Augenärzte
Ministerium droht mit Strafe
Refraktionsbestimmung bleibt Kassenleistung.
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er Streit um die Honorie- rung der Sehschärfenbe- stimmung scheint vorerst be- endet. Bei einem Treffen am 12. Januar haben sich die Kas- senärztliche Bundesvereini- gung (KBV) und die Spitzen- verbände der Krankenkassen darauf verständigt, dass ärzt- liche Leistungen rund um die Verordnung einer Sehhilfeweiterhin zum Leistungskata- log der Gesetzlichen Kran- kenversicherung gehören. Dies gelte ausdrücklich auch für al- le anderen Bereiche, deren Kernleistungen aus dem Er- stattungskatalog genommen wurden, sagte ein KBV-Spre- cher. KBV und Kassen folgen damit der Position des Bun-
desgesundheitsministeriums, das bereits am 7. Januar klar- gestellt hatte, dass die Mes- sung der Sehschärfe weiter- hin Kassenleistung ist. Ledig- lich das Hilfsmittel Brille wer- de von den Kassen nicht mehr erstattet. Dies ging aus dem GKV-Modernisierungsgesetz nicht explizit hervor.
Mit der Konkretisierung reagierte das Ministerium auf Bestrebungen von Augenärz- ten, Brillenglasbestimmun- gen ab Januar privat abzu- rechnen. Ministerin Ulla Schmidt drohte diesen Ärz- ten gar mit dem Entzug der Kassenzulassung.
Als „rechtlich eindeutig“
bezeichnete der Vorsitzende des Berufsverbandes der Au- genärzte die Situation. „Solan- ge das Gesetz nicht tatsächlich geändert ist, fordern wir unse- re Mitglieder auf zu kassie- ren“, so Dr. med. Uwe Kraffel.
Die KBV hatte zwar Ver- ständnis für die Augenärzte, sie aber gebeten, bis zur Klärung der Streitfrage nicht privat abzurechnen. ER/SR
Zusatzversicherungen
AOK und DKV vereinbaren Kooperation
Gesundheitsreform er- möglicht Zusammenarbeit.
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ie AOK und die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) haben ihre Zusam- menarbeit im Bereich priva- ter Zusatzversicherungen aus- gebaut. Das gaben der AOK- Bundesverband und die DKV am 8. Januar bekannt. Nach der AOK Berlin und den fünf ostdeutschen AOKs haben sich nun auch die AOKs Bre- men/Bremerhaven, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saar- land, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe in einem Ausschreibungsverfahren für die Kooperation mit der DKV entschieden. Kernelemente der Kooperationsvereinbarungsind Gruppenkonditionen und speziell zugeschnittene Versi- cherungen für AOK-Versi- cherte.
Das Angebot umfasst zum Beispiel Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Sehhilfen, al- ternative Heilmethoden, Chef- arztbehandlung, Zweibettzim- mer im Krankenhaus oder Krankenversicherungsschutz im Ausland. Die Versiche- rungsangebote stehen den AOK-Versicherten in Berlin und in den neuen Bundeslän- dern ab sofort zur Verfügung.
Die genannten westdeutschen AOKs bieten ihren Versicher- ten die Zusatzversicherungen ab April an.
Grundlage der Zusammen- arbeit von AOK und DKV ist die Gesundheitsreform 2004.
Seit Januar können auch Kran- kenkassen ihren Versicherten private Zusatzversicherungen für Leistungen vermitteln, die von der Gesetzlichen Kran- kenversicherung nicht bezahlt werden dürfen. hil
EU-Parlament
Revision des Arzneirechts
Unterlagenschutz gilt künftig einheitlich für acht Jahre.
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as Europäische Parlament hat Ende Dezember Än- derungsanträgen zur Arz- neimittelgesetzgebung zuge- stimmt, die zuvor mit dem Rat ausgehandelt worden wa- ren. Es hat damit den Weg für ein neues Arzneimittelrecht frei gemacht.Die wichtigste Änderung betrifft nach Angaben von Dr.
med. Peter Liese (CDU), Mit- glied im federführenden Aus- schuss des Parlaments, die Vereinheitlichung des Unter- lagenschutzes, der den Her- stellern von innovativen Arz- neimitteln die Möglichkeit
der exklusiven Vermarktung einräumt. Generika können erst nach dessen Ablauf auf den Markt kommen. Das Kompromisspaket gewährt jetzt für alle Arzneimittel ei- nen Unterlagenschutz von acht Jahren. Nach zwei weite- ren Jahren, die die Generika- hersteller zur Vorbereitung der Zulassung nutzen können, dürfen die Produkte vermark- tet werden. Werden bei einem Medikament zusätzliche Vor- teile, beispielsweise eine neue Indikation, festgestellt, kann der Unterlagenschutz auf elf Jahre verlängert werden. Die Einigung von EU-Parlament und Ministerrat sieht außer- dem für eine Reihe zusätzli- cher Arzneimittel die ver- pflichtende Zulassung bei der Europäischen Arzneimittel- agentur vor sowie die Ein- führung eines beschleunigten Zulassungsverfahrens für be- sonders wichtige Arzneimittel und eine allgemeine Verkür- zung der Bearbeitungsfristen.
Abgelehnt haben Rat und Parlament den Vorschlag der EU-Kommission, die Wer- bung für verschreibungs- pflichtige Arzneimittel zuzu- lassen. Erfahrungen in den USA zeigten, dass ohne Wer- beverbot ein unverantwortli- cher Umgang mit Arzneimit- teln gefördert werde, erklärte
Liese. HK
Unter der Rubrik DÄ plus bietet das DÄ auf seinen Internet-Seiten regelmäßig Informatio- nen, die über den Heftinhalt hinausgehen.
Zu dieser Ausgabe unter www.aerzteblatt.de/
plus0304 eine Studie über die Kosten der Erhebung Praxis- gebühr und eine Langfassung des Beitrags über die Finan- zierung Klinischer Studien (Medizinreport) )
www.aerzteblatt.de
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A72 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 316. Januar 2004
A K T U E L L
Die Kassen erstatten lediglich das Hilfsmittel Brille nicht mehr.
Foto:dpa
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