1.291 174 0 13

- Grund-

stückswesen 3.607 568 0 451 0 0

- Handel 2.969 777 1.194 -220 0 0

Summe 306 1 74

Dargestellt werden die Branchen, die mindestens einen Anteil von 10% des Gesamt-EWB- Bestandes der Firmenkunden haben.

24 Da unsere Geschäftstätigkeit im Wesentlichen auf die Region bzw. auf das Inland be- schränkt ist, wurde auf eine regionale Darstellung verzichtet.

25 Entwicklung der Risikovorsorge:

Anfangs- bestand der Periode

TEUR

Zuführungen in der Periode

TEUR

Auflösung TEUR

Verbrauch TEUR

wechsel- kursbedingte und sonstige Veränderun-

gen TEUR

Endbestand der Periode

TEUR

EWB 5.118 1.510 884 132 0 5.612

Rückstellungen 1.836 28 573 0 0 1.291

PWB 291 15 0 0 0 306

26 Risikopositionsklasse nach Standardansatz

Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinsti- tute und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Sovereigns

& Supranationals und Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positions- werte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

(10)

Risiko- gewicht

in %

Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung

0 423.558 454.984

2 0 0

4 0 0

10 9.944 9.944

20 100.871 102.765

35 143.623 143.623

50 50.438 48.929

70 0 7.031

75 473.032 447.487

100 443.365 431.677

150 24.314 22.705

250 0 0

370 0 0

1250 0 0

Sonstiges 54.922 54.922

Abzug von den

Eigenmitteln 0 0

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)

27 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zent- ralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.

28 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 0 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.

29 Insgesamt lässt sich unser Kreditderivategeschäft wie folgt untergliedern:

eigenes Kreditportfolio (Nomi- nalwert)

gekauft verkauft Art der Kreditderivate

a) OTC-Produkte

§ CDS

§ Sonstige Kreditderivate b) in strukturierte Produkte

eingebundene Kreditderivate

§ CDS

§ Sonstige Kreditderivate

0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR 42.400 TEUR 0 TEUR 42.400 TEUR 0 TEUR 0 TEUR

(11)

Kapitalpuffer (Art. 440)

Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken.

Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

30 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in TEUR):

Allge- meine Kredit- Risiko- positio- nen

Risi- kopo sition

im Han- dels- buch

Verbrie- fungsri- sikopo- sition

Eigenmittelanforderungen Ge- wich- tungen der Ei- genmit-

telan- forde- rungen

Quote des an- tizykli-

schen Kapital- puffers davon:

Allge- meine Kreditrisi- kopositio- nen

davon:

Risikopo- sitionen im Han- delsbuch

davon:

Verbrie- fungsrisi- kopositio- nen

Summe

Deutschland 894.363 52.588 52.588 88,12 0,00 %

Australien 2.010 81 81 0,13 0,00 %

Belgien 4.057 180 180 0,30 0,00 %

Dänemark 1.002 80 80 0,13 0,00 %

Finnland (einschl.

Åland Inseln) 991 8 8 0,01 0,00 %

Frankreich (ein- schl. Französisch- Guayana, Gua- deloupe, Martini- que, Mayotte, Mo- naco, Re´ union, St. Pierre und Miquelon)

22.748 1.508 1.508 2,53 0,00 %

Großbritannien 9.278 473 473 0,79 0,00 %

Hongkong 3 0 0 0,00 1,00 %

Irland 4.984 393 393 0,66 0,00 %

Italien 1.580 63 63 0,11 0,00 %

Kanada 4 0 0 0,00

Luxemburg 34.028 1.246 1.246 2,09 0,25 %

Mexiko 306 12 12 0,02 0,00 %

Niederlande 20.180 1.298 1.298 2,17 0,00 %

Norwegen (einschl.

Svalbard) 296 12 12 0,02 1,00 %

Österreich (ein- schl. Jungholz und Mittelberg)

9.504 249 249 0,42 0,00 %

Portugal (einschl.

Azoren und Ma- deira)

228 14 14 0,02 0,00 %

Russische Födera-

tion 0 0 0 0,00 0,00 %

Schweden 1.292 10 10 0,02 0,00 %

Schweiz (einschl.

Büsingen) 7.050 341 341 0,57 0,00 %

Spanien (einschl.

Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)

1.688 133 133 0,22 0,00 %

Tschechische Re-

publik 2.043 82 82 0,14 0,50 %

Vereinigte Staaten 18.960 915 915 1,53 0,00 %

Summe 1.036.595 59.686 59.686 100,00

(12)

31 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers

Spalte

Gesamtrisikobetrag 819.861 TEUR

Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,01 % Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 50 TEUR

Marktrisiko (Art. 445)

32 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.

Operationelles Risiko (Art. 446)

33 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindi- katoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungs- positionen (Art. 447)

34 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unterneh- men, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen die- nen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.

Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle:

Beteiligungen Buchwert

TEUR

beizulegender Zeitwert

TEUR

Börsenwert TEUR

STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte

Positionen

0 0 0

Nicht börsengehandelte Positionen

6.053 6.167

Andere

Beteiligungspositionen

22.913 22.913 -

Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen- den latenten Neubewertungsgewinne betragen 114 TEUR.

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)

35 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resul- tiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limit- system dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.

(13)

36 Das Zinsänderungsrisiko einschließlich Kursänderungsrisiken in festverzinslichen Wertpa- pieren wird in unserem Hause unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien sowie mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

· Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß den institutsin- ternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksich- tigt.

· Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange- setzt.

· Wir planen für die Steuerung der Zinsänderungsrisiken mit einer unveränderten Ge- schäftsstruktur.

Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinssze- narien:

Zinsänderungsrisiko inkl. Kursrisiko Rückgang des

Zinsergebnisses TEUR

Erhöhung des Zinsergebnisses

TEUR

VR „steigend“ 7.910

VR „fallend“ 620

VR „Drehung kurzes Ende steigend“ 644

VR „Drehung kurzes Ende fallend“ 1.196

Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgege- benen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Auf- grund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.

Zinsänderungsrisiko Rückgang des

Zinsbuchbarwerts TEUR

Erhöhung des Zinsbuchbarwerts

TEUR

Summe 34.015 10.805

37 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)

Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff.3 fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht.

3 i.V.m. Verordnung (EU) 2017/2401 v. 12.12.2017

(14)

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.

453)

38 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir kei- nen Gebrauch.

39 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähi- gen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungs- prozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicher- ten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristi- schen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der ver- wendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien einge- führt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.

40 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Ver- wässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:

a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung

· Bürgschaften und Garantien

b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)

· Bareinlagen in unserem Haus

· Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten

· an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen

Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzi- elle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.

41 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien han- delt es sich hauptsächlich um

· öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörper- schaften),

· inländische Kreditinstitute.

Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.

42 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicher- ten Positionswerten:

Forderungsklassen

Summe der Positionswerte,

die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...

Gewährleistungen / Lebens- versicherungen

TEUR

finanzielle Sicherheiten TEUR

Mengengeschäft 15.701 9.844

Unternehmen 8.345 4.661

Hochrisiko 0 853

Ausgefallene Position 231 715

(15)

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)

43 Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte:

44 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2020 betrug 16,17 % (Vorjahr: 11,41 %).

45 Angaben zur Höhe der Belastung

Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus

· Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,

· der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten.

Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit Besicherungsvereinbarungen.

Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.

Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 4,76 %- Punkte erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf eine größere Steigerung der Buchwerte der belasteten Vermögenswerte im Vergleich zur Erhöhung der Bilanzsumme zurückzuführen.

(16)

Verschuldung (Art. 451)

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschul- dungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:

Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschul- dungsquote

Anzusetzender Wert

(TEUR)

1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.473.080

2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert wer-

den, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0

3

(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rech- nungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopo- sitionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)

(920)

4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0

5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0

6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanziel-

ler Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 50.687

EU- 6a

(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositi- onsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

0

EU- 6b

(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

0

7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) -37 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 0 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.573.091

Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote

Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,

aber einschließlich Sicherheiten) 1.522.441

2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) (37) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT

und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 1.522.404

Risikopositionen aus Derivaten

4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,

in bar erhaltene Nachschüsse) 0

5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Be-

zug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 0

EU-

5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0

(17)

6

Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestell- ten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bi- lanzaktiva abgezogen werden

0 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivat-

geschäften) 0

8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge

der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 0

11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis

10) 0

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung

um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0

13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus

Brutto-Aktiva aus SFT) 0

14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0

EU- 14a

Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß

Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 EU-

15a

(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-

Risikopositionen) 0

16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäf-

ten (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen

17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 192.203 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -141.517 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17

und 18) 50.686

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-

19a

(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezo- gene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))

0

EU- 19b

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.

