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Das Feuerbrandjahr 2014

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Das Feuerbrandjahr 2014

Während der Hauptblüte der Obstanlagen wurde in der Deutschschweiz im Jahr 2014 an vereinzelten Klimamessstationen hohe Infektionsgefahr registriert. Im Wallis und im Tessin wurden mehrere Tage mit hoher Gefahr verzeichnet. Keine hohe Gefährdung bestand in der Waadt. In Erwerbsobstanlagen wurden nach der Blüte nur wenige Schäden festgestellt. Im Verlauf des Sommers trat, neben Befall in Apfelanlagen, vor allem in Birnenparzellen regional verstärkt Befall auf. Erneut waren im Kanton Wallis mehrere Apfelanlagen betroffen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte zur Bekämpfung des Feuerbrands den Einsatz von Streptomycin für maximal eine Behandlung – örtlich begrenzt und befristet – zugelassen. Aufgrund der Beurteilung der Blüten-Infektionsgefahr gab kein Kanton das Antibiotikum frei.

Eduard Holliger, Cosima Pelludat, Bea Schoch und Markus Bünter, Agroscope, Wädenswil

eduard.holliger@agroscope.admin.ch

Für die Feuerbrandbakterien herrschten während der Hauptblüte wie bereits im Vorjahr keine optimalen Wit-

terungsbedingungen. Die tiefen Temperaturen führten in der Deutschschweiz zu keiner flächendeckenden mehrtägigen Periode mit hoher Infektionsgefahr, nur bei rund 20 von 60 Klimamessstationen wurden ein bis drei Tage mit hoher Gefahr angezeigt. Bis Anfang des Som- mers waren die Schäden im Obstbau als insgesamt ge- ring zu beurteilen. Im Verlauf des Sommers zeigte sich jedoch vor allem in Birnenanlagen verstärkt Befall, der vereinzelt zu Rodungen führte. Im Wallis wurden zum zweiten Mal in Folge einige Apfelanlagen befallen. Etwas mehr als 200 Gemeinden meldeten Wirtspflanzen mit Befall (Abb. 1 und 2).

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014

Abb. 2: Gemeinden mit registriertem Feuerbrandbefall (1989 bis 2014).

Abb. 1: Gemeinden mit Feuerbrand 2014 (rot) und Befallszone (orange).

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Feuerbrandsituation der Obstanlage und des Umfelds in den vergangenen Jahren miteinzubeziehen. Anhand dieses Zusammenspiels können Voraussagen und Ent- scheidungen für das weitere Vorgehen in den Obstanla- gen getroffen werden. Dabei ist jedoch stets zu beach- ten, dass es sich bei der Einschätzung der Feuerbrand- gefahr in Obstanlagen um eine Wahrscheinlichkeit handelt – nicht um eine Gewissheit.

Blüten-Infektionsprognose 2014 am Standort Neukirch-Egnach

Abbildung 4 zeigt die Klimadaten und die Blüteninfekti- onsgefahr für den Standort Neukirch-Egnach (TG) wäh- rend der Blühperiode der Äpfel (10. April bis 31. Mai). Wäh- rend der Hauptblüte hat die Tagesdurchschnittstempera- tur (rote Kurve) den Schwellenwert (gestrichelte schwarze Linie) nur an einem Tag knapp erreicht. Zum zweiten Mal wurde der Schwellenwert am 10. Mai gegen Ende der Hauptblüte erreicht. Das berechnete Erregerinfektions- potenzial (EIP, gelbe Kurve) im Prognosemodell «Mary- blyt» stieg also während der Hauptblüte vom 22. bis 26. April und vom 5. bis 10. Mai an. Der Schwellenwert von 110 wurde maximal zur Hälfte erreicht. Kühle Temperatu- ren verhinderten ein andauerndes Ansteigen des EIP res- pektive führten bei neu aufgegangen Blüten jeweils wieder zu einem Absinken des EIP-Werts auf null. Gegenüber dem Vorjahr erreichte das EIP während der Hauptblüte leicht höhere Werte (SZOW 5/2014).

