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Gemeinde Kirchheim a.n.

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Academic year: 2022

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Gemeinde Kirchheim a.N.

Niederschrift über die Verhandlungen

des Gemeinderates

Sitzung am 19. März 2015

Anwesend: Bürgermeister Seibold und 11 Gemeinderäte

Entschuldigt: Gemeinderätin Eleni Gougousi, Gemeinderat Prof.

Dr. Stefan Mecheels, Gemeinderätin Birgit Rie- cker

Außerdem anwesend: Andreas Bezner, Holger Schön, Monika Schwei- zer, zu TOP 28 Frau Pustal, zu TOP 29 Herr Ei- senbeiß

Schriftführer: Andrea Fritz

Öffentlich

Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr

Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:

26. Bürgerfragestunde

27. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

28. Aktualisierung und Weiterentwicklung des Ausgleichsflächenkatasters (Ökokonto) und Aufstellung eines "Hochwasserschutzregisters" (Retentionsflächenausgleichskon- to)

hier: Beauftragung

29. Kinderhaus Arche - Vergabe von Gewerken im Außenbereich 29.1. Pflasterarbeiten

29.2. Nachtrag Schlosserarbeiten (Treppengeländer)

30. Bebauungsplanverfahren "Südlich der Hohensteiner Straße"

a) Aufstellungsbeschluss

31. Bebauungsplanverfahren "Südlich der Hohensteiner Straße"

b) Erlass einer Veränderungssperre 32. Gründung eines Arbeitskreises Asyl

33. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

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TOP 26

Bürgerfragestunde

Bürgermeister Seibold bittet das Gremium darum, die Tagesordnungspunkte zu verschieben, da sich Frau Pustal im Stau befindet.

Das Gremium ist damit einverstanden.

Anfragen aus der Bürgerschaft lagen keine vor.

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TOP 27

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26. Februar 2015 wurden durch Vorle- sen bekannt gemacht.

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TOP 28

Aktualisierung und Weiterentwicklung des Ausgleichsflächenkatasters (Ökokonto) und Aufstellung eines "Hochwasserschutzregisters" (Retentionsflächenausgleichskonto) hier: Beauftragung

- Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Frau Pustal. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:

Das Büro Pustal Landschaftsökologie und Planung aus Pfullingen wurde gebeten, ein Ange- bot für einen Vorschlag, wie das bestehende Ökokonto in ein aktualisierungsfähiges

Ökokonto in Kombination mit einem Hochwasser-Schutzregister (Retentionsflächenaus- gleichkonto) überführt werden kann, zu unterbreiten.

Das Angebot ist als Anlage 3 beigefügt.

Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) erläutert Frau Pustal sehr ausführlich die Weiterentwicklung des Ausgleichsflächenkatasters. Das Ökokonto ist ein Instrument, um vor- sorgend Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu bevorraten. Im Rahmen eines Ökokontos können Gemeinden bereits vor der Planung von Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durch- führen und später refinanzieren. Der Ausgleich wird zeitlich vorgezogen und erst später dem Bebauungsplan zugeordnet. In der Bebauungsplanung kann die Gemeinde auf die Flächen des Ökokontos zurückgreifen. Wichtig ist, dass die Flächen ökologisch aufwertbar sind, das be- deutet die Flächen dürfen nicht bereits Ausgleichsflächen sein oder durch andere Eingriffe bedroht werden. Die Flächen müssen dauerhaft sichergestellt sein. Es werden nur Aus- gleichsmaßnahmen anerkannt, die nach dem 01.01.1998 erfolgt sind und nicht mit EU-

Fördergeldern durchgeführt wurden. Maßnahmen zur Gewässerentwicklung werden in Baden- Württemberg ausdrücklich empfohlen. Den Gemeinden wird empfohlen frühzeitig (vor dem Erwerb) die grundsätzliche Eignung von Ausgleichsflächen und Maßnahmen mit den Natur- schutzbehörden abzustimmen.

Gemeinderat Deisinger fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, eine Fläche auf der Schwäbi- schen Alb zu erwerben und diese Fläche als Ausgleichsfläche zu nutzen.

