• Keine Ergebnisse gefunden

I 251/2000

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "I 251/2000"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_e777e69d82394cc6abd7fe826786e75f.doc

I 251/2000 VOL 30. April 2001 43C

Interpellation

1493 Hayoz-Wolf, Herrenschwanden (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 30.11.2000

Günstige Rahmenbedingungen für den Mobilfunk im Kanton Bern

Der Aufbau der UMTS Netzwerke hat gesamtschweizerisch begonnen. Sobald die Netzwerke mit der entsprechenden Qualität verfügbar sind, können bestehende Techniken in Industrie, Handel und Dienstleistungssektor mit zukünftigen vereint werden. Je schneller die Infrastruktur erstellt ist, um so früher werden bernische Unternehmungen von den Entwicklungen profitieren. Aktive Clusterpolitik im Segment Telekommunikation erfordert bei der UMTS-Entwicklung entsprechende Rahmenbedingungen.

Der Regierungsrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche laufenden wirtschaftsfördernden Massnahmen, bezogen auf die Telekommunikation werden gegenwärtig durch die Direktionen bearbeitet?

2. Welche Anstrengungen werden von der Regierung in Bezug auf den zügigen Aufbau der Netzwerke der Mobilkommunikation unternommen?

3. Besteht ein Rahmenvertrag mit der kantonalen Liegenschaftsverwaltung und den Mobilkommunikationsanbieter für das Erstellen von Anlagen auf kantonalen Liegenschaften?

Wenn nein - in welchem Zeitrahmen könnte dies geschehen?

4. Besteht der Wille, den Netzaufbau der mobilen Telekommunikation durch die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren im gesetzlichen Rahmen zu beschleunigen?

Dabei stehen folgende Bereiche in den Vordergrund:

• Entzug der aufschiebenden Wirkung in Beschwerdeverfahren in denjenigen Fällen, die aussichtslos erscheinen oder wo nur untergeordnete öffentliche Interessen tangiert werden.

• Verfahren im Rahmen der kleinen Baubewilligung für Anlagen, welche optisch nicht sichtbar sind oder an bestehenden Anlagen geringfügige Änderungen vorgenommen werden.

• Rasche Bewilligung von temporären Anlagen, bis Engpässe überwunden sind oder bei Verfahrensverzögerung.

Antwort des Regierungsrats

1. Mit der modernen Telekommunikation ist die Informatik eng verbunden; zusammen bilden sie die Branche der Telematik. Von deren Erfolgsaussichten war der Kanton Bern früh überzeugt und hat sich entsprechend eingesetzt: 1996 hat der

(2)

2

Regierungsrat die Telematik als eine von sechs Offensiven in seinem wirtschaftspolitischen Aktionsprogramm verankert. Im Sinne einer Public Private Partnership hat er im folgenden Jahr als gemeinsame Offensive von Unternehmen, Bildungsinstitutionen, Sozialpartnern, Politik und Verwaltung den Telematik-Cluster Bern TCBE mit gegründet. In der Umsetzung des neuen Wirt- schaftsförderungsgesetzes, das Anfang 1998 in Kraft trat, wurde die Telematik als eine der sechs Zielgruppen der Standortpromotion bezeichnet. Im November 1998 genehmigte der Regierungsrat zudem den Aktionsplan Telematik für die Jahre 1998 und 1999.

Heute, gut drei Jahre später, ist eine erste Evaluation der eingeschlagenen Strategie möglich. Die Resultate der Betriebszählung aus dem Jahr 1998 zeigen, dass der eingeschlagene Weg richtig ist: Im Kanton Bern waren gut 16'000 Personen in der Telematik beschäftigt. Im Leistungsausweis der Wirtschaftsförderung des Kantons Bern zeigt sich die Entwicklung der Telematik ebenfalls: 1998 wurden 8 Projekte aus diesem Bereich unterstützt, 1999 waren es 10 Projekte und im vergangenen Jahr bereits 21 Projekte.

