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Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00€- Einzelstück 1€, kostenfrei über die Stadtseite: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html

Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst, Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-40 00, Email: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2009 Ausgegeben am 2. März 2009 Nummer 03

Inhalt dieser Ausgabe:

10/2009 Haushaltssatzung 2009 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 36

11/2009 Satzung der Fischereigenossenschaft Coesfeld 38

12/2009 Öffentliche Ausschreibung / Lieferung von Weißkalkhydrat für die Kläranlage Coesfeld 39 13/2009 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Oberer Heubach Coesfeld-Lette 39

14/2009 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lette I - V 40

(2)

10/2009 Haushaltssatzung 2009 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 1. Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) in der z. Zt. geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Coesfeld mit Beschluss vom 29.01.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

DerHaushaltsplanfür das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

imErgebnisplanmit

Gesamtbetrag der Erträge auf 61 697 800 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 65 443 800 EUR

imFinanzplanmit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf 58 470 187 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf 58 907 087 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und

der Finanzierungstätigkeit auf 5 311 600 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und

der Finanzierungstätigkeit auf 4 874 700 EUR

festgesetzt.

§ 2

DerGesamtbetrag der Kredite,deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 490 650 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

836 300 EUR festgesetzt.

§ 4

DieVerringerung der Ausgleichsrücklagezum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 3 746 000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12 000 000 EUR festgesetzt.

(3)

§ 6

DieSteuersätze für die Gemeindesteuernwerden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 224 v. H.

1.2 für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 393 v. H.

2. Gewerbesteuerauf 420 v. H.

§ 7 (entfällt)

§ 8

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne der §§ 4 Abs. 4, 10 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) wird auf 30 000 EUR Gesamtkosten einer Maßnahme festgelegt.

Als nicht nur geringfügig im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW gelten bei Einzelmaßnahmen nach

§ 4 Abs. 4 GemHVO NRW Erhöhungen der Investitionsauszahlungen um mehr als 10 %, mindestens aber um 15 000 EUR. Erhöhungen der Investitionsauszahlungen von über 30.000 EUR sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

Der Zustimmung des Rates bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, soweit sie je Maßnahme den Betrag von 30 000 EUR überschreiten. Beträge bis zu höchstens 30 000 EUR gelten generell als unerheblich. Dies gilt auch für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die sich auf den inneren Verrechnungsverkehr beziehen oder zu deren Leistung die Stadt Coesfeld aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

§ 9

Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.

Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, ist jede zweite freiwerdende Stelle dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in eine Stelle der niedrigeren Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nach dem TVöD umzuwandeln.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom 30.01.2009 angezeigt worden. Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom 24.02.2009 mitgeteilt, dass Bedenken nicht erhoben werden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die montags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Kämmerei) zur Einsicht bereit.

(4)

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Coesfeld, 27.02.2009

Heinz Öhmann Bürgermeister

11/2009 Satzung der Fischereigenossenschaft Coesfeld Genehmigungsverfügung

Die Satzung der Fischereigenossenschaft Coesfeld vom 19.06.2007 wird gemäß §§ 25 Abs. 3 und 30 Abs. 1 und 2 Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz – LfischG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.1994, in der zur-zeit gültigen Fassung, genehmigt.

Coesfeld, den 11.08.2008

Kreis Coesfeld Der Landrat

als untere staatliche Verwaltungsbehörde 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

-Untere Fischereibehörde- AZ.: 32 92 21

Im Auftrag

(Siegel) gez.

Brosterhues

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Genehmigung wird gemäß § 25 Abs. 4 Fischereigesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesfischereigesetz – LFischG NRW) in Verbindung mit § 17 der Satzung der Fischereigenossenschaft Coesfeld vom 19.06.2007 öffentlich bekanntgemacht.

