• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ärzte-Ski meisterschaft in Zwiesel" (23.11.1978)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ärzte-Ski meisterschaft in Zwiesel" (23.11.1978)"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Beitragszuschuß auch für

privat versicherte Mütter

Privat krankenversicherte Frauen sollten während des geplanten Mutterschaftsurlaubs vom Bund einen Zuschuß zur Versicherungs- prämie erhalten. Das hat der Ver- band der privaten Krankenversi- cherung (PKV), Köln, in einer Stel- lungnahme zum Entwurf des Ge- setzes gefordert, mit dem ein Mut- terschafts-Urlaubsgeld für Arbeit- nehmerinnen eingeführt werden soll. Da der Beitrag für Mütter in Pflicht- und Ersatzkassen in Höhe von elf Prozent des Urlaubsgeldes vom Bund übernommen werde, müsse der gleiche Satz den privat versicherten Frauen als Beitrags- zuschuß gezahlt werden. WZ

Ärzte-Ski meisterschaft in Zwiesel

Zum sechsten Male führt der Bayerische Sportärzteverband e. V. Skimeisterschaften durch, und zwar in der Zeit vom 26. bis 28.

Januar 1979 in Zwiesel/Niederbay- ern. Teilnahmeberechtigt sind Ärz- tinnen und Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet. Schriftliche und te- lefonische Anmeldungen (Telefon- Nr. 0 89/41 40 25 15) nimmt Dr.

med. G. Neudert, Institut für Sporttraumatologie und Poliklinik für Sportverletzungen, Ismaninger Straße 22, 8000 München 80, ent- gegen. Gleichzeitig findet eine Fortbildungsveranstaltung statt, deren Kurse auf die Zusatzbe- zeichnung „Sportmedizin" anre- chenbar sind. EB

In einem Satz

Kinderunfälle Mit durchschnitt- lich 348 Unfällen auf 100 000 Kin- der steht die Bundesrepublik Deutschland nach Angaben der Aktion „Das sichere Haus", Mün- chen, an der Spitze in Europa. DÄ

Aktivitäten

der Landesärztekammern

❑ „Der Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer soll in Zu- kunft neben den Aktivitäten dieses Gremiums auch wesentliche Akti- vitäten der sie tragenden Landes- ärztekammern enthalten."

Situation

der Allgemeinmedizin

❑ „Im Tätigkeitsbericht 1978 heißt es auf Seite 33 Absatz 2: ,Der 80. Deutsche Ärztetag hat be- schlossen, daß die Bundesärzte- kammer jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichtes gegenüber dem Deutschen Ärztetag die Situa- tion der Allgemeinmedizin im Rah- men der ärztlichen Versorgung gesondert darzustellen hat.' Die Delegierten des Deutschen Ärztetages fordern die Geschäfts-

führung der Bundesärztekammer dazu auf, dieser Verpflichtung un- umgänglich nachzukommen."

Weiterbildung zum

Arzt für Allgemeinmedizin

❑ „Eine möglichst gute Weiter- bildung zum Arzt für Allgemein- medizin muß der künftigen Aufga- benstellung entsprechen.

Sie sollte deshalb, soweit dies die Weiterbildungsordnung zuläßt, nicht nur in Krankenhäusern, son- dern vermehrt auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte durch- geführt werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigun- gen werden aufgefordert, diese Entwicklung nach Kräften zu för- dern, um die Niederlassungsfrei- heit zu erhalten und gleichzeitig die Qualität der ambulanten allge- meinärztlichen Versorgung lang- fristig zu sichern."

Entschließungen und Beschlüsse des 81. Deutschen Ärztetages

zum Tagesordnungspunkt

„Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer"

Der bei jedem Deutschen Ärztetag zu behandelnde Tagesordnungs- punkt „Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer" bietet den Delegier- ten Gelegenheit, die ganze Fülle der gesundheits- und sozialpolitischen Themen zur Sprache zu bringen und entsprechende Entschließungsan- träge vorzulegen. In diesem Jahr mußte der Tagesordnungspunkt von Mannheim bis zur Fortsetzung des 81. Deutschen Ärztetages in Köln vertagt werden. Das Ergebnis sind die im folgenden dokumentierten Entschließungen und Beschlüsse, die zum Teil mehr „innerärztliche"

Bedeutung haben, zum Teil mehr an die Öffentlichkeit gerichtet sind — in dieser Reihenfolge werden die Beschlüsse hier veröffentlicht. Ein Bericht über den Ablauf und das Ergebnis der Kölner Beratungen erschien bereits im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT Heft 46/1978, Seite 2732.

(Die folgende Dokumentation sollte im Zusammenhang mit den bereits in Mannheim zum Tagesordnungspunkt „Gesundheits- und Sozialpoli- tik" verabschiedeten Beschlüssen gesehen werden; DEUTSCHES ÄRZ- TEBLATT Heft 23/1978, Seite 1350). DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 23. November 1978 2799

(2)

Weiterbildungsstellen für junge Ärzte

❑ „Mit großer Sorge stellt der 81.

Deutsche Ärztetag fest, daß die Zahl der Weiterbildungsstellen für junge Ärzte unzureichend ist.

Die Bundesärztekammer wird auf- gefordert, in dafür geeigneten Fachgebieten Möglichkeiten für eine außerklinische Weiterbildung zu eröffnen.

Insbesondere bietet sich dabei ei- ne Teilweiterbildung angehender Allgemeinärzte bei niedergelasse- nen Ärzten an."

Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin

❑ „Der Deutsche Ärztetag hat be- schlossen, die ,Deutsche Akade- mie der Praktischen Ärzte' in

‚Deutsche Akademie für Allge- meinmedizin' umzubenennen."