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Infektionsbedingungen während der Kernobstblüte

In der Deutschschweiz wurde in der Periode vom 24. bis 26. April für rund 20 von 60 Klimamessstationen erhöhte Blüteninfektionsgefahr für Apfelanlagen berechnet. Für die Standorte Wallbach (AG), Opfershofen (TG), Malans (GR) und Steinmaur (ZH) wurden ein bis zwei Infekti- onstage angezeigt. Grundsätzlich lagen die Temperatu- ren während der Hauptblüte mehrheitlich im kühlen Bereich. Im Wallis bestand für Kernobst vereinzelt am 7. und 13. April erhöhte Blüteninfektionsgefahr. Für die Region zwischen Sion und Sierre wurden vom 23. bis 26. April bis zu drei Infektionstage berechnet. Im Tessin bestand beim Kernobst in der ersten Aprilhälfte eine Periode mit hoher Infektionsgefahr und mit angezeigtem Infektionstag. Für die zehn Klimamessstationen am Genfersee wurde keine hohe Gefahr verzeichnet.

Prognose ist eine Annäherung an die Realität der Feuerbrandgefahr auf dem Betrieb

In den vergangenen Jahren hat die Wahrnehmung der realen Blüteninfektionsgefahr tendenziell abgenommen;

Beachtung finden oft nur die berechneten Infektionstage.

Die Infektionsgefahr beginnt bei Blühbeginn. Im Progno- semodell wird ab Blühbeginn täglich mindestens eine leichte Infektionsgefahr angezeigt. Diese Gefahr steigt unter dem Einfluss von Niederschlag und Temperaturan- stieg auf eine mittlere oder hohe Infektionsgefahr. Der Anstieg des Risikos gipfelt in einem berechneten Infekti- onstag. Mit grosser Wahrscheinlichkeit führen solche Tage, insbesondere in Regionen mit hohem Infektions- druck, zu starkem Blütenbefall. Der Umkehrschluss gilt leider nicht, denn auch Tage mit leichter oder mittlerer In- fektionsgefahr können unter dem Einfluss von nicht oder ungenügend saniertem Altbefall in der Parzelle oder im Umfeld zu Blütenbefall führen.

Mit den vor Ort ermittelten Klimadaten errechnet das Modell ein Schwarz-Weiss-Bild des Risikos einer Feuer- brandinfektion in Obstanlagen. Denn das Modell geht bei Blühbeginn von einem «weissen» Zustand der Kern- obstanlagen aus. Das entspricht einer Anlage ohne Alt- befall in feuerbrandfreiem Umfeld. Wichtige Faktoren wie die Feuerbrandsituation im Umfeld oder früherer Befall in den Anlagen und die damit einhergehende Ein- flussnahme auf die Erregerdichte (und somit Infektions- gefahr) werden nicht berücksichtigt. Im Weiteren haben die ermittelten Klimadaten nicht für alle Parzellen Gül- tigkeit und die Klimamessstationen liefern, bedingt durch die unterschiedlichen Gerätetypen, nie absolut identische Werte.

Abbildung 3 zeigt eine pragmatische Darstellung des Einflusses von Infektionsdruck und Temperatur (Stun- dengrade) auf das wahrscheinliche Ausmass des Blüten- befalls. Jeder Kernobstbetrieb befindet sich auf der weiss bis schwarz gefärbten Fläche an einem bestimm- ten Punkt. Dieser Punkt wird von der Obstanlage, dem Umfeld und der Witterung definiert. Die Blüten-Infekti- onsprognose mit dem Modell «Maryblyt» stellt daher immer nur annähernd die Realität dar.

