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Archiv "Arzneimittelversorgung: Sparen ohne Budgets" (16.07.2001)

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ie bevorstehende Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets ist für die Kassenärztliche Bundes- vereinigung (KBV) ohne Frage ein poli- tischer Erfolg. Doch die Zeitspanne bis zur Einführung von Richtgrößen anstel- le der Budgets ist problematisch. Der- zeit müssen die Kassenärzte noch mehr auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Verord- nungen achten, weil die Krankenkassen die steigenden Arzneimittelausgaben gegenüber der Politik als direkte Folge der angekündigten Budgetablösung dar- stellen. Im ersten Quartal dieses Jahres lagen die Ausgaben für Arzneimittel bundesweit um 9,7 Prozent (West: 9,2 Prozent, Ost: 11,8 Prozent) höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Diese Entwicklung könnte die Bun- desgesundheitsministerin in Bedräng- nis bringen. „Die Politik“, sagt Dr. med.

Leonhard Hansen, Zweiter Vorsitzen- der der Kassenärztlichen Bundesver- einigung, „hat signalisiert, dass sie den dirigistischen Weg der Knechtschaft durch Budgets und Kollektivregress verlassen will und künftig auf die Ver- antwortungspartnerschaft der gemein- samen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen setzen will.“ Mit anderen Worten: Ärzte und Kranken- kassen müssen aus eigener Kraft sicher- stellen, dass die Ausgaben für Arznei- mittel nicht aus dem Ruder laufen.

Regionale Zielvereinbarungen

Dazu dient eine Bundesempfehlung, auf die sich die KBV und die Spitzen- verbände der Krankenkassen trotz un- terschiedlicher Standpunkte zum Bud- get geeinigt haben. Die Kassenärztli- chen Vereinigungen und die Landes- verbände der Krankenkassen sollen auf dieser Grundlage Zielvereinbarungen zur Steuerung der Arzneimittelversor- gung für das zweite Halbjahr 2001

schließen. Definiert werden Wirtschaft- lichkeitsziele und Versorgungsziele.

Leonhard Hansen hat eine solche Vereinbarung für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bereits ausge- handelt. Danach sehen die Wirtschaft- lichkeitsziele vor:

❃ Den Umsatzanteil der verordneten Generika am generikafähigen Markt soll von 67,65 Prozent (das ist der Durch- schnittswert des dritten und vierten Quartals 2000) auf 70 Prozent im zwei- ten Halbjahr 2001 ausgeweitet werden;

❃ der Umsatzanteil nicht generika- fähiger Me-too-Präparate soll von 15 auf 14,7 Prozent reduziert werden;

❃ der Umsatzanteil der kontrovers diskutierten Arzneimittelgruppen soll von 9,8 Prozent auf 9 Prozent sinken.

Die angestrebten Veränderungsra- ten scheinen eher marginal. In der Summe erhoffen sich die Vertragspart- ner dennoch eine spürbare Einsparung.

So bezieht sich die angestrebte 2,35- prozentige Steigerung beim Umsatz der Generika immerhin auf einen Verord- nungsanteil von 75 Prozent der nord- rheinischen Arzneimittelversorgung.

Bei den Versorgungszielen sollen die Verordnungsanteile der Spezialprä- parate unter Berücksichtigung des re- gionalen Versorgungsbedarfs sowie die Verordnungsanteile an Innovationen (soweit diese gemeinsam bewertet wer- den) in den Zielvereinbarungen festge- legt werden. Die Bundesempfehlung geht davon aus, dass die KVen die Ziele mit dem größten Einsparpotenzial vor- rangig angehen werden.

Derartige Zielvereinbarungen kön- nen aber nur greifen, wenn die Ärzte frühzeitig und umfassend informiert werden können. Demnach müssen die KVen ihren Ärzten zunächst den Ist- Zustand bei der Arzneimittelversor- gung mitteilen. Darauf bauen sich die Ziele auf – geordnet nach der Höhe der Einsparungen. Informationen soll es

unter anderem geben zum Ausschluss von Arzneimitteln bei Bagatellerkran- kungen, zu Generika, zu Schrittinnova- tionen, zu den gemeinsam bewerteten Innovationen, zu den Rahmenbedin- gungen der Dauermedikation, zu kon- trovers diskutierten Arzneimittelgrup- pen und zur Entlassungsmedikation nach stationärer Behandlung.

Die Krankenkassen haben sich in der Bundesempfehlung verpflichtet, Daten zur Frühinformation zeitnah bereitzu- stellen und auch ihre Versicherten zum wirtschaftlichen Umgang mit Arznei- mitteln zu informieren. KV und Kran- kenkassen wollen gemeinsam den Ärz- ten eine gezielte Pharmako-Therapie- Beratung anbieten. Auch ist vorgese- hen, diejenigen Ärzte individuell zu in- formieren, deren Verordnungen von den angestrebten Zielwerten besonders stark (negativ) abweichen.

Krankenkassen in der Pflicht

Ob die angestrebten Ziele erreicht wer- den, sollen die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen untersuchen und bewerten. Das Ergebnis dieser Analyse kann dann zu einer Zielanpassung oder auch zur Veränderung der vereinbarten Maßnahme führen.

Es dürfte interessant sein zu beob- achten, wie stark sich die Krankenkas- senverbände regional tatsächlich für den Abschluss und für die konstruktive Begleitung der Zielvereinbarung enga- gieren werden. Die Befürchtung, dass die Krankenkassen bei der zugesagten Information ihrer Versicherten – wie im Augenblick schon bei den neuen Heil- mittelrichtlinien – eher zurückhaltend agieren, ist nicht von der Hand zu wei- sen. Die Krankenkassen machen kei- nen Hehl daraus, dass sie lieber die Budgets fortschreiben wollen.

Ulla Schmidt jedenfalls ist fest ent- schlossen, der Selbstverwaltung mehr Verantwortung zu übertragen. Die Bundesgesundheitsministerin betont aber auch, dass Ärzte und Krankenkas- sen dies als Bewährungsprobe verste- hen sollen. Nur wenn die Arzneimittel- versorgung ohne Budgets funktioniert, kann der ordnungspolitische Rich- tungswechsel hin zu „weniger Staat“

fortgesetzt werden. Josef Maus P O L I T I K

A

A1860 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 28–29½½½½16. Juli 2001

Arzneimittelversorgung

Sparen ohne Budgets

Eine Bundesempfehlung von KBV und Krankenkassen

zeigt auf, wie wirtschaftlich verordnet werden kann.

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