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Archiv "Strahlenschutz: Zu hohe Belastung" (18.08.2000)

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A2130 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 33½½½½18. August 2000

Brustkrebsskandal

Verbrannt

Staatsanwaltschaft musste Anklage gegen neun Beschuldigte einstellen.

ie Staatsanwaltschaft kann den Essener Brustkrebs- skandal nicht mehr vollstän- dig aufklären. 33 Frauen hat- ten Anfang 1999 Anzeige er- stattet, weil sie vermuten, dass sie sich aufgrund fehlerhaf- ter Brustkrebs-Diagnosen ei- ne gesunde Brust haben am- putieren lassen. Die Anzeigen galten zwölf Ärzten und Ver- tretern von Aufsichtsbehör- den. Nun musste die Staatsan- waltschaft gegen neun Be- schuldigte die Ermittlungen einstellen.

Die zentrale Figur der Af- färe war ohnehin nicht darun- ter: Die fragwürdigen Diagno- sen hatte der Pathologe Josef Kemnitz gestellt – vermutlich absichtlich falsch. Als der Arzt 1996 wegen fahrlässiger Kör- perverletzung angeklagt wer- den sollte, tötete er sich durch einen selbst gelegten Brand in seinen Laborräumen. Bei ei- nem früheren, vermutlich auch von Kemnitz verursachten Feuer waren bereits viele der Gewebeproben vernich- tet worden, in denen der Arzt Krebs erkannt haben wollte.

„Das ist der Grund, warum wir die Ermittlungen einstel- len müssen, obwohl wir Zwei- fel an der Richtigkeit der Dia- gnosen haben“, so die Staats- anwaltschaft: „Ohne Gewebe- proben können wir die Fehl- diagnosen nicht nachweisen.“

Gegen drei Essener Ärzte laufen die Ermittlungen je- doch weiter. Ein Gutach- ten hatten ihnen bescheinigt, dass sie in 18 Fällen bei Dia- gnose und Operation offen- bar gegen Grundregeln ihres Handwerks verstoßen hatten.

„Selbst wenn diese Frauen tatsächlich Krebs gehabt ha- ben sollten“, sagt der Spre- cher der Staatsanwaltschaft,

„sind das Hinweise auf Kunstfehler, die wir abklären müssen.“

atienten werden in keinem europäischen Land so ho- hen Strahlenbelastungen aus- gesetzt wie in Deutschland.

Ihre Strahlenexposition er- höhte sich in den letzten Jah- ren von 1,5 auf zwei Millisie- vert pro Person und Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht 1999 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hervor, den Bundesumweltminister Jürgen Trittin und BfS-Präsi- dent Wolfram König in Berlin vorstellten.

Die Ursachen sehen sie in einer gestiegenen Untersu- chungshäufigkeit, vor allem durch dosisintensive Verfah- ren wie die Computertomo- graphie (CT). Die Strahlenbe- lastung müsse durch strengere Indikationsstellung, Optimie- rung der Untersuchungstech- niken und Fortentwicklung al- ternativer Verfahren wieder gesenkt werden, forderte Kö- nig. Das BfS diskutiere derzeit mit der Bundesärztekammer

über eine Leitlinie zur Rönt- gendiagnostik.

Trittin kündigte an, die Strahlenschutzverordnung zu novellieren und die Dosis- grenzwerte von 1,5 auf ein

Millisievert jährlich zu senken.

Für Personen, die beruflich Strahlung ausgesetzt sind, soll der Grenzwert für die effekti- ve Dosis von bislang 50 auf 20 Millisievert reduziert werden.

Der Vorsitzende des Marbur- ger Bundes, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, wandte sich gegen eine Reduzierung der Grenzwerte. Er schlägt stattdessen vor, Strahlendia- gnostik nur noch Fachärzten für Radiologie zu erlauben.

Dagegen verwahrte sich die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände. Gerade nie- dergelassene Gebietsärzte hät- ten Röntgenuntersuchungen deutlich reduziert.

Strahlenschutz

Zu hohe Belastung

Das Bundesamt für Strahlenschutz legt den Jahresbericht 1999 vor.

Genpatentierung

Aufruf unterzeichnet

Die Landesärztekammer Hessen schließt sich Protest gegen Patente an.

Einstimmig hat das Präsidium der Lan- desärztekammer Hessen den Aufruf „Ge- gen die Patentierbarkeit menschlicher Gene“ unterzeichnet, den der Bundes- tagsabgeordnete Dr. med. Wolfgang Wo- darg sowie der französische Abgeordnete und Professor für medizinische Genetik, Jean-Franc¸ois Mattei, im Internet gestar- tet hatten (siehe DÄ 17 und DÄ 28–29/

2000). Der Aufruf richtet sich an den Prä- sidenten der Europäischen Kommission, Romano Prodi. „Wir sind der Meinung, dass die Patentierung menschlicher Gene

ein Nonsens ist“, sagte der Präsident der Hessischen Landesärztekammer, Dr.

med. Alfred Möhrle, zur Begründung.

Über die Umsetzung der EU-Patentrichtlinie, die die Patentierung von Genen regeln soll, in deutsches Recht hat in der letzten Woche ein Gespräch von Vertre- tern des Bundesforschungs- (BMBF) und des Bundesjustizministeriums (BMJ) sowie Experten aus Forschung, Wissenschaft und Industrie stattgefunden. Wie ein Sprecher des BMBF erklärte, wurden Fragen der Ethik, der Rechtssicherheit und der Verhinderung von Monopolen diskutiert. Der Gesetzentwurf, den das BMJ bereits vorgelegt habe, werde entsprechend modifiziert.

Aufreinigung von DNA durch dichte Gradientenzentrifugation: Die ange- färbte DNA wird mit einer Spritze ab-

gesaugt. Foto: Bayer

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D

Wird zu häufig geröntgt? Ei- ne Leitlinie zur Röntgendia- gnostik wird diskutiert.

Foto: http://conrad.med.uni-marburg.de

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