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Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bottrop (Straßenreinigungssatzung) vom Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom GV

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Seite 1 von 3 Satzung

vom 03.11.2020 zur 14. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bottrop (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.2003

Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung geltenden Fassung , des § 3 Abs. 2, Nr. 1 der Satzung für das Kommunalunternehmen „Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung " Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Bottrop vom

27.06.2000 in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den jeweils geltenden Fassungen,

hat der Verwaltungsrat der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung – Anstalt des öffentlichen Rechts - (BEST AöR) in seiner Sitzung am 28.10.2020 folgende Satzung vom 03.11.2020 zur vierzehnten Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bottrop

(Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.2003 beschlossen:

Artikel 1

Straßenverzeichnis Straßenreinigung

Die Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung (Straßenverzeichnis Gehweg- und Straßenreinigung) wird wie folgt geändert (alte Fassung in Klammern):

Straße Abschnitt neue R-Stufe alte R-Stufe

Am Kuhberg S 2 S 0

An der Gräfte S 2 S 1

Anton-Küster-Weg S 2 S 1

Elisabeth-Giese-Straße S 2 S 1

Gertskamp S 2 -

Gottfried-Kappen-Weg S 2 S 1

Hellenstraße S 2 S 1

Hemmers Pöhlken S 2 S 0

Mutter-Theresa-Straße S 2 S 1

(2)

Seite 2 von 3

Neue Heide S 2 S 1

Pastor-Abel-Straße S 2 S 1

Schlagkamp S 2 S 0

Schwarthoffstraße S 2 S 0

Tappenhof Nr. 1 bis Nr. 44 S 1 S 3/ S 0

Tappenhof Nr. 45 bis Nr. 107 S 2 S 3

Theo-Kleppe-Weg S 2 S 1

Vogelsrauh S 2 S 3

Artikel 2

§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Abs. 1 bis 3) beträgt jährlich:

- in Reinigungsklasse S 0: 0,00 € - in Reinigungsklasse S 1: 0,00 € - in Reinigungsklasse S 2: 1,71 € - in Reinigungsklasse S 3: 3,42 € - in Reinigungsklasse S 4: 6,83 € - in Reinigungsklasse S 5: 20,50 €

Artikel 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

(3)

Seite 3 von 3 Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung über die Satzung vom 28.10.2020 zur 14. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bottrop (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.2003 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 6 S. 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister oder Verwaltungsratsvorsitzende hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bottrop, den 03.11.2020

gez.

Paul Ketzer

Verwaltungsratsvorsitzender

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