• Keine Ergebnisse gefunden

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Seite 1 von 3

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Satzung

vom 29.11.2017 zur elften Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bottrop (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.2003

Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. 2016, S. 966), des § 3 Abs. 2, Nr. 1 der Satzung für das

Kommunalunternehmen „Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung "Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Bottrop vom 27.06.2000 in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S.

706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), in der jeweils geltenden Fassung,

hat der Verwaltungsrat der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung – Anstalt des öffentlichen Rechts - (BEST AöR) in seiner Sitzung am 29.11.2017 folgende Satzung vom29.11.2017 zur elften Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bottrop

(Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.2003 beschlossen:

Artikel 1

Straßenverzeichnis Winterdienst

Die Anlage 2 zu § 1 Absatz 4 der Straßenreinigungssatzung (Straßenverzeichnis Winterdienst) wird wie folgt geändert (alte Fassung in Klammern):

Straße Abschnitt neue W-Stufe alte W-Stufe

Am Dornbusch von Marienstraße bis Hövekesweg W 2 (W 4)

Bergbaustraße W 2 (W 3)

Burgstraße W 2 (W 3)

Fernewaldstraße Alt Nr. 206 bis Nr. 325 (W 3)

Neu Nr. 206 bis Nr. 259 W 3

Neu Nr. 260 bis 325 W 2

Gregorstraße W 2 (W 3)

Hafenstraße (W 3)

Neu Nr. 51 bis Nr. 89 W 3

Neu Nr. 90 bis Nr. 130 W 2

(2)

Seite 2 von 3

Haßlacher Straße W 2 (W 3)

Kapellenstraße (W 3)

Neu außer Liboriweg bis Marienstraße W 3 Neu Liboriweg bis Marienstraße W 2

Lippweg Alt außer Nr. 142 bis Nr. 187 (W 3)

Alt Nr. 142 bis Nr. 187 (W 2)

Neu komplett W 2

Sensenfeld W 2 (W 4)

Steigerstraße W 2 (W 3)

Sturmshof W 2 (W 4)

Utschlagstraße W 2 (W 4)

Artikel 2

§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Abs. 1 bis 3) beträgt jährlich:

- in Reinigungsklasse S 0: 0,00 € - in Reinigungsklasse S 1: 0,00 € - in Reinigungsklasse S 2: 1,45 € - in Reinigungsklasse S 3: 2,89 € - in Reinigungsklasse S 4: 5,78 € - in Reinigungsklasse S 5: 17,34 €

Abs. 5 wird wie folgt geändert:

(5) Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Abs. 1 bis 3) beträgt jährlich:

- in Reinigungsklasse W 1: 0,72 € - in Reinigungsklasse W 2: 0,65 € - in Reinigungsklasse W 3: 0,00 € - in Reinigungsklasse W 4: 0,00 €

Artikel 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

(3)

Seite 3 von 3 Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung über die Satzung vom 29.11.2017 zur elften Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bottrop (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.2003 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 6 S. 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister oder Verwaltungsratsvorsitzende hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bottrop, 29.11.2017

gez.

Paul Ketzer

Verwaltungsratsvorsitzender

Die öffentliche Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter: www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/index.php

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen