• Keine Ergebnisse gefunden

IV-Rundschreiben Nr. 374

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "IV-Rundschreiben Nr. 374"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 374 / Hilfsmittel – Hörgeräte AHV (gültig ab 01.07.2018)

1/2 Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Sach- und Geldleistungen

15. Mai 2018

IV-Rundschreiben Nr. 374

Hilfsmittel – Hörgeräte AHV

Im Herbst 2017 wurde eine Motion von Ständerat Dittli (Nr 16.3676 vom 20.9.2016) in

modifizierter Form vom Parlament angenommen. Diese sieht vor, dass die AHV künftig einen Beitrag an zwei Hörgeräte finanziert. Zur Umsetzung dieser Motion musste die Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die AHV (HVA) geändert werden. Die neue Version tritt per 1. Juli 2018 in Kraft.

Hörgeräte

Ab dem 1. Juli 2018 wird auch bei der AHV zwischen einer monauralen und einer binauralen Hörgeräteversorgung unterschieden. Die binaurale AHV-Pauschale beträgt 75% der IV- Pauschale, dies entspricht 1237.50 Franken. Die monaurale AHV-Pauschale beträgt wie bis anhin 630 Franken. Ein anerkannter ORL-Expertenarzt stellt in der (vor jeder Versorgung obligatorischen) Expertise fest, ob eine monaurale oder eine binaurale Versorgung indiziert ist (siehe ORL-Richtlinien, https://www.orl-hno.ch/fuer-patienten/informationen-links.html; die angepasste Version wird Ende Juni 2018 aufgeschaltet).

Wie bis anhin vergütet die AHV ausschliesslich einen Beitrag an die Hörgeräteanpassung und keine weitergehenden Leistungen wie z.B. Reparaturen oder Batterien.

Implantierte und knochenverankerte Hörgeräte

Neu in der HVA verankert sind auch die knochenverankerten und implantierten Hörhilfen (Ziff. 5.57.1 HVA neu). Diese wurden bereits bisher durch die AHV mitfinanziert, im Gegensatz zur IV waren sie jedoch nur auf Stufe Kreisschreiben KSHA geregelt.

Die Finanzierung einer binauralen Versorgung ist auch auf Sprachprozessoren von

knochenverankerten und implantierten Hörhilfen anzuwenden. Demnach kann die AHV ab 1. Juli 2018 75% der Preislimiten gemäss Liste der knochenverankerten und implantierten Hörhilfen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-

Formulare/Allgemein/H%C3%B6rger%C3%A4te-der-AHV-und-IV) finanzieren

Handelt es sich um einen Audioprozessor für eine knochenverankerte oder mittelohrim- plantierte Versorgung (bspw. BAHA, Ponto, Bonebridge, Soundbridge), welche durch einen Akustiker angepasst wird, so hat die versicherte Person Anspruch auf 75% der Dienst- leistungspauschale der IV gemäss Ziff. 5.07.1 HVI. Für monaurale Versorgungen entspricht dies 750 Franken und für binaurale Versorgungen 1125 Franken.

Zu beachten ist, dass die von der AHV mitfinanzierte Versorgung (gilt im Übrigen auch für Versorgungen im Rahmen des IV-Besitzstandes) zu einem wesentlich besseren

Sprachverständnis führen muss. Es obliegt der versicherten Person zu belegen, dass sie physisch, psychisch und geistig in der Lage ist, eine knochenverankerte oder implantierte Hörhilfe in diesem Sinne nutzbringend einzusetzen. Massgebend ist dabei das biologische Alter bezüglich der Lernfähigkeit. Ferner ist das soziale Umfeld im Hinblick auf die

Kommunikationsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

(2)

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 374 / Hilfsmittel – Hörgeräte AHV (gültig ab 01.07.2018)

2/2

Übergangsregelung

Für AHV-Hörgeräteanträge, welche ab dem 1. Juli 2018 (Eingangsdatum IV-Stelle) eintreffen, gelten die neuen Bestimmungen. Sämtliche Anträge, welche bis zum 30. Juni 2018 eintreffen, sind noch nach den alten Bestimmungen (nur Beitrag an monaurale Versorgung möglich) zu beurteilen.

Das KSHA wird auf den 1. Januar 2019 entsprechend angepasst.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das BSV erlässt in diesem Zusammenhang folgende Weisung für die IV-Stellen 2 : Die IV-Stellen verpflichten ihre Leistungserbringer im ersten und zweiten Arbeitsmarkt, den

Diejenigen Leistungserbringer, die sich nicht angeschlossen haben, können ab dem 1.1.2019 keine Handelsware mehr über die Kostenträger UV/MV/IV abrechnen. Zu diesem Zweck wird

In der aktuellen Version des KHMI wurde fälschlicherweise die Rz 2074 nicht angepasst und lautet aktuell wie folgt: „Vor jeder Zusprache klärt die IV-Stelle ab, ob ein

Juli 2017 wird nur das neue Berech- nungsmodell angewendet (Entstehung des Rentenanspruchs frühestens ab 1. Juli 2017 erfolgt sind, wird der Rentenanspruch abgestuft bis zum

8 MWSTG Coaching- und Beratungsleistungen, die von Einrichtungen der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit (z.B. IV-Stellen) erbracht werden, von der Mehrwertsteuer-

Im Zuge einer Bereinigung aller IV-Rundschreiben erhalten Sie nachfolgend eine Liste mit allen IV- Rundschreiben, welche ausser Kraft gesetzt und infolgedessen ins Archiv

Das neue Verfahren sieht vor, dass alle für einen EU/EFTA-Rentenantrag notwendigen Daten durch die Ausgleichskassen und IV-Stellen direkt in SWAP zu erfassen sind und

Im Zuge einer Bereinigung aller IV-Rundschreiben erhalten Sie nachfolgend eine Liste mit allen IV- Rundschreiben, welche ausser Kraft gesetzt und infolgedessen ins Archiv