Fortbildung,

Gesundheitsaufklärung und Gesundheitserziehung im Kabelfernsehen

❑ „Die Delegierten des 81. Deut- schen Ärztetages fordern den Vor- stand der Bundesärztekammer auf, unmittelbar nach Bekannt- werden der Träger für die Kabel- fernseh-Pilotprojekte mit diesen Verbindung aufzunehmen, um ins- besondere für das Kabelfernsehen geeignete ärztliche Fortbildungs- projekte und Projekte der Gesund- heitsaufklärung und -erziehung in das Bildungsprogramm dieser Studien integrieren zu können."

Kostenminderung im Gesundheitswesen und ärztliche Fortbildung

❑ „Die in der Bundesärztekam- mer zusammengefaßten Kammern werden aufgefordert, bei der Pla- nung der jährlichen Fortbildungs-

programme neben den wissen- schaftlichen Gesichtspunkten auch ökonomische Probleme zu behandeln. Dazu gehört unter dem Aspekt einer volkswirtschaftlich notwendigen Kostenminderung im Gesundheitswesen, Wege aufzu- zeigen, die vor- und nachstationä- re Diagnostik und Therapie im Krankenhaus auf das Notwendige zu beschränken. Die in kollegialer Kooperation vollzogene sorgfälti- ge prästationäre Diagnostik in freier Praxis unter Anwendung und weiterer Erarbeitung von Me- thoden gestufter Diagnostik sollte bei den gebotenen Fortbildungs- veranstaltungen gebührende Be- rücksichtigung finden."

Verbesserung der Versorgung mit Ärzten für Pathologie

❑ „Der 81. Deutsche Ärztetag be- auftragt den Vorstand der Bundes- ärztekammer zu überprüfen, wie weit der Beschluß des 77. Deut- schen Ärztetages, nach dem auf 600 Krankenhausbetten ein Patho- loge kommen soll, verwirklicht wurde.

Aus den Erfahrungen des Alltags in Klinik und Praxis muß geschlos- sen werden, daß man über be- scheidene Ansätze der Verbesse- rung der Versorgung mit Ärzten für Pathologie nicht hinausge- kommen ist."

Anpassung der

Landeshochschulgesetze an das Rahmengesetz

❑ „Anläßlich der noch anhalten- den Diskussion um die Anpassung der Landeshochschulgesetze an das Rahmengesetz macht der Deutsche Ärztetag auf folgende Punkte besonders aufmerksam:

1. Der Deutsche Ärztetag begrüßt die Regelung des Rahmengeset- zes, außer den zentralen Gremien als Selbstverwaltungsebene die Fachbereiche einzuführen. Er be- obachtet mit Sorge die zunehmen-

de Tendenz, Kompetenzen des Fachbereiches wieder an die zen- tralen Leitungsgremien zu binden, wodurch die Entscheidungsfähig- keit der Fachbereiche geschwächt wird.

2. Der Deutsche Ärztetag begrüßt ausdrücklich eine im Bundesge- biet einschließlich West-Berlin einheitliche Neuregelung der Per- sonalstruktur an den Hochschu- len. Es ist bedauerlich, daß durch die beabsichtigte Besoldungsre- gelung für die Hochschullehrer wiederum deutliche Differenzie- rungen innerhalb einer koopera- tionsrechtlich gleichgestellten Gruppe eingeführt werden sollen.

3. Jede ärztliche Tätigkeit in den Einrichtungen für die Krankenver- sorgung ist an den Hochschulen so unmittelbar in die wissen- schaftlichen Bereiche Forschung und Lehre integriert, daß gefordert werden muß, alle hauptamtlich an der Hochschule tätigen Ärzte, so- weit sie nicht Professoren oder Hochschulassistenten sind, als wissenschaftliche Mitarbeiter zu führen.

4. Professoren, Hochschulassi- stenten und wissenschaftliche Mitarbeiter sollen nicht nur als Be- amte an der Hochschule beschäf- tigt werden können, sondern auch die Wahlmöglichkeit haben, im Angestelltenverhältnis tätig zu sein. Hauptberuflich an den Hoch- schulen beschäftigte Ärzte dürfen nicht in den Status einer wissen- schaftlichen Hilfskraft eingestuft werden.

5. Für alle medizinischen Einrich- tungen nach § 66 Hochschulrah- mengesetz (HRG) fordert der Deutsche Ärztetag eine kollegiale Leitung. Für die Organisation der Krankenversorgung sind den wis- senschaftlichen und nichtwissen- schaftlichen Mitarbeitern Mitwir- kungsmöglichkeiten einzuräu- men, wenigstens im Sinne des frü- heren Institutsbeirates.

6. Der Deutsche Ärztetag hält dar- an fest, daß jeder Arzt bei der Be- handlung eines Patienten einen ei-

2800 Heft 47 vom 23. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

genen Entscheidungsfreiraum für den Patienten hat. Er hält es ferner für selbstverständlich, daß jeder Arzt die Erfahrungen seiner ärztli- chen Tätigkeit eigenverantwort- lich wissenschaftlich auswerten kann und muß.

7. Die Hochschulen als Körper- schaften des öffentlichen Rechts dürfen nicht durch Schaffung und Nutzung staatlicher Eingriffsmög- lichkeiten in ihrer Selbstverwal- tung behindert werden."

Vereinheitlichung

des Nebentätigkeitsrechts im Hochschulbereich

❑ „Der Deutsche Ärztetag weist den Entwurf einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Ver- einheitlichung des Nebentätig- keitsrechts im Hochschulbereich der Länder als mangelhaft zurück.

Der Entwurf berücksichtigt nicht die medizinischen Besonderheiten im Hochschulbereich. Er verstößt darüber hinaus in einer Reihe von Einzelpunkten gegen geltendes Recht.

Der Deutsche Ärztetag hält es grundsätzlich für gerechtfertigt, daß der ärztliche Hochschullehrer die Personal- und Sachkosten, die er durch seine Nebentätigkeit in den Räumen der Hochschule ver- anlaßt, der Hochschule erstattet.

Darüber hinausgehende Abgaben, die einer Sondersteuer gleichkom- men, lehnt der Deutsche Ärztetag entschieden ab. Soweit Hoch- schullehrer in Übereinstimmung mit § 15 Abs. 2 der Berufsordnung für die deutschen Ärzte ihre ärztli- chen Mitarbeiter an Nebentätig- keitseinnahmen beteiligen, sind diese Abgaben der Hochschulleh- rer von ihren Einnahmen als Ko- sten abzuziehen, bevor ein pro- zentuales Nutzungsentgelt als Ko- stenerstattung an die Hochschule berechnet wird.

Die Beschränkung des Kreises der liquidationsberechtigten Ärzte auf die leitenden Ärzte steht nicht nur

Szenen auf und hinter der Tribüne wäh- rend der Fortsetzung des 81. Deutschen Ärztetages in Köln. Bild oben: Präsident Dr. Karsten Vilmar und Hauptgeschäfts- führer Prof. J. F. Volrad Deneke (gibt mit der Tischglocke das Signal zum Beginn der Beratungen). - Bild Mitte: Mitglieder der Geschäftsführung und der Referent zum Tagesordnungspunkt „Weiterbil- dungsordnung", Prof. Hans Joachim Sewering; von links: Geschäftsführen- der Arzt Dr. P. Erwin Odenbach, Referen- tin Dipl.-Kfm. Renate Schiffbauer, Ge- schäftsführender Arzt Dr. Heinz-Pe- ter Brauer, Justitiar Dr. jur. Rainer Hess, - Bild unten: Der Malteser-Hilfsdienst versorgte die Delegierten an den bei- den Tagen mittags mit Erbsen- und Gu- laschsuppe; die anschließende Samm- lung brachte der Organisation einen vierstelligen Überschuß ein. Beim Geld- zählen die Geschäftsführer Josef Lengsfeld (Mitte) und Alfons George

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 23. November 1978 2801

(4)

im Widerspruch zu dem bereits von den Deutschen Ärztetagen 1972 und 1974 als Konsequenz des medizinischen Fortschritts für not- wendig gehaltenen Übergang zu partnerschaftlichen und kollegia- len Arztstrukturen in der Klinik, sondern ist auch mit der Neufas- sung des § 368 a Abs. 8 der Reichsversicherungsordnung auf- grund des Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetzes unver- einbar.

Der Deutsche Ärztetag bittet die Kultusministerkonferenz und die einzelnen Kultusministersowie die ' Landtage, den vorliegenden Ent- wurf unter diesen Gesichtspunk- ten noch einmal zu überprüfen und nur solche Regelungen in den Ländern in Kraft zu setzen, die gel- tendem Bundesrecht entsprechen und darüber hinaus geeignet sind, ein Gefälle in der Qualität der Hochschulmedizin von Land zu Land zu vermeiden."

Gesundheits-

sicherstellungsgesetz - Sicherstellung

der ärztlichen Versorgung im Verteidigungs-

und Katastrophenfall

❑ „Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, ihre Vor- arbeiten an einem Gesundheitssi- cherstellungsgesetz für den Ver- teidigungs- und Katastrophenfall zu beschleunigen.

Ziel dieses für die Zivilbevölkerung besonders bedeutsamen Gesetzes muß die Sicherstellung der ärztli- chen Versorgung der gesamten Bevölkerung im Verteidigungs- und Katastrophenfall sein. Dies ist unter anderem durch folgende Re- gelungen zu erreichen:

Umfassende personelle Pla- nung hinsichtlich der Heilberufe und der medizinischen Assistenz- berufe, vor allem auch rechtzeitige Erfassung von nicht mehr berufs- tätigen Angehörigen dieser Be- rufe;

Schaffung der materiellen Vor- aussetzungen und Nutzung der Hilfsquellen (z. B. Transportmittel, Arzneimittel, Verbandmaterial) für die Durchführung der gesundheit- lichen Versorgung im Verteidi- gungs- und Katastrophenfall so- wohl für den zivilen als auch für den militärischen Bereich;

Schaffung der notwendigen In- frastruktur, insbesondere der er- forderlichen Gebäude unter Inan- spruchnahme von zivilen Schutz- räumen.

Das Gesundheitssicherstellungs- gesetz muß auch eine klare Kom- petenzgliederung sowie die Zu- sammenfassung aller Aufgaben bei einer gemeinsamen Führung zur Gewährleistung der bestmögli- chen Kooperation zwischen zivilen und militärischen Verantwor- tungsbereichen vorschreiben.

Darüber hinaus fordert der Deut- sche Ärztetag die Bundesregie- rung auf, bei allen Neubauten von Wohn- und Krankenhäusern end- lich eine Schutzraumbaupflicht einzuführen.

Der Ausbau allein einer schlag- kräftigen Landesverteidigung oh- ne ausreichenden Schutz der Zivil- bevölkerung ist absurd und un- glaubwürdig.

Deswegen wird gefordert, endlich das Gesetz über bauliche Maßnah- men (SBauG) vom 9. September 1965 und 24. Mai 1968, das auch die Begünstigung von Schutz- raumbauten in Althäusern vor- sieht in Kraft zu setzen."

Sicherstellung der

Krankenhauskapazitäten für den Katastrophen-, Spannungs- und Verteidigungsfall

❑ „Die Vorbereitung auf eine ausreichende gesundheitliche Versorgung im Katastrophenfall verlangt eine beträchtliche Reser-

ve an Krankenhausbetten. Mittel hierfür sind im Bundeshaushalt vorgesehen.

Statt Krankenhausbetten stillzule- gen oder sogar ganze Häuser aus den Bedarfsplänen herauszuneh- men, bietet sich an, freiwerdende Krankenhauskapazitäten für den Katastrophen-, Spannungs- und Verteidigungsfall zu reservieren, wo immer dies von der Aufgaben- stellung und der regionalen Eig- nung her möglich ist. Besonders geeignet sind dafür Überkapazitä- ten an Großkrankenhäusern we- gen deren medizinisch-techni- scher Ausstattung und der perso- nellen Möglichkeiten, die im Be- darfsfall aktiviert werden können.

Mit einer Zusammenführung der öffentlichen Haushaltsmittel für die Krankenhausbedarfsplanung und für die Vorhaltung von Kran- kenhauseinrichtungen für den Ka- tastrophenfall sind sinnvolle Mög- lichkeiten zur Erhaltung anpas- sungsfähiger Funktionseinheiten und eine sparsame Verwendung öffentlicher Gelder möglich."

Tarifvertragliche Regelung für Ärzte im Rettungsdienst

[1] „Der Deutsche Ärztetag unter- stützt nachdrücklich die Bemü- hungen des Marburger Bundes seit 1975, insbesondere mit der Vereinigung kommunaler Arbeit- geberverbände eine tarifvertragli- che Regelung für Ärzte im Ret- tungsdienst zu vereinbaren. Die schleppende Verhandlungsfüh- rung der Arbeitgeber verhinderte bisher eine Lösung. Eine tarifver- tragliche Regelung muß für Ärzte im Rettungsdienst mindestens fol- gende Punkte enthalten:

Sicherung, daß die Versorgung seiner stationären Patienten wäh- rend des Einsatzes des Arztes ge- währleistet ist;

Sicherstellung, daß grundsätz- lich kein Arzt vor dem Erwerb von

2802 Heft 47 vom 23. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(5)

Von links: Sanitätsrat Dr. Herbert Micka, Vorsitzender des Ausschusses „Medizinische Assistenzberufe"; Prof. Dr. Wilhelm Heim, Vorsitzender des Ausschusses „Hochschulreform und Medizinische Fakultäten"; Justitiar Dr. jur. Jürgen W. Bösche

gründlichen theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Notfallmedizin zum Rettungs- dienst herangezogen wird;

• Gewährleistung der Haftungs- freistellung in allen Fällen, in de- nen kein vorsätzliches Handeln des Arztes vorliegt;

> die ,innere Sicherheit' während des Transportes im Rettungsmittel muß dem Stand der Technik ent- sprechen;

> Sicherung des Weisungsrech- tes des Arztes während des Einsat- zes;

• Sicherstellung von Versor- gungsleistungen, die dem erhöh- ten Risiko angepaßt sind;

I> Sicherung einer angemesse- nen Entschädigung.

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt allen Ärzten im Rettungsdienst, nur tätig zu werden, wenn in Ne- benabreden zu den Anstellungs- verträgen den vorstehenden Min- destanforderungen Rechnung ge- tragen ist; er warnt vor dem Ab- schluß von Arbeitsverträgen, die die Teilnahme am Rettungsdienst zur Dienstaufgabe machen, solan- ge noch keine Tarifverträge ver- einbart sind.

Der Deutsche Ärztetag macht wei- ter darauf aufmerksam, daß die bisherige Verzögerungstaktik der Arbeitgeber eine ordnungsgemä- ße Durchführung des Rettungs- dienstes in Zukunft gefährden kann."

Notfalldienst der

niedergelassenen Ärzte

❑ „Der Deutsche Ärztetag hat be- schlossen, daß die Bundesärzte- kammer eine klare definitorische und verbale Abgrenzung des Not- arztdienstes im Rahmen des Ret- tungsdienstes einerseits und des bisherigen Bereitschaftsdienstes der niedergelassenen Ärzte an Wochenenden und Feiertagen so- wie Alltagen andererseits im Ein- vernehmen mit dem Rettungswe- sen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veranlaßt."

Formen

ärztlicher Kooperation

❑ „Die Delegierten des 81. Deut- schen Ärztetages fordern den Vor- stand der Bundesärztekammer auf, dafür Sorge zu tragen, daß neben den in den Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellun- gen der deutschen Ärzteschaft an- läßlich des 77. Deutschen Ärzteta- ges 1974 in Berlin auf Seite 28 definierten Formen der ärztlichen Kooperation nicht eine. Vielfalt von anderen Bezeichnung&A benutzt wird, die über die vom 77. Deut- schen Ärztetag 1974 gegebene Definition ärztlicher Gemein- schaftseinrichtungen hinaus- geht."

Sicherheit und Qualität medizinischer Geräte

111 „Die Bundesärztekammer mö- ge unverzüglich die zuständigen Ausschüsse beauftragen, sich mit

der Sicherheit und Qualität von medizinischen Geräten in Kran- kenhaus und Praxis zu befassen.

Diese Ausschüsse sollen sich au- ßerdem entsprechend der Stiftung Warentest auch mit der Kostenan- gemessenheit medizinischer Ge- räte befassen."

Unterhaltssicherungs- gesetz - Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere

❑ „Der Deutsche Ärztetag hält die seit dem 1. Januar 1975 festge- setzten und seither unveränderten Leistungen für grundwehrdienst- leistende Sanitätsoffiziere aus dem Unterhaltssicherungsgesetz (§ 12a) für ungenügend und ver- besserungsbedürftig. Im gesam- ten übrigen öffentlichen Dienst wurden seit 1975 die Gehälter und Bezüge der Angestellten und Be- amten um ca. 15 Prozent angeho- ben (1976: 5 Prozent, 1977: 5,3 Prozent und 1978: 4,5 Prozent)."