Bei der Interpretation der berechneten Risiken sind daher neben den aktuellen Maryblyt-Daten insbeson- dere die Beobachtungen des Betriebsleiters und die

Infektionsdruck

stark schwach

hoch tief

mittel

sehr viel Blütenbefall

EIP (Stundengrade) mittel

wenig Blütenbefall

sehr viel Blütenbefall

Abb. 3: Schemati- sche Darstellung des Einflusses von Infektionsdruck und Temperatur (Stundengrade) auf das wahr- scheinliche Aus- mass von Blüten- befall.

0 55 110 165 220

0 7.8 15.6 23.4 31.2

10. 12. 14. 16. 18. 20. 22. 24. 26. 28. 30. 2. 4. 6. 8. 10. 12. 12. 16. 18. 20. 22. 24. 26. 28. 30.

°C/mm Niederschlag EIP

April Mai

Niederschlag (mm)

Erregerinfektionspotenzial (EIP) Tagesdurchschnittstemperatur (°C)

berechneter Infektionstag berechnete hohe Infektionsgefahr Hauptblüte Apfel Nachzüglerblüten

Neupflanzungen

Abb. 4: Mit dem Prognosemodell Maryblyt berech- nete Blüteninfek- tionsgefahr für Apfel in Neukirch- Egnach 2014;

Periode 10. April bis 31. Mai.

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Ab Mitte Mai führte der erste deutliche Anstieg der Tagesdurchschnittstemperaturen zu raschem Ansteigen- des berechneten EIP. In der Periode um den 22. Mai wur- de für später blühende Bestände eine sehr hohe Blüten- Infektionsgefahr angezeigt. Das Prognosemodell berech- nete zwei Tage mit hoher Infektionsgefahr (Kreis) und ei- nen Infektionstag (Punkt).

Feuerbrand Befallssituation 2014

Im Raum Romanshorn (TG) wurden am 9. Mai von einem aufmerksamen Obstproduzenten erste Feuerbrandsymp- tome bei Jonagold-Einzelblüten entdeckt. Im Verlauf der zweiten Maihälfte wurden in den Kantonen Thurgau, Zü- rich und Luzern weitere Befälle in Apfelanlagen gemel- det. Anfang Juni folgten die ersten Meldungen von Befall in Kaiser-Alexander-Parzellen in den Kantonen Luzern und Zürich sowie Blütenbefall bei Gelbmöstler im Kan- ton Zürich. Bis Ende Juni wurde aus rund 50 Gemeinden Befall in Kernobstanlagen gemeldet; darunter war auch eine Apfelanlage im Kanton Tessin. Im Juli lagen die ers- ten Meldungen von Befall an Weissdorn, Mehlbeere und Cotoneaster dammerivor.

Der Kanton Wallis hat zum zweiten Mal in Folge Feuerbrandbefall in Apfelanlagen gemeldet. Betroffen waren wie 2013 mehrere spät blühende Apfelanlagen in Saint Léonard, Sion und Sierre. Im Verlauf des Sommers wurde zudem Befall bei einigen Birnbäumen, Quitten und Weissdorn entdeckt. Weil alle Gemeinden im Wallis für Feuerbrand den Status Einzelherd aufweisen, sind die befallenen Pflanzen vernichtet worden. Der Kanton Wallis gehört als einziger Kanton in der Schweiz noch zum Feuerbrand-Schutzgebiet. Das heisst, dass im Kanton Wallis nur Feuerbrandwirtspflanzen mit dem ZP-b2 Pflanzenpass (Kasten) in Verkehr gebracht wer- den dürfen.

In vier Schweizer-Jungpflanzenbetrieben wurde Feu- erbrandbefall in den Jungpflanzenparzellen gemeldet und saniert. In zwei weiteren Jungpflanzenbetrieben wurden für einzelne Baumschulparzellen in der Sicher- heitszone der Pflanzenpass ZP-b2 aberkannt wegen Feuerbrandbefall in der 500-m-Umgebung.