Frau Pustal teilt mit, dies ist grundsätzlich gesetzlich nicht ausgeschlossen. Es stellt sich aber hier die Frage, wie die zuständige Fachbehörde, das Landratsamt, entscheidet. Womöglich ist es auf einer anderen Gemarkung nicht möglich. Es ist wichtig, dass der Ausgleich ortsnah stattfindet.

Gemeinderat Lieberherr fragt nach, ob das regelmäßige Mulchen von Feldwegen ebenfalls dem Ökokonto zugeschrieben werden kann.

Frau Pustal verneint diese Frage, da es sich hier überwiegend um eine Unterhaltungsmaß- nahme handelt. Um ein Ökokonto anzulegen benötigt man einen Flächenpool und daraus wird die Umsetzbarkeit geprüft, um eine jeweilige Maßnahme festzulegen. Danach wird die Maß- nahme durchgeführt und zum Schluss werden die Kosten auf den Grundstückspreis umgelegt.

Das Ökokonto wird vom Büro Pustal in einer Gis-Version aufgebaut, so dass die Pläne und Dateien auch mit der Gis-Version der Gemeinde kompatibel sind. Das Ökokonto beinhaltet einen Leitfaden, die Datenbank und einen Planteil. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Öko- kontomaßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise Erstpflegemaßnahmen, Entbuschung

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ehemaliger Magerrasenstandorte oder im Bereich des Artenschutzes, Anbringung von Nist- quartieren und Nistkästen für Vögel. Im Bereich der Gehölze eine Anlage einer Baumallee oder Baumpflanzungen. Beim Gewässer besteht die Möglichkeit einer Anlage für einen Fischaufstieg, Fischtreppe und ähnlichem. In Kirchheim gibt es schon ein Beispiel aus dem Jahr 2011, hier wurde ein Gehölzbestand auf einer Ackerfläche, dem sogenannten „Bürger- wäldchen“ bereits durchgeführt. Ganz aktuell werden jetzt zwei Lerchenfenster auf gemein- deeigener Ackerfläche errichtet. Es besteht hier ein artenschutzrechtlicher Ausgleich, der die Schaffung von Habitaten für die Feldlerche besitzt und die Strukturierung der Ackerflur.

Gemeinderat Högner fragt nach, ob die Gemeinde immer im Eigentum des Grundstückes sein muss, um Flächen ins Ökokonto aufzunehmen.

Frau Pustal erläutert, es muss auf jeden Fall eine dauerhafte Maßnahme sein, die kann dann im städtebaulichen Vertrag oder im Grundbuch eingetragen werden.

2. Hochwasserschutzregister

Frau Pustal teilt mit, das Hochwasserschutzregister (Anlage 2) dient dazu, Maßnahmen des Hochwasserschutzes, insbesondere des Retentionsausgleichs, zu bevorraten. Es ähnelt damit dem Ökokonto. Die Maßnahme wird zeitlich vorgezogen und erst später einem Eingriff in einem Überschwemmungsgebiet zugeordnet.

Überschwemmungsgebiet sind, nach § 65 Wassergesetz Gebiete, in denen ein Hochwasserer- eignis statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist und Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Die rechtliche Grundlage sagt aus, dass es in festgesetzten Über-

schwemmungsgebieten untersagt ist, neue Baugebiete auszuweisen und bauliche Anlagen zu errichten und erweitern. Aufgrund der Hochwassergefahrenkarte für Kirchheim ist gut sicht- bar, welche Flächen sich im HQ 100 befinden. Es ist wichtig, dass die Funktionsfähigkeit des Retentionsausgleichs zum Zeitpunkt der Realisierung des Vorhabens vorhanden ist. Außer- dem muss ein geschaffener Rückhalteraum für Hochwasserereignisse bis HQ 100 erreichbar sein. Die Sicherung des Retentionsraum muss wieder dauerhaft gesichert sein.

Geeignete Maßnahmen können sein:

- Aktivierung von Altarmen und ehemaligen Überschwemmungsflächen - Aufstau an bestehenden oder geplanten Querstrukturen

- Gewässerrenaturierungen / -aufweitungen - Bau von Rückhalteräumen, Abgrabungen

- Abriss bestehender Gebäude ohne Neubebauung

Bei der Kläranlage in Kirchheim wurde der Ausgleich für die solare Klärschlammtrocknung umgesetzt, indem das Gebäude bei einem Hochwasserereignis geflutet werden kann. Somit ist kein weiterer Eingriff notwendig.