Abschaffung von

tariflichen Unterstellungs- verhältnissen

❑ „Der Deutsche Ärztetag unter- stützt nachdrücklich die Bemü- hungen des Marburger Bundes, die Tätigkeitsmerkmale für ange- stellte Ärzte — Bundesangestell- ten-Tarifvertrag (BAT Anlage la) — unter Berücksichtigung der verän- derten Arbeitsbedingungen an Krankenanstalten, der zunehmen-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 23. November 1978 2803

(6)

den Verselbständigung von Ar- beitsbereichen und der wachsen- den Bedeutung komplizierter technischer Verfahren im diagno- stischen und therapeutischen Be- reich neu zu ordnen. Dabei sollten Unterstellungsverhältnisse als Ein- stufungskriterien auf die Fälle be- schränkt werden, in denen Wei- sungsrechte im organisatorischen Bereich Bedeutung haben. Die Eingruppierungsmerkmale nach ,Funktionen' sind in einer Weise zu umschreiben, die die Höhergrup- pierung nach objektiv gegebenen Merkmalen zuläßt und von ‚Bewer- tungen' seitens des Arbeitgebers freihält.

Die mit der Beschreibung der Tä- tigkeitsmerkmale in BAT la, Fall- gruppe 3 und 4, I B, Fallgruppe 3 und 4, durch Tarifvertrag vom 23.

Februar 1972 — auch nach den sei- nerzeitigen Erklärungen der Ar- beitgeber — verfolgten Ziele sind zweifelsfrei deshalb nicht erreicht worden, weil die Voraussetzung der ,ausdrücklichen Anordnung' durch die Haltung einer Vielzahl uneinsichtiger öffentlicher Arbeit- geber nicht erfüllt werden konnte.

Unbedingt geboten ist es, die Ver- gütungsgruppe I solchen Ärzten zu öffnen, die zwar an kleineren Abteilungen tätig sind, deren zen- trale Funktion für den Kranken- hausbetrieb in seiner Gesamtheit aber nicht zu übersehen ist (z. B.

Anästhesie, Pathologie, Laborme- dizin)."

Weihnachtszuwendung für Ärzte

im öffentlichen Dienst

„Mehr als die anderen Ange- stellten des öffentlichen Dienstes sind Ärzte zum Stellenplatzwech- sel gezwungen. Eine zur Sicher- stellung objektiv hochwertiger ärztlicher Versorgung zu fordern- de umfassende und vielseitige Weiter- und Fortbildung erfordert solchen Arbeitsplatzwechsel. Mit dem Zuwendungstarifvertrag vom 10. Dezember 1973 ist zwar ein

Fortschritt insoweit erzielt wor- den, als die anteilige Gewährung der jährlichen Zuwendung auch bei Stellenplatzwechsel im Laufe des Kalenderjahres möglich ist.

Die an die Gewährung der anteili- gen Zuwendung geknüpften Vor- aussetzungen erscheinen jedoch überzogen. Das Erfordernis der

‚Billigung' des Stellenwechsels stellt in nicht vertretbarer Weise auf die Interessensituation des einzelnen öffentlichen Arbeitge- bers, nicht aber auf das öffentliche Interesse ab.

Der Deutsche Ärztetag unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des Marburger Bundes, die Vor- aussetzungen für die Gewährung anteiliger Weihnachtszuwendun- gen neu zu regeln.

Bis zu einer solchen Neuordnung ist durch eine Empfehlung des Ar- beitgeberverbandes sicherzustel- len, daß die Billigung in all den Fällen ausgesprochen wird, in denen der Stellenplatzwechsel glaubhaft zur Abrundung der ärzt- lichen Fachkenntnisse erfolgt."

Ausbildungszeit für Arzthelferinnen

„Der 81. Deutsche Ärztetag for- dert erneut, die Ausbildungszeit für den Ausbildungsberuf der Arzt- helferin von zwei auf drei Jahre zu erhöhen.

Der 81. Deutsche Ärztetag bedau- ert, daß diese bereits von früheren Ärztetagen erhobene Forderung von der Bundesregierung bzw.

den zuständigen Bundesministern nicht erfüllt wurde, obwohl eine dreijährige Ausbildungszeit bei vergleichbaren Ausbildungsberu- fen längst eingeführt worden ist."

Bemühungen um

zusätzliche Ausbildungs- plätze für Jugendliche

„Die Belastungen des Bil- dungssystems durch

I> die starken Geburtenziffern

> den Mangel an Ausbildungs- plätzen

> die hohe Jugendarbeitslosig- keit

können nur dadurch überwunden werden, daß alle Ausbildungsmög- lichkeiten in Praxen und Betrie- ben, in Kanzleien und Büros, in Krankenhäusern und im öffentli- chen Dienst voll ausgeschöpft werden. Dies gilt in besonderem Maße für die Ausbildungsmöglich- keiten im Gesundheitswesen.

Der Deutsche Ärztetag appelliert deshalb an Verantwortliche im Ge- sundheitswesen, an niedergelas- sene Ärzte, Krankenhäuser, die öf- fentliche Hand sowie an alle mit der Berufsbildung befaßten Stel- len, in den kommenden Jahren das Angebot an Ausbildungsplät- zen für diejenigen Jugendlichen zu erhöhen, die jetzt vor der Schulentlassung stehen.

Jeder Generation in einem frei- heitlichen Gemeinwesen, das wei- terhin lebensfähig bleiben will und soll, muß ein legitimes Recht auf angemessene Berufsbildung ein- geräumt werden.

Nur wenn dieses Recht anerkannt wird und alles zu seiner Realisie- rung getan wird, kann die soziale Kontinuität in unserem Lande ge- wahrt werden. Gerade die Gruppe der Gesundheitsberufe soll mit er- wiesener Ausbildungsbereitschaft die hohe Flexibilität des dualen Ausbildungssystems unter Beweis stellen und zeigen, daß die beste- henden Engpässe an Ausbil- dungsplätzen aus eigener Initiati- ve beseitigt werden können.