In einigen Regionen mit Hochstamm-Obstbau wurde für einzelne Obstgärten zum Teil starker Feuerbrandbe- fall gemeldet. Der Befall war vor allem auf nicht oder un-

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genügend sanierten Altbefall zurückzuführen. Obwohl der Feuerbrandbefall in Anlagen regional gegenüber dem Vorjahr zunahm, wird 2014 schweizweit als Jahr mit geringen Schäden in Erinnerung bleiben. Detaillierte Informationen zur Befallssituation 2014 (Gemeindeliste und befallene Wirtspflanze) sowie zu den Gemeinden in der Feuerbrandbefallszone sind unter www.feuer brand.ch ersichtlich.

Streptomycinkampagne 2014

Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW hatte am 6. Ja- nuar 2014 in einer Allgemeinverfügung über die «Zulas- sung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen»

angeordnet, dass für einen befristeten Einsatz drei strep- tomycinhaltige Pflanzenschutzmittel (Strepto, Ag-Strep- tomycin und Firewall 17WP) in Anlagen und Obstgehölz- Baumschulen zugelassen werden. Die Anzahl Behand- lungen pro Parzelle beziehungsweise pro Baum wurde erstmals auf eine Applikation begrenzt. Alle weiteren res- triktiven Auflagen wurden beibehalten. Das Prozedere mit den Berechtigungsscheinen wurde durch die Kanto- nalen Fachstellen durchgeführt. Auf Grund des eher geringen Vorjahresbefalls und der berechneten Blüten- infektionsgefahr, die durchwegs als moderat beurteilt wurde, erteilte kein Kanton eine Freigabe für einen Strep- tomycineinsatz. Die Fachstellen empfahlen zur Abde-

Definition des ZP-b2 Pflanzenpasses

Die Feuerbrandwirtspflanzen wurden in einem Jungpflan- zenbetrieb im Feuerbrandschutzgebiet oder in einer Sicher- heitszone produziert. Eine Sicherheitszone umfasst mindes- tens 50 km2um die Jungpflanzenparzellen, in der im Vorjahr und während der ganzen laufenden Vegetationsperiode kein Feuerbrand gefunden wurde oder der Befallsherd getilgt wurde. In Baumschulparzellen mit Feuerbrand-Wirtspflan- zen und im Umkreis von 500 m darf in der laufenden Vegeta- tionsperiode kein Feuerbrand aufgetreten sein.

Feuerbrandsymp- tome an einem Apfeltrieb und ei- ner Jungfrucht …

… und an einem Birnenblatt.

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ckung von Tagen mit erhöhter Infektionsgefahr alterna- tive Präparate. Der Schweizer Obstverband sagte das Streptomycin-Rückstandsmonitoring bei Apfel und Bir- ne aufgrund der ausbleibenden Streptomycinbehand- lung ab. Auf die Überprüfung des Erwinia-amylovora-Er- regerstatus hinsichtlich seiner Streptomycin-Resistenz wurde ebenfalls verzichtet.

Die während den letzten sieben Jahren in Obstanla- gen eingesetzte Menge an Streptomycinsulfat schwank- te zwischen 453 kg im Jahr 2008 und keinem Einsatz im Jahr 2014 (Abb. 5). Der Rückgang der eingesetzten Menge an Streptomycin wurde auch durch die Reduktion der Anzahl an maximal möglichen Behandlungen und durch die unterschiedliche Blüteninfektionsgefahr beeinflusst.

Ausblick 2015

Das BLW hat mit einer Allgemeinverfügung Streptomy- cin für Apfel und Birne örtlich begrenzt und befristet bis 1. Juli 2015 zugelassen. Wie bereits 2014 wurde die Anzahl Behandlungen pro Parzelle beziehungsweise pro Baum auf eine Applikation begrenzt. Das BLW hat mit einer All- gemeinverfügung LMA (Kaliumaluminiumsulfat 80%) für Kernobst befristet bis 30. September 2015 zugelassen.

