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Archiv "Rauchverbot bei Morbus Crohn" (25.01.2002)

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 4½½½½25. Januar 2002 AA193

Vaskuläre Malformationen

Die Behandlung vaskulärer Fehlbil- dungen wird weitaus weniger kontro- vers diskutiert als die der Hämangiome.

Unter den verschiedenen Behandlungs- verfahren kommt der Lasertherapie und der Embolisation, oftmals gefolgt von einer chirurgischen Therapie, die größte Bedeutung zu (31). Vaskuläre Malformationen sollten mit dem Ziel eines dauerhaften Behandlungserfolges komplett entfernt werden.

Die Hochfluss-Läsionen, zu denen ar- terielle und arteriovenöse Malformatio- nen sowie arteriovenöse Fisteln zählen, sollten embolisiert und, zumindest im letztgenannten Fall, gegebenenfalls chir- urgisch entfernt werden (Abbildung 4). Im Carotis-externa-Stromgebiet müs- sen Anastomosen zum intrakraniellen Stromgebiet ausgeschlossen werden, erst dann können Embolisationspartikel ein- gebracht werden. Bei Gefäßfehlbildun- gen führen partikuläre Emboli nur zu ei- nem temporären Verschluss. Zum defini- tiven Verschluss sind flüssige, polymeri- sierende Embolisationsmaterialien vor- zusehen. Bei Gefäßfehlbildungen mit großem Shuntvolumen ist zu versuchen, die Fistel mit einem Ballon selektiv zu verschließen (3, 4).

Kapilläre und venöse Malformatio- nen, die zu den Niederfluss-Läsionen gehören, können in aller Regel erfolg- reich mithilfe der bereits erläuterten interstitiellen Nd:YAG-Lasertherapie behandelt werden (33, 35, 36).

Die ebenfalls zu den Niederfluss-Lä- sionen zählenden Lymphangiome wer- den oftmals chirurgisch behandelt. Ob- gleich Lymphangiome meist verdrän- gend wachsen, ist in einigen Fällen die Infiltration von Nachbarstrukturen zu beobachten. In diesen Fällen kann eine nur partielle Exstirpation der Lymph- angiome zur Schonung funktionell wichtiger Strukturen gerechtfertigt sein (24).

Die vorangestellten Ausführungen zur Therapie fortgeschrittener extrakra- nieller vaskulärer Malformationen und Hämangiome dürfen keineswegs darü- ber hinwegtäuschen, dass diese an eine enge interdisziplinäre Kooperation be- teiligter Fachgebiete gebunden ist. Ein solches Vorgehen bildet die Grundlage für eine individuell ausge-richtete The-

rapieentscheidung zwischen konserva- tiven und/oder chirurgischen Behand- lungskonzepten.

Manuskript eingereicht: 22. 3. 2001, revidierte Fassung angenommen: 31. 7. 2001

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2002; 99: A 188–193 [Heft 4]

Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literatur- verzeichnis, das über den Sonderdruck beim Verfasser und über das Internet (www.aerzteblatt.de) erhältlich ist.

Anschrift für die Verfasser:

Prof. Dr. med. Jochen A. Werner Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie

Philipps Universität Marburg Deutschhausstraße 3, 35037 Marburg E-Mail: j.a.werner@mailer.uni-marburg.de

a

b

Abbildung 4: Angiographie der A. carotis exter- na links im seitlichen Strahlengang (w, 49 Jah- re). a) Darstellung einer arteriovenösen Malfor- mation mit Versorgung über Äste der A. carotis externa und AV-Übergängen im Bereich des Oberlides, der Orbita und der Wange vor und b) am Ende einer kombinierten endovaskulären (Klebstoff) und operativen Therapie. Bis auf ei- nen kleinen, über die A. facialis gespeisten Zu- fluss (Pfeil), sind alle übrigen AV-Übergänge entfernt oder verklebt. Die initial stark dilatier- ten Venen lassen sich nicht mehr nachweisen.

Während Patienten mit einer Colitis ul- cerosa möglicherweise von Nikotin pro- fitieren, ist für den Morbus Crohn ein- deutig gesichert, dass eine negative Korrelation zwischen Nikotinkonsum und Rezidivrate besteht.

Die Autoren berichten über eine prospektive Studie, bei der 474 Rau- cher mit Morbus Crohn aufgefordert wurden, für mindestens ein Jahr das Rauchen aufzugeben. Als Kontroll- gruppen dienten ein Kollektiv von Nichtrauchern und ein Kollektiv von Rauchern, die bezüglich Geschlecht, Alter, Lokalisation der Erkrankung und deren Aktivität identische Befunde boten.

59 Patienten (12 Prozent) stellten das Rauchen komplett ein.Während einer durchschnittlichen Beobachtungszeit von 29 Monaten (1 bis 54 Monate) lag bei ihnen das Risiko eines Crohn-Re- zidivs deutlich niedriger als bei denen, die weiter rauchten (p < 0,001) und unterschied sich nicht von der Rezi- divrate bei Nichtrauchern. Das Opera- tionsrisiko war allerdings in allen drei Gruppen gleich hoch.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Patienten mit Morbus Crohn, die für mehr als ein Jahr das Rauchen aufgeben, eine günstigere Prognose bezüglich Erkrankungsrezidi-

ven aufweisen. w

Cosnes J, Beaugerie L, Carbonnel F et al.: Smoking ces- sation and the course of Crohn’s disease: An interventi- on study. Gastroenterology 2001: 120: 1093–1099.

Dr. J. Cosnes, Hôpital Rothschild, 33 Boulevard de Pic- pus, 75571 Paris cedex 12, Frankreich,

E-Mail: jaques.cosnes@rth.ap-hop-paris.fr

Rauchverbot bei Morbus Crohn

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