Dieses bildungs- und gesell- schaftspolitische Engagement be- ruht nicht nur auf einem Interesse an qualifiziert ausgebildetem Nachwuchs, sondern ebenso auf gesellschaftspolitischer Verant- wortung gegenüber der jungen Generation, die es notwendig macht, über den unmittelbar abzu-

2804 Heft 47 vom 23. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(7)

Präsident, Vizepräsidenten, Vorstandsmitglieder und Hauptgeschäftsführer widmeten ihre Mittagspause den zahlreich erschienenen Journalisten von Presse, Rundfunk und Fernsehen in einer lebhaften Pressekonferenz

sehenden Bedarf hinaus Ausbil- dungskapazitäten zu schaffen. Die Vermittlung einer fundierten Aus- bildung eröffnet besonders bei den medizinischen Assistenzberu- fen dem einzelnen einen erweiter- ten Horizont, sie fördert seine be- rufliche Flexibilität und dient der Allgemeinheit. Alle Verantwortli- chen müssen sich bewußt sein, daß die Sicherung einer guten Ausbildung für die junge Genera- tion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die Anstrengungen al- ler gesellschaftlichen Gruppen nö- tig macht."

Drogenproblem

„Der stark angestiegene Miß- brauch harter Drogen durch junge Menschen und die aktuelle Zuspit- zung dieses Problems veranlaßt den 81. Deutschen Ärztetag zu fol- gender Stellungnahme:

1. Ärztliches Handeln kann sich heute nicht mehr ausschließlich an den nach den beiden Weltkrie- gen entwickelten ,Leitsätzen zur Bekämpfung des Betäubungsmit- telmißbrauchs' (1928, 1955) orien- tieren, da sich der Kreis der heuti- gen Drogenabhängigen wesent- lich von den ,Morphinisten` unter- scheidet, der damals zu der Ent- wicklung der Leitsätze Anlaß gab.

Die in den letzten Jahren gesam- melten Erkenntnisse an Drogen- abhängigen lassen keinen Zweifel, daß die Entstehung der Bindung an Drogen bei jungen Gefährdeten in der Regel nicht auf schmerzhaf- te körperliche Erkrankungen und

mißbräuchliche ärztliche Verord- nung stark wirkender Analgetika zurückgeht. Drogenbeschaffung und Drogenverbreitung sowie die Verführung zum Mißbrauch bedie- nen sich heute illegaler Kanäle au- ßerhalb der kurativen Versorgung.

2. Die Entwicklung der Drogenab- hängigkeit bei jungen Menschen hängt sehr häufig mit schwerwie- genden psychischen und sozialen Reifungsstörungen bei gleichzeiti- ger körperlicher Akzeleration zu- sammen, die ebenso Drogenmiß- brauch wie Alkoholmißbrauch, De- pressivität, Suizidalität, Schwierig- keiten und Entgleisungen in der Ausformung einer tragfähigen Le- bensperspektive zur Folge haben können.

3. Drogenabhängigkeit ist damit ein vielschichtiges psychosoziales Problem. Dem breitgefächerten Patientenkreis junger Drogenge- fährdeter und Drogenabhängiger ist die ärztliche Hilfeleistung nicht zu versagen. Rein ärztliche Bemü- hungen, vor allem die oft im Vor- dergrund der Diskussion stehende stationäre Entgiftung oder isolie- rende Zwangsbehandlung sind je- doch nicht ausreichend, um eine erfolgversprechende Behandlung der Drogenabhängigen zu ge- währleisten. Das anzustrebende Ziel der Überwindung der Drogen- bindung, der anschließenden Re- habilitation und der psychischen und sozialen Stabilisierung kann von Ärzten und medizinischen Diensten allein sicher nicht gelei- stet werden. Es ist nur erreichbar, wenn die körperlichen, psychi- schen und sozialen Aspekte der

Störung in einem umfassenden und langfristig orientierten Be- handlungsplan kompetent beach- tet werden, der sich an grundle- genden Prinzipien einer sozial- psychiatrischen Versorgung im Sinne eines gestuften, regiona- len Verbundsystems orientieren sollte.

4. In einem solchen Verbundsy- stem kommt den Beratungsstellen gemeinsam mit den niedergelas- senen Ärzten große Bedeutung zu.

Sie haben die Aufgabe einer er- sten Anlauf- und Kontaktstelle, ei- ner Vermittlung in spezielle thera- peutische Einrichtungen und Pro- gramme einschließlich der Veran- lassung des oft unumgänglichen klinisch-stationären Entzuges, der Begleitung rehabilitativer Maß- nahmen sowie der Sicherung langfristig angebotener persönli- cher Beziehungen zum Klienten.

Sie werden diese Aufgaben nur bei genauer Beobachtung des Ver- laufs und der Kenntnis des jeweils erreichbaren Entwicklungsstan- des optimal erfüllen können.

Obwohl institutionalisierte Bera- tungsstellen meist keine rein me- dizinischen Institutionen sind, sondern multiprofessionell arbei- tende Versorgungsinstrumente sein müssen, kommen den Ärzten im Vorfeld der Beratung wichtige Aufgaben zu, die über die bisher häufige Alternative ,Klinikeinwei- sung oder Nichtbefassung' weit hinausgehen. Hausärzte, Fach- ärzte in Klinik und Praxis, Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, in betriebsärztlichen, schulärztlichen oder gerichtsärztlichen Tätigkeits-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 47 vom 23. November 1978 2805

(8)

feldern kommen häufig als erste mit behandlungsbedürftigen Ab- hängigen in Berührung. Neben diagnostischen Überlegungen, spezifischen ärztlichen Aufgaben der Verhinderung bzw. Behand- lung akuter und lebensbedrohli- cher Zustände und von Sekundär- krankheiten wird ihre Leistung insbesondere darin bestehen, als Vertrauensperson den Abhängi- gen als solchen anzunehmen und ihn unter Einsatz ihrer ärztlichen Autorität von der Notwendigkeit auch einschneidender medizini- scher und sozialer Maßnahmen zu überzeugen und für den Zugang zu kompetenter Beratung und Be- handlungsplanung Sorge zu tra- gen.