Gemeinderat Schneider fragt nach, wie sieht es beispielsweise bei dem Gebäude „Holloch“ in der Starengasse aus, wenn dieses Gebäude verkauft wird.

Frau Pustal erläutert, wenn das Gebäude komplett abgerissen wird muss ein Ausgleich laut Landratsamt Ludwigsburg erfolgen. Wird nur ein Umbau stattfinden, muss das neue Gebäude die gleiche Kubatur haben wie das abgerissene Haus. Es handelt sich hier um ein neues EU-

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Recht. Sie geht davon aus, dass in den nächsten Jahren bestimmt Einzelfallregelungen erfol- gen werden.

Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s :

Das Büro Waltraud Pustal aus Pfullingen wird mit der Aktualisierung des baurechtlichen Ökokontos und Aufstellung eines Hochwasserschutzregisters auf Grundlage des beigefügten Leistungsverzeichnisses und Honorarvorschlags Angebot-Nr. 109814 vom 13.06./23.09.2014 zum Angebotspreis in Höhe von 7.110,00 € zzgl. 6 % Nebenkosten und 19 % gesetzliche MwSt. beauftragt (Anlage 3).

- Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Frau Pustal und verabschiedet sie. -

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TOP 29

Kinderhaus Arche - Vergabe von Gewerken im Außenbereich

TOP 29.1

Pflasterarbeiten

- Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Architekt Eisenbeiß. -

Anhand der Anlage 4 erläutert Architekt Eisenbeiß die Landschaftsbauarbeiten und die Ange- bote. Es gingen drei Angebote ein, die günstigste Bieterin ist die Firma Demirbas.

Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige

B e s c h l u s s :

Die günstigste Bieterin, die Firma Demirbas aus Hassmersheim, erhält den Auftrag zum An- gebotspreis in Höhe von 22.451,14 € Brutto.

Bürgermeister Seibold informiert das Gremium, die offizielle Einweihung des Kinderhauses Arche findet am 15. April 2015 statt. Die Krippe ist bereits in das Kinderhaus eingezogen.

Am 30. März 2015 werden die weiteren Kindergartengruppen in den regulären Betrieb gehen.

Für die Kinder und Eltern findet am 28. März 2015 ein Schnuppertag statt.

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TOP 29.2

Nachtrag Schlosserarbeiten (Treppengeländer)

Anhand der Anlage 5 erläutert Architekt Eisenbeiß die Angebote für das Geländer im Außen- bereich. Es sind zwei Angebote eingegangen, von der Firma Schlosserei Rudolph und der Firma Danner.

Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige

B e s c h l u s s :

Die günstigste Bieterin, die Firma Danner aus Frauenzimmern erhält den Auftrag zum Ange- botspreis in Höhe von 21.719,88 € Brutto.

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Nachtrag Stuckateurarbeiten

Herr Eisenbeiß teilt mit, die Ausschreibung für die Überdachung der Freispielterrasse wurde leider versäumt.

Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige

B e s c h l u s s :

Für den Nachtrag der Stuckateurarbeiten in Höhe von 7.179 € inkl. Mehrwertsteuer erhält die Firma Rossaro den Zuschlag.

Anhand einer Kostenaufstellung berichtet Herr Eisenbeiß, dass die Kostenschätzungen derzeit unter 50.000 € liegen. Der Straßenanteil, der im Haushaltsplan beinhaltet ist, muss ebenfalls noch berücksichtigt werden. Die Mehrkosten der Außenlagen sind in dem Kostenvoranschlag nicht enthalten und auch nicht Bestandteil der Kostengruppe.

Bürgermeister Seibold teilt mit, die derzeitige Krippe ist mit 7 Kindern in Betrieb. Im Mai 2015 wird die nächste Grippe in Betrieb gehen, da der Bedarf ebenfalls wie im Kinderhaus Klex besteht.