Die bisherigen Erfahrungen haben bestätigt, dass der Kanton neben der Standort- promotion sich für die Aus-, Fort- und Weiterbildung einsetzen muss . Der HIV des Kantons Bern, der TCBE und die Verwaltung haben eine Zukunftsstrategie skizziert . Der Regierungsrat hat gestützt auf diese eine Offensive für Informations- und Kommunikationstechnologien beschlossen (RRB 762 vom 28. Februar 2001), die Schwerpunkte bei einer modular aufgebauten Aus- und Weiterbildung setzt. Dafür sollen in den Jahren 2002 bis 2005 jährlich zusätzlich 6 Mio. Franken eingeplant werden. Ziel ist unter anderem, die Anzahl Lehrstellen von heute 230 auf 600 auszubauen.

2. Der Kanton Bern ist mit der Mobilkommunikation der aktuellen Generation (GMS) gut versorgt. Die Netze der dritten Generation (UMTS) baut nicht der Staat auf, sondern die vier Firmen, die Lizenzen des Bunds erworben haben. Der Kanton ist einerseits als Eigentümer von Liegenschaften, die sich als Antennenstandorte eignen, einbezogen, andererseits setzt er mit den kantonalen Bewilligungsverfahren Rahmenbedingungen.

3. Der Kanton pflegt regelmässig den Kontakt mit den Netzanbietern und kennt ihre Anliegen und Bedürfnisse. Soweit sich kantonale Liegenschaften als Antennenstandorte eignen, ist der Kanton Bern grundsätzlich bereit, die entsprechenden Verträge abzuschliessen. Handelt es sich allerdings um Orte mit empfindlicher Nutzung, wie sie in der eidgenössischen Verordnung vom 23.

Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) umschrieben sind (z.B. Wohnräume, Arbeitsplätze, Spitäler und Altersheime), setzt diese Grenzen für das Aufstellen von Antennen. Ein Rahmenvertrag stellte eine mögliche Lösung dar. Sie wurde geprüft, erwies sich aber als weniger geeignet als einzelne Verträge je Standort. Deshalb wurde diese Lösung nicht weiterverfolgt.

4. Nicht nur beim Netzauf- und -ausbau, sondern bei allen Baubewilligungsverfahren setzt sich der Kanton Bern dafür ein, die Verfahren innerhalb des gesetzlichen Rahmens so rasch als möglich abzuwickeln. Innerhalb dieses Rahmens ist es an den entscheidenden Behörden, allenfalls die aufschiebende Wirkung zu entziehen und in den geeigneten Fällen das Verfahren für die kleine Baubewilligung anzuwenden;

aufgrund von Artikel 5 des Baubewilligungsdekrets können Antennen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ohne Bewilligung aufgestellt werden. Nach Auffassung des Regierungsrates kann innerhalb dieser Vorgaben den Anliegen der Netzbetreiber Rechnung getragen werden, ohne dass andere berechtigte Interessen, beispielsweise der Nachbarn oder des Ortsbild- und Landschaftsschutzes beziehungsweise der Denkmalpflege, vernachlässigt werden.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Er anerkennt zwar, dass gute Gründe dafür sprechen, sieht im Moment aber keine dringende Notwendigkeit dafür, zumal nach wie vor eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung den

Mai 1945 über die bernischen Landeskirchen, damit der Kanton in Kirchgemeinden, in denen er einer Pfarrerin oder einem Pfarrer das Pfarrhaus als Dienstwohnung zur Verfügung

Aber die Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie ist auch eine große Chance: Wir haben neue Aufgabenfelder für die Apotheken er- schlossen?. Und es hat sich gezeigt, dass

Wenn es also darum geht, wie künftig Anschläge verhindert werden können, so gilt für Deutschland ebenso wie für Frankreich: Nicht durch strengere.. Gesetze sondern durch

die Ziele globaler Entwicklung nach 2015, nimmt vor allem die Staaten in die Pflicht – übrigens auch die Staaten des globalen Nordens.. Das ist einer- seits verständlich:

Die Agenda 2030 greift vieles auf, was die Kirchen bereits seit den 1980er Jahren im Rahmen des weltweiten „Konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Be- wahrung

Dass sich trotzdem noch Produkte aus diesen Ländern im Wettbewerb behaupten können, liegt zum einen an entsprechenden Produktivitätsvorsprüngen, die wiederum für

der Gerichtsverfassung 88 b) Gerichtsverwaltung nach Maßgabe von Art. Dominanz der Länderverwaltung 92 a) Justizverwaltung als Ländersache 92 b) Bundesaufsicht über die