5. Die Entgiftung und Therapie von Sekundärkrankheiten wird meist stationär, jedenfalls unter ärztlicher Verantwortung vorge- nommen werden müssen. In un- komplizierten Fällen kann eine zehn- bis 14tägige stationäre Be- handlung ausreichen. Ob bei sorg- fältig ausgewählten Fällen unter wissenschaftlicher Kontrolle auch eine ambulante Entzugsbehand- lung Erfolge bringt, bedarf noch der wissenschaftlichen Klärung.

Ambulante Entzüge Heroinabhän- giger sind in der Regel nicht kon- trollierbar und dann ohne Erfolg.

In diesem Zusammenhang ist auch die Verordnung von suchterhal- tenden Medikamenten im Sinne eines Erhaltungsprogramms abzu- lehnen.

6. An die Entgiftung schließt sich ohne Unterbrechung als nächste Stufe die Entwöhnung an. Hierzu geeignete Langzeit-Therapie-Ein- richtungen haben die Aufgabe, die psychische Abhängigkeit von den Drogen zu überwinden und den Abhängigen psycho-sozial zu sta- bilisieren. Diese Aufgabe wird durch nichtärztliche Mitarbeiter — vor allem Sozialarbeiter, Pädago- gen, Psychologen und ehemalige Abhängige — mitgetragen, in Zu- sammenarbeit mit Psychothera- peuten und Psychiatern. Allge- meinmedizinische Aufgaben be- stehen in der regelmäßigen Unter- suchung, in der Behandlung der

Sekundärkrankheiten und passa- gerer Erkrankungen.

7. Mit zunehmender Verhaltens- stabilität als positivem Ergebnis der Langzeitbehandlung tritt in der Rehabilitationsphase die Not- wendigkeit in den Vordergrund, die abgebrochenen schulischen bzw. beruflichen Ausbildungen wieder aufzunehmen. Mit der Ein- bindung in geeignete Ausbil- dungsstätten wird die Ablösung von der Therapieeinrichtung und die Reintegration in die Gesell- schaft erleichtert.

8. Eine erfolgversprechende Be- handlung im Rahmen eines sol- chen gestuften regionalen Ver- bundsystems kann nur gelingen, wenn Beratungsstellen, Ärzte, Kli- niken, Langzeittherapie-Einrich- tungen, Soziale Dienste und be- rufsfördernde Stellen eng zusam- menarbeiten. Die Notwendigkeit einer solchen Kooperation ist im Hinblick auf das gesamte Gesund- heitswesen bereits vom 77. Deut- schen Ärztetag 1974 in seinen Thesen zu den Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft nach- drücklich betont worden. Eine sol- che Forderung einer gesicherten sorgfältigen wechselseitigen Ab- stimmung ist in bezug auf die Ver- sorgung jugendlicher Drogenab- hängiger besonders nachdrück- lich zu wiederholen.

9. Eine besondere Bedeutung kommt schließlich der wirkungs- vollen Prävention des Drogenmiß- brauchs zu. In den Rahmen dieser großen, wenn auch schwer zu be- wältigenden Aufgabe gehört ebenso ein kritisches und allge- mein restriktives Verhalten der Ärzte bei der Verordnung von Me- dikamenten wie die Anleitung des Patienten zum Verzicht auf Selbst- medikation. Die deutsche Ärzte- schaft wird die Teilnahme an Prä- ventivmaßnahmen zu ihrem be- sonderen Anliegen machen und nach besten Kräften auf dem Ge- biet der Suchtprophylaxe ihren Beitrag zur Verbesserung der vor- beugenden Gesundheitserziehung leisten."

Einheitlicher sozial- medizinischer Dienst

„Der Verband der Rentenversi- cherungsträger, die Bundesversi- cherungsanstalt für Angestellte, der Gesamtverband der Landwirt- schaftlichen Krankenkassen sowie die Verbände der Angestellten- und Arbeiterersatzkassen beab- sichtigen, in Zukunft die verschie- denen ärztlichen Gutachterdienste des gegliederten Versicherungs- systems zusammenzufassen in ei- nem einheitlichen sozialmedizini- schen Dienst, wie dem kürzlich be- kanntgewordenen Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zu ent- nehmen ist.

Der Deutsche Ärztetag lehnt die Einrichtung eines einheitlichen sozialmedizinischen Dienstes ab.

Die beabsichtigte Zusammenfas- sung der verschiedenen Gutach- terdienste zu einem gemeinsamen sozialmedizinischen Dienst beein- trächtigt die Vermittlerrolle des Arztes zwischen dem Versicherten und dem zuständigen Träger der Sozialversicherungszweige. Ein zentraler Gutachterdienst kann den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Sparten unseres ge- gliederten Sozialleistungssystems nicht Rechnung tragen.