Die genehmigte Satzung liegt in der Zeit vom 03.03.2009 bis zum 10.03.2009 im Rathaus der Stadt Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld, Zimmer 22, während der allgemeinen Öffnungszeiten (8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Coesfeld, 12.02.2009

Der Vorstand der Fischereigenossenschaft Coesfeld

Gez. Klaus Langehaneberg gez. Elmar Kolve gez. Theo Vormann (Vorsitzender) (Stellv. Vorsitzender) (Vorstandsmitglied)

(5)

12/2009 Öffentliche Ausschreibung / Lieferung von Weißkalkhydrat für die Kläranlage Coesfeld

Das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, 48653 Coesfeld, schreibt nach VOL/A die "Lieferung von Weißkalkhydrat für die Kläranlage Coesfeld" öffentlich aus.

Die Kalkmenge von rd. 900 Mg wird über 12 Monate verteilt in 23 Mg Partien abgerufen.

Die Ausschreibungsunterlagen können in 2-facher Ausfertigung beim Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Zentrale Vergabestelle, (Rathaus, Zimmer Nr. 157/158), 48653 Coesfeld, Markt 8, gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden.

Die Höhe der Entschädigung beträgt8,40€.Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 401 545 30) unter Angabe des

Kassenzeichens „9.1157.90205.01“ zu überweisen. Der Einzahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Bar-/Scheckzahlungen sind nicht zugelassen.

Die Angebotsfrist läuft am18. März 2009ab.

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am17. April 2009.

Auskünfte zur Ausführung und zu den Unterlagen erteilt das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Herr Schulze Bröring (Tel.: 02541/929-319).

Als VOL-Schiedsstelle ist der Landrat Coesfeld zuständig.

13/2009 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Oberer Heubach Coesfeld-Lette

Wasser- und Bodenverband Oberer Heubach

Verbandsvorsteher R. Schulze Herding, Letter Berg 59, 48653 Coesfeld

Coesfeld, den 23.02.2009

Einladung

AmDonnerstag, den 02. April 2009 um 19:00 Uhrfindet in der Gaststätte Zumbült in Coesfeld-Lette, Coesfelder Str. 44, eineMitgliederversammlungstatt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung 2. Fünfjahresbericht

3. Wahl der Ausschussmitglieder der Gruppen A und B

4. Bekanntgabe der durch die Städte und Gemeinden benannten Mitglieder der Gruppe C 5. Verschiedenes

Die Mitgliederversammlung ist nach § 7 Absatz 3 der Verbandssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet an gleicher Stelle eine gemeinsame Sitzung des Vorstandes und neuen Ausschussesstatt.

(6)

Tagesordnung:

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 2. Wahl des Vorstandes

3. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 11 Absatz 2 der Verbandssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlossen wird. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir um eine Mitteilung an den Verbandsvorsteher.

Der Verbandsvorsteher gez. Rudolf Schulze Herding

14/2009 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lette I - V Jagdgenossenschaft Lette I – V

Geschäftsführung Berthold Espeter Werner Reinermann Lindenstr. 5

48653 Coesfeld-Lette Tel.: 02546-9302-23

„Am Donnerstag, den 19.03.2009 findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte Boer/Birkenhof, Bruchstr. 141, 48653 Coesfeld-Lette eine gemeinsame Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschafen Lette I – V mit folgender Tagesordnung statt, wozu alle Jagdgenossen hiermit eingeladen sind.

Tagesordnung:

TPO I Begrüßung durch den Jagdvorsteher

TOP II Verlesung der Niederschrift der letztjährigen Genossenschaftsversammlung TOP III Kassenbericht der Geschäftsführer

TOP IV Bericht der Rechnungsprüfer über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 - 2009 und Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung

TOP V Haushaltssatzung für das Geschäftsjahr 2009 – 2010 und deren Genehmigung TOP VI Wahlen soweit notwendig

TOP VII Wechsel eines neuen Jagdpachtanpächters in Lette I TOP VIII Verschiedenes

Für die Jagdgenossenschaften Lette I – V Willi Huesmann Jagdvorsteher Lette I Clemens Segbert Jagdvorsteher Lette II Werner Brosthaus Jagdvorsteher Lette III Johannes Peter Jagdvorsteher Lette IV Josef Saalmann Jagdvorsteher Lette V“

Mit freundlichen Grüßen

Espeter

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