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Fassadenmuster und Schrift

Herr Eisenbeiß zeigt vier verschiedene Farbmuster und teilt mit, dass das Gremium bereits zwei Farbmustern zugestimmt hat. Heute geht es noch um ein grünliches grau oder blau.

Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige

B e s c h l u s s :

Dem Vorschlag von Gemeinderat Lorenz, das grünliche Grau „Brillux Scala 66.03.15“ zu nehmen, wird zugstimmt.

- Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Eisenbeiß und verabschiedet ihn. -

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TOP 30

Bebauungsplanverfahren "Südlich der Hohensteiner Straße"

a) Aufstellungsbeschluss

- Gemeinderat Högner ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:

I. Beschlussantrag:

1. Für den im Abgrenzungsplan vom 03.03.2015 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

Verfahrens-Alternative:

Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfah- ren

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan “Südlich der Hohensteiner Straße” wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Ggf. hier sinnvoll nicht aus zeitlichen Gründen, sondern wenn in der

Einzelbetrachtung die rechtlichen Anforderungsvoraussetzungen geringer, d.h. der Kostenaufwand dadurch niederer ist.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Planauflage / Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.

3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Südlich der Hohensteiner Straße“

4. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird die ARGE Architekten Stadtplaner ZOLL / Frau Kauß-Brockmann beauftragt.

II. Begründung

1. Anlass und Änderung des Bebauungsplanes

Der Verwaltungs- und Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2015 die Verwaltung beauftragt, für den Bereich ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Es wird ein Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) – als Bebauungsplan der Innenentwicklung - vorgeschlagen.

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2. Ziele und Zwecke der Planänderung

Ziele und Zwecke der Planung ist die Neuordnung des Bereichs gemäß den Vorgaben aus dem Gemeindeentwicklungsplan (GEP).

3. Vorbereitende Bauleitplanung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als „Ge- mischte Bauflächen” im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplanes wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB)

„Beschleunigtes Verfahren

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung der Innenentwicklung dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden (bspw. Anwendbarkeit: Wohl der Allgemeinheit).

Der betroffenen Öffentlichkeit insbesondere den Grundstückseigentümern der Wohngrundstü- cke und Gewerbetreibenden sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentli- cher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.“

Der Bebauungsplan sollte insbesondere auch den Bedürfnissen der Grundstückseigen- tümer Rechnung tragen.

Von der Verwaltung vorgeschlagen wird, die ARGE Büro ZOLL / Frau Kauß- Brockmann mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zu beauftragen.

Das Honorarangebot ist als Anlage beigefügt.

Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige

B e s c h l u s s :

1. Für den im Abgrenzungsplan (Anlage 6) vom 03.03.2015 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

Verfahrens-Alternative:

Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfah- ren

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan “Südlich der Hohensteiner Straße” wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Ggf. hier sinnvoll nicht aus zeitlichen Gründen, sondern wenn in der

Einzelbetrachtung die rechtlichen Anforderungsvoraussetzungen geringer, d.h. der

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Kostenaufwand dadurch niederer ist.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Planauflage / Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.

3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Südlich der Hohensteiner Straße“

4. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird die ARGE Architekten Stadtplaner ZOLL / Frau Kauß-Brockmann beauftragt.

- Gemeinderat Högner nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. -

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TOP 31

Bebauungsplanverfahren "Südlich der Hohensteiner Straße"

b) Erlass einer Veränderungssperre Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:

Allgemeines:

Rechtliche Schranken und Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre:

Die Veränderungssperre ist ein Sicherungsinstrument der Bauleitplanung, insbesondere des Bebauungsplans.

Die Zweckbestimmung einer Veränderungssperre liegt in der Sicherung solcher städtebauli- cher Zielsetzungen, die Gegenstand eines Bebauungsplans sind, dessen Aufstellung zwar be- schlossen wurde, der aber noch nicht rechtskräftig und durchsetzbar ist.

Dabei muss die Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplans gegeben sei, etwa weil städ- tebauliche Missstände zu befürchten sind und Planungsdefizite vorliegen.

Darüber hinaus knüpft die Rechtsprechung an den Erlass der Veränderungssperre die Voraus- setzung, dass der künftige Planbereich erkennbar sein muss und die Planungsziele wenigstens in den Grundzügen vorliegen.