Die ärztlichen Dienste der ver- schiedenen Versicherungszweige

> Vertrauensärztliche Dienste der gesetzlichen Krankenversiche- rung

I> Gutachterdienste der Renten- versicherung

Durchgangsärzte und Ärzte der berufsgenossenschaftlichen Klini- ken im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

sowie der

> Versorgungsärztliche Dienst müssen ihre Begutachtung auf- grund verschiedenartiger Rechts- grundlagen erstellen und Sachver- halte nach unterschiedlichen ver- sicherungs- bzw. versorgungs- rechtlichen Vorschriften beurtei-

2806 Heft 47 vom 23. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(9)

Am Tage vor der Fortsetzung des 81. Deutschen Ärztetages hatte der Vorstand der Bundesärztekammer auf einer Sitzung in

Köln eine umfangreiche Tagesordnung durchgearbeitet Alle Fotos: W. Neusch

len. Die Probleme, die sich daraus für Versicherte ergeben, sind aus- schließlich in rechtlichen und ver- waltungstechnischen Gegeben- heiten begründet, die sich aus der unterschiedlichen Art und Zielset- zung der Leistungsträger herlei- ten. Diese Probleme lassen sich durch einen einheitlichen Gutach- terdienst nicht aus der Welt schaf- fen. Im übrigen sind Divergenz- und Mehrfachbegutachtungen, wie sich bei Erhebungen im Be- reich der LVA Württemberg zeigte, durchaus nicht so häufig wie be- hauptet wird. Auf jeden Fall wirken sie sich auf den Patienten weniger nachteilig aus als die Begutach- tung durch die Mammutinstanz ei- nes sozialärztlichen Dienstes, ge- gen den ein Widerspruch schwie- rig und langwierig wäre.

Der Deutsche Ärztetag hält es aber für erforderlich, daß

I> die Kooperation der ärztlichen Dienste unter Beibehaltung des gegliederten Versicherungssy- stems verstärkt wird, vor allem zwischen vertrauensärztlichem Dienst, arbeitsärztlichem Dienst und Gutachterdienst der Renten- versicherung,

gesetzliche Grundlagen für ei- ne bessere rechtliche und verwal- tungsmäßige Verzahnung der ver- schiedenen Versicherungsträger geschaffen werden, etwa im Rah- men des geplanten Sozialgesetz- buches,

> jede Möglichkeit einer Be- schleunigung der Verwaltungsvor- gänge genutzt wird."

Psychotherapeutengesetz

„Im

umstrittenen Gesetzent- wurf sollen die beruflichen Vor- aussetzungen für nicht-ärztliche Psychotherapeuten geregelt wer- den. Dabei müssen vom Gesetz insbesondere folgende Vorausset- zungen erfüllt werden:

1. Psychotherapeutische Behand- lungen durch nichtärztliche Psy- chotherapeuten dürfen nur auf Grund einer fachkundigen ärztli- chen Untersuchung und mit be- gleitenden ärztlichen Konsultatio- nen durchgeführt werden.

2. Es muß im Gesetzentwurf ver- ankert werden, daß neben ärztli- chen Psychotherapeuten nur Di- plompsychologen mit einer klini- schen Zusatzausbildung den Be- ruf des Psychotherapeuten aus- üben dürfen.

3. Der nichtärztliche Psychothera- peut darf keine Medikamente verordnen und keine anderen Me- thoden der Somatotherapie aus- üben.

4. Der nichtärztliche Psychothera- peut darf die Bezeichnung ‚Psy- chotherapeut' nur zusammen mit der Berufsbezeichnung ‚Diplom- psychologe' führen.

5. Vor Verabschiedung eines sol- chen Gesetzes muß eine sorgfälti- ge Kosten- und Bedarfsanalyse vorgelegt werden.

6. Bei den Übergangsregelungen muß sichergestellt werden, daß nur qualifizierte Personen auf

Grund der Übergangsregelungen die Berufsbezeichnung Psycho- therapeut bzw. Psychotherapeutin führen dürfen."

Versand

von medizinischem Untersuchungsgut

❑ „Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit muß dringend aufgefordert wer- den, hinsichtlich des Versandes von menschlichem Untersu- chungsgut die aus dem Jahre 1907 stammende Fassung des Anhangs zur Postordnung modernen Be- dingungen unter Berücksichti- gung der DIN-Norm 55 515 anzu- passen, und zwar unter Hinzuzie- hung von ärztlichen Sachverstän- digen."

Gesundheitsvorsorge und

Krankheitsfrüherkennung

❑ „Die deutsche Ärzteschaft be- kennt sich nachdrücklich zu den Früherkennungsmaßnahmen in Form der gesetzlichen Vorsorge- untersuchungen für Frauen, Män- ner und Kinder.

Der Deutsche Ärztetag sieht keine wissenschaftlich begründete Ver- anlassung, an der Notwendigkeit und Wirksamkeit dieser Maßnah- men zu zweifeln.

Vielmehr ist die Bevölkerung auf- gerufen, noch mehr als bisher die Vorsorgeuntersuchungen in An- spruch zu nehmen."

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 23. November 1978 2807

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

M 2 „So einen sollte man doch …!“ – Hinter jeder Tat steht ein Mensch / Die Lernenden befassen sich mit Zielsetzungen des modernen Strafvollzugs und ent- wickeln Vorschläge

Neue Rahmenvereinbarung der Sächsischen Landesärztekammer Für die Absicherung von Haftpflicht- ansprüchen hat die Sächsische Lan- desärztekammer mit der Deutschen

Neue Rahmenvereinbarung der Sächsischen Landesärztekammer Für die Absicherung von Haftpflicht- ansprüchen hat die Sächsische Lan- desärztekammer mit der Deutschen

In dem Vertrag sind neben den fünf von der Bundesärzte- kammer genannten Indikatio- nen für eine Substitutionsbe- handlung Drogenabhängiger außerdem schwere physische

Der Preis wird für „hervorragende wis- senschaftliche Arbeiten ver- liehen, die sich unter Ver- zicht auf das Tierexperiment mit den relevanten Ursachen menschlicher Krankheiten

Aber auch hier: Wie oft täuscht sich der ungenügend informierte Praktiker ganz erheblich bezüglich der Fragen, wel- che Investitionen sich loh- nen, wie man

Staatssekre- tär Baden korrigierte jene, die an der Wende zweifeln: „Dieje- nigen, denen die explosionsarti- ge Kostenentwicklung im Ge- sundheitswesen und ihre eigene

Die Tatsache, dass der Mann die schwere Operation verschwiegen habe, lasse den Schluss zu, dass er sich zielge- richtet verhalten habe, um den Abschluss der Lebensversiche- rung