KV RLP / MAßNAHMEN DOKUMENTATIONSPRÜFUNG AKUPUNKTUR SEITE 1 VON 1
ÜBERPRÜFUNG DER ÄRZTLICHEN DOKUMENTATION Nach § 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur
gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Akupunktur der KV RLP (Ergebnisse und Maßnahmen)
bestanden bestanden nicht bestanden
▪ Bestätigung, dass die geprüften Dokumentationen vollständig und
nachvollziehbar sind
▪ Bestätigung, dass die geprüften Dokumentationen vollständig und
eingeschränkt nachvollziehbar sind
▪ Beratungsgespräch,
▪ erneute Überprüfung innerhalb von zwölf Monaten
▪ Bestätigung, dass die geprüften Leistungen den Qualitätsanforderungen entsprechen
▪ Ladung zum Kolloquium innerhalb von drei Monaten, Nichtbestehen = neuer
Termin,
erneutes Nichtbestehen = Widerruf der Genehmigung,