Die Veränderungssperre muss zur Sicherung der Planung erforderlich sein, etwa wenn zu be- fürchten ist, dass die Planungsziele des Bebauungsplans wegen konkret anstehender Bauvor- haben, auf deren Zulassung ein Rechtsanspruch besteht, nicht realisiert werden können.

Neben der planerischen Erforderlichkeit ist beim Erlass der Veränderungssperre der Grund- satz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Erlass einer Veränderungssperre ist dann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn die einfache Zurückstel- lung von Bauanträgen und Anträgen auf Vorbescheid ausreicht, etwa wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Bebauungsplan innerhalb der Zurückstellungsfrist zur Rechtskraft geführt werden kann. Die im Planbereich vorhandenen unstrukturierte Be- bauung – Gemengelage – mit den Zielen aus dem Gemeindeentwicklungsplan in Ein- klang zu bringen, dürfte innerhalb eines Jahres wohl nicht realisiert werden können.

Die Veränderungssperre ist nach ihrer Verkündung Rechtsgrundlage für die Zurückweisung von Bauanträgen, Anträgen auf Bauvorbescheid und Teilungsgenehmigungen.

Grundsätzlich gilt die Veränderungssperre 2 Jahre. Sie kann um 1 Jahr und – unter besonde- ren Umständen – höchstens um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige

B e s c h l u s s :

Für den dargestellten Bereich „Südlich der Hohensteiner Straße“ wird eine Veränderungssper- re beschlossen.

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TOP 32

Gründung eines Arbeitskreises Asyl

Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:

Die Anzahl der Asylbewerber wird in absehbarer Zeit auch in Kirchheim am Neckar zuneh- men. Dabei wird die Integration der Asylbewerber für uns alle eine große Herausforderung darstellen. Derzeit leben bei uns insgesamt 20 Flüchtlinge aus verschiedenen Herkunftslän- dern (Mazedonien, Syrien, Serbien, Afghanistan).

Es ist uns wichtig, dass die Menschen, die nach Kirchheim am Neckar gekommen sind, sich so schnell wie möglich in unsere Gesellschaft integrieren. Gastfreundschaft lebt von Begeg- nungen und gelebtem Miteinander. Um dies umzusetzen und sich ehrenamtlich für eine gute Sache zu engagieren, wird ein „Runder Tisch“ – Arbeitskreis Asyl – ins Leben gerufen. Die- ser findet am Mittwoch, 01. April 2015 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal statt.

Bürgermeister Seibold weist noch darauf hin, der Arbeitskreis Asyl findet nicht am 01. April statt, sondern am Montag, 30. März 2015.

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TOP 33

Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat Informationen aus der Verwaltung lagen keine vor.

Anfragen aus dem Gemeinderat

a) Lärmschutzwand, Umfrage

Gemeinderat Deisinger fragt nach, wann die Umfrage zum Thema Lärmschutzwand erfolgt.

Bürgermeister Seibold teilt mit, die Umfrage wird zweigeteilt sein, zum einen sollen die di- rekten Anwohner in der ersten Reihe angeschrieben werden und die restliche Bevölkerung wird in Quartiere eingeteilt. Somit erhofft man sich ein qualitatives gutes Ergebnis. Die Um- frage wird nach Ostern stattfinden. Das Meinungsbild war an der Veranstaltung eindeutig, einen aktiven Schallschutz durchzuführen, egal ob die Lärmschutzwand 2 m oder 3 m hoch sein wird.

Gemeinderat Schneider fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, wie in Sachsenheim den obe- ren Bereich durchsichtig mit Glas zu gestalten.

Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dies hat er bereits mit Frau Weiler von der Deutschen Bahn besprochen. Es wird nicht möglich sein und steht auch nicht auf dem Plan, da in diesem Glasbereich kein Lärmschutz besteht. Er wird dadurch unterbrochen. Es ist nicht vorgesehen solche Elemente entlang der Kirchheimer Strecke einzusetzen.

Zur Beurkundung:

Gemeinderat: Vorsitzender: Schriftführer:

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