14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße

20 Kernkapital 117.214

21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe

der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.573.090

Verschuldungsquote

22 Verschuldungsquote 7,45

Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-

23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt EU-

24

Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

ausgebuchten Treuhandvermögens 920

Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risi- kopositionen)

(18)

Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote

EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,

SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.522.441

EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0

EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 1.522.441

EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 9.944

EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behan-

delt werden 69.322

EU-6

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multi- lateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentli- chen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

4.558

EU-7 Institute 457.141

EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 139.100

EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 348.758

EU-

10 Unternehmen 350.087

EU- 11

Ausgefallene Positionen 15.392

EU- 12

Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und

sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 128.139

Vom Quick Fix nach Art. 500b haben wir keinen Gebrauch gemacht.

46 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Stra- tegieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.

47 Beschreibung der Einflussfaktoren

Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 7,45 %.

Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:

· Bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht

· Änderungen in der Kernkapitalausstattung,

Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von +17.676 TEUR und in der Gesamtrisikopositionsmessgröße in Höhe von +300.155 TEUR ergeben. Diese Stei- gerungen resultieren u.a. aus der Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Asbach- Burghaun eG.

(19)

Anhang

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

Tabelle: "Geschäftsguthaben" (CET1)

1 Emittent VR-Bank NordRhön eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Ken-

nung für Privatplatzierung) k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem.

Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in

TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 14.339 9 Nennwert des Instruments 14.339

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Ein- standswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-

sicht nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und

Tilgungsbetrag k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend

(zeitlich)

vollständig diskretionär

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in

Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Til-

gungsanreizes nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt

wird k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale ja

(20)

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wie- derzuschreibung

Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutge- schrieben werden.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghö- here Instrument nennen)

Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkei- ten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

Tabelle: VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede (316 190)

1 Emittent VR-Bank NordRhön eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-

Kennung für Privatplatzierung) k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei- ten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in

TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 15.833 9 Nennwert des Instruments 16.699

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Ein-

standswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 2016 – 2020

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 2021 – 2028

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der

Aufsicht Ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichem Ereignis. Til- gung zum Nominalbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 0,50 - 1,55

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin-

gend (zeitlich) zwingend

(21)

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin-

gend (in Bezug auf den Betrag) zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen

Tilgungsanreizes nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt

wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewan-

delt wird k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der

Wiederzuschreibung k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind- lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instru-

mente nein

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

Übersicht:

VR-Vermögensbriefe mit fester Laufzeit und fester Zinszahlung

(22)

II. Offenlegung der Eigenmittel

Betrag am Tag der

Offenlegung*

(T EUR)

Verordnung EU (Nr.) 575/2013 Verweis auf Artikel

(T EUR)

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen

1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 14.339 26 (1), 27, 28, 29

davon: Geschäftsguthaben 14.339 Verzeichnis der EBA

gem. Art. 26 Abs. 3

davon: Art des Finanzinstruments 2 k. A. Verzeichnis der EBA

gem. Art. 26 Abs. 3

davon: Art des Finanzinstruments 3 k. A. Verzeichnis der EBA

gem. Art. 26 Abs. 3

2 Einbehaltene Gewinne 46.320 26 (1) (c)

3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 26 (1)

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 56.591 26 (1) (f)

4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft

k. A. 486 (2)

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k. A. 84

5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorher- sehbaren Abgaben oder Dividenden

k. A. 26 (2)

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 117.250

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) k. A. 34, 105

8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschul- den) (negativer Betrag)

-37 36 (1) (b), 37

9 In der EU: leeres Feld

10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausge- nommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

k. A. 36 (1) (c), 38

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäf- ten zur Absicherung von Zahlungsströmen

k. A. 33 (1) (a)

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k. A. 36 (1) (d), 40, 159 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer

Betrag)

k. A. 32 (1)

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

k. A. 33 (1) (b)

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Be- trag)

k. A. 36 (1) (e), 41

16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

k. A. 36 (1) (f), 42

17 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe- teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Ei- genmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

k. A. 36 (1) (g), 44

18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechen- barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79

19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79

20 In der EU: leeres Feld

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