LMA kann während der Blüte maximal dreimal einge- setzt werden; nach Hagelschlag ist eine vierte Behand- lung möglich, wobei eine Wartefrist von drei Wochen ein- zuhalten ist. Agroscope plant in Zusammenarbeit mit Kantonalen Fachstellen und Betriebsleitern in ausge- wählten Kernobstparzellen Praxisversuche. Im Vorder- grund steht der direkte Wirkungsvergleich einer Pflan- zenschutzmittelstrategie mit LMA zu einer mit einmali- ger Streptomycinbehandlung. Diese Versuche werden nur dann durchgeführt, wenn eine hohe, mehrtägige In- fektionsgefahr eintritt und eine Freigabe von Streptomy- cin erfolgt.

Bei einer ähnlichen Blüteninfektionsgefahr wie im letzten Jahr muss heuer der regional erhöhte Befalls- druck in den Parzellen und im Umfeld berücksichtigt werden. Dem Feuerbrand-Management und dem Ein- satz von Präparaten ist die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Die Übersicht der Einsatzzeitpunkte aller bewilligten Pflanzenschutzmittel gegen Feuerbrand ist in der Pflanzenschutzempfehlung für den Erwerbsobst- bau 2014/2015 aufgeführt (Flugschrift Nr. 122).

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R É S U M É

Le feu bactérien en 2014

Pendant la période de floraison principale, certaines stations de mesures climatiques en Suisse alémanique ont enregistré un risque d’infection élevé dans les ver- gers. Le Valais et le Tessin ont recensé plusieurs jours à haut risque. Dans le canton de Vaud, il n’y a jamais eu de grand risque. Les dégâts constatés dans les vergers industriels après la floraison étaient peu importants.

Dans le courant de l’été, une infestation accrue a été

constatée dans les pommeraies, et plus encore dans les parcelles de poiriers, de certaines régions. Plusieurs pommeraies valaisannes ont aussi à nouveau été touchées. L’Office fédéral de l’agriculture avait autorisé un traitement unique, localisé et limité dans le temps, pour lutter contre le feu bactérien. Aucun canton n’a conclu à un danger d’infection à la floraison suffisant pour justifier l’autorisation de l’antibiotique.

Gemeinsam gegen Feuerbrand

Im Dachprojekt «Gemeinsam gegen Feuerbrand» werden alle grundlegenden und praxisorientierten Forschungsaktivitäten der wichtigsten Akteure in der Schweiz zusammengefasst. Ziel dieses integralen Projekts ist es, gemeinsam im Bereich Feuerbrand Voraussetzungen zu schaffen, die eine erfolgreiche und antibiotikafreie Managementstrategie gegen Feuerbrand in der Schweiz ermöglichen. Die Aktivitäten zu Pflanzenschutzmitteln/Einsatzstrategien, Neuzüchtungen/Sorten, Hochstamm und Evaluation der Massnahmen werden koordiniert, die Ergebnisse regelmässig vorgestellt, ausgetauscht und diskutiert. Die Projektoberleitung setzt sich aus Vertretern von Agroscope, dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Schweizer Obstverband zusammen. Die Teilprojekte werden von der öffentlichen Hand und durch Private finanziert und durch Mitarbeit unterstützt.

Informationen zum Projekt und zu den Projektpartnern sind unter www.feuerbrand.ch > Projekte zu finden. Siehe auch die Rubrik Aktuell.

453

303

201 186 223

0.3 0.0 0

100 200 300 400 500

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Streptomycinsulfat (kg)

Jahr

max. 3 Behandlungen pro Blühperiode

max. 2 Behandlungen pro Blühperiode

max. 1 Be- handlung pro Blüh- periode

Abb. 5: Eingesetzte Wirkstoffmenge an Streptomycinsul- fat während der Kernobstblüte 2008 bis 2014 mit Angabe der maximal möglichen Behandlungen gemäss Allge- meinverfügungen.

Referenzen

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